← Vorlagen

210733-02 · Mitteilungsvorlage

Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg

Nummer
210733-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210733 Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.874 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
210733-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich
Gierenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat aufgrund des eingegangenen Antrags (s. DS-Nr.210733)
und des von der Bezirksvertretung Bonn ergangenen Beschlusses geprüft, ob
eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Karl-Barth-Straße zwischen
Rheinweg und Loeschckestraße möglich sei. Nun liegen der Verwaltung alle
relevanten Informationen zur Sach- und Rechtslage vor, so dass sie zu
folgendem Ergebnis kommt:
Für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung muss u.a. eine
qualifizierte Gefahrenlage vorliegen, d.h. es müssen bspw. Unfallhäufungen
oder eine wahrscheinliche Gefahrenlage vorliegen, die ein Unfallauftreten
wahrscheinlich macht. Nach Anhörung der Unfallkommission und der Polizei
liegt eine solche Gefahrenlage nicht vor.
Weiterhin wäre eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung möglich,
wenn der Zugang zu schützenswerten Einrichtungen unmittelbar an der Straße
liegt. Zu nennen sind hier die Erich-Kästner-Schule und die Kindertagesstätte
Flohkiste, weshalb im unmittelbaren Bereich eine Geschwindigkeitsminimierung
erfolgte. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist aus rechtlichen
Gründen nicht zulässig.
Die Kindertagesstätten „KessePänz“ und „Wolke 7“ liegen nicht im
unmittelbaren Bereich der Karl-Barth-Straße, weshalb der restliche beantragte
Abschnitt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Damit ist eine
Geschwindigkeitsreduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h nicht möglich.
Zudem ist eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der
Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen möglich. Die Lärmberechnung wurde
nun durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund durchgeführt.
Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die Karl-
Barth-Straße sind tagsüber im Bereich der Hausnr. 23 bis 55 bzw. 8
überwiegend überschritten. Nachts ergibt sich zusätzlich im Bereich der
Hausnr. 11 bis 21 sowie 57 bis 71 bzw. 4 bis 22 mit Ausnahme vereinzelter
Wohngebäude in den Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. DieSeite 1 von 2
Seite 2
Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem
Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) in den o.g. Bereichen
erreicht werden kann.
Die Verwaltung beabsichtigt daher im o.g. Bereich Tempo 30 einzurichten. Für
den Bereich der Hausnr. 11 bis 21 sowie 57 bis 71 bzw. 4 bis 22 wird die
Geschwindigkeit für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aus
Lärmschutzgründen reduziert.
Eine Aufpflasterung südlich des Zebrastreifens im Bereich des Gierenwegs
befindet sich aktuell in der Ausschreibung. Die Installation der ÖPNV-Kissen
erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2023.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de