210781-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell
Kerndaten
- Nummer
- 210781-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210781-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der Beratung der DS-Nr. 210781 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 10.06.2021 beantragt, die nachfolgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 im Rahmen einer ergänzenden Stellungnahme zu beantworten. 1. Wie wird das Vergabeverfahren ablaufen? Wer entscheidet über die Vergabe der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung? - Missverständlicher Wortlaut im Vorlagetext – Das Vergabeverfahren wird, wie bei allen anderen Kitas, über ein Interessenbekundungsverfahren laufen. Die Bundesstadt Bonn wird die Trägerschaft ausschreiben, die eingegangenen Bewerbungen auswerten und der Politik zur Entscheidung vorlegen. 2. Wer ist Mieter: die Stadt oder der freie Träger? Meint: Ist die Stadt Hauptmieter und der Träger Untermieter? - Dazu fehlen die Angaben in der Vorlage – Die Bundesstadt Bonn wird die Kita von dem Investor anmieten und dann zu KiBiz-Konditionen an den zukünftigen Träger weitervermieten. 3. Wie wird die Höhe des Mietzins pro qm vereinbart? Zu welchem Zeitpunkt wird diese festgelegt und festgeschrieben? Sind Staffelmieten vorgesehen? Das SGB schließt mit dem Investor den Mietvertag ab. Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach Lage und Qualität des Baus. Es wird versucht, diesen möglichst zeitnah, wenn möglich vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen. Staffelmieten werden i.d.R. nicht vereinbart. Stattdessen kommt hier eine jährliche Indexierung nach VPI zum Zuge.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Wie kann sichergestellt werden, dass der Mietzins, die in der Kita- Pauschale dafür vorgesehenen Mittel nicht regelmäßig übersteigt? Die in Bonn üblichen Miethöhen übersteigen in jedem Fall die vom Land refinanzierten Mietzuschüsse (aktuell 11,00 € m²). Zudem werden im Rahmen der KiBiz-Refinanzierung max. 185 m² pro Gruppe (bzw. 160 m² bei Ü 3 Gruppen) anerkannt. Sämtliche die KiBiz-Pauschalen übersteigenden Kosten sind von der Stadt komplett selbst zu finanzieren. Darüber hinaus wurde die Verwaltung gebeten, zur Thematik der Festlegung einer Obergrenze der Miete Stellung zu nehmen: Die Mieten werden unter Berücksichtigung der Lage und des Gebäudestandards vereinbart (siehe auch Antwort unter Ziff. 3). Eine generelle Festlegung einer Obergrenze könnte bei sog. „B-Lagen“ auch zu nicht angemessenen Mietforderungen bei Investoren führen und scheint insoweit nicht unproblematisch. Sofern Mietobergrenzen für mehr Transparenz und zur Beschleunigung der oft langwierigen mietvertraglichen Verhandlungen gewünscht werden, wären diese auch politisch zu beschließen und frühzeitig gegenüber Vorhabenträgern zu kommunizieren. Die Festlegung der (vorhabenspezifischen) Miethöhe erfolgt im jeweiligen Mietvertrag (s.o.), nicht aber im Rahmen des zeitlich deutlich vorlaufenden städtebaulichen Vertrages. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de