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210791 · Beschlussvorlage

ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Vorbereitung eines Antrags auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung

Nummer
210791
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
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  1. 210791-01 AA ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Vorbereitung eines Antrags auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung Antrag zur Vorlage 210791

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Beschlussvorlage
öffentlich
210791
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Vorbereitung
eines Antrags auf Städtebaufördermittel 2022-2025
hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und
Umsetzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines
umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens
am 30.09.2021 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung erst nach
der Sommerpause könnte diese Frist nicht eingehalten werden. Danach könnte
ein entsprechender Antrag erst wieder zum 30.09.2022 gestellt werden, so
dass eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung von Fördermitteln
entstehen würde. Aufgrund der Tragweite und Komplexität der Vorlageninhalte
erforderte die Abstimmung unter Beteiligung zahlreicher Fachämter Zeit,
sodass die Vorlage dringlich eingebracht werden muss.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den hinterlegten
Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte
fristgerecht für das Antragsjahr 2022 zur Städtebauförderung anzumelden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden
Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen
Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination einschließlich der
Zuweisung personeller Ressourcen sowie zur politischen Begleitung des
Umsetzungsprozesses vorzulegen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit
hoher Priorität zu erfolgen hat und daher im Zeitraum bis zum EinreichenSeite 1 von 7
Seite 2
des Förderantrags zum 30.09.2021 in den beteiligten Fachbereichen die
Priorität der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und
Anträgen aus den Gremien dahinter zurücksteht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die
einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten.
Begründung
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für die Innenstadt Bad Godesberg
(ISEK) wurde Anfang 2020 vom Rat beschlossen (DS-Nr.190431) und stellt im
Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15
Jahre dar. Aufbauend auf den Ergebnissen des Leitbildprozesses plant die
Stadt Bonn für die Jahre 2022 bis 2025 Städtebaufördermittel zu beantragen.
Die im Leitbild für Bad Godesberg enthaltenen städtebaulichen Grundaussagen
und definierten Leitmotive als Rahmen für verschiedenste Vorhaben und
Projekte haben nach wie vor Gültigkeit.
Um Städtebaufördermittel für die Entwicklung der Innenstadt von Bad
Godesberg in den Jahren 2022-2025 zu bekommen, ist es notwendig einen
Antrag zu stellen und diesen bis zum 30.09.2021 beim Fördergeber
einzureichen. Um diese Frist zu wahren, hat die Verwaltung eine Projektliste
aus Projekten des Leitbilds und ISEKs von 2020 zusammengestellt. Die
Verwaltung wird diese nach Zustimmung durch den Rat bis zum September
2021 für den Förderantrag (ISEK Bad Godesberg) vorbereiten. D.h. für die
einzelnen Maßnahmen sind prüffähige Kostenkalkulationen, basierend auf
ersten Entwürfen, und Zeitpläne zu erstellen. Die Projektliste mit einer
Kostenübersicht sowie eine Zuordnung der Kosten- bzw. Haushaltsansätze je
Projekt können den Anlagen entnommen werden.
Der Koordination und Verankerung des Umsetzungsprozesses in den
politischen Gremien ist ein hoher Stellenwert beizumessen. Die Verwaltung
wird daher parallel zur Beschlussfassung über den Antrag nach der
Sommerpause ein Konzept vorlegen, welches die Umsetzung im Fokus hat.
Hierzu wird auf bewährte Bausteine, wie sie z.B. im Masterplan Innere Stadt
oder dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt Neu-Tannenbusch zum
Einsatz kamen, zurückgegriffen. Gleichzeitig wird in dem Konzept auch die
notwendige personelle Ausstattung für die Umsetzungsphase in den
Folgejahren aufbereitet.
Im Rahmen von verwaltungsinternen Projekt- und Lenkungsgruppen wurde die
Fragestellung, was in realistischer Weise im Zeitraum von 2022-2025
umgesetzt bzw. geplant werden kann angesichts der gegebenen Ressourcen in
den beteiligten Ämtern, erörtert. Dabei wurden die im ISEK benannten Projekte
als auch die derzeit in der Diskussion befindlichen Projekte betrachtet und
hinsichtlich des Standes der planerischen Vorbereitung und des erreichten
Grades der Entscheidungsreife bewertet.
Grob lassen sich die Projekte in zwei Kategorien unterscheiden. Zum einen
handelt es sich um Projekte, die, teils basierend auf vorhandenen Planungen,
teils auf noch zu erstellenden Planungen, im Förderzeitraum umgesetzt
werden. Zum anderen geht es um Projekte, die im Zeitraum ab 2025 planerisch
vorbereitet und ggf. bis zur Entscheidungsreife qualifiziert werden sollen, aber
erst in einem Förderzeitraum ab 2026 zur Umsetzung kommen sollen (ISEK
Bad Godesberg 2.0).Seite 2 von 7
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Folgenden bis 2025 zur Umsetzung vorgeschlagenen Projekten kommt eine
besondere Bedeutung zu und werden aufgrund ihrer großen Bedeutung für das
ISEK Innenstadt Bad Godesberg mit höchster Priorität bearbeitet:
• Bauliche Umsetzung des im laufenden Wettbewerbsverfaren
erarbeiteten Masterplanes für den öffentlichen Raum im Bereich Am
Fronhof und Theaterplatz (Bauabschnitte eins bis drei) - vgl. ISEK
Maßnahme A2 in Abschlussdokument Leitbild+ISEK (DS-Nr.
190431) bzw. Auslobung Wettbewerb Masterplan für den
öffentlichen Raum Innenstadt Bad Godesberg
• Einrichtung eines Ortes der Begegnung – vgl. ISEK Maßnahme B4
• Mobilitätskonzept (C1), Konzept Kultur/Freizeit/Tourismus und Sport
(D1), Image- und Marketingkonzept (D3)
• Stadtteilarchitekt (E2) mit Hof- und Fassadenprogramm (E1)
• Prozesssteuerung, Citymanagement (E3) (aufbauend auf
Sofortprogramm Zentrenmanagement), Verfügungsfonds (E4) und
Öffentlichkeitsarbeit (E5)
In Vorbereitung einer Umsetzung nach 2025 werden folgende Maßnahmen mit
Planungskosten in den Förderantrag aufgenommen. Diese zeitliche Einordnung
folgt teils aus der Einschätzung der Bearbeitungs- und Umsetzungskapazitäten,
teils aus einer Abschätzung der bis zur Umsetzung noch erforderlichen
Planungs- und Entscheidungsvorläufe:
• Aufwertung Rheinuferpromenade (ISEK Maßnahme D1)
• Umsetzung Kurfürstliche Zeile (ISEK Maßnahme B1)
• Gestaltung/Aufwertung Godesberg (ISEK Maßnahme B3)
Allen Projekten ist das Erfordernis einer stringenten Koordination und
Steuerung der Prozesse gemeinsam. Daher wird auch als Grundvoraussetzung
folgender Baustein einer Umsetzungsstrategie mit beantragt und bei externer
Vergabe förderfähig:
• Prozesssteuerung und Prozesskommunikation
Die Antragsvorbereitung und die Projektliste werden vorab mit der
Bezirksregierung erörtert. Das Ergebnis der Konkretisierung und för-
dertechnischen Aufbereitung der in der Projektliste enthaltenen Projekte
wird dem Rat, nach Vorberatung in Bezirksvertretung und den
zuständigen Ausschüssen, für die Sitzung am 16.09.2021 zur
Beschlussfassung vorgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Darstellung der
jeweiligen Kosten und der Zeitpläne.
Da die Frist bis zur Einreichung des Förderantrags (30.09.2021) sehr kurz ist,
muss die Erarbeitung der Bausteine für den Förderantrag in den beteiligten
Ämtern mit sehr hoher Priorität erfolgen. Dies wird möglicherweise dazu führen,
dass in den mit dem Förderantrag befassten Bereichen die Bearbeitung von
Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen für die Gremien
zurückgestellt werden muss. Die Verwaltung wird hierüber ggf. im Rahmen von
Vertagungsbitten im Einzelfall informieren.Seite 3 von 7
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09 Raumplanung,
Stadtentwicklung,
Geoinfo.
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 6.700.000 5.61.00.09.02,
78.5200
2021 - 2026
(Nachmeldung)
Einzahlungen 4.690.000 5.61.00.09.02,
68.1000
2021 - 2026
Investiver
Finanzsaldo
2.010.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.111.000 1.61.00.09.02
72.1000
2021 -
2025
Einzahlungen /
Erträge
2.177.700 1.61.00.09.02
61.1000
2021 -
2025
Haushaltsbelastung
jährlich
933.300
Anlage/n
3 Projektliste_ISEK_Bad_Godesberg_20.05.2021 (öffentlich)
4 Kostenübersicht_20.05.2021 (öffentlich)Seite 4 von 7
ISEK INNENSTADT.BAD GODESBERG
2022 2023 2024 2025 ab
2026
Förderzeitraum 1. Phase Förderzeitraum 2. + 3. Phase
Sofortprogramm
Zentrenmanagement
2021-2022
Amt 03+61
Maßnahmen:
Vorbereitende
Bauliche
Begleitende
2. Förderzeitraum ab 2026
Konzept Mobilität
Amt 61
Prozesssteuerung, Citymanagement, ÖA, Verfügungsfonds
Amt 61 +03+50
1. Bauabschnitt
Öffentlicher Raum
Amt 66
Konzept Kultur/Freizeit/
Tourismus und Sport
Amt 03
2. Bauabschnitt
Öffentlicher Raum
Amt 66
Gestaltung/ Aufwertung
Godesberg
Amt 67
Konzept Image- und
Marketing
Amt 03
Stadtteilarchitekt
Amt 61+63
Hof- und Fassadenprogramm
Amt 61
Umsetzung Aufwertung
Rheinpromenade
Amt 67
Umsetzung
Kurfürstliche Zeile
Amt 03
Stadtplanungsamt
Ort der Begegnung
Amt 50/ SGB
Wettbewerb
Rheinpromenade
Amt 61
3. Bauabschnitt
Öffentlicher Raum
Amt 66Seite 5 von 7
Stadtplanungsamt
Kostenübersicht Förderantrag (Stand 04/2021)
• Gesamtsumme 9,711 Mio. €
• Förderung ca. 6,79 Mio. (70%)
• Eigenmittel ca. 2,91 Mio. (30%)
* Im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms sind mind. 50 % der Kosten durch Private einzubringen.
ISEK INNENSTADT.BAD GODESBERG
2022 2023 2024 2025
ISEK.Innenstadt.Bad
Godesberg Gesamt 4.414.333 € 1.503.333 € 3.488.333 € 405.000 €
Städtebaufördermittel (70 %) 3.090.033 € 1.052.333 € 2.441.833 € 283.500 €
Eigenanteil (30 %) 1.224.300 € 451.000 € 1.046.500 € 121.500 €
Private* 37.500 € 37.500 €Seite 6 von 7
ISEK Bad Godesberg
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
Investive Maßnahmen:
1. BA Innenstadtbereich Bad Godesberg 2.233.333,00
2. BA Innenstadtbereich Bad Godesberg 1.433.333,00
3. BA Innenstadtbereich Bad Godesberg 3.033.334,00
Summe: 0,00 2.233.333,00 1.433.333,00 3.033.334,00 0,00 0,00 0,00
Städtebauförderung 0,00 1.563.333,10 1.003.333,10 2.123.333,80 0,00 0,00 0,00
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
Konsumtive Maßnahmen
Masterplan für den öffentlichen Raum i.d. Bad G. Innenstadt 70.000,00 200.000,00
Ort der Begegnung 360.000,00
Architektonische Sanierungs- und Nutzungskonzepte Kurf. Zeile 100.000,00
Erstellung Mobilitätskonzept 100.000,00
Erstellung Konzept Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport 70.000,00
Wettbewerb Aufwertung Rheinpromenade 270.000,00
Image- und Marketingkonzept für Bad Godesberg 200.000,00
Hof- und Fassadenprogramm 75.000,00
Hof- und Fassadenprogramm 75.000,00
Stadtteilarchitekt f. baufachliche Beratung 180.000,00
Errichtung eines Citymanagements 535.000,00
Verfügungsfonds z. Förderung privaten Engagements 180.000,00
Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung 60.000,00
Evaluation und Fortschreibung des ISEK 60.000,00
Leitbild und ISEK Erstellung 76.000,00
Prozesssteuerung 600.000,00
Summe: 70.000,00 2.111.000,00 70.000,00 455.000,00 405.000,00 0,00 100.000,00
Städtebauförderung 0,00 1.526.700,00 49.000,00 318.500,00 283.500,00 0,00 70.000,00Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de