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210705-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg

Nummer
210705-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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  1. 210705 Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210705-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen:
1. das Aussehen der Fassade durch schnelle Maßnahmen, wie
durch Malerarbeiten, instand zu setzen.
Die Verwaltung hält Renovierungsarbeiten an der Endenicher Burg für
erforderlich, auch um die Instandhaltungspflicht nach § 7
Denkmalschutzgesetz (DSchG) zu erfüllen.
Ein Fassadenanstrich ist hierzu allerdings nicht ausreichend. Bei
Gerüststellung für Fassadenarbeiten soll auch die Dacheindeckung
geprüft und ggfls. instandgesetzt werden. Die konkreten Arbeiten
müssen fachlich und mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt
werden, sie bedürfen deren denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9
DSchG.
Die Erstellung eines ausführlichen Sanierungskonzeptes wäre für den
erforderlichen Abstimmungsprozess, der unter Einbeziehung des
LVR-Amtes für Denkmalpflege erfolgen muss, hilfreich - auch als
Grundlage für die evt. Beantragung von Landesfördermitteln.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann die Voruntersuchung
voraussichtlich erst Ende 2021 in Auftrag gegeben werden.
Erst hiernach können Details zum Umfang der Maßnahme mitgeteilt
werden.
2. die Unebenheiten in den Kopfsteinpflasterzuwegungen zu
beheben.
Die Unebenheiten in der Pflasterzuwegung sind so umfangreich, dass
diese nicht mit eigenem Personal behoben werden können.
Im Fall eines Beschlusses wird die Verwaltung Gelder im nächsten
Doppelhaushalt hierfür vorsehen. Ggf. können Mittel aus dem
Feuerwehrtopf bereitgestellt werden.Seite 1 von 2
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3. das Außengelände der Endenicher Burg durch angemessene
Grünpflege, insbesondere durch die Entfernung von Wildwuchs,
Unkraut und Unrat, in einen ansehbaren Zustand zu versetzen.
Das Außengelände der Endenicher Burg ist der Pflegeklasse B
zugeordnet. Der Pflegezustand entspricht auf dem Großteil der Fläche
diesen Kriterien. Bei geeigneter Witterung werden beim nächsten
Pflegegang die Rasenflächen sowie der Graben maschinell gepflegt.
Notwendige Rückschnittarbeiten sind für den Winter 2021/22
außerhalb der Vogelschutzzeit vorgesehen. Die Pflasterflächen
werden in regelmäßigen Abständen gem. der Pflegeklasse von
Wildkräutern befreit. Da bei der Stadtverwaltung der Bundesstadt
Bonn keine Herbizide zum Einsatz kommen, sind die Pflasterflächen
in kürzester Zeit wieder Grün, da vor allem Wurzelkräuter, wie
Löwenzahn, schnell nachtreiben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de