← Vorlagen

210737 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer linksrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich der Rheinaue

Nummer
210737
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,3 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202253 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.518 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210737
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
26.04.2021
Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer
linksrheinischen Radschnellroute ohne
Baumfällungen im Bereich der Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage 202253 und thematisiert die
Planung einer linkrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich
der Rheinaue.
Einzelheiten zur Begründung und zu den konkreten Antragsinhalten ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag mit Anlage.
Anlage/n
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5
Initiative „BONN2.0 – Fahrrad, Mobilität und Umwelt“
Als Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer setzen wir uns für einen nachhaltigen,
zukunftsorientieren und ökologischen Ausbau des Fahrradwegenetzes als klimafreundliche
Alternative zum motorisierten Straßenverkehr in Bonn ein. Wir halten die Realisierung einer
alternativen linksrheinischen Radschnellroute ohne massive Baumrodungen und Eingriffe für
machbar.
Es wird daher beantragt,
1. der in der Drucksache und Beschlussvorlage
DS 202253 - „Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur
Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische
Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3:
Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)“
beantragten Genehmigung zur Rodung von sechzehn(16) Bäumen im Abschnitt 2.2 sowie
achtundzwanzig (28) Bäumen im Abschnitt 2.3 NICHT zuzustimmen.
2. die Rodungsgenehmigung für Bäume mit starkem Baumumfang (StU>150cm) nicht zu erteilen,
3. die Verwaltung zu beauftragen, eine Planung vorzulegen, die es den Entscheidungsträgern im
Einzelfall ermöglicht zu beurteilen, ob Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes getroffen
werden können.
sowie
4. gutachterlich zu eruieren, wie eine Trassenführung ohne massiven Kahlschlag starken
Baumholzes realisiert werden kann, z.B. durch geeignete technische Verfahren wie Wurzelbrücken
und Wurzelschutzfräsen.
5. die Baumfällgenehmigungen in den zuständigen Bezirksvertretungen und ggf. im Stadtrat
gesondert abstimmen zu lassen.
BEGRÜNDUNG:
Mit DS 202253 beantragt die Verwaltung die landschaftsrechtliche Befreiung und Fällgenehmigung
für vierundvierzig (44) Bäume im Bestand entlang der Planungsabschnitte 2.2. und 2.3.
1. Eine Fällgenehmigung ist bisher ausweislich der gesichteten Verwaltungsvorlagen nicht
beantragt worden und auch nicht genehmigt worden. Dieses Vorhaben ist von besonderer
Bedeutung und Wichtigkeit, wie die aktuell kontrovers geführte öffentliche Debatte zeigt. Es
stellt einen großen Eingriff in die Ökologie der Rheinaue dar. Aus diesem Grund sind die
zuständigen Bezirksvertretungen an der Entscheidung zu beteiligen.
2. Bürgerinnen und Bürger sind nicht ausreichend über Baumrodungen vorab informiert
worden. Das Ausmaß der Baumfällungen wurde erst spät und ohne Bürgerbeteiligung sowie
ohne prüfbare Grundlage konkretisiert.
Die Stadt Bonn schreibt zu den „Leitlinien Bürgerbeteiligung“:
VerfahrensschritteSeite 2 von 5
Die Bonnerinnen und Bonner werden frühzeitig und nachvollziehbar an den kommunalen
Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt. Dabei informiert die
Vorhabenliste über alle wichtigen Projekte in Bonn.
(aus: https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/leitlinien-buergerbeteiligung.php,
abgerufen am 26.4.2021)
Massive Baumrodungen beim Bau einer Radschnellroute durch die Bonner Rheinaue sind
ein Vorhaben von besonderer Bedeutung, wie die derzeitige kontroverse Debatte zeigt.
Eine frühzeitige und nachvollziehbare Beteiligung durch die Stadt Bonn hat nicht
stattgefunden. In der Vorhabenliste der Stadt Bonn weder die Routenplanung noch ein
Verweis auf geplante Baumrodungen aufzufinden. Die Baumfällungen wurden erst mit der
obigen DS konkretisiert. Auch in der DS 1910687 v. 26.2.2019 wird auf die Rodungen nur
verschleiernd wie folgt Bezug genommen: „Dadurch ist der Eingriff in den Baumbestand
deutlich zu reduzieren.“
3. Aus o.g. Beschlussvorlage ist nicht entnehmbar, welche Gründe im Einzelnen die
Verwaltung veranlasst haben, einen Erhalt der Gehölze, evtl. mit Sondermaßnahmen, nicht
in Erwägung zu ziehen und auch nicht zur Entscheidung vorzulegen.
Es ist weder erkennbar, dass Baumgutachten erstellt wurden, noch sind diese den
Bonnerinnen und Bonnern zugänglich. Die vorgelegte Begründung reicht nicht aus, um ein
grundsätzlich klimafreundliches Vorhaben mit einem derart massiven Eingriff zu
rechtfertigen.
Die Bonnerinnen und Bonner haben das Recht zu erfahren, warum Maßnahmen nicht
nachhaltiger geplant wurden. Eine (nicht prüfbare) Behauptung, dass andere Routen noch
größere Rodungen verursachen würden, reicht nicht aus.
4. Viele Gemeinden setzen zur langfristigen Verhinderung von Wurzelschäden moderne
Techniken wie Wurzelbrücken und Wurzelfolien ein, die es ermöglichen, den Baumbestand
zu schonen statt abzuholzen. Beim Einsatz von Wurzelbrücken wird das Wurzelwerk von
der Asphaltdecke befreit und überbrückt, mit Wurzelfolien wird der Wurzelunterwuchs
verhindert. Beide Methoden erhöhen die Langlebigkeit der Fahrradwege dauerhaft und
werden vorrangig in der Nähe von Baumbeständen eingesetzt. Aus den Verwaltungsvorlagen
ist nicht erkennbar, dass diese Verfahren bekannt sind und der Einsatz geprüft wurden.
5. Der Begriff „Verkehrswende“ impliziert, dass sich der Straßenverkehr wendet und der
motorisierte Verkehr zugunsten des unmotorisierten reduziert wird. Eine Trassenführung auf
bereits existierenden Straßen, wie z.B. der B9 mit sog. Bike-Lanes müsste deshalb Vorrang
gegeben werden. Die Alternativlosigkeit der vorgestellten Planung ist nicht schlüssig und
nicht nachvollziehbar.
6. Eine Fahrradtrassenplanung mit massivem Einschlag in einem Schutzgebiet ist weder
ökologisch noch wirtschaftlich zu rechtfertigen, insbesondere dann, wenn ausreichend
asphaltierte Flächen für Schnellrouten bereits zur Verfügung stehen. Die Herstellung einer
zweispurigen Radschnellroute vor dem Sandufer fördert zudem Gefahren für langsamere
Fahrradfahrende und Erholungssuchende, statt sie zu verhindern.
7. Die im Anhang dargestellten Alternativrouten sind nicht ausreichend geprüft worden. Die
Einrichtung von Einbahnschnellrouten, die weniger invasiv in die LandschaftsanmutungSeite 3 von 5
eingreifen, sind nicht geprüft worden.
8. Die baumfreien Flächen in der Rheinaue reichen aus, um eine Route auch innerhalb der
Rheinaue ohne oder mit nur geringem Baumschlag zu verwirklichen.
9. Eine Ortsbegehung am 26.4.2021 hat erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit der geplanten
Baumrodungen aufkommen lassen. So sind in einem Baumabschnitt sechs Baumfällungen
beantragt worden, obwohl der Abstand zur geplanten Route an dieser Stelle ausreicht, um
den bereits 3,30m breiten Radweg auf 4m zu verbreitern. Auf dem gegenüberliegenden
Mittelstreifen sind zudem vier abgestorbene Bäume zu entfernen, so dass allein durch die
Entfernung des Totholzes ein Korridor von ca. sechs Metern genutzt werden könnte, ohne
dass gegenüber noch weitere Baumfällungen notwendig wären.
Auch an anderen Stellen scheinen die geplanten Baumfällungen fraglich, da der Abstand zur
geplanten Wegführung ausreichend ist. Sofern Baumrodungen zur dauerhaften Sicherung
des Radweges vor Wurzelwerk geplant wurden, ist die Prüfung von Alternativen (s.Pkt 3.)
vorzuziehen.
10. Die Planungsunterlagen zu den Abschnitten 2.2 und 2.3. weisen die Neuplanung als
„Verbreiterung des Radweges bzw. gemeinsamer Geh- und Radweg“ aus. Fraglich ist, ob
dies der Funktion einer Radschnellroute gerecht wird.
11. Die geplante ufernahe Route liegt im Hochwasser- und Überschwemmungsgebiet.
Weiter wird beantragt, diesen Antrag allen in die Entscheidung eingebundenen Gremien,
insbesondere dem Stadtrat, den Bezirksvertretungen sowie dem Naturschutzbeirat zur Kenntnis zu
bringen.
Anlage:
Skizze mit alternativen Radschnellrouten ohne Baumrodung.
Planungsabschnitt mit Totholz und Baumbestand, aufgenommen am 26.4.2021.
Initiative "BONN2.0 - Fahrrad, Mobilität und Umwelt"
Martin Seiler
Vorgebirgsstraße 3
53111 Bonn
mobil: 01633695376
mail: martinseiler@gmx.net
Herand Müller-Scholtes
Irmintrudisstraße 3
53111 BonnSeite 4 von 5
Planungsabschnitt, links 3,30m Breite, mittig Totholz, links gesunder Baumbestand.
Erläuterungen s. Text.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de