210737 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer linksrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich der Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 210737
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210737 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 26.04.2021 Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer linksrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich der Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage 202253 und thematisiert die Planung einer linkrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich der Rheinaue. Einzelheiten zur Begründung und zu den konkreten Antragsinhalten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag mit Anlage. Anlage/n 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 Initiative „BONN2.0 – Fahrrad, Mobilität und Umwelt“ Als Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer setzen wir uns für einen nachhaltigen, zukunftsorientieren und ökologischen Ausbau des Fahrradwegenetzes als klimafreundliche Alternative zum motorisierten Straßenverkehr in Bonn ein. Wir halten die Realisierung einer alternativen linksrheinischen Radschnellroute ohne massive Baumrodungen und Eingriffe für machbar. Es wird daher beantragt, 1. der in der Drucksache und Beschlussvorlage DS 202253 - „Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)“ beantragten Genehmigung zur Rodung von sechzehn(16) Bäumen im Abschnitt 2.2 sowie achtundzwanzig (28) Bäumen im Abschnitt 2.3 NICHT zuzustimmen. 2. die Rodungsgenehmigung für Bäume mit starkem Baumumfang (StU>150cm) nicht zu erteilen, 3. die Verwaltung zu beauftragen, eine Planung vorzulegen, die es den Entscheidungsträgern im Einzelfall ermöglicht zu beurteilen, ob Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes getroffen werden können. sowie 4. gutachterlich zu eruieren, wie eine Trassenführung ohne massiven Kahlschlag starken Baumholzes realisiert werden kann, z.B. durch geeignete technische Verfahren wie Wurzelbrücken und Wurzelschutzfräsen. 5. die Baumfällgenehmigungen in den zuständigen Bezirksvertretungen und ggf. im Stadtrat gesondert abstimmen zu lassen. BEGRÜNDUNG: Mit DS 202253 beantragt die Verwaltung die landschaftsrechtliche Befreiung und Fällgenehmigung für vierundvierzig (44) Bäume im Bestand entlang der Planungsabschnitte 2.2. und 2.3. 1. Eine Fällgenehmigung ist bisher ausweislich der gesichteten Verwaltungsvorlagen nicht beantragt worden und auch nicht genehmigt worden. Dieses Vorhaben ist von besonderer Bedeutung und Wichtigkeit, wie die aktuell kontrovers geführte öffentliche Debatte zeigt. Es stellt einen großen Eingriff in die Ökologie der Rheinaue dar. Aus diesem Grund sind die zuständigen Bezirksvertretungen an der Entscheidung zu beteiligen. 2. Bürgerinnen und Bürger sind nicht ausreichend über Baumrodungen vorab informiert worden. Das Ausmaß der Baumfällungen wurde erst spät und ohne Bürgerbeteiligung sowie ohne prüfbare Grundlage konkretisiert. Die Stadt Bonn schreibt zu den „Leitlinien Bürgerbeteiligung“: VerfahrensschritteSeite 2 von 5 Die Bonnerinnen und Bonner werden frühzeitig und nachvollziehbar an den kommunalen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt. Dabei informiert die Vorhabenliste über alle wichtigen Projekte in Bonn. (aus: https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/leitlinien-buergerbeteiligung.php, abgerufen am 26.4.2021) Massive Baumrodungen beim Bau einer Radschnellroute durch die Bonner Rheinaue sind ein Vorhaben von besonderer Bedeutung, wie die derzeitige kontroverse Debatte zeigt. Eine frühzeitige und nachvollziehbare Beteiligung durch die Stadt Bonn hat nicht stattgefunden. In der Vorhabenliste der Stadt Bonn weder die Routenplanung noch ein Verweis auf geplante Baumrodungen aufzufinden. Die Baumfällungen wurden erst mit der obigen DS konkretisiert. Auch in der DS 1910687 v. 26.2.2019 wird auf die Rodungen nur verschleiernd wie folgt Bezug genommen: „Dadurch ist der Eingriff in den Baumbestand deutlich zu reduzieren.“ 3. Aus o.g. Beschlussvorlage ist nicht entnehmbar, welche Gründe im Einzelnen die Verwaltung veranlasst haben, einen Erhalt der Gehölze, evtl. mit Sondermaßnahmen, nicht in Erwägung zu ziehen und auch nicht zur Entscheidung vorzulegen. Es ist weder erkennbar, dass Baumgutachten erstellt wurden, noch sind diese den Bonnerinnen und Bonnern zugänglich. Die vorgelegte Begründung reicht nicht aus, um ein grundsätzlich klimafreundliches Vorhaben mit einem derart massiven Eingriff zu rechtfertigen. Die Bonnerinnen und Bonner haben das Recht zu erfahren, warum Maßnahmen nicht nachhaltiger geplant wurden. Eine (nicht prüfbare) Behauptung, dass andere Routen noch größere Rodungen verursachen würden, reicht nicht aus. 4. Viele Gemeinden setzen zur langfristigen Verhinderung von Wurzelschäden moderne Techniken wie Wurzelbrücken und Wurzelfolien ein, die es ermöglichen, den Baumbestand zu schonen statt abzuholzen. Beim Einsatz von Wurzelbrücken wird das Wurzelwerk von der Asphaltdecke befreit und überbrückt, mit Wurzelfolien wird der Wurzelunterwuchs verhindert. Beide Methoden erhöhen die Langlebigkeit der Fahrradwege dauerhaft und werden vorrangig in der Nähe von Baumbeständen eingesetzt. Aus den Verwaltungsvorlagen ist nicht erkennbar, dass diese Verfahren bekannt sind und der Einsatz geprüft wurden. 5. Der Begriff „Verkehrswende“ impliziert, dass sich der Straßenverkehr wendet und der motorisierte Verkehr zugunsten des unmotorisierten reduziert wird. Eine Trassenführung auf bereits existierenden Straßen, wie z.B. der B9 mit sog. Bike-Lanes müsste deshalb Vorrang gegeben werden. Die Alternativlosigkeit der vorgestellten Planung ist nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. 6. Eine Fahrradtrassenplanung mit massivem Einschlag in einem Schutzgebiet ist weder ökologisch noch wirtschaftlich zu rechtfertigen, insbesondere dann, wenn ausreichend asphaltierte Flächen für Schnellrouten bereits zur Verfügung stehen. Die Herstellung einer zweispurigen Radschnellroute vor dem Sandufer fördert zudem Gefahren für langsamere Fahrradfahrende und Erholungssuchende, statt sie zu verhindern. 7. Die im Anhang dargestellten Alternativrouten sind nicht ausreichend geprüft worden. Die Einrichtung von Einbahnschnellrouten, die weniger invasiv in die LandschaftsanmutungSeite 3 von 5 eingreifen, sind nicht geprüft worden. 8. Die baumfreien Flächen in der Rheinaue reichen aus, um eine Route auch innerhalb der Rheinaue ohne oder mit nur geringem Baumschlag zu verwirklichen. 9. Eine Ortsbegehung am 26.4.2021 hat erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit der geplanten Baumrodungen aufkommen lassen. So sind in einem Baumabschnitt sechs Baumfällungen beantragt worden, obwohl der Abstand zur geplanten Route an dieser Stelle ausreicht, um den bereits 3,30m breiten Radweg auf 4m zu verbreitern. Auf dem gegenüberliegenden Mittelstreifen sind zudem vier abgestorbene Bäume zu entfernen, so dass allein durch die Entfernung des Totholzes ein Korridor von ca. sechs Metern genutzt werden könnte, ohne dass gegenüber noch weitere Baumfällungen notwendig wären. Auch an anderen Stellen scheinen die geplanten Baumfällungen fraglich, da der Abstand zur geplanten Wegführung ausreichend ist. Sofern Baumrodungen zur dauerhaften Sicherung des Radweges vor Wurzelwerk geplant wurden, ist die Prüfung von Alternativen (s.Pkt 3.) vorzuziehen. 10. Die Planungsunterlagen zu den Abschnitten 2.2 und 2.3. weisen die Neuplanung als „Verbreiterung des Radweges bzw. gemeinsamer Geh- und Radweg“ aus. Fraglich ist, ob dies der Funktion einer Radschnellroute gerecht wird. 11. Die geplante ufernahe Route liegt im Hochwasser- und Überschwemmungsgebiet. Weiter wird beantragt, diesen Antrag allen in die Entscheidung eingebundenen Gremien, insbesondere dem Stadtrat, den Bezirksvertretungen sowie dem Naturschutzbeirat zur Kenntnis zu bringen. Anlage: Skizze mit alternativen Radschnellrouten ohne Baumrodung. Planungsabschnitt mit Totholz und Baumbestand, aufgenommen am 26.4.2021. Initiative "BONN2.0 - Fahrrad, Mobilität und Umwelt" Martin Seiler Vorgebirgsstraße 3 53111 Bonn mobil: 01633695376 mail: martinseiler@gmx.net Herand Müller-Scholtes Irmintrudisstraße 3 53111 BonnSeite 4 von 5 Planungsabschnitt, links 3,30m Breite, mittig Totholz, links gesunder Baumbestand. Erläuterungen s. Text.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de