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210753 · Beschlussvorlage

Einrichtung von Familienzentren in der Bundestadt Bonn hier: Benennung eines neuen Familienzentrums zum Kindergartenjahr 2021/2022 Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Träger Katholische Kirchengemeinde St. Thomas Morus

Nummer
210753
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210753
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung von Familienzentren in der Bundestadt
Bonn
hier: Benennung eines neuen Familienzentrums
zum Kindergartenjahr 2021/2022 Katholische
Kindertagesstätte St. Laurentius Träger Katholische
Kirchengemeinde St. Thomas Morus
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden
Kindergartenjahr (01.08.2021) wird dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) folgende
Einrichtung –zusätzlich zu den bereits bestehenden- benannt:
  Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius
Messdorferstraße 221-223, 53123 Bonn
Träger: Katholische Kirchengemeinde St. Thomas Morus,
Pommernstr. 1, 53119 Bonn
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII wird in ihrer Sitzung am
26.05.2021 über diese Beschlussvorlage informiert.
Begründung
Mit Schreiben vom 23.02.2021 informiert das Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS), dass die
Landesregierung für das Kindergartenjahr 2021/2022 150 Kontingente zum
Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung stellt.
Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 nimmt die Landesregierung die
Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach einem
Sozialindex vor, der sowohl soziale, als auch demographische Bedarfslagen
berücksichtigt. Bei der Verteilung werden die Kriterien „Kinder unter sieben
Jahren“ und „SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für
den jeweiligen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werdenSeite 1 von 3
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gleich gewichtet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und
Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu
benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Darüber
hinaus ist es Ziel dieses Indexes, wieder mehr Familienzentren auch weniger
sozialbelasteten Jugendamtsbezirken zuzuweisen.
In Anlehnung an diesen Sozialindex sind der Bundesstadt Bonn drei
Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zugeteilt worden.
Zusätzlich stehen der Bundesstadt Bonn aufgrund der vom MFKJKS
genehmigten Verschiebungen aus der Kontingentzuweisung aus dem
Kindergartenjahr 2020/2021 drei nicht in Anspruch genommene Kontingente
zur Verfügung und drei weitere aus der Kontingentzuweisung aus dem
Kindergartenjahr 2019/2020. Die Verschiebung aus dem Kindergartenjahr
2019/2020 in das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgt letztmalig.
Insgesamt stehen der Bundesstadt Bonn 9 Kontingente zur Verfügung.
Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu
Familienzentren weiterentwickeln möchten, sind bis spätestens
15.06.2021(Ausschlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu
beantragen. Voraussetzung für die Förderung neuer Familienzentren ist die
Entscheidung des Jugendhilfeausschusses.
Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren
allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute
Bildungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere
Familienzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein
flächendeckendes Netz an Familienzentren aufzubauen.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen in Bonn wurden vom Amt für Kinder,
Jugend und Familie zur Bewerbung aufgefordert.
Eingegangen ist hier die Bewerbung der Katholische Kindertagesstätte St.
Laurentius, Messdorferstraße 221-223, 53123 Bonn, Träger Katholische
Kirchengemeinde St. Thomas Morus, Pommernstr. 1, 53119 Bonn.
Die Katholische Kita St. Laurentius liegt im Ortsteil Lessenich-Meßdorf. Es
handelt sich hier um einen weniger belasteten Bezirk. Familienzentren
übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeutende Funktion. Ziel
des Landesprogramms ist es, Eltern bei der Erziehung und in ihrem
Familienleben zu unterstützen und auch zu einer besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf beizutragen. Familienzentren arbeiten in einem Netzwerk mit
verschiedenen Akteuren und leisten einen Beitrag zur Prävention.
Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an
Familienzentren zur Verfügung steht. In Lessenich-Meßdorf gibt es keine
Familienzentren. Durch die Weiterentwicklung der Kindertagestätte als
Familienzentrum können auch in diesem Stadtteil wohnortnah
familienunterstützende Maßnahmen angeboten werden. Vor diesem
Hintergrund kann die Entwicklung der Kindertagesstätte St. Laurentius als
Familienzentrum befürwortet werden.
Die Schwerpunkte der Einrichtung liegen auf der Stärkung der Elternkompetenz
und Familieneinbindung, der Intensivierung der Sprachförderung wegenSeite 2 von 3
Seite 3
vermehrt auftretender Sprachentwicklungsrückständen, der Integration von
Kindern und Familien mit Migrationshintergrund sowie der frühen Bildung und
Förderung, um allen Kindern die bestmöglichen Voraussetzungen für ihre
Bildungschancen zu bieten.
Ziel des Trägers ist es Kinder und deren Familien im Stadtteil niederschwellig
mit bedarfsgerechten, alltagsnahen Angeboten zu unterstützen und damit die
Bildungs- und Lebenschancen zu stärken.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Weiterentwicklung der Katholischen
Kindertageseinrichtung St. Laurentius zu einem Familienzentrum mit einem
Kontingent zu fördern.
Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine
Landesgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausausgaben in
gleicher Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Einrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.166,00 € 151000602/
73.1000
2021/2022 151000602/
61.1000
Einzahlungen /
Erträge
20.166,00 € 151000602/
61.1000
2021/2022
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de