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210728-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhalt der Beueler Notfallpraxis im St. Josef Krankenhaus

Nummer
210728-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210728 Erhalt der Beueler Notfallpraxis im St. Josef Krankenhaus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210728-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Erhalt der Beueler Notfallpraxis im St. Josef
Krankenhaus
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die geplante Zusammenlegung der bisherigen Bonner Notfallpraxen zu einer
zentralen Notfallversorgung wurde bereits in der Vergangenheit in Rat und
Ausschüssen thematisiert. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang
exemplarisch auf die Vorgänge „Erhaltung der Notdienstpraxen in Beuel, Bad
Godesberg und Hardtberg“ (Ratssitzung vom 26.03.2015, DS-Nr. 1510743)
sowie „Erhaltung der Notdienstpraxen in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg“
(Ratssitzung vom 25.02.2016, DS-Nr. 1610403).
Der Auftrag zur Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Bereich
Nordrhein obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO, § 75
Abs. 1 SGB V) und der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo, § 6 Abs. 1 Nr. 3
Heilberufsgesetz NRW). Einer Änderung der „Gemeinsamen
Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der
Ärztekammer Nordrhein“ müssen die zuständigen Gremien beider
Körperschaften zustimmen. Entsprechende Beschlüsse sind dem Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Genehmigung vorzulegen. Eine Forderung des Rates und der Verwaltung kann
lediglich in die Beratung der Gremien der Körperschaften hineingetragen
werden. Inwieweit die Forderung Berücksichtigung findet, obliegt der
Selbstverwaltung von KVNO und ÄkNo.
Die Verwaltung hatte die KVNO in 2015 mit mehreren Schreiben sowie auch im
Rahmen eines Gesprächs mit KVNO und ÄkNo in Düsseldorf gebeten, von der
geplanten Umstrukturierung des Notdienstes mit Reduzierung auf nur eine
Notdienstpraxis abzusehen.
Die Verwaltung ist gerne bereit, die KVNO erneut anzuschreiben, sieht
allerdings nur begrenzte Erfolgsaussichten.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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