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210764 · Mitteilungsvorlage

Durchführung einer Veranstaltungsreihe im Rahmen des Bundesförderprogramms Kultursommer 2021

Nummer
210764
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 08.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210764
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Durchführung einer Veranstaltungsreihe im
Rahmen des Bundesförderprogramms
Kultursommer 2021
Beratungsfolge
Kulturausschuss 08.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das bundesweite Förderprogramm Kultursommer 2021 der Kulturstiftung des
Bundes unterstützt, unter Einhaltung eines umfassenden Hygiene- und
Schutzkonzepts, bei der Ausgestaltung und Durchführung eines vielfältigen
Kulturprogramms auf öffentlichen Plätzen in den Sommermonaten 2021.
Gefördert werden Kulturprogramme im öffentlichen Raum, die in besonderer
Weise die Vielfalt des kulturellen Schaffens durch die Beteiligung vieler
regionaler Akteure und lokaler Bündnisse sichtbar machen, insbesondere freie
Künstlerinnen und Künstler unterstützen und sich an eine breite Öffentlichkeit
richten.
Zur Unterstützung der Kulturschaffenden in Bonn möchte das Kulturamt die in
Aussicht gestellte Förderung in Anspruch nehmen. Aufgrund der sehr
kurzfristigen Antragsfrist wurde der Antrag auf Förderung bereits gestellt. Sollte
die Stadt Bonn die beantragten Mittel erhalten, wird die Kulturstiftung des
Bundes, bei einer Eigenbeteiligung des Kulturamtes von 25.000,00 €,
Projektmittel i.H.v. 100.000,00 € zur Verfügung stellen.
Unter der Voraussetzung, dass die beantragten Fördermittel bewilligt werden
und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe der Einleitung des
Vergabeverfahrens in seiner Sitzung am 09.06.2021 zustimmt, beabsichtigt das
Kulturamt im Wege eines Verhandlungsverfahrens den Auftrag i.H.v.
125.000,00 € an einen Veranstalter zu vergeben, der unter Einbeziehung vieler
Künstler und Künstlerinnen entsprechend der Förderrichtlinien eine
Veranstaltungsreihe organisiert und im Sommer 2021 durchführt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Genehmigung erteilt, von der
vorgeschriebenen Vergabeart und dem festgelegten Verfahren abweichen zu
dürfen.
Die Aufwendungen/ Auszahlungen entsprechen den Regelungen des § 82 GO
NRW über die vorläufige Haushaltsführung. Die Einleitung des Verfahrens
muss zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen, damit der Veranstalter noch genügend
Vorlaufzeit hat, um die Veranstaltungsreihe, wie vom Fördergeber gewünscht,
im Sommer 2021 beginnen zu können.Seite 1 von 2
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 Kulturelle Projekte
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
125.000,00 141000401/
72.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
100.000,00
Haushaltsbelastung
einmalig
25.000,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de