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210776 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Gleiches Antrags- und Anfragerecht für alle Mandatsträger

Nummer
210776
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.05.2021
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210776
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
25.03.2021
Bürgerantrag: Gleiches Antrags- und Anfragerecht
für alle Mandatsträger
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Bonn modifiziert seine Geschäftsordnung unverzüglich wie
folgt:
Jedes Ratsmitglied, jede Gruppe und jede Fraktion ist berechtigt, Anträge zu
stellen. Anträge können auch gemeinsam gestellt werden. Das gilt auch für
Große Anfragen. Diese Regelung ist analog auch auf die Bezirksverordneten
anzuwenden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bonn, den 25. März 2021
Vollständiger Antragstext zum Bürgerantrag: Gleiches Antrags- und
Anfragerecht für alle Mandatsträger
Antrag
Der Rat der Stadt Bonn modifiziert seine Geschäftsordnung unverzüglich wie folgt:
Jedes Ratsmitglied, jede Gruppe und jede Fraktion ist berechtigt, Anträge zu stellen. Anträge können
auch gemeinsam gestellt werden. Das gilt auch für Große Anfragen. Diese Regelung ist analog auch
auf die Bezirksverordneten anzuwenden.
Begründung:
Satz 1 ist die Übernahme einer rechtssicheren Regelung aus der Geschäftsordnung des Rates der
Stadt Köln, siehe dort § 3, Abs. 1. Sätze 2 und 3 dienen der weiteren Präzisierung.
Die Kommunalwahl 2020 fand als freie, gleiche und geheime Wahl statt und lief in Bonn vor dem
Hintergrund einer seit über einem Vierteljahrhundert geübten Praxis der Geschäftsordnung ab,
wonach es möglich war, dass Stadtverordnete und Bezirksverordnete eines Stadtbezirks gemeinsam
Anträge und Große Anfragen in der Bezirksvertretung stellen konnten. Der Wähler durfte also vor der
Wahl noch darauf vertrauen, dass diese Praxis fortgesetzt werden würde.
Nach erfolgter Kommunalwahl wurde durch Beschluss des von der Ratsmehrheit dominierten
Hauptausschusses, der pandemiebedingt anstelle des Rates tagte, diese Praxis jedoch gekippt und
Einzelstadt- sowie Einzelbezirksverordneten die Möglichkeit entzogen, Anträge und Große Anfragen
zu stellen, ohne hierfür auf das Wohlwollen der Parteien der Ratsmehrheit oder einer anderen Partei
angewiesen zu sein. Es wurde also nach einer „gleichen“ Kommunalwahl per Ratsbeschluss ungleiche
Verhältnisse bei den parlamentarischen Rechten von Einzelbezirks- und Einzelstadtverordneten
geschaffen. Ein fairer demokratischer Wettbewerb um die besseren Ideen wird so wissentlich
unterdrückt. Gewählten Mandatsträgern werden wichtige parlamentarische Rechte zur Gestaltung
sowie zur Kontrolle der regierenden Ratsmehrheit vorenthalten.
Die FDP Bad Godesberg hat im vergangenen Jahr, wie auch in den Jahren zuvor, mit großem
Engagement ihrer Einzelbezirksverordneten zum Wohle Bad Godesbergs qualitätsvolle Anträge und
Anfragen in großer Zahl geschrieben, weil sie, im Gegensatz zu anderen, die vielfältigen Potenziale
und Chancen erkennt, die der lange Jahre vernachlässigter Stadtbezirk zum eigenen und zum Wohle
ganz Bonns zu bieten hat.
 Es war die FDP, die mit ihren Einzelbezirksverordneten in einem zwei Jahre dauernden
Akquisitionsprozess Bad Godesberg ernsthaft als Hochschulstandort ins Gespräch gebracht
hat.
 Des Weiteren geht der Leitbildprozess, der nun bald zu einem städtebaulichen
Entwicklungskonzept und Investitionen in Millionenhöhe für die Innenstadt von Bad
Godesberg führen wird, auf einen Antrag der FDP zurück.Seite 2 von 3
 Die FDP hat das Wahrzeichen Bad Godesbergs, die Godesburg, aus Ihrem Dornröschenschlaf
geholt und mit Anträgen für den Erhalt der Sichtachse zum Siebengebirge gesorgt sowie eine
interdisziplinäre Zustandserhebung der Burganlage auf den Weg gebracht.
 Mit einer Reihe von Anträgen und Anfragen hat die FDP die Verwaltung auf die Chancen für
Bad Godesberg aus dem Rheintourismus aufmerksam gemacht.
 Auf Antrag der FDP wurden die Planungsmittel für die Sanierung der Stadthalle entsperrt.
 Die FDP hat wiederholt den Sanierungsbedarf der Musikschule in den Fokus gerückt.
 Die FDP hat mehr klimafreundliche Initiativen angestoßen für den Radverkehr, den ÖPNV, für
Baumnachpflanzungen, als alle anderen Parteien in der Bezirksvertretung zusammen.
 Per Antrag hat die FDP dafür gesorgt, dass endlich Verhandlungen über den Amerikanischen
Club aufgenommen wurden.
 Und als erste hat die FDP die grobe Fehlplanung scharf kritisiert, die derzeit in der Rheinaue
mit der sog. Radschnellroute stattfindet und für die unnötigerweise umfangreich Bäume
gefällt werden sollen. Der ADFC Bad Godesberg teilt diese Kritik.
Warum also soll diese konstruktive Stimme beschränkt und gegängelt werden?Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de