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210708-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zukünftige Nutzung des Areals zwischen Siemensstr. und Dransdorfer Bach

Nummer
210708-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210708 Zukünftige Nutzung des Areals zwischen Siemensstr. und Dransdorfer Bach

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210708-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zukünftige Nutzung des Areals zwischen
Siemensstr. und Dransdorfer Bach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wem gehören die Grundstücke?
Bei der Kleingartenanlage „An der Dransdorfer Burg“ handelt es sich um eine
städtische Kleingartenanlage; diese wird vom Kleingärtnerverein „Burgfrieden
Dransdorf 1962 e.V.“ bewirtschaftet. Der Vorsitzende des Stadtverbandes Bonn
der Gartenfreunde e.V. ist über den Sachverhalt informiert und wird die
Angelegenheit intern ansprechen und nimmt sich der Sache an.
Hat die Stadt Vorkaufsrechte?
Nein.
Gibt es Pläne von Seiten der Verwaltung diese Flächen aufzuwerten? Sei
es im Sinne des Naturschutzes oder im Sinne einer Wohnbebauung?
Zurzeit ist die Fläche im B-Plan 7422-25 als Grünfläche festgesetzt.
Grundsätzlich bietet die Fläche nach Aufstellung eines Bebauungsplanes
Wohnbaupotential. Die Klärung der Rahmenbedingungen hierfür bedürfte eines
Prüfauftrags durch den Hauptausschuss.
Das, teilweise im Außenbereich gelegene Areal liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Kottenforst und vollständig im Landschaftsschutzgebiet
Kottenforst „Kappesland - Meßdorfer Feld“ (LSG 2.3). Das Gebiet wird
vorwiegend durch Kleingartenanlagen, Brachflächen und einen Sportplatz
gekennzeichnet.
Die Ausweisung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet erfolgte in diesem
Bereich gemäß § 26 (1) Ziffer 1 u.3. Bundenaturschutzgesetz (BNatSchG) mit
der folgenden Zielsetzung:
1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der
Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten undSeite 1 von 2
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Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
sowie
2. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Die Flächen grenzen an den Dransdorfer Bach, liegen allerdings nicht in einem
festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet. Gemäß
den gesetzlichen Vorgaben sind Maßnahmen zur Zielerreichung der EU-
Wasserrahmenrichtlinie für den Dransdorfer Bach vorgesehen. Der
Umsetzungsfahrplan sieht eine Uferstrukturierung oder Entfernung des Sohl-
und Uferverbaus vor. Da der Dransdorfer Bach in diesem Bereich begradigt
und stark befestigt ist, besitzen die Flächen aus wasserrechtlicher Sicht das
Potential für eine Renaturierung des Gewässerabschnittes. Eine Renaturierung
könnte voraussichtlich nur nach Süden ausgerichtet werden. Von einer
Bebauung in den Randbereichen muss daher abgesehen werden.
Meldungen zur Übertretung der für diesen Bereich rechtskräftigen
Landschaftsschutzverordnung liegen der Verwaltung nicht vor.
Die Lage im Landschaftsschutzgebiet, die Möglichkeiten zur
naturschutzfachlichen, ökologischen Aufwertung und die Potenziale zur
Renaturierung des Dransdorfer Bachs stehen einer Überplanung und
Bebauung entgegen.
Sind Instandsetzungsarbeiten für den Sportplatz geplant?
Zurzeit ist keine Restaurierung des Bolz-Asche-Platzes vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de