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210710 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2022 aufgrund des Vertragsendes mit der Arbeitsmedizinischen Dienste TÜV GmbH zum 31.12.2021

Nummer
210710
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210710
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur
Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die
Arbeitsmedizinische Betreuung der
Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2022
aufgrund des Vertragsendes mit der
Arbeitsmedizinischen Dienste TÜV GmbH zum
31.12.2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung eines
Rahmenvertrages für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung
Bonn ab dem 1. Januar 2022 wird zugestimmt.
Begründung
Ausgangssituation
Im Zuge des Vertragsendes mit der Arbeitsmedizinischen Dienste TÜV GmbH
zum 31.12.2021 ist eine Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung ab
dem 1. Januar 2022 erforderlich.
Entscheidung
Im Rahmen des aktuellen Rahmenvertrages erhält die AMD TÜV GmbH für die
arbeitsmedizinische Betreuung jährlich ca. 490.000 € brutto. Für den neuen
Vertragszeitraum muss mit einer erneuten Steigerung gerechnet werden. Zum
einen aufgrund der grundsätzlich gestiegenen Betreuungszeiten, zum anderen
aufgrund einer Erhöhung der notwendigen Vorsorge- und
Eignungsuntersuchungen von jährlich ca. 5.000 UntersuchungenSeite 1 von 4
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(mengenmäßig) im Rahmen der letzten Ausschreibung auf ca. 5.500.
Die Erhöhung der Betreuungszeiten ist u.a. auf die Zunahme an städtischen
Mitarbeitenden von 6.837 im Jahr 2017 auf insgesamt 7.005 im Jahr 2021
zurückzuführen, was zum einen zu einer Erhöhung der Grundbetreuungszeiten
führt.
Zum anderen hat darüber hinaus die Zunahme an Mitarbeitenden Einfluss auf
die betriebsspezifische Betreuung. Diese setzt sich aus den Eignungs- und
Vorsorgeuntersuchungen sowie sonstigen betriebsspezifischen Tätigkeiten
(nach § 3 ASiG i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) zusammen. Die höhere
Anzahl an Mitarbeitenden führt zu einem höheren Volumen an
Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht- und Angebotsvorsorgen) im Rahmen der
Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sodass nun insgesamt 300 Stunden (2017:
1.200, 2021: 1.500) zusätzlich jährlich für die Vorsorge einzukalkulieren sind.
Auch die anderweitigen Tätigkeiten im Rahmen der betriebsspezifischen
Betreuung, wie beispielsweise die Unterstützung zur Durchführung der
Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie dem Aufbau eines Systems zur
Gefährdungsbeurteilung erfordern ein höheres Betreuungsvolumen.
In diesem Kontext erfolgte ebenfalls eine erneute Betrachtung hinsichtlich der
Frage, ob die arbeitsmedizinische Betreuung nicht wieder eigenverantwortlich
durchgeführt werden kann und soll.
Hierzu lässt sich folgendes anmerken:
Allein für die notwendige (fach-)ärztliche Betreuung wären mindestens zwei
qualifizierte ArbeitsmedizinerInnen (beide erfahrungsgemäß EG 15) notwendig.
Aufgrund der Zunahme an psychischen Erkrankungen im Arbeitskontext wäre
zudem die Anstellung einer Fachkraft im Bereich Betriebspsychologie
unabdingbar. Diese unterstützt die Arbeitgeberin zusätzlich im Rahmen der
Psychischen Gefährdungsbeurteilung als "Pflichtaufgabe“.
Darüber hinaus müssten entsprechende Büro- und Dispositionsarbeitskräfte
zur Verfügung stehen, da zur Terminvergabe und aufgrund des zusätzlich zu
erwartenden Verwaltungsaufwandes auch eine zuverlässige telefonische
Erreichbarkeit sicherzustellen ist. Nach gegenwärtigem Stand sollen
neueinzustellende sowie wiedereinzugliedernde Mitarbeitende zudem nicht
länger als 14 Tage auf einen Untersuchungstermin warten müssen, was
ebenfalls eine zügige Abwicklung und Verfügbarkeit voraussetzt.
Neben geeigneten Räumlichkeiten sowie notwendigen medizinisch-
technischen Gerätschaften und einem erheblichen logistischen Aufwand im
Bereich Vorsorge/Prävention im Zusammenhang mit Impfungen und
Zusatzuntersuchungen, würden die Personalkosten somit einen nichtSeite 2 von 4
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unerheblichen Kostenaufwand darstellen.
Ein erfahrener und umfassend personell aufgestellter externer Anbieter hat
hierbei den klaren Vorteil, durch einen zentralen Zugriff auf medizinische
Fachkräfte, auch im Falle von krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen,
kurzfristig kompetentes Personal zur Abwicklung von Belastungsspitzen
(aktuell: Coronapandemie) bereitzustellen. Zeitaufwendige
Einarbeitungszeiträume und verwaltungsinterne Umstrukturierungen würden
somit für die Stadt entfallen.
In der Gesamtschau ist die Fortführung der Zusammenarbeit mit einem
externen Dienstleister als weniger kostenintensiv und somit zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alternativlos anzusehen.
Ausschreibungsvorschlag
Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag über die Vergabe der
Arbeitsmedizinischen Betreuung mit Sitz/Zweigniederlassung in Bonn.Laufzeit:
4 Jahre
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) x mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe x Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
10 VOB UVgO x VgV 01.01.2022-
31.12.2025
2.200.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
01.16 Personalmanagement 529100 1.11.00.01.16.0
3
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehenSeite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de