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210767 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39 - Errichtung von mehreren Wohngebäuden mit 16 Wohnungen und Tiefgarage Az.: 460290

Nummer
210767
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210767
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39
- Errichtung von mehreren Wohngebäuden mit 16
Wohnungen und Tiefgarage
Az.: 460290
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben
nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung mehrerer
Wohngebäude mit Tiefgarage auf dem Grundstück Elfstr. 39 vor.
Danach sind die Errichtung von 5 Wohnhäusern mit Satteldach und ein
Zwischenbau mit Flachdach geplant, die durch eine gemeinsame Tiefgarage zu
einer Anlage mit 16 Wohnungen verbunden sind. Das Vorhaben ist aufgrund
der Hanglage des Grundstücks gestaffelt auf 6 Ebenen geplant, wobei jedes
einzelne Wohnhaus mit maximal 2 Vollgeschossen in Erscheinung tritt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 7/Mu vom
09.03.1896, so dass es diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach §
34 BauGB zu beurteilen ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch großzügige Einzelhäuser in
offener Bauweise, maximal zweigeschossig mit geneigten Dachformen
charakterisiert und entspricht einem reinen Wohngebiet.
Im Hinblick auf die nähere Umgebung, die durch eine aufgelockerte
Einzelhausbebauung geprägt ist, fügt sich die geplante Bebauung mit einer
Wohnanlage, insbesondere im Hinblick auf die Bautiefe, nicht ein.
Aus planungsrechtlicher Sicht müsste sich die neue Bautiefe an der Hinterkante
des Bestandsgebäudes, d. h. etwa 34 m Abstand zur Elfstraße, orientieren. Bei
der vorliegenden Planung erstreckt sich das Vorhaben hingegen bis zu 60 mSeite 1 von 3
Seite 2
tief in das Grundstück hinein.
Insgesamt ist zu der Planung festzustellen, dass ein Einfügen in den sensiblen
Hangbereich nicht ausreichend zu erkennen ist und die tief in den
Grundstücksbereich einschneidende Umsetzung nicht der Bebauung der
unmittelbar anschließenden Umgebung entspricht.
Das Vorhaben fügt sich aus den genannten Gründen nach der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und dem Maß nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung ein.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass das Grundstück bereits Gegenstand einer
Voranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage war
(vgl. Beschlussvorlage 210212 – Sitzung vom 27.04.2021). In diesem Rahmen
wurde entschieden, dass sich dieses Vorhaben mit einer Bautiefe von 40 m
nicht einfügt. Bei dem nun zu beurteilenden Vorhaben wird die Bautiefe mit bis
zu 60 m noch weiter überschritten.
Anlage/n
1 Plan Elfstr. 39_öffentlich (öffentlich)
2 Pläne Elfstr. 39_nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de