210711-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Reporting Kosten Bürgeranträge
Kerndaten
- Nummer
- 210711-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210711-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Reporting Kosten Bürgeranträge Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung das geforderte Reporting der Kosten von Bürgeranträgen umsetzen. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Umsetzung der Antraginhalte der Einbeziehung sämtlicher Fachbereiche bedarf und somit einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand verursachen würde. Einen Mehrwert durch die Kenntnis der Ergebnisse dieser aufwändigen Untersuchung für den zukünftigen Umgang mit den formal in dem sehr weitreichenden § 24 GO NRW geregelten sogenannten „Bürgeranträgen“ sieht die Verwaltung nicht. Es ist nicht voraussehbar, zu welchen kommunalen Themenstellungen zukünftige Bürgeranträge gestellt werden. Bei den Bürgeranträgen handelt es sich nicht um eine „deliberative Bürgerbeteiligung“ im Sinne der Leitlinien Bürgerbeteiligung, sondern um ein formales Verfahren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de