210688 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Holzlar, Am Hang 40 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 460134
Kerndaten
- Nummer
- 210688
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210688 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Holzlar, Am Hang 40 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 460134 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Bauvorhaben wesentlich von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht. Begründung Das geplante Bauvorhaben (Errichtung eines Einfamilienhauses) liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8323-4, Heideweg, und ist planungsrechtlich nach § 30 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Maßgebend zur Beurteilung des angefragten Vorhabens ist die Baunutzungsverordnung aus dem Jahre 1968. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 der Baunutzungsverordnung fest. Zulässig ist eine offene, max. zweigeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung. Garagen und Stellplätze sind nur in den dafür ausgewiesenen Flächen, im Bauwich oder den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden über Baugrenzen definiert. Das Bauvorhaben liegt vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht vertretbar. Ein positiver Vorbescheid kann damit nicht erteilt werden. Anlage/n 1 Plan Am Hang 40 (öffentlich)Seite 1 von 2 Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de