210759-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verzicht auf eine mögliche Umbenennung der Hindenburgallee
Kerndaten
- Nummer
- 210759-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210759-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verzicht auf eine mögliche Umbenennung der Hindenburgallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 14.04.2021 mit Mehrheit beschlossen, dass der Hindenburgplatz im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf und die Hindenburgallee im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf umbenannt werden sollen. Der Beschluss geht zurück auf einen gleichlautenden Bürgerantrag (DS 201092). Grundsätzlich zum Verfahren von Benennungen und insbesondere von Umbenennungen wird seitens der Verwaltung auf Folgendes hingewiesen: Über die konkrete Umsetzung von Benennungen und Umbenennungen entscheiden gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die jeweiligen Bezirksvertretungen, in deren Bezirk die betreffende Verkehrsfläche liegt, sofern für die neue Bezeichnung ein Vorschlag aus der Straßenbenennungsliste verwendet wird; bei anderen Vorschlägen beschließt der Hauptausschuss nach Empfehlung der Bezirksvertretung. In dem besonderen Fall einer Umbenennung sind nach ständiger Rechtsprechung die Interessen der betroffenen Anlieger (Anwohner und Eigentümer) zu berücksichtigen und mit den Aspekten, die für eine Umbenennung sprechen, abzuwägen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2007 in DÖV, 2008, 296). Die Betroffenheit der Anlieger ergibt sich insbesondere daraus, dass eine Umbenennung Adressenänderungen und die damit verbundenen Umstände und Kosten zur Folge haben. Insgesamt sind an der Hindenburgallee circa 330 Personen gemeldet; des Weiteren ist die Elisabeth-Selbert-Gesamtschule von der Hindenburgallee erschlossen. Hinsichtlich der Änderung von Ausweisen gilt, dass dafür keine Gebühren anfallen. Die Änderung des Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die Umbenennung hingewiesen wird. Beim Führerschein sowie bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist es nicht zwingend erforderlich, diese ändern zu lassen. ImSeite 1 von 2 Seite 2 Reisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine Anpassung entfällt. Um die Anliegerinteressen entsprechend berücksichtigen zu können, ist es in der Stadt Bonn bisher geübte Praxis, die Anlieger vor einer Entscheidung anzuhören. Da für diese oft auch der neu zu vergebende Straßenname von Interesse ist, kann im Rahmen einer Anhörung eine Auswahl von Straßennamen genannt und dazu ein Meinungsbild abgefragt werden. Nachrichtlich: Für die Umbenennung des Hindenburgplatzes im Stadtbezirk Bonn liegt ein inhaltlich dementsprechender Antrag der Fraktionen DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE vom 27.04.2021 für die Bezirksvertretung Bonn vor (DS 210700). Dieser ist darauf gerichtet, eine Anhörung durchzuführen und im Rahmen dessen drei Vorschläge für die neue Bezeichnung zur Auswahl zu stellen. Zur Hindenburgallee im Stadtbezirk Bad Godesberg: Für den Fall, dass der Bürgerantrag keine Zustimmung findet, wird die Verwaltung entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 14.04.2021 der Bezirksvertretung Bad Godesberg einen Beschlussentwurf zur Durchführung einer Anliegerbefragung einschließlich möglicher Namensvorschläge vorlegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de