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210732-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen

Nummer
210732-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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  1. 210732 Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210732-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg
und Am Schwanenmorgen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wird beantragt, dass:
(1) die Verwaltung auf den Gehwegen eine bestimmte Mindestbreite
für Fußgänger sicherstellt und
(2) die Verwaltung auf dem Steinweg in Höhe Hausnummer 17 – 21
das Gehwegparken unterbindet, um Ausweichmöglichkeiten
zugunsten von Rettungseinsatzfahrzeugen zu schaffen
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
zu (1)
Die Straße „Steinweg“ hält eine Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m vor, auf
beiden Seiten sind Gehwege vorhanden, die jeweils ca. 2,2 m breit sind.
Die bauliche Situation kann dabei nur als gegeben hingenommen
werden, die Heranziehung von Planmaßen wie beispielsweise in
Neubaugebieten kann hier keine Berücksichtigung mehr finden.
Es ist auf beiden Seiten Parken halb auf dem Gehweg erlaubt
(Verkehrszeichen 315-55). Die betroffene Örtlichkeit ist der Leitstelle des
Ordnungsamtes bekannt. Sie wird auf Grund von Beschwerden
angefahren. Es gibt in diesem Bereich keine regelmäßigen Kontrollen. In
2020 wurden „Im Steinweg“ fünf Einsätze wegen Falschparkens (kein
Gehwegparken) dokumentiert.
Bei neuerlichen Ortsbesichtigungen hat die Verwaltung eine
Restgehwegbreite in der Regel von 1,2 Meter feststellen können, in
einigen wenigen Fällen 1 Meter, aber nicht weniger. Allerdings schließt
die Verwaltung nicht aus, dass, wie auf den dem Antrag beigefügten
Bildern ersichtlich, öfters zum Teil so „schlecht“ geparkt wird, dass
dadurch die Restgehwegbreiten unter ein tolerierbares Maß fallen.
Von den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherstellung der
Gehwegbreite auf der Straße „Steinweg“ zieht die Verwaltung lediglichSeite 1 von 3
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Markierungsarbeiten als eine geeignete Maßnahme in Betracht. Die
Verwaltung kann bei entsprechendem Beschluss
Parkflächenmarkierungen mit Parkbegrenzungslinien auf dem Gehweg
auf beiden Seiten anordnen. Die Anordnung könnte zur Folge haben,
dass eine solche Maßnahme auch in anderen vergleichbaren Bonner
Straßen gefordert wird.
Darüber hinaus kann bei beobachteten Verstößen die Einsatzleitstelle
des Ordnungsdienstes angerufen werden. Werden dann vor Ort
Verstöße festgestellt, so werden Verwarnungen ausgestellt. Unter der
Telefonnummer 0228 - 77 33 33 sind die Mitarbeitenden montags bis
freitags zwischen 7 und 1 Uhr sowie samstags, sonntags und an
Feiertagen von 10 bis 1 Uhr erreichbar.
Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes haben die Bürger
selbst auch die Möglichkeit einen Parkverstoß online über das Portal
www.bonn.de und dem Stichwort „Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen.
Das gilt auch für die Straße „Am Schwanenmorgen“. In 2020 hat das
Ordnungsamt acht Einsätze wegen Gehwegparkens verzeichnet.
In der Straße „Am Schwanenmorgen“ ist grundsätzlich kein
Gehwegparken, auch nicht gekipptes Parken vorgesehen. Auf der
Fahrbahnseite vor Hausnummer 9-15 parken die Fahrzeuge legitim auf
der Fahrbahn. Auf der gegenüberliegenden Seite darf gesetzlich wegen
der geringen Fahrbahnbreite und fehlenden Erlaubnis durch
entsprechende Beschilderung weder auf der Fahrbahn noch gekippt
geparkt werden. Bei Ortsbesichtigungen der Verwaltung standen
zumindest gegenüber von Hausnummer 7 ordnungswidrig geparkte
Fahrzeuge.
Die Verwaltung ordnet bei entsprechendem Beschluss das
Verkehrszeichen VZ 283 „Absolutes Haltverbot“ an.
Zu (2)
Auf der Straße Steinweg gibt es wegen Aus- / Einfahrten und Zick-Zack-
Markierungen mehrere Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf. Bei
den durchgeführten Ortsbesichtigungen der Verwaltung waren diese
Bereiche auch nicht ordnungswidrig zugeparkt. Sie eignen sich zum
Ausweichen, z.B. wenn Einsatzfahrzeuge in den Steinweg einfahren.
Daher sieht die Verwaltung keine Veranlassung, weitere
Ausweichflächen zu Lasten von Parkplätzen einzurichten.
Das gilt insbesondere für den Bereich vor den Hausnummern 17 – 21,
da gegenüber vor den Hausnummern 18 – 20 über eine Länge von ca.
zehn Meter durch das dortige Parkverbot ausreichend Ausweichfläche
zur Verfügung steht.
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Datenstand: 03.11.2026, 04:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de