210764 · Mitteilungsvorlage
Durchführung einer Veranstaltungsreihe im Rahmen des Bundesförderprogramms Kultursommer 2021
Kerndaten
- Nummer
- 210764
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210764 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Durchführung einer Veranstaltungsreihe im Rahmen des Bundesförderprogramms Kultursommer 2021 Beratungsfolge Kulturausschuss 08.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Das bundesweite Förderprogramm Kultursommer 2021 der Kulturstiftung des Bundes unterstützt, unter Einhaltung eines umfassenden Hygiene- und Schutzkonzepts, bei der Ausgestaltung und Durchführung eines vielfältigen Kulturprogramms auf öffentlichen Plätzen in den Sommermonaten 2021. Gefördert werden Kulturprogramme im öffentlichen Raum, die in besonderer Weise die Vielfalt des kulturellen Schaffens durch die Beteiligung vieler regionaler Akteure und lokaler Bündnisse sichtbar machen, insbesondere freie Künstlerinnen und Künstler unterstützen und sich an eine breite Öffentlichkeit richten. Zur Unterstützung der Kulturschaffenden in Bonn möchte das Kulturamt die in Aussicht gestellte Förderung in Anspruch nehmen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Antragsfrist wurde der Antrag auf Förderung bereits gestellt. Sollte die Stadt Bonn die beantragten Mittel erhalten, wird die Kulturstiftung des Bundes, bei einer Eigenbeteiligung des Kulturamtes von 25.000,00 €, Projektmittel i.H.v. 100.000,00 € zur Verfügung stellen. Unter der Voraussetzung, dass die beantragten Fördermittel bewilligt werden und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe der Einleitung des Vergabeverfahrens in seiner Sitzung am 09.06.2021 zustimmt, beabsichtigt das Kulturamt im Wege eines Verhandlungsverfahrens den Auftrag i.H.v. 125.000,00 € an einen Veranstalter zu vergeben, der unter Einbeziehung vieler Künstler und Künstlerinnen entsprechend der Förderrichtlinien eine Veranstaltungsreihe organisiert und im Sommer 2021 durchführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Genehmigung erteilt, von der vorgeschriebenen Vergabeart und dem festgelegten Verfahren abweichen zu dürfen. Die Aufwendungen/ Auszahlungen entsprechen den Regelungen des § 82 GO NRW über die vorläufige Haushaltsführung. Die Einleitung des Verfahrens muss zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen, damit der Veranstalter noch genügend Vorlaufzeit hat, um die Veranstaltungsreihe, wie vom Fördergeber gewünscht, im Sommer 2021 beginnen zu können.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.01 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 Kulturelle Projekte Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 125.000,00 141000401/ 72.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 100.000,00 Haushaltsbelastung einmalig 25.000,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de