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210780-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Allwettertauglichkeit der Fitnessanlage in der Pascalstraße auf dem Brüser Berg

Nummer
210780-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210780 Bürgerantrag: Allwettertauglichkeit der Fitnessanlage in der Pascalstraße auf dem Brüser Berg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210780-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Allwettertauglichkeit der
Fitnessanlage in der Pascalstraße auf dem Brüser
Berg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Fitnessparcours, der aus mehreren Einzelgeräten besteht, liegt inmitten
eines Grünzugs. 2013 wurden die Geräte installiert und direkt in die
Rasenfläche gesetzt. Um die Anlage witterungsunabhängiger nutzen zu können
und auf Anregung der Nutzenden, wurden die Rasenflächen unter den
Fitnessgeräten dann vor einigen Jahren durch eine wassergebundene
Wegedecke ersetzt. Die Verwendung eines natürlichen Materials wurde dabei
bewusst gewählt, da die Geräte in einer Grünanlage stehen und der Einbau
eines künstlichen Materials, z.B. Bitumen oder Kunststoff, zu einer
Versiegelung der Fläche führen würde.
Die Verwaltung hat die Flächen unter ökologischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten geprüft. Sie schlägt vor, aus den vielen Einzelflächen eine
Gesamtfläche zu schaffen und diese mit Holzhackschnitzel auszubauen.
Holzhackschnitzel sind im Vergleich zu anderen Materialien ökologisch und
wirtschaftlich hochwertig. Auch bei Starkregenereignissen kann das Wasser gut
versickern. Dieser Belag ist durch die eigenen städtischen Mitarbeitenden gut
zu unterhalten, er ist kostengünstig, wartungsarm und lässt sich
umweltfreundlich entsorgen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Hardtberg:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung inhaltlich erledigt,
das formelle Verfgahrten nach § 24 GO NRW ist mit diesem Beschluss
abgeschlossen.
Anlage/n
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