210776 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Gleiches Antrags- und Anfragerecht für alle Mandatsträger
Kerndaten
- Nummer
- 210776
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 04.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210776 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 25.03.2021 Bürgerantrag: Gleiches Antrags- und Anfragerecht für alle Mandatsträger Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Bonn modifiziert seine Geschäftsordnung unverzüglich wie folgt: Jedes Ratsmitglied, jede Gruppe und jede Fraktion ist berechtigt, Anträge zu stellen. Anträge können auch gemeinsam gestellt werden. Das gilt auch für Große Anfragen. Diese Regelung ist analog auch auf die Bezirksverordneten anzuwenden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bonn, den 25. März 2021 Vollständiger Antragstext zum Bürgerantrag: Gleiches Antrags- und Anfragerecht für alle Mandatsträger Antrag Der Rat der Stadt Bonn modifiziert seine Geschäftsordnung unverzüglich wie folgt: Jedes Ratsmitglied, jede Gruppe und jede Fraktion ist berechtigt, Anträge zu stellen. Anträge können auch gemeinsam gestellt werden. Das gilt auch für Große Anfragen. Diese Regelung ist analog auch auf die Bezirksverordneten anzuwenden. Begründung: Satz 1 ist die Übernahme einer rechtssicheren Regelung aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln, siehe dort § 3, Abs. 1. Sätze 2 und 3 dienen der weiteren Präzisierung. Die Kommunalwahl 2020 fand als freie, gleiche und geheime Wahl statt und lief in Bonn vor dem Hintergrund einer seit über einem Vierteljahrhundert geübten Praxis der Geschäftsordnung ab, wonach es möglich war, dass Stadtverordnete und Bezirksverordnete eines Stadtbezirks gemeinsam Anträge und Große Anfragen in der Bezirksvertretung stellen konnten. Der Wähler durfte also vor der Wahl noch darauf vertrauen, dass diese Praxis fortgesetzt werden würde. Nach erfolgter Kommunalwahl wurde durch Beschluss des von der Ratsmehrheit dominierten Hauptausschusses, der pandemiebedingt anstelle des Rates tagte, diese Praxis jedoch gekippt und Einzelstadt- sowie Einzelbezirksverordneten die Möglichkeit entzogen, Anträge und Große Anfragen zu stellen, ohne hierfür auf das Wohlwollen der Parteien der Ratsmehrheit oder einer anderen Partei angewiesen zu sein. Es wurde also nach einer „gleichen“ Kommunalwahl per Ratsbeschluss ungleiche Verhältnisse bei den parlamentarischen Rechten von Einzelbezirks- und Einzelstadtverordneten geschaffen. Ein fairer demokratischer Wettbewerb um die besseren Ideen wird so wissentlich unterdrückt. Gewählten Mandatsträgern werden wichtige parlamentarische Rechte zur Gestaltung sowie zur Kontrolle der regierenden Ratsmehrheit vorenthalten. Die FDP Bad Godesberg hat im vergangenen Jahr, wie auch in den Jahren zuvor, mit großem Engagement ihrer Einzelbezirksverordneten zum Wohle Bad Godesbergs qualitätsvolle Anträge und Anfragen in großer Zahl geschrieben, weil sie, im Gegensatz zu anderen, die vielfältigen Potenziale und Chancen erkennt, die der lange Jahre vernachlässigter Stadtbezirk zum eigenen und zum Wohle ganz Bonns zu bieten hat. Es war die FDP, die mit ihren Einzelbezirksverordneten in einem zwei Jahre dauernden Akquisitionsprozess Bad Godesberg ernsthaft als Hochschulstandort ins Gespräch gebracht hat. Des Weiteren geht der Leitbildprozess, der nun bald zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept und Investitionen in Millionenhöhe für die Innenstadt von Bad Godesberg führen wird, auf einen Antrag der FDP zurück.Seite 2 von 3 Die FDP hat das Wahrzeichen Bad Godesbergs, die Godesburg, aus Ihrem Dornröschenschlaf geholt und mit Anträgen für den Erhalt der Sichtachse zum Siebengebirge gesorgt sowie eine interdisziplinäre Zustandserhebung der Burganlage auf den Weg gebracht. Mit einer Reihe von Anträgen und Anfragen hat die FDP die Verwaltung auf die Chancen für Bad Godesberg aus dem Rheintourismus aufmerksam gemacht. Auf Antrag der FDP wurden die Planungsmittel für die Sanierung der Stadthalle entsperrt. Die FDP hat wiederholt den Sanierungsbedarf der Musikschule in den Fokus gerückt. Die FDP hat mehr klimafreundliche Initiativen angestoßen für den Radverkehr, den ÖPNV, für Baumnachpflanzungen, als alle anderen Parteien in der Bezirksvertretung zusammen. Per Antrag hat die FDP dafür gesorgt, dass endlich Verhandlungen über den Amerikanischen Club aufgenommen wurden. Und als erste hat die FDP die grobe Fehlplanung scharf kritisiert, die derzeit in der Rheinaue mit der sog. Radschnellroute stattfindet und für die unnötigerweise umfangreich Bäume gefällt werden sollen. Der ADFC Bad Godesberg teilt diese Kritik. Warum also soll diese konstruktive Stimme beschränkt und gegängelt werden?Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de