210778 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bad Godesberg-Nord, Friesdorfer Str. 246 - Umbau und Nutzungsänderung Teilbereich Gewerbe in Wohnhaus mit Werkstatt und Büro
Kerndaten
- Nummer
- 210778
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210778 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bad Godesberg-Nord, Friesdorfer Str. 246 - Umbau und Nutzungsänderung Teilbereich Gewerbe in Wohnhaus mit Werkstatt und Büro Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Begründung Beabsichtigt sind der Umbau und die Nutzungsänderung von Teilbereichen einer Gewerbefläche in ein Wohnhaus mit Werkstatt und Büro. Für den Grundstücksbereich des eingereichten Vorhabens liegt kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Es gelten die Festsetzungen des Textbebauungsplans Nr. 8017-15 vom 14.01.2009 sowie die des Fluchtlinienplans Nr. 10/G, Blatt 1, vom 26.10.1906. Im Hinblick auf Straßenflucht sowie Art der baulichen Nutzung (Einzelhandel) wird das Vorhaben daher gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Im Übrigen ist das Vorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Von der Art der baulichen Nutzung her stellt sich die nähere Umgebung zum Baugrundstück als Gemengelage dar. Neben einer ausschließlich gewerblichen Nutzung im Blockinnenbereich ist entlang der Friesdorfer Straße auch ein entsprechender Wohnflächenanteil vorhanden. Eine (Teil-) Wohnnutzung widerspricht daher grundsätzlich nicht der Eigenart des Gebietes, muss jedoch im Gesamtkontext beurteilt werden. Die hier beantragte Wohnnutzung prägt das beantragte Gesamtvorhaben. Der gewerblich genutzte Bereich ordnet sich der Wohnnutzung deutlich unter und weist zudem keinerlei Bezug zu dieser auf. Eine Nutzung als Betriebsleiterwohnung oder auch als Wohnung für eine Aufsichts- bzw. Bereitschaftsperson wird nicht erkannt. Die hier vorliegende Nutzungsgewichtung – ca. 75 % Wohnen und 25 % Gewerbe – entspricht eindeutig der einer Wohnnutzung. Ein weiteres näheres Heranrücken einer überwiegenden Wohnnutzung an das bestehende, nördlich angrenzende Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 8018-10 stellt sich alsSeite 1 von 3 Seite 2 problematisch dar, da eine gegenseitige Rücksichtnahme nicht uneingeschränkt gewährleistet werden kann. Die beantragte Nutzungsänderung fügt sich daher nicht im Sinne des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch ein und das Vorhaben wird als allgemein nicht zulässig beurteilt. Die Bauvoranfrage soll daher abgelehnt werden. Anlage/n 1 Lageplan Friesdorfer Str. 246 (öffentlich) 2 Lageplan Friesdorfer Str. 246- nicht-öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 550000 Datum:: 0033..0055..22002211 1155 m 3300 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de