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210759-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verzicht auf eine mögliche Umbenennung der Hindenburgallee

Nummer
210759-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201092 Bürgerantrag: 1. Umbenennung Hindenburgplatz und Hindenburgallee / 2. Streichung Paul von Hindenburg aus der Liste der Ehrenbürger

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210759-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf eine mögliche
Umbenennung der Hindenburgallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner
Sitzung am 14.04.2021 mit Mehrheit beschlossen, dass
 der Hindenburgplatz im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf und
 die Hindenburgallee im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf
umbenannt werden sollen. Der Beschluss geht zurück auf einen
gleichlautenden Bürgerantrag (DS 201092).
Grundsätzlich zum Verfahren von Benennungen und insbesondere von
Umbenennungen wird seitens der Verwaltung auf Folgendes hingewiesen:
Über die konkrete Umsetzung von Benennungen und Umbenennungen
entscheiden gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die jeweiligen
Bezirksvertretungen, in deren Bezirk die betreffende Verkehrsfläche liegt,
sofern für die neue Bezeichnung ein Vorschlag aus der
Straßenbenennungsliste verwendet wird; bei anderen Vorschlägen beschließt
der Hauptausschuss nach Empfehlung der Bezirksvertretung.
In dem besonderen Fall einer Umbenennung sind nach ständiger
Rechtsprechung die Interessen der betroffenen Anlieger (Anwohner und
Eigentümer) zu berücksichtigen und mit den Aspekten, die für eine
Umbenennung sprechen, abzuwägen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom
29.10.2007 in DÖV, 2008, 296). Die Betroffenheit der Anlieger ergibt sich
insbesondere daraus, dass eine Umbenennung Adressenänderungen und die
damit verbundenen Umstände und Kosten zur Folge haben. Insgesamt sind an
der Hindenburgallee circa 330 Personen gemeldet; des Weiteren ist die
Elisabeth-Selbert-Gesamtschule von der Hindenburgallee erschlossen.
Hinsichtlich der Änderung von Ausweisen gilt, dass dafür keine Gebühren
anfallen. Die Änderung des Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die
Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die
Umbenennung hingewiesen wird.
Beim Führerschein sowie bei der Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) ist es nicht zwingend erforderlich, diese ändern zu lassen. ImSeite 1 von 2
Seite 2
Reisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine Anpassung entfällt.
Um die Anliegerinteressen entsprechend berücksichtigen zu können, ist es in
der Stadt Bonn bisher geübte Praxis, die Anlieger vor einer Entscheidung
anzuhören. Da für diese oft auch der neu zu vergebende Straßenname von
Interesse ist, kann im Rahmen einer Anhörung eine Auswahl von
Straßennamen genannt und dazu ein Meinungsbild abgefragt werden.
Nachrichtlich: Für die Umbenennung des Hindenburgplatzes im Stadtbezirk
Bonn liegt ein inhaltlich dementsprechender Antrag der Fraktionen DIE
GRÜNEN, SPD und DIE LINKE vom 27.04.2021 für die Bezirksvertretung Bonn
vor (DS 210700). Dieser ist darauf gerichtet, eine Anhörung durchzuführen und
im Rahmen dessen drei Vorschläge für die neue Bezeichnung zur Auswahl zu
stellen.
Zur Hindenburgallee im Stadtbezirk Bad Godesberg: Für den Fall, dass der
Bürgerantrag keine Zustimmung findet, wird die Verwaltung entsprechend dem
Beschluss des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und
Lokale Agenda vom 14.04.2021 der Bezirksvertretung Bad Godesberg einen
Beschlussentwurf zur Durchführung einer Anliegerbefragung einschließlich
möglicher Namensvorschläge vorlegen.
Anlage/n
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