210746-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einstufung der Straße "Freier Weg" als verkehrsberuhigter Bereich
Kerndaten
- Nummer
- 210746-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210746-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einstufung der Straße "Freier Weg" als verkehrsberuhigter Bereich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße „Freier Weg“ ist gemäß heutigem Ausbau rechtlich nicht möglich. Die Gesetzgebung macht eine solche Beschilderung von dem Vorliegen u.a. bestimmter baulicher Voraussetzungen abhängig. Die Straße muss durch ihre besondere Gestaltung, die sich deutlich von herkömmlichen Straßen abheben muss, dem Fremdverkehr den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt, damit eine außergewöhnliche Verkehrssituation vorliegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Hierzu zählt in der Regel der niveaugleiche Ausbau in Verbindung mit weiteren gestalterischen Maßnahmen. Die Straße „Freier Weg“ ist asphaltiert, mit Bordsteinen versehen und weist keine besondere Gestaltung auf, weshalb eine solche Verkehrsregelung in einer solchen Straße ohne entsprechenden Aus- bzw. Umbau nicht zulässig ist. Ein Umbau der Straße „Freier Weg“ würde grundsätzlich Beitragspflichten auslösen. Auch die Straßennetzstruktur und das Erschließungssystem widersprechen der Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Heute existieren viele gleichberechtigte Straßen in Schweinheim, die alle in Tempo-30-Zonen integriert sind. Nur die beiden Haupterschließungsachsen über die Quellenstraße und Winterstraße/Waldstraße liegen außerhalb der Zonen mit abschnittsweiser Tempo-30-Einzelbeschilderung und nehmen eine Sonderrolle ein. Jetzt einzelne Straßen aus dieser Funktionsordnung herauszulösen, könnte von Nachteil sein, da ansonsten entsprechende Verkehrsverlagerungen in andere Straßen zu erwarten sind. Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Straße eine SDR-Messung durchführen zu lassen, um die aktuelle Überschreitungsquote feststellen zu lassen. Sollte eine erhöhte Überschreitungsquote festgestellt werden, werden Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie bspw. Bodenschwellen und Aufpflasterungen geprüft.Seite 1 von 2 Seite 2 Weiterhin könnte eine Neuregelung des Parkens unabhängig zu einer Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches bzw. eines Umbaus erfolgen. Auch im Bestand könnten Parkstände markiert werden, ggf. in alternierenden Form wie z.B. in der Axenfeldstraße. Dies hätte auch eine geschwindigkeitsdämpfenden Wirkung. Ebenso könnten bei Bedarf verkehrsberuhigende Elemente (wie z.B. Fahrbahnkissen) eingebaut werden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die Bezirksvertretung Bad Godesberg schließt sich inhaltlich den ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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