210767 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39 - Errichtung von mehreren Wohngebäuden mit 16 Wohnungen und Tiefgarage Az.: 460290
Kerndaten
- Nummer
- 210767
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210767 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39 - Errichtung von mehreren Wohngebäuden mit 16 Wohnungen und Tiefgarage Az.: 460290 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt. Begründung Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung mehrerer Wohngebäude mit Tiefgarage auf dem Grundstück Elfstr. 39 vor. Danach sind die Errichtung von 5 Wohnhäusern mit Satteldach und ein Zwischenbau mit Flachdach geplant, die durch eine gemeinsame Tiefgarage zu einer Anlage mit 16 Wohnungen verbunden sind. Das Vorhaben ist aufgrund der Hanglage des Grundstücks gestaffelt auf 6 Ebenen geplant, wobei jedes einzelne Wohnhaus mit maximal 2 Vollgeschossen in Erscheinung tritt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 7/Mu vom 09.03.1896, so dass es diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch großzügige Einzelhäuser in offener Bauweise, maximal zweigeschossig mit geneigten Dachformen charakterisiert und entspricht einem reinen Wohngebiet. Im Hinblick auf die nähere Umgebung, die durch eine aufgelockerte Einzelhausbebauung geprägt ist, fügt sich die geplante Bebauung mit einer Wohnanlage, insbesondere im Hinblick auf die Bautiefe, nicht ein. Aus planungsrechtlicher Sicht müsste sich die neue Bautiefe an der Hinterkante des Bestandsgebäudes, d. h. etwa 34 m Abstand zur Elfstraße, orientieren. Bei der vorliegenden Planung erstreckt sich das Vorhaben hingegen bis zu 60 mSeite 1 von 3 Seite 2 tief in das Grundstück hinein. Insgesamt ist zu der Planung festzustellen, dass ein Einfügen in den sensiblen Hangbereich nicht ausreichend zu erkennen ist und die tief in den Grundstücksbereich einschneidende Umsetzung nicht der Bebauung der unmittelbar anschließenden Umgebung entspricht. Das Vorhaben fügt sich aus den genannten Gründen nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und dem Maß nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Ergänzend wird mitgeteilt, dass das Grundstück bereits Gegenstand einer Voranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage war (vgl. Beschlussvorlage 210212 – Sitzung vom 27.04.2021). In diesem Rahmen wurde entschieden, dass sich dieses Vorhaben mit einer Bautiefe von 40 m nicht einfügt. Bei dem nun zu beurteilenden Vorhaben wird die Bautiefe mit bis zu 60 m noch weiter überschritten. Anlage/n 1 Plan Elfstr. 39_öffentlich (öffentlich) 2 Pläne Elfstr. 39_nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de