210773 · Mitteilungsvorlage
Einstellung des Nachtverkehrs für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen
Kerndaten
- Nummer
- 210773
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210773 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einstellung des Nachtverkehrs für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen Beratungsfolge Rat 06.05.2021 Aktuelle Informationen der Verwaltung Mitteilung: Aufgrund der ab dem 24.04.2021 geltenden Ausgangsbeschränkungen ist von noch einmal deutlich geringeren Fahrgastzahlen im spätabendlichen und nächtlichen Bus- und Bahnverkehr auszugehen. Daher hat der Krisenstab der Stadt Bonn am 23.04.2021 beschlossen, dass ab dem 03.05.2021 für die Dauer der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der Bus- und Stadt-/Straßenbahnverkehr in Bonn nach 0 Uhr eingestellt wird. Der Betriebsbeginn erfolgt regulär. Diese Vorgehensweise resultiert auch aus entsprechenden Anfragen der Stadt Köln und des Rhein-Sieg-Kreises, wo ähnlich verfahren wird. Es ist sinnvoll, wenn die Region hier relativ einheitlich vorgeht. Der Nachtverkehr vor dieser Maßnahme sah wie folgt aus: Unter der Woche letzte Abfahrten ab Hbf. um ca. 02:30 Uhr, in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag und vor Feiertagen um ca. 04:30 Uhr. Die Änderungen bedeuten nun: Bus- und Bahn-Kurse, die vor 00:00 Uhr starten werden in der Regel noch zu Ende geführt, sodass auch nach 00:00 Uhr noch Fahrzeuge unterwegs sind. Das Nachtnetz (Nachtbusse, Nachtfahrten der Stadtbahnen und auf den Linien 640, SB55 und SB60) wird vollständig eingestellt. Das bedeutet: Die Fahrten der Nachtbusse, sowie der Linien 66, SB55 und 640 um ca. 0:30 Uhr und ca. 1:30 Uhr unter der Woche und die stündlichen Fahrten dieser Linien von ca. 00:30 Uhr bis ca. 03:30 bzw. 04:30 Uhr am Wochenende/vor Feiertagen entfallen. Ebenso entfällt die letzte Fahrt der Linie SB 60. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen dürften nach Einschätzung der Verwaltung sehr wenige Personen von diesen Änderungen negativ betroffen sein, da Schichtwechsel im Nachtdienst z.B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen normalerweise vorher bzw. nachher stattfinden. Der Schienenpersonennahverkehr ist von den Änderungen nicht betroffen. Bislang sind bei den SWB fünf Beschwerden zur Einstellung des NachtverkehrsSeite 1 von 2 Seite 2 eingegangen. Eine davon bezog sich auf eine konkrete Fahrt, die jedoch unbegründet war, da die Fahrt um 05.00 Uhr morgens weiterhin stattfindet. Bei der Stadt ist keine konkrete Eingabe / Beschwerde eingegangen, auch nicht vom Uniklinikum Bonn. Daher ist für die Verwaltung weiterhin nicht erkennbar, dass es durch die Maßnahme für Mitarbeitende zu Verschlechterungen gekommen ist. Die Stadtverwaltung und Verkehrsunternehmen werden die Lage genau beobachten und bei Bedarf nachsteuern. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb oder eine Nachbesserung der jetzigen Reduzierung des Nachtverkehrs ist als Option gegeben, wenn konkrete Bedarfe da sind. Personen, die aufgrund der Einschränkungen keine Möglichkeit haben zur Arbeit zu kommen, können sich an das Verbesserungsmanagement der SWB (Telefon, E-Mail, soziale Medien) oder an die Stadt wenden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de