210713-02 AA · Änderungsantrag
Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW" - Besonderer Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - Erweiterung der Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinisch in Beuel zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Zum Blauen Affen“ Antrag zur Vorlage 210713
Kerndaten
- Nummer
- 210713-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210713-02 AA Antragsteller/in: Marco Rudolph Werner Koch CDU Bezirksfraktion Beuel Dr. Martin Eßer 15.06.2021 gez. Mohn Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW" - Besonderer Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - Erweiterung der Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinisch in Beuel zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Zum Blauen Affen“ Antrag zur Vorlage 210713 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags A) Die Planungen der rechtsrheinischen Radschnellroute, Abschnitt 3.2. sollten wie folgt angepasst und durch die Verwaltung kurzfristig förderunschädlich geprüft werden: 1. Die Anzahl der Baumfällungen sollte durch geeignete Maßnahmen reduziert werden, u.a. durch eine etwaige, förderunschädliche, abweichende Breite im Bereich der gefährdeten Bäume. 2. Baumersatzpflanzungen als Ausgleichsmaßnahme für die zu fällenden Bäume sollten entlang des betroffenen Abschnittes neu gepflanzt werden. Für jeden gefällten Baum sollten entlang des Radschnellweges mindestens zwei neue Bäume gepflanzt werden. Gleiches sollte gelten, für den Fall, dass weitere Bäume in Folge von notwendigen Baumschutzmaßnahmen (Lichtraumschnitte, Kronenpflegeschnitte, Wurzelbehandlungen etc.) eingehen und zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden müssen. 3. Im Abschnitt zwischen DRLG und Wolkenburgweg / Zugang vom Landgrabenweg sollte der Fuß- und Radweg baulich voneinander getrennt werden. Eine optische Trennung durch einen schmalen Rasenabschnitt würdeSeite 1 von 3 Seite 2 ergänzt. Eine Befahrbarkeit für etwaige Notfalleinsätze sollte dabei weiterhin möglich sein. 4. Auf dem gesamten 1,7 Kilometer langen Abschnitt sollte über Asphalt- Piktogramme und mittels einer Beschilderung mit den Verkehrszeichen 237 (Radfahrgebot), 239 (Fußweg), 254 Radfahrverbot) die korrekte Benutzung der Wege deutlich gemacht werden. 5. Es sollten in Höhe der Konrad-Adenauer-Brücke (geplantes südliches Ende der Radschnellroute) geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrerinnen und Radfahrer vor etwaigen Zusammenstößen zu schützen. Hierzu gehören eine Beschilderung und Bodenmarkierungen. Möglicherweise wäre eine Verlängerung der Radschnellroute um einige Meter bis zur Kreuzung aus verkehrssichernden Aspekten sinnvoll. 6. Es sollten in Höhe Blauer Affe / Ruderverein (geplantes nördliches Ende der Radschnellroute) geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrerinnen und Radfahrer vor etwaigen Zusammenstößen zu schützen. Hierzu gehören eine Beschilderung und Bodenmarkierung. 7. Im Abschnitt Blauer Affe bis DLRG sollte die bisher geplante Beleuchtung auf kürzere Abstände geplant werden. B) Ferner wird die Stadtverwaltung beauftragt, 1. Zu prüfen, die Zuwegungen von der Elsa-Brandström-Straße / Landgrabenweg hin zur Radschnellroute entsprechend zu verbreitern, damit eine reibungslose Auf- und Abfahrt auf bzw. von der Radschnellroute gewährleistet ist und gleichzeitig auch Fußgängerinnen und Fußgänger ausreichend Platz haben. 2. Schnellstmöglich mit den Planungen der nördlichen Verlängerung der Radschnellroute vom Blauen Affen zum Beueler Deich (Höhe Ringstraße) zu beginnen. Auch hier soll die bauliche durchgängige Trennung von Rad- und Fußweg maßgeblich sein. 3. Schnellstmöglich mit den Planungen der südlichen Verlängerung derSeite 2 von 3 Seite 3 Radschnellroute von der Konrad-Adenauer-Brücke bis zum Oberkasseler Ruderverein (Am Strandbad) mit Anschluss an die Königswinterer Radschnellroute zu beginnen. Auch hier soll die bauliche durchgängige Trennung von Rad- und Fußweg maßgeblich sein. 4. Zu den Punkten 1-3 spätestens Anfang 2022 entsprechende Vorplanungen vorzulegen. Begründung Die Antragsteller begrüßen den Bau der Radschnellroute ausdrücklich. Jedoch erweist die vorliegende Planung einige Mängel. Konkret erscheint die Anzahl der Baumfällungen für die Verbreiterung des Radweges in dem 1,7 Kilometer langen Abschnittes als zu hoch. Ähnlich wie bei der geplanten Radschnellroute in Niederdollendorf sollte eine abschnittsweise, verkleinerte Asphaltbreite Fällungen reduzieren. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen müssen begründet aus dem Alter der zu fällenden Bäume erhöht werden. Die Rheinaue trägt auch auf Beueler Seite die Funktionen der Naherholung, zum Verweilen sowie für die Ausübung von Freizeitsportarten. Die Radschnellroute soll diese Funktionen möglichst nicht beschränken. Eine durchgängige bauliche Trennung von Fuß- und Radweg trägt einer besseren Orientierung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer bei. Eine gemeinsame Wegführung würde zu gefährlichen Situationen führen. An den beiden Endpunkten des Abschnittes 3.2. muss klar hervorgehen, dass die Radschnellroute endet und entsprechende Vorsicht zu gewährleisten ist, damit Zusammenstöße vermieden werden können. Die Endpunkte können nur von begrenzter Dauer sein. Es muss ein zügiger Lückenschluss entlang des Rheins Richtung Beueler Zentrum und der Stadtgrenze zu Oberkassel erfolgen. Erst dann profitieren alle Radfahrerinnen und Radfahrer von kürzeren Fahrzeiten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de