210704 · Kleine Anfrage
Mobile Videoüberwachung in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210704
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Kleine Anfrage öffentlich 210704 Fragesteller/in: DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber 27.04.2021 Mobile Videoüberwachung in Bonn Beratungsfolge Hauptausschuss Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragestellungen gebeten. Dies umfasst eine eigenständige Bewertung sowie die Bitte, nicht bereits vorliegende Informationen ergänzend auch beim Polizeipräsidium anzufragen: 1. Welche Anhaltspunkte und statistischen Daten liegen hinsichtlich einer bisherigen und zukünftig erwarteten Häufung von Straftaten an den für eine Videoüberwachung ausgewählten Standorten an Rheinufer, Bertha-von-Suttner-Platz und Poppelsdorfer Allee vor? 2. Welche Straftaten betrifft dies im Einzelnen? Wie ist die Entwicklung der Delikthäufung am jeweiligen Standort im Jahresvergleich in den letzten drei Jahren? Welche Straftaten von erheblicher Bedeutung nach § 8 Abs. 3 PolG NRW fallen darunter und welche spezifischen Anhaltspunkte für ein weiteres Begehen solcher Straftaten liegen vor? 3. Inwiefern begünstigt die Beschaffenheit gerade der jeweils ausgewählten Standorte die Begehung von Straftaten im Unterschied zu anderen öffentlich zugänglichen Orten in Bonn? 4. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung und Dokumentation der mobilen Videoüberwachung an den Standorten am Rheinufer im Herbst letzten Jahres? Welche Veränderungen konnten während und nach der Maßnahme beobachtet werden? 5. In welcher Form wird den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung getragen? Kann im Zusammenhang mit den Videoaufnahmen der Informationsanspruch von aufgenommenen Personen nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO geltend gemacht werden? Wenn ja, wie und bei welcher Stelle? Begründung Bezüglich der von der Bonner Polizeibehörde verfügten Ausweitung der Videoüberwachung in der Innenstadt interessiert die Fragesteller die genaue Gefahrenprognose, die dieser Entscheidung entsprechend den gesetzlich in §Seite 1 von 2 Seite 2 15a PolG NRW ausgeführten Voraussetzungen zugrunde liegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de