210761 · Mitteilungsvorlage
Zweiter Bericht über den Sachstand des Förderinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II
Kerndaten
- Nummer
- 210761
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210761 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Zweiter Bericht über den Sachstand des Förderinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 das Teilhabechancengesetz – 10. Änderung zum Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – beschlossen. Die Regelung des § 16i SGB II kann langzeitarbeitslosen Personen eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnen. Für die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Einrichtung von 30 Stellen in der Wertigkeit nach Entgeltgruppe 2 TVöD-V für die Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des § 16i SGB II beschlossen (s. DS-Nr. 1911740). In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 19.08.2020 wurde das erste Mal über den Stand der Umsetzung des Förderinstruments bei der Arbeitgeberin Stadt Bonn berichtet (s. DS-Nr. 200867). Die Beschäftigungsmöglichkeiten nach § 16i SGB II werden vom Jobcenter gefördert. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den beiden ersten Jahren des Arbeitsverhältnisses 100% des Tariflohns und sinkt danach um jeweils 10 Prozentpunkte jährlich. Der maximale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Gesamtstädtisch bestehen in unterschiedlichen Fachbereichen Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. beim Amt für Umwelt und Stadtgrün im hilfsgärtnerischen Bereich, in der Registratur der Sachgruppe Schwerbehindertenausweise beim Amt für Soziales und Wohnen sowie in den städtischen Kindertageseinrichtungen im hauswirtschaftlichen Bereich. Dem Jobcenter steht das Portfolio zur Verfügung, um geeignete Leistungsbezieher/- innen zu vermitteln. Auf Vorschlag durch die Betriebsakquisiteure/-innen des Jobcenters für einzelne Leistungsempfänger/-innen zu einer der Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Stadt Bonn, findet ein Kennenlerngespräch statt. Neben dem Fachamt nimmt auch je ein/e Vertreter/- in des Jobcenters Bonn und der Personalwirtschaft der Stadt Bonn teil. In den Gesprächen wird den Leistungsempfängern/-innen die Tätigkeit näher erläutert und es wird herausgearbeitet, ob eine Beschäftigung in dem jeweiligenSeite 1 von 3 Seite 2 Arbeitsbereich sowohl für die/den Leistungsbezieher/-in als auch für den Fachbereich denkbar erscheint. Dabei wird häufiger ersichtlich, dass es den Leistungsbeziehern/-innen an einer Vorstellung ermangelt, welche konkreten Tätigkeiten die Beschäftigungsmöglichkeit mit sich bringt. In einigen Fällen zeigt sich bereits nach einem ersten Kennenlernen, dass eine Zusammenarbeit nicht zielführend sein könnte. Bevor es zu einer Einstellung des/der Leistungsberechtigten in den Dienst der Stadt Bonn kommt, ist ein zweiwöchiges Praktikum vorgesehen, da in den meisten Fällen ein Kennenlerngespräch – bedingt durch die Vermittlungshemmnisse – nicht ausreicht, um die Eignung für die Besetzung einer Stelle zu beurteilen. Die Durchführung eines Kennenlerngesprächs und das Absolvieren eines Praktikums werden von der Personalverwaltung weiterhin als sinnvoll erachtet. Die Erfahrungen zeigen, dass beides für einen nachhaltigen Erfolg der Stellenbesetzungen und für die Akzeptanz innerhalb der Verwaltung förderlich ist. Ist das Praktikum erfolgreich verlaufen, erfolgt nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten eine Einstellung in den Dienst der Bundesstadt Bonn. Zum Stichtag 01.04.2021 ergibt sich folgende Gesamtübersicht: Anzahl aktueller Arbeitsverhältnisse nach § 16 i SGB II 27 Unmittelbar bevorstehende Einstellungen 1 In der Vorbereitung befindliche Einstellungen 5 Aktuell terminierte Praktika 2 Aktuell ausgesetzte Praktika (insbes. aufgrund Corona-Pandemie) 4 Nach erfolgtem Gespräch in Vorbereitung befindliche Praktika 3 Gespräche in Vorbereitung 12 Derzeit ausgesetzte Gespräche (insbes. aufgrund Corona-Pandemie) 5 Anfragen an Fachämter gestellt 2 Abgebrochene Vermittlungsverfahren, davon 54 - abgebrochene Vermittlungsverfahren durch die Personal- verwaltung: 38 - Kündigungen innerhalb der Probezeit 2 - nach einem Kennenlerngespräch 9 - vor Antreten eines Praktikums 7 - aufgrund erfolgloser Praktika 8 - keine Einsatzmöglichkeit ersichtlich 12 - Leistungsberechtige, die für eine Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung stehen 16 - aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen 5 - da sie eine andere Stelle erhalten haben 3 - da kein Interesse mehr an der Tätigkeit besteht 8Seite 2 von 3 Seite 3 Bereits im Rahmen der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses wird deutlich, dass der Personenkreis, der für die Beschäftigungen nach § 16i SGB II zur Verfügung steht, ein hohes Maß an Hilfestellung und Beratung benötigt. Dies wird insbesondere durch Verzögerungen im Einstellungsprozess erkennbar. Die Praxis zeigt, dass es für einige Leistungsberechtigte herausfordernd ist, Unterlagen, die für eine Einstellung oder für ein Praktikum erforderlich sind, beizubringen sowie erforderliche Termine zeitnah zu vereinbaren und wahrzunehmen (z.B. Beantragung eines Führungszeugnisses, Wahrnehmung eines Termins beim Hausarzt oder beim arbeitsmedizinischen Dienst). Zum Teil muss hierbei auch die Unterstützung durch einen Jobcoach hinzugezogen werden. Die aktuelle Corona-Pandemie beeinflusst an verschiedenen Stellen den Fortgang des Projektes: So stehen gemeldete Beschäftigungsmöglichkeiten aufgrund der geltenden Kontaktbestimmungen teilweise nicht zur Verfügung. Die Kennenlerngespräche für den hauswirtschaftlichen Bereich in den Kindertageseinrichtungen verzögerten sich durch die Corona-Pandemie und dem damit verbundenen harten Lockdown. Es wurde zunächst auf die Durchführung der Gespräche verzichtet. Nach Abstimmung zwischen der Personalverwaltung, dem Jobcenter und dem Fachamt werden die Gespräche nun zum Teil als Videokonferenz unter Begleitung eines Mitarbeitenden des Jobcenters wiederaufgenommen. Aktuell verzögern sich fünf Gespräche, da die Leistungsbezieher/-innen lediglich für ein Präsenzgespräch zur Verfügung stehen (u.a. aufgrund sprachlicher Barrieren), die Kinderbetreuung zurzeit nicht sichergestellt werden kann oder seitens des Fachamtes derzeit keine Betreuung eines Praktikums sowie Einarbeitung erfolgen kann. Auch werden derzeit drei Praktika zum Schutze der Mitarbeitenden und Praktikanten und/oder aus Betreuungsgründen nicht durchgeführt. Trotz der o.g. Verzögerungen und der derzeitigen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie können stetig weitere Stellen besetzt werden. Derzeit sind 21,26 der 30 verfügbaren Vollzeitäquivalente besetzt. Eine Einstellung (dies entspricht weiteren 0,77 Vollzeitäquivalenten) steht kurz bevor und fünf weitere Einstellungen (= 3,79 Vollzeitäquivalente) befinden sich in der Vorbereitung, sodass perspektivisch 25,82 Vollzeitäquivalente besetzt werden. Sofern die beschlossenen 30 Stellen ausgeschöpft sind, wird die Stadt Bonn weitere Leistungsberechtigte im Sinne des § 16i SGB II zunächst über vakante Stellen aus dem Gesamtstellenplan beschäftigen können. Perspektivisch ist beabsichtigt, eine Vorlage in den Rat für die Einrichtung weiterer Stellen für das Projekt einzubringen. Die Verwaltung hat weiterhin den Eindruck, dass das Projekt § 16i SGB II gut angenommen wird und insgesamt zu nachhaltigen Stellenbesetzungen führt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de