210766 · Mitteilungsvorlage
Bordsteinabsenkungen
Kerndaten
- Nummer
- 210766
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210766 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bordsteinabsenkungen Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Rahmen des „Ausbauprogramms Barrierefreier Straßenraum“ werden seit vielen Jahren Bordsteinabsenkungen hergestellt. Bis zum Jahr 2014 standen hierfür im Haushalt jährlich Beträge in niedriger bis mittlerer fünfstelliger Höhe zur Verfügung. In den Jahren 2015 und 2016 standen je 100.000 Euro, in 2017 und 2018 je 60.000 Euro sowie seit 2019 wiederum jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets ist die Ausführung der Maßnahmen nur schrittweise möglich. Es erfolgt daher eine Priorisierung der Maßnahmen. Hierzu wurde im Jahr 2011 ein Kriterienkatalog erstellt und mit der Behindertengemeinschaft Bonn abgestimmt. Das hierin vorgegebene Bewertungsschema basiert auf den Kriterien „Nähe der geplanten Bordsteinabsenkungen zu Altenheimen/ Ärztehäusern/ Geschäften (Waren des täglichen Bedarfs) / ÖPNV-Haltepunkten/ Öffentlichen Einrichtungen/ Krankenhäusern“ mit einer Gewichtung von 85% und der Frequentierung (Nutzung gering/mittel/hoch) mit einer Gewichtung von 15%. Zunächst im Stadtbezirk Hardtberg und nachfolgend in den drei übrigen Stadtbezirken wurden umfassend Standorte ermittelt, die die genannten Kriterien in maßgeblichem Umfang erfüllen. Die so erstellten Prioritätenlisten wurden von den Bezirksvertretungen im März 2012 (Hardtberg) sowie im Juni 2015 (Bonn, Bad Godesberg, Beuel) beschlossen (DS-Nrn. 1511293, 1511294, 1511295, 1112952NV4). Die beschlossenen Prioritätenlisten enthielten insgesamt 185 Standorte, davon - Stadtbezirk Bonn 71 Standorte - Stadtbezirk Bad Godesberg 28 Standorte - Stadtbezirk Beuel 55 Standorte - Stadtbezirk Hardtberg 31 Standorte Bei den Standorten handelt es sich überwiegend um Einmündungen und Kreuzungen, an denen in der Regel zwei bzw. vier Absenkungen auszuführen sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Infolge erheblicher Kostensteigerungen in den letzten Jahren konnte und kann die Ausführung der Maßnahmen nur in kleinen Schritten erfolgen. Im Schnitt können aktuell 18 Absenkungen (entsprechend neun Einmündungen oder vier bis fünf Kreuzungen) mit dem Jahresbudget von 100.000 Euro ausgeführt werden. In der Folge stehen von den beschlossenen 185 Standorten aktuell noch 151 Standorte zur Ausführung an. Für das laufende Kalenderjahr sind stadtweit 9 Standorte zur Ausführung vorgesehen. Parallel zur Abarbeitung der Liste wurden im betrachteten Zeitraum im Rahmen der Sozialen Stadt Tannenbusch (geförderte Maßnahme) 8 Standorte mit 39 Absenkungen ausgeführt. Vorrangiges Ziel bei den Bordsteinabsenkungen ist das Erreichen der Barrierefreiheit. Dies bedeutet, dass überwiegend eine Auftrittshöhe von 3 cm verbleibt. Hiermit wird sehbehinderten Menschen (Fußgänger*innen) die Orientierung im Straßenverkehr ermöglicht. Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei separaten Radwegen im Seitenbereich) erfolgt eine Absenkung auf 0 cm. Die Verwaltung setzt die Ausführung der beschlossenen Maßnahmenlisten fort und berücksichtigt weitere Maßnahmenvorschläge unter Anwendung des Bewertungsschemas. Daneben werden Absenkungen von Bordsteinen im Übergang vom Straßenraum zu separaten Radverkehrsanlagen im Einzelfall aus hierfür verfügbaren Mitteln hergestellt. In der Regel sind die Bordsteine an Radwegen wie auch an gemeinsamen Geh- und Radwegen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen nahezu flächendeckend abgesenkt. Wo separat geführte Geh- und Radwege in den Straßenraum münden, ist dies teilweise noch nicht der Fall (beispielhaft Beschluss der BV Bonn am 13.04.2021 – DS 210385). Wegen der unterschiedlichen Zielrichtungen ist eine konzeptionelle Verknüpfung des „Ausbauprogramms barrierefreier Straßenraum“ mit Absenkungen für den Radverkehr weiterhin nicht geplant. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de