210740-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Markierung der Geislarstraße als Schul- und Gehweg und Einbahnstraße
Kerndaten
- Nummer
- 210740-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210740-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Markierung der Geislarstraße als Schul- und Gehweg und Einbahnstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einbahnstraßenregelung besteht bereits heute auf der Geislarstraße zwischen Oberdorfstraße und Abtstraße. Lediglich am Knotenpunkt Geislarstraße/Fabristraße fehlt das VZ 2020 im Einfahrtsbereich der Geislarstraße in FR Abtstraße. Die Verwaltung kann bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung die Geislarstraße im Abschnitt zwischen Fabristraße und Abtstraße als Einbahnstraße ausweisen. Grundsätzlich ist gegen eine Beschilderung des Schulwegs nichts einzuwenden. Die Verwaltung prüft den Standort eines Gefahrenzeichens „Kinder“ (Verkehrszeichen 136-10), um alle Verkehrsteilnehmer auf den Schulweg aufmerksam zu machen. Markierungen „30“ innerhalb einer Tempo 30-Zone sind laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) dann vorgesehen, wenn es sich bei der betroffenen Straße um eine große Zone mit mehreren Stich- und Nebenstraßen handelt oder in dem Bereich eine Gefahrenstelle vorliegt, die eine erhöhte Verkehrssicherheit erfordert; letztes trifft zu, wenn sich in dem Bereich entweder geschützte Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen o.ä. befinden oder keine verkehrsverlangsamenden Elemente in der Straße vorliegen, die das Beschleunigen wiederum begünstigen würde. Da die Geislarstraße als Schulweg dient und sich in einer großen Tempo 30- Zone befindet, ist gegen ein Straßenpiktogramm „30“ nichts einzuwenden. Die Verwaltung prüft auch hier einen effizienten Standort und wird das Piktogramm nach Abschluss der Prüfung schnellstmöglich in die Fahrbahndecke legen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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