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210730 · Antrag

Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021-2024; Ergänzungen Haushaltsmittel im Bereich Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
210730
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.05.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,4 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
210730
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
27.04.2021 gez. Trützler
Beratung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022 des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021-2024;
Ergänzungen Haushaltsmittel im Bereich
Stadtbezirk Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Anhörung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veranschlagung von Haushaltsmitteln, im
Bereich des Stadtbezirks Hardtberg, wie folgt zu ergänzen:
1. Die Zuschüsse für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen werden in
voller Höhe etatisiert und um die Zuschüsse des Bundes/Landes erhöht, die
angesichts der Förderung der Vereine und gemeinnützigen Einrichtungen
sowie des Ehrenamtes anlässlich der Corona Pandemie bewilligt werden.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der beschlossenen und
bereits von der Verwaltung geplanten und aus Restmitteln der
Entwicklungsmaßnahme Hardtberg refinanzierten Maßnahmen (DS 200428)
- Abschlussbericht zur Entwicklungsmaßnahme Hardtberg
- Integriertes Entwicklungskonzept Hardtberg
- Quartiersmanagement Medinghoven
- Pflege der Wege und Teiche im Derletal
- Fahrradschutzstreifen und Querungshilfen Rochusstraße/Am Burgweiher
- Wegesanierung Brüser Berg
in den Haushaltsentwurf einzustellen.
3. Die Übertragbarkeit von Ausgaberesten des Bezirksetats, insbesondere aus
dem sog. Feuerwehrtopf im Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022
sicherzustellen.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de