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210740-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Markierung der Geislarstraße als Schul- und Gehweg und Einbahnstraße

Nummer
210740-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210740 Bürgerantrag: Markierung der Geislarstraße als Schul- und Gehweg und Einbahnstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210740-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Markierung der Geislarstraße als
Schul- und Gehweg und Einbahnstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einbahnstraßenregelung besteht bereits heute auf der Geislarstraße
zwischen Oberdorfstraße und Abtstraße. Lediglich am Knotenpunkt
Geislarstraße/Fabristraße fehlt das VZ 2020 im Einfahrtsbereich der
Geislarstraße in FR Abtstraße. Die Verwaltung kann bei Annahme des Antrags
und entsprechender Beschlussfassung die Geislarstraße im Abschnitt zwischen
Fabristraße und Abtstraße als Einbahnstraße ausweisen.
Grundsätzlich ist gegen eine Beschilderung des Schulwegs nichts
einzuwenden. Die Verwaltung prüft den Standort eines Gefahrenzeichens
„Kinder“ (Verkehrszeichen 136-10), um alle Verkehrsteilnehmer auf den
Schulweg aufmerksam zu machen.
Markierungen „30“ innerhalb einer Tempo 30-Zone sind laut der
Straßenverkehrsordnung (StVO) dann vorgesehen, wenn es sich bei der
betroffenen Straße um eine große Zone mit mehreren Stich- und Nebenstraßen
handelt oder in dem Bereich eine Gefahrenstelle vorliegt, die eine erhöhte
Verkehrssicherheit erfordert; letztes trifft zu, wenn sich in dem Bereich
entweder geschützte Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen o.ä. befinden
oder keine verkehrsverlangsamenden Elemente in der Straße vorliegen, die
das Beschleunigen wiederum begünstigen würde.
Da die Geislarstraße als Schulweg dient und sich in einer großen Tempo 30-
Zone befindet, ist gegen ein Straßenpiktogramm „30“ nichts einzuwenden. Die
Verwaltung prüft auch hier einen effizienten Standort und wird das Piktogramm
nach Abschluss der Prüfung schnellstmöglich in die Fahrbahndecke legen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung
Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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