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210737-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer linksrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich der Rheinaue

Nummer
210737-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202253 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210737-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer
linksrheinischen Radschnellroute ohne
Baumfällungen im Bereich der Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Durchführung des Gesamtprojekts "Emissionsfreie Innenstadt" inklusive der
Entwurfsplanung (Routenführung, Ausbau inkl. Entfernung von Bäumen) für die
linksrheinische Radschnellroute wurde am 28.03.2019 nach Vorberatung in
allen betroffenen Gremien durch den Stadtrat final beschlossen (DS-Nr.
1910687). Eine Änderung der Pläne müsste erarbeitet, abgestimmt und durch
den Rat erneut beschlossen werden. Aufgrund der Fristen des
Förderprogramms könnte dieses Projekt dann daraus nicht mehr finanziert
werden.
Davon zu unterscheiden ist die naturschutzrechtliche Befreiung für die
Realisierung der beschlossenen Pläne. Der Naturschutzbeirat hat die
Zustimmung zu der für die Realisierung der linksrheinischen Radschnellroute
erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigung in seiner Sitzung am
17.05.2021 nicht erteilt. Die Verwaltung unterbreitet dem Rat mit der
Beschlussvorlage mit der DS-Nr. 202253-03 den Vorschlag, den Widerspruch
des Naturschutzbeirates für unberechtigt zu erklären, sodass die Höhere
Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Köln) zu entscheiden hat, ob die
naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird. Für weitere Details wird auf
diese Vorlage verwiesen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss :
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend
der Beschlussfassung des Rates zu 202253-03 informiert. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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