210710 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2022 aufgrund des Vertragsendes mit der Arbeitsmedizinischen Dienste TÜV GmbH zum 31.12.2021
Kerndaten
- Nummer
- 210710
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 04.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210710 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2022 aufgrund des Vertragsendes mit der Arbeitsmedizinischen Dienste TÜV GmbH zum 31.12.2021 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2022 wird zugestimmt. Begründung Ausgangssituation Im Zuge des Vertragsendes mit der Arbeitsmedizinischen Dienste TÜV GmbH zum 31.12.2021 ist eine Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung ab dem 1. Januar 2022 erforderlich. Entscheidung Im Rahmen des aktuellen Rahmenvertrages erhält die AMD TÜV GmbH für die arbeitsmedizinische Betreuung jährlich ca. 490.000 € brutto. Für den neuen Vertragszeitraum muss mit einer erneuten Steigerung gerechnet werden. Zum einen aufgrund der grundsätzlich gestiegenen Betreuungszeiten, zum anderen aufgrund einer Erhöhung der notwendigen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen von jährlich ca. 5.000 UntersuchungenSeite 1 von 4 Seite 2 (mengenmäßig) im Rahmen der letzten Ausschreibung auf ca. 5.500. Die Erhöhung der Betreuungszeiten ist u.a. auf die Zunahme an städtischen Mitarbeitenden von 6.837 im Jahr 2017 auf insgesamt 7.005 im Jahr 2021 zurückzuführen, was zum einen zu einer Erhöhung der Grundbetreuungszeiten führt. Zum anderen hat darüber hinaus die Zunahme an Mitarbeitenden Einfluss auf die betriebsspezifische Betreuung. Diese setzt sich aus den Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie sonstigen betriebsspezifischen Tätigkeiten (nach § 3 ASiG i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) zusammen. Die höhere Anzahl an Mitarbeitenden führt zu einem höheren Volumen an Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht- und Angebotsvorsorgen) im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sodass nun insgesamt 300 Stunden (2017: 1.200, 2021: 1.500) zusätzlich jährlich für die Vorsorge einzukalkulieren sind. Auch die anderweitigen Tätigkeiten im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung, wie beispielsweise die Unterstützung zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie dem Aufbau eines Systems zur Gefährdungsbeurteilung erfordern ein höheres Betreuungsvolumen. In diesem Kontext erfolgte ebenfalls eine erneute Betrachtung hinsichtlich der Frage, ob die arbeitsmedizinische Betreuung nicht wieder eigenverantwortlich durchgeführt werden kann und soll. Hierzu lässt sich folgendes anmerken: Allein für die notwendige (fach-)ärztliche Betreuung wären mindestens zwei qualifizierte ArbeitsmedizinerInnen (beide erfahrungsgemäß EG 15) notwendig. Aufgrund der Zunahme an psychischen Erkrankungen im Arbeitskontext wäre zudem die Anstellung einer Fachkraft im Bereich Betriebspsychologie unabdingbar. Diese unterstützt die Arbeitgeberin zusätzlich im Rahmen der Psychischen Gefährdungsbeurteilung als "Pflichtaufgabe“. Darüber hinaus müssten entsprechende Büro- und Dispositionsarbeitskräfte zur Verfügung stehen, da zur Terminvergabe und aufgrund des zusätzlich zu erwartenden Verwaltungsaufwandes auch eine zuverlässige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen ist. Nach gegenwärtigem Stand sollen neueinzustellende sowie wiedereinzugliedernde Mitarbeitende zudem nicht länger als 14 Tage auf einen Untersuchungstermin warten müssen, was ebenfalls eine zügige Abwicklung und Verfügbarkeit voraussetzt. Neben geeigneten Räumlichkeiten sowie notwendigen medizinisch- technischen Gerätschaften und einem erheblichen logistischen Aufwand im Bereich Vorsorge/Prävention im Zusammenhang mit Impfungen und Zusatzuntersuchungen, würden die Personalkosten somit einen nichtSeite 2 von 4 Seite 3 unerheblichen Kostenaufwand darstellen. Ein erfahrener und umfassend personell aufgestellter externer Anbieter hat hierbei den klaren Vorteil, durch einen zentralen Zugriff auf medizinische Fachkräfte, auch im Falle von krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen, kurzfristig kompetentes Personal zur Abwicklung von Belastungsspitzen (aktuell: Coronapandemie) bereitzustellen. Zeitaufwendige Einarbeitungszeiträume und verwaltungsinterne Umstrukturierungen würden somit für die Stadt entfallen. In der Gesamtschau ist die Fortführung der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister als weniger kostenintensiv und somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt alternativlos anzusehen. Ausschreibungsvorschlag Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag über die Vergabe der Arbeitsmedizinischen Betreuung mit Sitz/Zweigniederlassung in Bonn.Laufzeit: 4 Jahre Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) x mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe x Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 10 VOB UVgO x VgV 01.01.2022- 31.12.2025 2.200.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 01.16 Personalmanagement 529100 1.11.00.01.16.0 3 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehenSeite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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