210685 · Beschlussvorlage
Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise
Kerndaten
- Nummer
- 210685
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Anfrage: Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise; hier Sachstand Planung Drucksachengruppe 210685
- Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise; hier Sachstand Planung Drucksachengruppe 210685
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210685 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Anhörung Hauptausschuss 07.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für einen Ersatzneubau der beiden Straßenbrücken „Auf dem Grendt“ über die DB-Gleise und die SWB- Gleise in Form eines durchgehenden/vereinenden Brückenbauwerks zu erstellen. Begründung Die Straßenüberführung über die DB-Gleise und die SWB-Gleise besteht aus zwei getrennten, unmittelbar hintereinanderliegenden Brückenbauwerken. Beide Brückenbauwerke sind in einem sanierungs- bzw. erneuerungs- bedürftigen Zustand. Die gesetzlich geforderte turnusmäßige Hauptbrückenprüfung/ Bauwerks- prüfung der DB-Überführung wurde im Februar dieses Jahres durch ein Ingenieurbüro durchgeführt. Diese ergab, dass sich die im Jahre 1954 errichtete Bestandsbrücke in einem ungenügenden Erhaltungszustand befindet. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind unter anderem im Bereich der Haupttragelemente sowie strukturell wichtiger Anschlusspunkte angezeigt. Dem Prüfbericht zufolge müsste die Brücke kurzfristig mit hohem Sanierungs- aufwand instandgesetzt werden, falls sie noch für ihre rechnerische Restlebensdauer – 26 Jahre- genutzt werden soll. Nach einer Sanierung der Bestandsbrücke würde diese auch in Bezug auf ihre Tragfähigkeit nicht den Anforderungen der aktuell gültigen Norm und damit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Für die Brücke über die SWB-Gleise war bereits im August 2015 im Zuge einer Hauptprüfung Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf festgestellt worden. Im Gewölbe wurden Risse festgestellt, die auf statisch kritische VerformungenSeite 1 von 4 Seite 2 in der Gewölbetragrichtung schließen lassen. Erste Planungsschritte zur Erneuerung der Brücke wurden gestoppt, um eine sinnvolle gemeinsame Erneuerung beider Brücken zu prüfen. Der aktuell in den Brückenbereichen existierende Straßenquerschnitt ist mit seiner nutzbaren Gesamtquerschnittsbreite von 8,50 m nicht mehr zeitgemäß. Rad- und Gehwege mit Standardbreiten fehlen gänzlich. Eine Nutzung der mit nur 0,75 m sehr schmalen erhöhten Gehwegbereiche auf den Brücken ist für Personen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen derzeit schwierig bis unmöglich. Der Straßenabschnitt zwischen den Brücken Auf dem Grendt und dem Anschluss an die Limpericher Straße wurde bereits 1984 mit beidseitigem Geh- und Radweg auf eine Gesamtquerschnittsbreite von (im Minimum) 13 Metern ausgebaut. Auch auf der anderen Brückenseite mit Anschluss an die Königswinterer Straße steht ein deutlich breiterer Gesamtquerschnitt mit breiten Gehwegen zur Verfügung. Im Zuge der bisherigen Überlegungen wurde festgestellt, dass eine Sanierung der Bestandsbrücken mit Verbreiterung durch beidseitige Erweiterungsbau- werke nicht effektiv zu realisieren ist. Für die Brücke über die SWB-Gleise ist eine Sanierung im Bestand nicht möglich, da sie ihre Lebensdauer bereits überschritten hat und nicht verstärkt werden kann (altes Betongewölbe mit nicht ausreichender Bewehrung). Bei der Brücke über die DB-Gleise sind die wesentlichen tragenden Elemente der Bestandsbrückenkonstruktion durch Überzüge gebildet worden, welche ca. 1,30 m vertikal über die Fahrbahnoberfläche hinausragen. Ein vorgezogener Ersatz der Bestandsbrücke vor dem Ende ihrer rechnerischen Restlebensdauer ist aus finanzieller sowie bauablauftechnischer Sicht sinnvoll, zumal dieser Ersatz zeitlich parallel zum Ausbau der DB Strecke S13 erfolgen kann. Beide Brücken gleichzeitig zu ersetzen und zu einem zusammenhängenden Bauwerk zu vereinen, hat zudem Vorteile sowohl statisch-konstruktiver als auch bauablauftechnisch-organisatorischer Art. Die vorliegende konzeptionelle Planung sieht eine deutliche Verbreiterung des Ausbauquerschnitts der Brücken von 8,50 m auf insgesamt 17,70 m vor. Hiermit kann der Lückenschluss für eine durchgehende Nutzbarkeit dieser Verbindung zwischen den verkehrswichtigen Straßen Königswinterer Straße und Limpericher Straße mit planfreier Querung der DB- und der SWB-Gleise erzielt werden. Geplante Vorgehensweise Die Projekte sollen zusammengefasst werden. Die DB kann nach eigenen Angaben aus Kapazitätsgründen die Planung und den Bau der neuen Brückenkonstruktion Auf dem Grendt nicht in dem für den Umbau der S13- Trasse geplanten Zeitraum durchführen. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher zweckmäßig, die Planung des Neubaus beider Brücken unter der Regie der Stadt Bonn zu betreiben und beide Bauwerke zu einem zusammenzufassen. In einem ersten Schritt sollen, vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit, die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) beauftragt werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Kosten/Finanzierung Nach grober Schätzung vor Planung geht die Verwaltung von Kosten in Höhe von ca. 14,6 Mio. Euro für die Erneuerung (Neubau) mit Verbreiterung einschließlich Anpassung der Verkehrsflächen in den Übergangsbereichen aus (Bau ca. 13,3 Mio. Euro, Planung ca. 1,3 Mio. Euro). Die Planungskosten sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 veranschlagt. Die Veranschlagung der Baukosten erfolgt nach Abschluss der Planung im nächsten Haushalt. Für die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus der Brücke kann der Ausbau der S13 durch die DB als zumindest teilweise ursächlich betrachtet werden. Eine Beteiligung der DB an den Planungs- und Baukosten wird demzufolge verhandelt. Daneben werden Möglichkeiten zur Erlangung von Fördermitteln geprüft. Die Verwaltung geht von einer Förderung in Höhe von 60 % der zuwendungs- fähigen Kosten aus. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnu ng Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Planungskosten 1.300.000 € 5660012010300/ 78.5200 Entwurf 2021/22 Einzahlungen Förderung / Beteiligung DB noch offen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustell en Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Konzept_Auf dem Grendt (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de