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210785-01 AA · Änderungsantrag

Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt Antrag zur Vorlage 210785

Nummer
210785-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210785 Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt

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Änderungsantrag
öffentlich
210785-01 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und
Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der
Koblenzerstraße bis zum Postamt
Antrag zur Vorlage 210785
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Gestaltungsvorschläge des „Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des
öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg“, vgl. DS 202028,
werden abgewartet, dann, wie vom Planungsamt vorgesehen, in einem
Bürgerbeteiligungsverfahren diskutiert und konkretisiert. Bis dahin bleibt die
verkehrliche Situation in der Straße „Am Kurpark“ unverändert.
Begründung
Die Verwaltung hatte selbst in der Begründung zur o.g. Drucksache 202028
formuliert, Zitat: „In 2018/2019 wurde für Bad Godesberg ein neues Leitbild und
darauf aufbauend ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für die
Innenstadt erarbeitet (ISEK). Eine der Maßnahmen mit höchster Priorität des
am 06. Februar 2020 durch den Rat beschlossenen ISEK ist die Erneuerung
des öffentlichen Raumes im Innenstadtbereich (DS-Nr. 190431).“ Zitat Ende.
Da die Verwaltung dem Vorhaben höchste Priorität einräumt, ist nicht
einzusehen, warum nun auch noch parallele Aktivitäten starten sollen, die die
Verwaltung nur von der Umsetzung des eigentlichen Vorhabens ablenken. Es
ist für die Akzeptanz von Veränderungen an der Verkehrsinfrastruktur richtiger,
zunächst das Wettbewerbsverfahren ergebnisoffen durchzuführen, dann die
dabei gesammelten Ideen und Entwürfe in einem Bürgerbeteiligungsverfahren,
in dem sich dann auch der Vorschlag der Verkehrsberuhigung der Straße „Am
Kurpark“ bewähren muss, zu diskutieren und erst dann Beschlüsse zu fassen.
Eine Entscheidung über die Köpfe der Menschen hinweg, wie sie bei der
Altstadtsanierung in den 1960er Jahren getroffen wurde, darf es nicht mehr
geben.
Die ebenfalls in DS 210785 geforderte Testphase von 2 Jahren ist abzulehnen.
Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht erneut, wie bei der sog. „Lohmeier-Seite 1 von 2
Seite 2
Schleife“, und schon gar nicht ohne Mitsprache als Versuchskaninchen in der
Verkehrspolitik missbraucht werden.
Die in DS 210785 geforderte Verkehrsberuhigung macht es auch unmöglich,
die vor der Postfiliale in der Koblenzer Straße aufgestellten Ladesäulen für
Elektrofahrzeuge zu erreichen.
Anlage/n
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