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210699-01 AA · Änderungsantrag

Bestimmung der Geschäftsordnung Antrag zur Vorlage 210699

Nummer
210699-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 27.05.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210699 Bestimmung der Geschäftsordnung

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Änderungsantrag
öffentlich
210699-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Clara Hennes
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Niclas Rauch
Bestimmung der Geschäftsordnung
Antrag zur Vorlage 210699
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
27.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die vorgelegte Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
1. Aufgaben und Funktion des Beirates:
Die Streichung ‚und der Feuerwehr‘ im Abs. 1 wird nicht übernommen.
2. Zusammensetzung des Beirates:
Die Streichung des Wortes ‚mindestens‘ im Abs. 2 wird nicht
übernommen.
Im Absatz 3 Satz 2 wird ‚haben‘ durch ‚sollen‘ ersetzt.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Zu 1.
Das Amt 37 ist das zuständige Amt für den ehrenamtlichen
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die Feuerwehr ist das
Bindeglied aller im Bevölkerungsschutz tätigen haupt- und
ehrenamtlichen Kräfte und Organisationen. Als untere
Katastrophenschutzbehörde werden hier ALLE Angelegenheiten im
Bonner Bevölkerungsschutz koordiniert.
Der Beirat ist als fachliches Beratungsgremium zu allen Themen des
Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes zum Ausschuss für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda. Fachlich sind die Themen Feuerschutz- und
Rettungswesen ebenfalls hier verortet.
In Summe sind als alle Themen des Bevölkerungsschutzes, wozu u.a.
Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Feuerwehr gehören,
unabhängig vom Status (haupt- oder ehrenamtlich) Tätigen im Beirat zu
beraten und das fachliche Beratungsergebnis dem AUKLA zur
Verfügung zu stellen.
Die Themen sind nicht trennbar und gehören sachlogisch zusammen!
Die Drucksache 202306 ist sachlogisch entsprechend weit auszulegen.
Zu 2.
Den Organisationen muss es ermöglicht werden weitere
Stellvertreter:innen zu benennen. Durch die fachliche Bereite des
Themenkreises muss es möglich sein, jeweils die Fachexperten
einbinden zu können. Weiterhin sind bspw. Einsatzlagen i.d.R. nicht
Planbar, so dass auch spontane Stellvertretung möglich sein muss.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de