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210706-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Weitere Nutzung der Wohncontainer im Reuter Park

Nummer
210706-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210706 Weitere Nutzung der Wohncontainer im Reuter Park

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210706-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Weitere Nutzung der Wohncontainer im Reuter
Park
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Was soll mit den Containern passieren, nachdem sie abgebaut wurden?
Die Container wurden seinerzeit speziell für die – zeitlich begrenzte - Nutzung
als Flüchtlingsunterkunft errichtet. Dieses umfasst auch den besonderen
Ausbau in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz. Diese Vorgabe ergab
sich seinerzeit aufgrund eines Brandereignisses im süddeutschen Raum. Aus
dem Grund sind die Container – im Gegensatz zu den marktüblichen
Containern - nur mit erheblichem Aufwand zurückzubauen und an einen
anderen Standort zu verbringen.
Die Verwaltung hat mehrere Angebote für den Rückbau und die Übernahme
der Anlage eingeholt. Diese waren jedoch größtenteils unwirtschaftlich.
Lediglich ein Unternehmen kam hier in Frage. Dieses Unternehmen wird die
Container – zu angemessenen Konditionen - übernehmen und die Fläche auch
herrichten.
Der Auftrag ist auch bereits vergeben.
Welche möglichen Weiternutzungen werden geprüft?
Aus Sicht der Verwaltung eigneten sich die Container nicht für einen weiteren
Einsatz.
Unabhängig davon, dass die Container nicht zuletzt aufgrund der intensiven
Nutzung speziell in den Sanitärbereichen bereits jetzt in keinem guten Zustand
sind, ist das Umsetzen dieser sehr kleinteilig strukturierten Container mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, da die Container vor
Inbetriebnahme, wie zuvor ausgeführt, sehr aufwendig brandschutztechnisch
verkleidet worden sind. Diese Einbauten hätten – vor dem Umsetzen - mit
erheblichem Aufwand zurückgebaut werden.
Eine weitere Nutzung d. h. ein regelmäßiges Umsetzen war, da Container
immer nur zeitlich befristet aufgestellt werden können, auch aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit nicht sinnvoll.Seite 1 von 2
Seite 2
Wenn eine Weiternutzung nicht möglich sein sollte, wird eine Lagerung in
Erwägung gezogen?
Eine Lagerung ist aufgrund des oben geschilderten Aufwandes bei Umsetzung
ebenfalls nicht sinnvoll.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de