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210761 · Mitteilungsvorlage

Zweiter Bericht über den Sachstand des Förderinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II

Nummer
210761
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210761
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Zweiter Bericht über den Sachstand des
Förderinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt"
nach § 16i SGB II
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 das
Teilhabechancengesetz – 10. Änderung zum Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB
II) – beschlossen. Die Regelung des § 16i SGB II kann langzeitarbeitslosen
Personen eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnen.
Für die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt hat der Rat der Stadt Bonn in
seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Einrichtung von 30 Stellen in der Wertigkeit
nach Entgeltgruppe 2 TVöD-V für die Beschäftigung von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Sinne des § 16i SGB II beschlossen (s. DS-Nr.
1911740). In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen am 19.08.2020 wurde das erste Mal über den Stand der
Umsetzung des Förderinstruments bei der Arbeitgeberin Stadt Bonn berichtet
(s. DS-Nr. 200867).
Die Beschäftigungsmöglichkeiten nach § 16i SGB II werden vom Jobcenter
gefördert. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den beiden ersten Jahren des
Arbeitsverhältnisses 100% des Tariflohns und sinkt danach um jeweils 10
Prozentpunkte jährlich. Der maximale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.
Gesamtstädtisch bestehen in unterschiedlichen Fachbereichen
Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. beim Amt für Umwelt und Stadtgrün im
hilfsgärtnerischen Bereich, in der Registratur der Sachgruppe
Schwerbehindertenausweise beim Amt für Soziales und Wohnen sowie in den
städtischen Kindertageseinrichtungen im hauswirtschaftlichen Bereich. Dem
Jobcenter steht das Portfolio zur Verfügung, um geeignete Leistungsbezieher/-
innen zu vermitteln. Auf Vorschlag durch die Betriebsakquisiteure/-innen des
Jobcenters für einzelne Leistungsempfänger/-innen zu einer der
Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Stadt Bonn, findet ein
Kennenlerngespräch statt. Neben dem Fachamt nimmt auch je ein/e Vertreter/-
in des Jobcenters Bonn und der Personalwirtschaft der Stadt Bonn teil. In den
Gesprächen wird den Leistungsempfängern/-innen die Tätigkeit näher erläutert
und es wird herausgearbeitet, ob eine Beschäftigung in dem jeweiligenSeite 1 von 3
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Arbeitsbereich sowohl für die/den Leistungsbezieher/-in als auch für den
Fachbereich denkbar erscheint. Dabei wird häufiger ersichtlich, dass es den
Leistungsbeziehern/-innen an einer Vorstellung ermangelt, welche konkreten
Tätigkeiten die Beschäftigungsmöglichkeit mit sich bringt. In einigen Fällen
zeigt sich bereits nach einem ersten Kennenlernen, dass eine Zusammenarbeit
nicht zielführend sein könnte. Bevor es zu einer Einstellung des/der
Leistungsberechtigten in den Dienst der Stadt Bonn kommt, ist ein
zweiwöchiges Praktikum vorgesehen, da in den meisten Fällen ein
Kennenlerngespräch – bedingt durch die Vermittlungshemmnisse – nicht
ausreicht, um die Eignung für die Besetzung einer Stelle zu beurteilen. Die
Durchführung eines Kennenlerngesprächs und das Absolvieren eines
Praktikums werden von der Personalverwaltung weiterhin als sinnvoll erachtet.
Die Erfahrungen zeigen, dass beides für einen nachhaltigen Erfolg der
Stellenbesetzungen und für die Akzeptanz innerhalb der Verwaltung förderlich
ist. Ist das Praktikum erfolgreich verlaufen, erfolgt nach Erledigung der
erforderlichen Formalitäten eine Einstellung in den Dienst der Bundesstadt
Bonn.
Zum Stichtag 01.04.2021 ergibt sich folgende Gesamtübersicht:
Anzahl aktueller Arbeitsverhältnisse nach § 16 i SGB II 27
Unmittelbar bevorstehende Einstellungen 1
In der Vorbereitung befindliche Einstellungen 5
Aktuell terminierte Praktika 2
Aktuell ausgesetzte Praktika (insbes. aufgrund Corona-Pandemie) 4
Nach erfolgtem Gespräch in Vorbereitung befindliche Praktika 3
Gespräche in Vorbereitung 12
Derzeit ausgesetzte Gespräche (insbes. aufgrund Corona-Pandemie) 5
Anfragen an Fachämter gestellt 2
Abgebrochene Vermittlungsverfahren, davon 54
- abgebrochene Vermittlungsverfahren durch die Personal-
verwaltung: 38
- Kündigungen innerhalb der Probezeit 2
- nach einem Kennenlerngespräch 9
- vor Antreten eines Praktikums 7
- aufgrund erfolgloser Praktika 8
- keine Einsatzmöglichkeit ersichtlich 12
- Leistungsberechtige, die für eine Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung stehen 16
- aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen 5
- da sie eine andere Stelle erhalten haben 3
- da kein Interesse mehr an der Tätigkeit besteht 8Seite 2 von 3
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Bereits im Rahmen der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses wird deutlich,
dass der Personenkreis, der für die Beschäftigungen nach § 16i SGB II zur
Verfügung steht, ein hohes Maß an Hilfestellung und Beratung benötigt. Dies
wird insbesondere durch Verzögerungen im Einstellungsprozess erkennbar.
Die Praxis zeigt, dass es für einige Leistungsberechtigte herausfordernd ist,
Unterlagen, die für eine Einstellung oder für ein Praktikum erforderlich sind,
beizubringen sowie erforderliche Termine zeitnah zu vereinbaren und
wahrzunehmen (z.B. Beantragung eines Führungszeugnisses, Wahrnehmung
eines Termins beim Hausarzt oder beim arbeitsmedizinischen Dienst). Zum
Teil muss hierbei auch die Unterstützung durch einen Jobcoach hinzugezogen
werden.
Die aktuelle Corona-Pandemie beeinflusst an verschiedenen Stellen den
Fortgang des Projektes: So stehen gemeldete Beschäftigungsmöglichkeiten
aufgrund der geltenden Kontaktbestimmungen teilweise nicht zur Verfügung.
Die Kennenlerngespräche für den hauswirtschaftlichen Bereich in den
Kindertageseinrichtungen verzögerten sich durch die Corona-Pandemie und
dem damit verbundenen harten Lockdown. Es wurde zunächst auf die
Durchführung der Gespräche verzichtet. Nach Abstimmung zwischen der
Personalverwaltung, dem Jobcenter und dem Fachamt werden die Gespräche
nun zum Teil als Videokonferenz unter Begleitung eines Mitarbeitenden des
Jobcenters wiederaufgenommen. Aktuell verzögern sich fünf Gespräche, da
die Leistungsbezieher/-innen lediglich für ein Präsenzgespräch zur Verfügung
stehen (u.a. aufgrund sprachlicher Barrieren), die Kinderbetreuung zurzeit
nicht sichergestellt werden kann oder seitens des Fachamtes derzeit keine
Betreuung eines Praktikums sowie Einarbeitung erfolgen kann. Auch werden
derzeit drei Praktika zum Schutze der Mitarbeitenden und Praktikanten
und/oder aus Betreuungsgründen nicht durchgeführt.
Trotz der o.g. Verzögerungen und der derzeitigen Auswirkungen durch die
Corona-Pandemie können stetig weitere Stellen besetzt werden. Derzeit sind
21,26 der 30 verfügbaren Vollzeitäquivalente besetzt. Eine Einstellung (dies
entspricht weiteren 0,77 Vollzeitäquivalenten) steht kurz bevor und fünf weitere
Einstellungen (= 3,79 Vollzeitäquivalente) befinden sich in der Vorbereitung,
sodass perspektivisch 25,82 Vollzeitäquivalente besetzt werden.
Sofern die beschlossenen 30 Stellen ausgeschöpft sind, wird die Stadt Bonn
weitere Leistungsberechtigte im Sinne des § 16i SGB II zunächst über vakante
Stellen aus dem Gesamtstellenplan beschäftigen können. Perspektivisch ist
beabsichtigt, eine Vorlage in den Rat für die Einrichtung weiterer Stellen für
das Projekt einzubringen.
Die Verwaltung hat weiterhin den Eindruck, dass das Projekt § 16i SGB II gut
angenommen wird und insgesamt zu nachhaltigen Stellenbesetzungen führt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de