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210713-02 AA · Änderungsantrag

Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW" - Besonderer Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - Erweiterung der Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinisch in Beuel zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Zum Blauen Affen“ Antrag zur Vorlage 210713

Nummer
210713-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 210713 Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW" - Besonderer Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - Erweiterung der Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinisch in Beuel zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Zum Blauen Affen“

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Änderungsantrag
öffentlich
210713-02 AA
Antragsteller/in:
Marco Rudolph
Werner Koch
CDU Bezirksfraktion Beuel
Dr. Martin Eßer
15.06.2021 gez. Mohn
Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW"
- Besonderer
Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" -
Erweiterung der Radroute zur Radschnellroute,
Abschnitt 3.2: Rechtsrheinisch in Beuel zwischen
Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten
„Zum Blauen Affen“
Antrag zur Vorlage 210713
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
A) Die Planungen der rechtsrheinischen Radschnellroute, Abschnitt 3.2. sollten
wie folgt angepasst und durch die Verwaltung kurzfristig förderunschädlich
geprüft werden:
1. Die Anzahl der Baumfällungen sollte durch geeignete Maßnahmen reduziert
werden, u.a. durch eine etwaige, förderunschädliche, abweichende Breite im
Bereich der gefährdeten Bäume.
2. Baumersatzpflanzungen als Ausgleichsmaßnahme für die zu fällenden
Bäume sollten entlang des betroffenen Abschnittes neu gepflanzt werden. Für
jeden gefällten Baum sollten entlang des Radschnellweges mindestens zwei
neue Bäume gepflanzt werden. Gleiches sollte gelten, für den Fall, dass
weitere Bäume in Folge von notwendigen Baumschutzmaßnahmen
(Lichtraumschnitte, Kronenpflegeschnitte, Wurzelbehandlungen etc.) eingehen
und zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden müssen.
3. Im Abschnitt zwischen DRLG und Wolkenburgweg / Zugang vom
Landgrabenweg sollte der Fuß- und Radweg baulich voneinander getrennt
werden. Eine optische Trennung durch einen schmalen Rasenabschnitt würdeSeite 1 von 3
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ergänzt. Eine Befahrbarkeit für etwaige Notfalleinsätze sollte dabei weiterhin
möglich sein.
4. Auf dem gesamten 1,7 Kilometer langen Abschnitt sollte über Asphalt-
Piktogramme und mittels einer Beschilderung mit den Verkehrszeichen 237
(Radfahrgebot), 239 (Fußweg), 254 Radfahrverbot) die korrekte Benutzung der
Wege deutlich gemacht werden.
5. Es sollten in Höhe der Konrad-Adenauer-Brücke (geplantes südliches Ende
der Radschnellroute) geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrerinnen und Radfahrer vor
etwaigen Zusammenstößen zu schützen. Hierzu gehören eine Beschilderung
und Bodenmarkierungen. Möglicherweise wäre eine Verlängerung der
Radschnellroute um einige Meter bis zur Kreuzung aus verkehrssichernden
Aspekten sinnvoll.
6. Es sollten in Höhe Blauer Affe / Ruderverein (geplantes nördliches Ende der
Radschnellroute) geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die Fußgängerinnen
und Fußgänger sowie die Radfahrerinnen und Radfahrer vor etwaigen
Zusammenstößen zu schützen. Hierzu gehören eine Beschilderung und
Bodenmarkierung.
7. Im Abschnitt Blauer Affe bis DLRG sollte die bisher geplante Beleuchtung
auf kürzere Abstände geplant werden.
B) Ferner wird die Stadtverwaltung beauftragt,
1. Zu prüfen, die Zuwegungen von der Elsa-Brandström-Straße /
Landgrabenweg hin zur Radschnellroute entsprechend zu verbreitern, damit
eine reibungslose Auf- und Abfahrt auf bzw. von der Radschnellroute
gewährleistet ist und gleichzeitig auch Fußgängerinnen und Fußgänger
ausreichend Platz haben.
2. Schnellstmöglich mit den Planungen der nördlichen Verlängerung der
Radschnellroute vom Blauen Affen zum Beueler Deich (Höhe Ringstraße) zu
beginnen. Auch hier soll die bauliche durchgängige Trennung von Rad- und
Fußweg maßgeblich sein.
3. Schnellstmöglich mit den Planungen der südlichen Verlängerung derSeite 2 von 3
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Radschnellroute von der Konrad-Adenauer-Brücke bis zum Oberkasseler
Ruderverein (Am Strandbad) mit Anschluss an die Königswinterer
Radschnellroute zu beginnen. Auch hier soll die bauliche durchgängige
Trennung von Rad- und Fußweg maßgeblich sein.
4. Zu den Punkten 1-3 spätestens Anfang 2022 entsprechende Vorplanungen
vorzulegen.
Begründung
Die Antragsteller begrüßen den Bau der Radschnellroute ausdrücklich. Jedoch
erweist die vorliegende Planung einige Mängel. Konkret erscheint die Anzahl
der Baumfällungen für die Verbreiterung des Radweges in dem 1,7 Kilometer
langen Abschnittes als zu hoch. Ähnlich wie bei der geplanten Radschnellroute
in Niederdollendorf sollte eine abschnittsweise, verkleinerte Asphaltbreite
Fällungen reduzieren. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen müssen
begründet aus dem Alter der zu fällenden Bäume erhöht werden.
Die Rheinaue trägt auch auf Beueler Seite die Funktionen der Naherholung,
zum Verweilen sowie für die Ausübung von Freizeitsportarten. Die
Radschnellroute soll diese Funktionen möglichst nicht beschränken. Eine
durchgängige bauliche Trennung von Fuß- und Radweg trägt einer besseren
Orientierung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und
Radfahrer bei. Eine gemeinsame Wegführung würde zu gefährlichen
Situationen führen.
An den beiden Endpunkten des Abschnittes 3.2. muss klar hervorgehen, dass
die Radschnellroute endet und entsprechende Vorsicht zu gewährleisten ist,
damit Zusammenstöße vermieden werden können. Die Endpunkte können nur
von begrenzter Dauer sein. Es muss ein zügiger Lückenschluss entlang des
Rheins Richtung Beueler Zentrum und der Stadtgrenze zu Oberkassel erfolgen.
Erst dann profitieren alle Radfahrerinnen und Radfahrer von kürzeren
Fahrzeiten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de