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210758 · Beschlussvorlage

Neugestaltung Endenicher Park

Nummer
210758
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 09.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210758
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Neugestaltung Endenicher Park
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Sportausschuss 09.09.2021 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 02.09.2021
und des Sportausschusses am 09.09.2021)
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neugestaltung des
Endenicher Parks auf Basis der Konzeptskizze und der
Ergebnisse der Bürgerworkshops zur Umgestaltung des
Endenicher Parks eine Vorentwurfsplanung in Auftrag zu geben
und diese anschließend den politischen Gremien vorzustellen.
Begründung
Die im Endenicher Park gelegenen Außensportanlagen (Tartan-
Kleinspielfeld, Bouleplatz, ehemalige Skateranlage) befinden
sich in einem schlechten Zustand und sind grundlegend
sanierungsbedürftig.
Die Neugestaltung des Endenicher Parks wurde bereits in der
Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachen-Nr.
1811498ST3 vorgeschlagen.
Auch im Gutachten zur Sportentwicklung wird die Neugestaltung
des Endenicher Parks unter der Maßnahme: 5.3.2 „Sportareal
Endenicher Park” empfohlen:
„Der Endenicher Park wird in einen öffentlich zugänglichen,
ganzjährlich nutzbaren Sport- und Bewegungspark
ausgebaut. Es wird eine Planungsgruppe unter Beteiligung
der den Park nutzenden Einrichtungen (Sportvereine,Seite 1 von 6
Seite 2
Schulen, Kita u. a.) und der Bevölkerung eingerichtet und,
auf Grundlage der in der Anlage aufgeführten
Planungsprinzipien, eine Raum- und Nutzungskonzeption
entworfen. Die Nutzungsideen aus dem vorliegenden
Planungskonzept der Sporthochschule Köln und die in der
Sportentwicklungsplanung festgestellten Bedarfe der
Bevölkerung werden hierbei berücksichtigt. Die
abgestimmten Vorplanungen sollten mit als Grundlage für
eine Leistungsbeschreibung nach HOAI gewertet werden.“
(s. S. 140 Gutachten zur Sportentwicklung in der
Bundesstadt Bonn, Prof. Dr. Robin Kähler, Dr. Finja
Rohkohl, Dr. Markus Fischer).
Im Rahmen von Bürgerworkshops im Juni und November 2019
sind viele Ideen und Anstöße, aber auch Kritik an dem
derzeitigen Zustand des Parks eingebracht worden. Das
Planungsgebiet wurde nach den Anregungen aus den
Workshops erweitert, so dass neben den bestehenden
Außensportanlagen der gesamte Park in den Blick genommen
werden soll. Im Rahmen der Werkstattgespräche hat sich eine
Gruppe von engagierten Skater*innen gefunden, die den
Prozess weiter begleiten möchten.
Die Planungen wurden vom Amt für Umwelt und Stadtgrün in
enger Abstimmung mit dem Sport- und Bäderamt konkretisiert,
verwaltungsintern abgestimmt und in einer Konzeptskizze
zusammengefasst (s. Anlage).
Da das Bauvorhaben unmittelbar an das
Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf
und Venusberg“ angrenzt, wird durch den Vorhabenträger
sichergestellt, dass während der gesamten Baumaßnahme die
Bereiche des Landschaftsschutzgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Eine Nutzung des Schutzgebietes als Lagerungs- oder
Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht zulässig. Während der
gesamten Dauer der Bauzeit werden an den Baustellenbereich
angrenzende Gehölzbestände durch fest installierte Bauzäune
vom Baufeld gemäß den gängigen Baumschutz-Standards
geschützt.
An der angrenzenden Hainstraße befindet sich eine nach § 41
LNatSchG / § 29 BNatSchG gesetzlich geschützte LindenalleeSeite 2 von 6
Seite 3
(LANUV-Fundortkataster AL-BN-0024). Sollten Bäume von der
Baumaßnahme potenziell betroffen sein, werden in Abstimmung
mit der Unteren Naturschutzbehörde entsprechende
Maßnahmen zum größtmöglichen Schutz der Baumstandorte
vorgenommen.
Eine Beleuchtung innerhalb des Schutzgebietes und unmittelbar
am Bachlauf ist nicht vorgesehen, da künstliche Beleuchtung
weitläufige negative Auswirkungen auf das ökologische
Gleichgewicht hat (z.B. Umverteilung der Insekten-Biomasse /
„Staubsauger-Effekt“, Skyglow, Auswirkungen auf die
Chronobiologie von Singvögeln), da gem. des BfN-Skripts 543
„Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von
Außenbeleuchtungsanlagen“ (2019) insbesondere Gewässer vor
Lichtimmissionen zu schützen sind und da durch eine
Beleuchtung in Schutzgebieten wertvolle Lebensräume für
streng geschützte Tierarten wie bspw. lichtscheue
Fledermausarten verloren gehen können.
Bei einer Beleuchtung des Geländes abseits des Schutzgebietes
werden ausschließlich insektenfreundliche Leuchtmittel mit
staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet.
Für eine möglichst ökologisch nachhaltige Beleuchtung strahlen
die Leuchten nicht über die Horizontale hinaus oder nach oben
hin ab. Es wird nicht über eine Beleuchtungsstärke von 0,6lx
horizontal und 0,4lx vertikal (Klasse P6) hinausgegenagen. Die
Leuchtfarbe beträgt insektenfreundlichen 2.200 K (Amber).
Vorab wird der Unteren Naturschutzbehörde eine technische
Planung, sowie ggfls. erforderliche Gutachten, vorgelegt.
Teile des Gebiets liegen im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet des Endenicher Baches. Bauliche
Anlagen sind nach § 78 WHG in diesem Bereich untersagt. Eine
Ausnahme kann gemacht werden, wenn die Voraussetzungen
des § 78 Abs. 5 WHG erfüllt werden. Nach § 38 WHG i. V. mit §
31 Landeswassergesetz NRW sind zudem bauliche und
sonstige Anlagen im Gewässerrandstreifen nicht zulässig. Der
Gewässerrandstreifen wurde zum Schutz der Gewässer im Jahr
2016 auf 5 Meter festgesetzt.
Anregungen aus den Workshops:Seite 3 von 6
Seite 4
Auf der alten Bouleanlage, der derzeit für den Umbau der Schule
mit Containern belegten Tartanfläche, einem Teil des
Parkplatzes und der schadhaften Skatefläche können mehrere
Freizeitsportangebote entstehen:
- Boule
- Fitness
- Slackline
- Calisthenics
- Pumptrack
- Skaten
- Basketball
- Bolzen
Die Freizeitsportflächen sollen mit dem bereits neugestalteten
Spielplatz Sichtverbindungen haben, gleichzeitig soll es aber
auch räumliche Begrenzungen geben, um Konflikte zu
vermeiden.
Die bestehenden Blühwiesen im Park fanden großen Anklang,
so dass vorgeschlagen wird, weiter Blühwiesen in die Gestaltung
zu integrieren. Hierfür wird eine regionale Saatgutmischung mit
autochthonem Saatgut (z.B. von der Biologischen Station Bonn /
Rhein-Erft) verwendet.
Zu kontroversen Diskussionen kam es in den Workshops unter
anderem über die Bänke an der Wegekreuzung westlich des
Endenicher Baches auf Höhe des Kindergartens. Der
Begegnungsraum hier sollte abgewandelt werden, wobei ein
Augenmerk auf die möglichst Vandalismus sichere Gestaltung
gelegt werden soll.
Im ganzen Park sollen Wiesen zum Verweilen einladen, da
dieser eine beliebte Naherholungsfläche der Anwohner*innen ist.
Anmerkungen aus den Workshops zum Sportplatz wurdenSeite 4 von 6
Seite 5
aufgenommen und Reparaturarbeiten bereits veranlasst.
***
Zur Durchführung der Gesamtmaßnahme hat die Verwaltung 1,5
Mio EUR zum Haushalt 2022 angemeldet. Die Kosten für die
2021 zu beauftragenden Leistungsphasen 1 und 2 i.H.v. 30.000
EUR stehen im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes zur
Verfügung. Die Beauftragung erfolgt erst nach Genehmigung
des Haushalts 2021/22.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
2021
Deckung
Auszahlungen 30.000
EUR
5520608011080/78.5300 2022 30.000 EUR 5520008019000
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
30.000
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Endenicher Park Konzeptskizze (öffentlich)Seite 5 von 6
Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de