210728-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erhalt der Beueler Notfallpraxis im St. Josef Krankenhaus
Kerndaten
- Nummer
- 210728-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210728-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Erhalt der Beueler Notfallpraxis im St. Josef Krankenhaus Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die geplante Zusammenlegung der bisherigen Bonner Notfallpraxen zu einer zentralen Notfallversorgung wurde bereits in der Vergangenheit in Rat und Ausschüssen thematisiert. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang exemplarisch auf die Vorgänge „Erhaltung der Notdienstpraxen in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg“ (Ratssitzung vom 26.03.2015, DS-Nr. 1510743) sowie „Erhaltung der Notdienstpraxen in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg“ (Ratssitzung vom 25.02.2016, DS-Nr. 1610403). Der Auftrag zur Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Bereich Nordrhein obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO, § 75 Abs. 1 SGB V) und der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo, § 6 Abs. 1 Nr. 3 Heilberufsgesetz NRW). Einer Änderung der „Gemeinsamen Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein“ müssen die zuständigen Gremien beider Körperschaften zustimmen. Entsprechende Beschlüsse sind dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung vorzulegen. Eine Forderung des Rates und der Verwaltung kann lediglich in die Beratung der Gremien der Körperschaften hineingetragen werden. Inwieweit die Forderung Berücksichtigung findet, obliegt der Selbstverwaltung von KVNO und ÄkNo. Die Verwaltung hatte die KVNO in 2015 mit mehreren Schreiben sowie auch im Rahmen eines Gesprächs mit KVNO und ÄkNo in Düsseldorf gebeten, von der geplanten Umstrukturierung des Notdienstes mit Reduzierung auf nur eine Notdienstpraxis abzusehen. Die Verwaltung ist gerne bereit, die KVNO erneut anzuschreiben, sieht allerdings nur begrenzte Erfolgsaussichten.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de