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210704 · Kleine Anfrage

Mobile Videoüberwachung in Bonn

Nummer
210704
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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Kleine Anfrage
öffentlich
210704
Fragesteller/in:
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
27.04.2021
Mobile Videoüberwachung in Bonn
Beratungsfolge
Hauptausschuss Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragestellungen
gebeten. Dies umfasst eine eigenständige Bewertung sowie die Bitte, nicht
bereits vorliegende Informationen ergänzend auch beim Polizeipräsidium
anzufragen:
1. Welche Anhaltspunkte und statistischen Daten liegen hinsichtlich einer
bisherigen und zukünftig erwarteten Häufung von Straftaten an den für
eine Videoüberwachung ausgewählten Standorten an Rheinufer,
Bertha-von-Suttner-Platz und Poppelsdorfer Allee vor?
2. Welche Straftaten betrifft dies im Einzelnen? Wie ist die Entwicklung der
Delikthäufung am jeweiligen Standort im Jahresvergleich in den letzten
drei Jahren? Welche Straftaten von erheblicher Bedeutung nach § 8
Abs. 3 PolG NRW fallen darunter und welche spezifischen
Anhaltspunkte für ein weiteres Begehen solcher Straftaten liegen vor?
3. Inwiefern begünstigt die Beschaffenheit gerade der jeweils
ausgewählten Standorte die Begehung von Straftaten im Unterschied zu
anderen öffentlich zugänglichen Orten in Bonn?
4. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung und Dokumentation der
mobilen Videoüberwachung an den Standorten am Rheinufer im Herbst
letzten Jahres? Welche Veränderungen konnten während und nach der
Maßnahme beobachtet werden?
5. In welcher Form wird den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz
Rechnung getragen? Kann im Zusammenhang mit den
Videoaufnahmen der Informationsanspruch von aufgenommenen
Personen nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO geltend gemacht
werden? Wenn ja, wie und bei welcher Stelle?
Begründung
Bezüglich der von der Bonner Polizeibehörde verfügten Ausweitung der
Videoüberwachung in der Innenstadt interessiert die Fragesteller die genaue
Gefahrenprognose, die dieser Entscheidung entsprechend den gesetzlich in §Seite 1 von 2
Seite 2
15a PolG NRW ausgeführten Voraussetzungen zugrunde liegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de