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210746-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einstufung der Straße "Freier Weg" als verkehrsberuhigter Bereich

Nummer
210746-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210746 Bürgerantrag: Einstufung der Straße "Freier Weg" als verkehrsberuhigter Bereich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210746-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einstufung der Straße "Freier Weg"
als verkehrsberuhigter Bereich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße „Freier
Weg“ ist gemäß heutigem Ausbau rechtlich nicht möglich. Die
Gesetzgebung macht eine solche Beschilderung von dem Vorliegen u.a.
bestimmter baulicher Voraussetzungen abhängig. Die Straße muss
durch ihre besondere Gestaltung, die sich deutlich von herkömmlichen
Straßen abheben muss, dem Fremdverkehr den Eindruck vermitteln,
dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt, damit eine außergewöhnliche
Verkehrssituation vorliegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. Hierzu zählt in der Regel der niveaugleiche Ausbau in
Verbindung mit weiteren gestalterischen Maßnahmen.
Die Straße „Freier Weg“ ist asphaltiert, mit Bordsteinen versehen und
weist keine besondere Gestaltung auf, weshalb eine solche
Verkehrsregelung in einer solchen Straße ohne entsprechenden Aus-
bzw. Umbau nicht zulässig ist. Ein Umbau der Straße „Freier Weg“
würde grundsätzlich Beitragspflichten auslösen. Auch die
Straßennetzstruktur und das Erschließungssystem widersprechen der
Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Heute existieren viele
gleichberechtigte Straßen in Schweinheim, die alle in Tempo-30-Zonen
integriert sind. Nur die beiden Haupterschließungsachsen über die
Quellenstraße und Winterstraße/Waldstraße liegen außerhalb der Zonen
mit abschnittsweiser Tempo-30-Einzelbeschilderung und nehmen eine
Sonderrolle ein. Jetzt einzelne Straßen aus dieser Funktionsordnung
herauszulösen, könnte von Nachteil sein, da ansonsten entsprechende
Verkehrsverlagerungen in andere Straßen zu erwarten sind.
Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Straße eine SDR-Messung
durchführen zu lassen, um die aktuelle Überschreitungsquote feststellen
zu lassen. Sollte eine erhöhte Überschreitungsquote festgestellt werden,
werden Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h wie bspw. Bodenschwellen und Aufpflasterungen geprüft.Seite 1 von 2
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Weiterhin könnte eine Neuregelung des Parkens unabhängig zu einer
Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches bzw. eines Umbaus
erfolgen. Auch im Bestand könnten Parkstände markiert werden, ggf. in
alternierenden Form wie z.B. in der Axenfeldstraße. Dies hätte auch eine
geschwindigkeitsdämpfenden Wirkung. Ebenso könnten bei Bedarf
verkehrsberuhigende Elemente (wie z.B. Fahrbahnkissen) eingebaut
werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die
Bezirksvertretung Bad Godesberg schließt sich inhaltlich den
ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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