210708-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zukünftige Nutzung des Areals zwischen Siemensstr. und Dransdorfer Bach
Kerndaten
- Nummer
- 210708-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210708-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zukünftige Nutzung des Areals zwischen Siemensstr. und Dransdorfer Bach Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wem gehören die Grundstücke? Bei der Kleingartenanlage „An der Dransdorfer Burg“ handelt es sich um eine städtische Kleingartenanlage; diese wird vom Kleingärtnerverein „Burgfrieden Dransdorf 1962 e.V.“ bewirtschaftet. Der Vorsitzende des Stadtverbandes Bonn der Gartenfreunde e.V. ist über den Sachverhalt informiert und wird die Angelegenheit intern ansprechen und nimmt sich der Sache an. Hat die Stadt Vorkaufsrechte? Nein. Gibt es Pläne von Seiten der Verwaltung diese Flächen aufzuwerten? Sei es im Sinne des Naturschutzes oder im Sinne einer Wohnbebauung? Zurzeit ist die Fläche im B-Plan 7422-25 als Grünfläche festgesetzt. Grundsätzlich bietet die Fläche nach Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohnbaupotential. Die Klärung der Rahmenbedingungen hierfür bedürfte eines Prüfauftrags durch den Hauptausschuss. Das, teilweise im Außenbereich gelegene Areal liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und vollständig im Landschaftsschutzgebiet Kottenforst „Kappesland - Meßdorfer Feld“ (LSG 2.3). Das Gebiet wird vorwiegend durch Kleingartenanlagen, Brachflächen und einen Sportplatz gekennzeichnet. Die Ausweisung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet erfolgte in diesem Bereich gemäß § 26 (1) Ziffer 1 u.3. Bundenaturschutzgesetz (BNatSchG) mit der folgenden Zielsetzung: 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten undSeite 1 von 2 Seite 2 Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, sowie 2. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Die Flächen grenzen an den Dransdorfer Bach, liegen allerdings nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind Maßnahmen zur Zielerreichung der EU- Wasserrahmenrichtlinie für den Dransdorfer Bach vorgesehen. Der Umsetzungsfahrplan sieht eine Uferstrukturierung oder Entfernung des Sohl- und Uferverbaus vor. Da der Dransdorfer Bach in diesem Bereich begradigt und stark befestigt ist, besitzen die Flächen aus wasserrechtlicher Sicht das Potential für eine Renaturierung des Gewässerabschnittes. Eine Renaturierung könnte voraussichtlich nur nach Süden ausgerichtet werden. Von einer Bebauung in den Randbereichen muss daher abgesehen werden. Meldungen zur Übertretung der für diesen Bereich rechtskräftigen Landschaftsschutzverordnung liegen der Verwaltung nicht vor. Die Lage im Landschaftsschutzgebiet, die Möglichkeiten zur naturschutzfachlichen, ökologischen Aufwertung und die Potenziale zur Renaturierung des Dransdorfer Bachs stehen einer Überplanung und Bebauung entgegen. Sind Instandsetzungsarbeiten für den Sportplatz geplant? Zurzeit ist keine Restaurierung des Bolz-Asche-Platzes vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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