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210778 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bad Godesberg-Nord, Friesdorfer Str. 246 - Umbau und Nutzungsänderung Teilbereich Gewerbe in Wohnhaus mit Werkstatt und Büro

Nummer
210778
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210778
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bad Godesberg-Nord, Friesdorfer
Str. 246
- Umbau und Nutzungsänderung Teilbereich
Gewerbe in Wohnhaus mit Werkstatt und Büro
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Begründung
Beabsichtigt sind der Umbau und die Nutzungsänderung von Teilbereichen
einer Gewerbefläche in ein Wohnhaus mit Werkstatt und Büro.
Für den Grundstücksbereich des eingereichten Vorhabens liegt kein
qualifizierter Bebauungsplan vor. Es gelten die Festsetzungen des
Textbebauungsplans Nr. 8017-15 vom 14.01.2009 sowie die des
Fluchtlinienplans Nr. 10/G, Blatt 1, vom 26.10.1906. Im Hinblick auf
Straßenflucht sowie Art der baulichen Nutzung (Einzelhandel) wird das
Vorhaben daher gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Im Übrigen ist
das Vorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Von der Art der baulichen Nutzung her stellt sich die nähere Umgebung zum
Baugrundstück als Gemengelage dar. Neben einer ausschließlich gewerblichen
Nutzung im Blockinnenbereich ist entlang der Friesdorfer Straße auch ein
entsprechender Wohnflächenanteil vorhanden.
Eine (Teil-) Wohnnutzung widerspricht daher grundsätzlich nicht der Eigenart
des Gebietes, muss jedoch im Gesamtkontext beurteilt werden. Die hier
beantragte Wohnnutzung prägt das beantragte Gesamtvorhaben. Der
gewerblich genutzte Bereich ordnet sich der Wohnnutzung deutlich unter und
weist zudem keinerlei Bezug zu dieser auf. Eine Nutzung als
Betriebsleiterwohnung oder auch als Wohnung für eine Aufsichts- bzw.
Bereitschaftsperson wird nicht erkannt.
Die hier vorliegende Nutzungsgewichtung – ca. 75 % Wohnen und 25 %
Gewerbe – entspricht eindeutig der einer Wohnnutzung. Ein weiteres näheres
Heranrücken einer überwiegenden Wohnnutzung an das bestehende, nördlich
angrenzende Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 8018-10 stellt sich alsSeite 1 von 3
Seite 2
problematisch dar, da eine gegenseitige Rücksichtnahme nicht
uneingeschränkt gewährleistet werden kann.
Die beantragte Nutzungsänderung fügt sich daher nicht im Sinne des § 34 Abs.
1 Baugesetzbuch ein und das Vorhaben wird als allgemein nicht zulässig
beurteilt. Die Bauvoranfrage soll daher abgelehnt werden.
Anlage/n
1 Lageplan Friesdorfer Str. 246 (öffentlich)
2 Lageplan Friesdorfer Str. 246- nicht-öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 550000 Datum:: 0033..0055..22002211
1155 m 3300 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de