210745 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung der Aufnahmepraxis an Konfessionsgrundschulen in Bonn mit Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Konfession
Kerndaten
- Nummer
- 210745
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210745 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 28.04.2021 Bürgerantrag: Änderung der Aufnahmepraxis an Konfessionsgrundschulen in Bonn mit Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Konfession Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die derzeitige Aufnahmepraxis an Konfessionsgrund- schulen und ist auf eine Entscheidung des Rates gerichtet, die Schüler*innen unabhängig von der Konfession den Zugang gewährleistet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Mittwoch, 28. April 2021 07:37 An: VL_01-1_buergerantrag Betreff: Einschulung Grundschulen / Zugang nach Konfessionen Guten Tag, mit einem gewissen Entsetzen habe ich zur Kentniss genommen, dass auch in Bonn die Konfession der Kinder eines der Hauptkriterien in der Grundschulwahl darstellt - und dies sogar noch mit Unterstützung durch das Schulamt der Stadt Bonn. Von den 52 Grundschulen in Bonn sind 18 katholische Bekenntnisschulen. Dies bedeutet, dass für die Eltern katholischer Kinder eine weitgehende Wahlfreiheit besteht (3 "nächste Schulen" + 17 verbleibende katholische Bekenntnisschulen). Hierduch werden Grundschulplätze vergeben, die anderen Eltern nicht zur Verfügung steht. Konfessionslose Kinder haben einen "sicheren" Zugang zu lediglich 3 Schulen, wovon die evangelische oftmals sogar sehr weit weg ist. Wer hier das Pech hat, dass diese Schulen nicht den Wünschen entsprechen, kann sich bei anderen Schulen nur bewerben und das im Fall der katholischen Schulen hinter den ca. 33% der katholische getauften Bevölkerung (in Bonn). Speziell auf beliebte Schulen stellt das eine faktisch unüberwindbare Benachteiligung dar. Verstärkt wird diese Ungleichbehandlung noch durch Schulverbünde wie z.B. an der Marienschule. Durch die Konstellation wird sogar noch das Kriterium der Schulnähe ausser Kraft gesetzt. Ein konfessionsloses Kind, dass direkt neben der Nordschule wohnt, wird im Zweifelsfall das Nachsehen gegen ein katholisches Kind haben, dass irgendwo in der Stadt zuhause ist. Derartige Umstände sind in einer weltoffenen Stadt im 21. Jahrhundert nicht angemessen, andere Bundesländer haben diese Privilegien schon vor Jahrzehnten abgeschafft. Auf der Startseite der Stadt Bonn befinden sich direkt Links auf die Themen "Integration" und "Gleichstellung", in der Praxis wird hier aber eine erhebliche Ungleichbehandlung unterstützt. Darum bitte ich den Rat, diese Ungleichbehandlung in der Stadt Bonn zu beenden und den Zugang zu den Grundschulen noch vor der nächsten Entscheidung über die Einschulungen so zu regeln, dass es den Kindern und Familien unabhängig von der Konfession dient. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de