← Vorlagen

210781-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell

Nummer
210781-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210781 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.146 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210781-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Mietmodell im Rahmen der Übernahme von
Folgekosten für die Schaffung von
Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner
Baulandmodell
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen der Beratung der DS-Nr. 210781 wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 10.06.2021 beantragt, die
nachfolgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 im Rahmen
einer ergänzenden Stellungnahme zu beantworten.
1. Wie wird das Vergabeverfahren ablaufen? Wer entscheidet über die
Vergabe der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung? -
Missverständlicher Wortlaut im Vorlagetext –
Das Vergabeverfahren wird, wie bei allen anderen Kitas, über ein
Interessenbekundungsverfahren laufen. Die Bundesstadt Bonn wird die
Trägerschaft ausschreiben, die eingegangenen Bewerbungen auswerten und
der Politik zur Entscheidung vorlegen.
2. Wer ist Mieter: die Stadt oder der freie Träger? Meint: Ist die Stadt
Hauptmieter und der Träger Untermieter? - Dazu fehlen die Angaben in
der Vorlage –
Die Bundesstadt Bonn wird die Kita von dem Investor anmieten und dann zu
KiBiz-Konditionen an den zukünftigen Träger weitervermieten.
3. Wie wird die Höhe des Mietzins pro qm vereinbart? Zu welchem
Zeitpunkt wird diese festgelegt und festgeschrieben? Sind Staffelmieten
vorgesehen?
Das SGB schließt mit dem Investor den Mietvertag ab. Die Höhe des
Mietzinses richtet sich nach Lage und Qualität des Baus. Es wird versucht,
diesen möglichst zeitnah, wenn möglich vor Erteilung der Baugenehmigung
abzuschließen. Staffelmieten werden i.d.R. nicht vereinbart. Stattdessen kommt
hier eine jährliche Indexierung nach VPI zum Zuge.Seite 1 von 2
Seite 2
4. Wie kann sichergestellt werden, dass der Mietzins, die in der Kita-
Pauschale dafür vorgesehenen Mittel nicht regelmäßig übersteigt?
Die in Bonn üblichen Miethöhen übersteigen in jedem Fall die vom Land
refinanzierten Mietzuschüsse (aktuell 11,00 € m²). Zudem werden im Rahmen
der KiBiz-Refinanzierung max. 185 m² pro Gruppe (bzw. 160 m² bei Ü 3
Gruppen) anerkannt. Sämtliche die KiBiz-Pauschalen übersteigenden Kosten
sind von der Stadt komplett selbst zu finanzieren.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung gebeten, zur Thematik der
Festlegung einer Obergrenze der Miete Stellung zu nehmen:
Die Mieten werden unter Berücksichtigung der Lage und des
Gebäudestandards vereinbart (siehe auch Antwort unter Ziff. 3). Eine generelle
Festlegung einer Obergrenze könnte bei sog. „B-Lagen“ auch zu nicht
angemessenen Mietforderungen bei Investoren führen und scheint insoweit
nicht unproblematisch. Sofern Mietobergrenzen für mehr Transparenz und zur
Beschleunigung der oft langwierigen mietvertraglichen Verhandlungen
gewünscht werden, wären diese auch politisch zu beschließen und frühzeitig
gegenüber Vorhabenträgern zu kommunizieren.
Die Festlegung der (vorhabenspezifischen) Miethöhe erfolgt im jeweiligen
Mietvertrag (s.o.), nicht aber im Rahmen des zeitlich deutlich vorlaufenden
städtebaulichen Vertrages.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de