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210773 · Mitteilungsvorlage

Einstellung des Nachtverkehrs für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen

Nummer
210773
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210773
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einstellung des Nachtverkehrs für die Dauer der
Ausgangsbeschränkungen
Beratungsfolge
Rat 06.05.2021 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Mitteilung:
Aufgrund der ab dem 24.04.2021 geltenden Ausgangsbeschränkungen ist von
noch einmal deutlich geringeren Fahrgastzahlen im spätabendlichen und
nächtlichen Bus- und Bahnverkehr auszugehen.
Daher hat der Krisenstab der Stadt Bonn am 23.04.2021 beschlossen, dass ab
dem 03.05.2021 für die Dauer der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der
Bus- und Stadt-/Straßenbahnverkehr in Bonn nach 0 Uhr eingestellt wird. Der
Betriebsbeginn erfolgt regulär. Diese Vorgehensweise resultiert auch aus
entsprechenden Anfragen der Stadt Köln und des Rhein-Sieg-Kreises, wo
ähnlich verfahren wird. Es ist sinnvoll, wenn die Region hier relativ einheitlich
vorgeht.
Der Nachtverkehr vor dieser Maßnahme sah wie folgt aus: Unter der Woche
letzte Abfahrten ab Hbf. um ca. 02:30 Uhr, in den Nächten Freitag/Samstag und
Samstag/Sonntag und vor Feiertagen um ca. 04:30 Uhr.
Die Änderungen bedeuten nun: Bus- und Bahn-Kurse, die vor 00:00 Uhr starten
werden in der Regel noch zu Ende geführt, sodass auch nach 00:00 Uhr noch
Fahrzeuge unterwegs sind. Das Nachtnetz (Nachtbusse, Nachtfahrten der
Stadtbahnen und auf den Linien 640, SB55 und SB60) wird vollständig
eingestellt.
Das bedeutet: Die Fahrten der Nachtbusse, sowie der Linien 66, SB55 und 640
um ca. 0:30 Uhr und ca. 1:30 Uhr unter der Woche und die stündlichen Fahrten
dieser Linien von ca. 00:30 Uhr bis ca. 03:30 bzw. 04:30 Uhr am
Wochenende/vor Feiertagen entfallen. Ebenso entfällt die letzte Fahrt der Linie
SB 60.
Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen dürften nach Einschätzung der
Verwaltung sehr wenige Personen von diesen Änderungen negativ betroffen
sein, da Schichtwechsel im Nachtdienst z.B. in Krankenhäusern oder
Pflegeheimen normalerweise vorher bzw. nachher stattfinden.
Der Schienenpersonennahverkehr ist von den Änderungen nicht betroffen.
Bislang sind bei den SWB fünf Beschwerden zur Einstellung des NachtverkehrsSeite 1 von 2
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eingegangen. Eine davon bezog sich auf eine konkrete Fahrt, die jedoch
unbegründet war, da die Fahrt um 05.00 Uhr morgens weiterhin stattfindet. Bei
der Stadt ist keine konkrete Eingabe / Beschwerde eingegangen, auch nicht
vom Uniklinikum Bonn.
Daher ist für die Verwaltung weiterhin nicht erkennbar, dass es durch die
Maßnahme für Mitarbeitende zu Verschlechterungen gekommen ist.
Die Stadtverwaltung und Verkehrsunternehmen werden die Lage genau
beobachten und bei Bedarf nachsteuern. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb
oder eine Nachbesserung der jetzigen Reduzierung des Nachtverkehrs ist als
Option gegeben, wenn konkrete Bedarfe da sind.
Personen, die aufgrund der Einschränkungen keine Möglichkeit haben zur
Arbeit zu kommen, können sich an das Verbesserungsmanagement der SWB
(Telefon, E-Mail, soziale Medien) oder an die Stadt wenden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de