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210766 · Mitteilungsvorlage

Bordsteinabsenkungen

Nummer
210766
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210766-03 ST Stellungnahme zu Große Anfrage der Volt-Gruppe: Bordsteinabsenkungen
  2. 210766-01 Große Anfrage der Volt-Gruppe: Bordsteinabsenkungen
  3. 210766-02 ST Große Anfrage der Volt-Gruppe: Bordsteinabsenkungen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210766
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bordsteinabsenkungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen des „Ausbauprogramms Barrierefreier Straßenraum“ werden seit
vielen Jahren Bordsteinabsenkungen hergestellt.
Bis zum Jahr 2014 standen hierfür im Haushalt jährlich Beträge in niedriger bis
mittlerer fünfstelliger Höhe zur Verfügung. In den Jahren 2015 und 2016
standen je 100.000 Euro, in 2017 und 2018 je 60.000 Euro sowie seit 2019
wiederum jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.
Im Rahmen dieses Budgets ist die Ausführung der Maßnahmen nur
schrittweise möglich. Es erfolgt daher eine Priorisierung der Maßnahmen.
Hierzu wurde im Jahr 2011 ein Kriterienkatalog erstellt und mit der
Behindertengemeinschaft Bonn abgestimmt. Das hierin vorgegebene
Bewertungsschema basiert auf den Kriterien „Nähe der geplanten
Bordsteinabsenkungen zu Altenheimen/ Ärztehäusern/ Geschäften (Waren des
täglichen Bedarfs) / ÖPNV-Haltepunkten/ Öffentlichen Einrichtungen/
Krankenhäusern“ mit einer Gewichtung von 85% und der Frequentierung
(Nutzung gering/mittel/hoch) mit einer Gewichtung von 15%.
Zunächst im Stadtbezirk Hardtberg und nachfolgend in den drei übrigen
Stadtbezirken wurden umfassend Standorte ermittelt, die die genannten
Kriterien in maßgeblichem Umfang erfüllen.
Die so erstellten Prioritätenlisten wurden von den Bezirksvertretungen im März
2012 (Hardtberg) sowie im Juni 2015 (Bonn, Bad Godesberg, Beuel)
beschlossen (DS-Nrn. 1511293, 1511294, 1511295, 1112952NV4).
Die beschlossenen Prioritätenlisten enthielten insgesamt 185 Standorte, davon
- Stadtbezirk Bonn 71 Standorte
- Stadtbezirk Bad Godesberg 28 Standorte
- Stadtbezirk Beuel 55 Standorte
- Stadtbezirk Hardtberg 31 Standorte
Bei den Standorten handelt es sich überwiegend um Einmündungen und
Kreuzungen, an denen in der Regel zwei bzw. vier Absenkungen auszuführen
sind.Seite 1 von 2
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Infolge erheblicher Kostensteigerungen in den letzten Jahren konnte und kann
die Ausführung der Maßnahmen nur in kleinen Schritten erfolgen. Im Schnitt
können aktuell 18 Absenkungen (entsprechend neun Einmündungen oder vier
bis fünf Kreuzungen) mit dem Jahresbudget von 100.000 Euro ausgeführt
werden.
In der Folge stehen von den beschlossenen 185 Standorten aktuell noch 151
Standorte zur Ausführung an. Für das laufende Kalenderjahr sind stadtweit 9
Standorte zur Ausführung vorgesehen.
Parallel zur Abarbeitung der Liste wurden im betrachteten Zeitraum im Rahmen
der Sozialen Stadt Tannenbusch (geförderte Maßnahme) 8 Standorte mit 39
Absenkungen ausgeführt.
Vorrangiges Ziel bei den Bordsteinabsenkungen ist das Erreichen der
Barrierefreiheit. Dies bedeutet, dass überwiegend eine Auftrittshöhe von 3 cm
verbleibt. Hiermit wird sehbehinderten Menschen (Fußgänger*innen) die
Orientierung im Straßenverkehr ermöglicht. Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei
separaten Radwegen im Seitenbereich) erfolgt eine Absenkung auf 0 cm.
Die Verwaltung setzt die Ausführung der beschlossenen Maßnahmenlisten fort
und berücksichtigt weitere Maßnahmenvorschläge unter Anwendung des
Bewertungsschemas.
Daneben werden Absenkungen von Bordsteinen im Übergang vom
Straßenraum zu separaten Radverkehrsanlagen im Einzelfall aus hierfür
verfügbaren Mitteln hergestellt. In der Regel sind die Bordsteine an Radwegen
wie auch an gemeinsamen Geh- und Radwegen im Bereich von Kreuzungen
und Einmündungen nahezu flächendeckend abgesenkt. Wo separat geführte
Geh- und Radwege in den Straßenraum münden, ist dies teilweise noch nicht
der Fall (beispielhaft Beschluss der BV Bonn am 13.04.2021 – DS 210385).
Wegen der unterschiedlichen Zielrichtungen ist eine konzeptionelle
Verknüpfung des „Ausbauprogramms barrierefreier Straßenraum“ mit
Absenkungen für den Radverkehr weiterhin nicht geplant.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de