210753 · Beschlussvorlage
Einrichtung von Familienzentren in der Bundestadt Bonn hier: Benennung eines neuen Familienzentrums zum Kindergartenjahr 2021/2022 Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Träger Katholische Kirchengemeinde St. Thomas Morus
Kerndaten
- Nummer
- 210753
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210753 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Einrichtung von Familienzentren in der Bundestadt Bonn hier: Benennung eines neuen Familienzentrums zum Kindergartenjahr 2021/2022 Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Träger Katholische Kirchengemeinde St. Thomas Morus Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.08.2021) wird dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) folgende Einrichtung –zusätzlich zu den bereits bestehenden- benannt: Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Messdorferstraße 221-223, 53123 Bonn Träger: Katholische Kirchengemeinde St. Thomas Morus, Pommernstr. 1, 53119 Bonn Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII wird in ihrer Sitzung am 26.05.2021 über diese Beschlussvorlage informiert. Begründung Mit Schreiben vom 23.02.2021 informiert das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr 2021/2022 150 Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung stellt. Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 nimmt die Landesregierung die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach einem Sozialindex vor, der sowohl soziale, als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Bei der Verteilung werden die Kriterien „Kinder unter sieben Jahren“ und „SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweiligen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werdenSeite 1 von 3 Seite 2 gleich gewichtet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Darüber hinaus ist es Ziel dieses Indexes, wieder mehr Familienzentren auch weniger sozialbelasteten Jugendamtsbezirken zuzuweisen. In Anlehnung an diesen Sozialindex sind der Bundesstadt Bonn drei Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zugeteilt worden. Zusätzlich stehen der Bundesstadt Bonn aufgrund der vom MFKJKS genehmigten Verschiebungen aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergartenjahr 2020/2021 drei nicht in Anspruch genommene Kontingente zur Verfügung und drei weitere aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergartenjahr 2019/2020. Die Verschiebung aus dem Kindergartenjahr 2019/2020 in das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgt letztmalig. Insgesamt stehen der Bundesstadt Bonn 9 Kontingente zur Verfügung. Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Familienzentren weiterentwickeln möchten, sind bis spätestens 15.06.2021(Ausschlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Voraussetzung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses. Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Familienzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes Netz an Familienzentren aufzubauen. Die Träger von Kindertageseinrichtungen in Bonn wurden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zur Bewerbung aufgefordert. Eingegangen ist hier die Bewerbung der Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius, Messdorferstraße 221-223, 53123 Bonn, Träger Katholische Kirchengemeinde St. Thomas Morus, Pommernstr. 1, 53119 Bonn. Die Katholische Kita St. Laurentius liegt im Ortsteil Lessenich-Meßdorf. Es handelt sich hier um einen weniger belasteten Bezirk. Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeutende Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es, Eltern bei der Erziehung und in ihrem Familienleben zu unterstützen und auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen. Familienzentren arbeiten in einem Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und leisten einen Beitrag zur Prävention. Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzentren zur Verfügung steht. In Lessenich-Meßdorf gibt es keine Familienzentren. Durch die Weiterentwicklung der Kindertagestätte als Familienzentrum können auch in diesem Stadtteil wohnortnah familienunterstützende Maßnahmen angeboten werden. Vor diesem Hintergrund kann die Entwicklung der Kindertagesstätte St. Laurentius als Familienzentrum befürwortet werden. Die Schwerpunkte der Einrichtung liegen auf der Stärkung der Elternkompetenz und Familieneinbindung, der Intensivierung der Sprachförderung wegenSeite 2 von 3 Seite 3 vermehrt auftretender Sprachentwicklungsrückständen, der Integration von Kindern und Familien mit Migrationshintergrund sowie der frühen Bildung und Förderung, um allen Kindern die bestmöglichen Voraussetzungen für ihre Bildungschancen zu bieten. Ziel des Trägers ist es Kinder und deren Familien im Stadtteil niederschwellig mit bedarfsgerechten, alltagsnahen Angeboten zu unterstützen und damit die Bildungs- und Lebenschancen zu stärken. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Weiterentwicklung der Katholischen Kindertageseinrichtung St. Laurentius zu einem Familienzentrum mit einem Kontingent zu fördern. Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Landesgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausausgaben in gleicher Höhe. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.166,00 € 151000602/ 73.1000 2021/2022 151000602/ 61.1000 Einzahlungen / Erträge 20.166,00 € 151000602/ 61.1000 2021/2022 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de