← Vorlagen

210685 · Beschlussvorlage

Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise

Nummer
210685
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 213,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210685-01 BBB-Anfrage: Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise; hier Sachstand Planung Drucksachengruppe 210685
  2. 210685-02 ST Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise; hier Sachstand Planung Drucksachengruppe 210685

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.677 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210685
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Erneuerung der Brückenbauwerke "Auf dem
Grendt" über die DB- und die SWB-Gleise
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Anhörung
Hauptausschuss 07.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für einen Ersatzneubau der
beiden Straßenbrücken „Auf dem Grendt“ über die DB-Gleise und die SWB-
Gleise in Form eines durchgehenden/vereinenden Brückenbauwerks zu
erstellen.
Begründung
Die Straßenüberführung über die DB-Gleise und die SWB-Gleise besteht aus
zwei getrennten, unmittelbar hintereinanderliegenden Brückenbauwerken.
Beide Brückenbauwerke sind in einem sanierungs- bzw. erneuerungs-
bedürftigen Zustand.
Die gesetzlich geforderte turnusmäßige Hauptbrückenprüfung/ Bauwerks-
prüfung der DB-Überführung wurde im Februar dieses Jahres durch ein
Ingenieurbüro durchgeführt. Diese ergab, dass sich die im Jahre 1954
errichtete Bestandsbrücke in einem ungenügenden Erhaltungszustand befindet.
Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind unter anderem im Bereich der
Haupttragelemente sowie strukturell wichtiger Anschlusspunkte angezeigt.
Dem Prüfbericht zufolge müsste die Brücke kurzfristig mit hohem Sanierungs-
aufwand instandgesetzt werden, falls sie noch für ihre rechnerische
Restlebensdauer – 26 Jahre- genutzt werden soll. Nach einer Sanierung der
Bestandsbrücke würde diese auch in Bezug auf ihre Tragfähigkeit nicht den
Anforderungen der aktuell gültigen Norm und damit nicht mehr dem Stand der
Technik entsprechen.
Für die Brücke über die SWB-Gleise war bereits im August 2015 im Zuge einer
Hauptprüfung Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf festgestellt worden.
Im Gewölbe wurden Risse festgestellt, die auf statisch kritische VerformungenSeite 1 von 4
Seite 2
in der Gewölbetragrichtung schließen lassen.
Erste Planungsschritte zur Erneuerung der Brücke wurden gestoppt, um eine
sinnvolle gemeinsame Erneuerung beider Brücken zu prüfen.
Der aktuell in den Brückenbereichen existierende Straßenquerschnitt ist mit
seiner nutzbaren Gesamtquerschnittsbreite von 8,50 m nicht mehr zeitgemäß.
Rad- und Gehwege mit Standardbreiten fehlen gänzlich. Eine Nutzung der mit
nur 0,75 m sehr schmalen erhöhten Gehwegbereiche auf den Brücken ist für
Personen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen derzeit schwierig bis
unmöglich.
Der Straßenabschnitt zwischen den Brücken Auf dem Grendt und dem
Anschluss an die Limpericher Straße wurde bereits 1984 mit beidseitigem Geh-
und Radweg auf eine Gesamtquerschnittsbreite von (im Minimum) 13 Metern
ausgebaut. Auch auf der anderen Brückenseite mit Anschluss an die
Königswinterer Straße steht ein deutlich breiterer Gesamtquerschnitt mit breiten
Gehwegen zur Verfügung.
Im Zuge der bisherigen Überlegungen wurde festgestellt, dass eine Sanierung
der Bestandsbrücken mit Verbreiterung durch beidseitige Erweiterungsbau-
werke nicht effektiv zu realisieren ist.
Für die Brücke über die SWB-Gleise ist eine Sanierung im Bestand nicht
möglich, da sie ihre Lebensdauer bereits überschritten hat und nicht verstärkt
werden kann (altes Betongewölbe mit nicht ausreichender Bewehrung).
Bei der Brücke über die DB-Gleise sind die wesentlichen tragenden Elemente
der Bestandsbrückenkonstruktion durch Überzüge gebildet worden, welche ca.
1,30 m vertikal über die Fahrbahnoberfläche hinausragen. Ein vorgezogener
Ersatz der Bestandsbrücke vor dem Ende ihrer rechnerischen Restlebensdauer
ist aus finanzieller sowie bauablauftechnischer Sicht sinnvoll, zumal dieser
Ersatz zeitlich parallel zum Ausbau der DB Strecke S13 erfolgen kann.
Beide Brücken gleichzeitig zu ersetzen und zu einem zusammenhängenden
Bauwerk zu vereinen, hat zudem Vorteile sowohl statisch-konstruktiver als auch
bauablauftechnisch-organisatorischer Art.
Die vorliegende konzeptionelle Planung sieht eine deutliche Verbreiterung des
Ausbauquerschnitts der Brücken von 8,50 m auf insgesamt 17,70 m vor.
Hiermit kann der Lückenschluss für eine durchgehende Nutzbarkeit dieser
Verbindung zwischen den verkehrswichtigen Straßen Königswinterer Straße
und Limpericher Straße mit planfreier Querung der DB- und der SWB-Gleise
erzielt werden.
Geplante Vorgehensweise
Die Projekte sollen zusammengefasst werden. Die DB kann nach eigenen
Angaben aus Kapazitätsgründen die Planung und den Bau der neuen
Brückenkonstruktion Auf dem Grendt nicht in dem für den Umbau der S13-
Trasse geplanten Zeitraum durchführen. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher
zweckmäßig, die Planung des Neubaus beider Brücken unter der Regie der
Stadt Bonn zu betreiben und beide Bauwerke zu einem zusammenzufassen.
In einem ersten Schritt sollen, vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit, die
Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) beauftragt
werden.Seite 2 von 4
Seite 3
Kosten/Finanzierung
Nach grober Schätzung vor Planung geht die Verwaltung von Kosten in Höhe
von ca. 14,6 Mio. Euro für die Erneuerung (Neubau) mit Verbreiterung
einschließlich Anpassung der Verkehrsflächen in den Übergangsbereichen aus
(Bau ca. 13,3 Mio. Euro, Planung ca. 1,3 Mio. Euro). Die Planungskosten sind
im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 veranschlagt. Die Veranschlagung der
Baukosten erfolgt nach Abschluss der Planung im nächsten Haushalt.
Für die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus der Brücke kann der Ausbau der
S13 durch die DB als zumindest teilweise ursächlich betrachtet werden.
Eine Beteiligung der DB an den Planungs- und Baukosten wird demzufolge
verhandelt.
Daneben werden Möglichkeiten zur Erlangung von Fördermitteln geprüft.
Die Verwaltung geht von einer Förderung in Höhe von 60 % der zuwendungs-
fähigen Kosten aus.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnu
ng
Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Verkehrsflächen und
–anlagen, ÖPNV
1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Planungskosten 1.300.000 € 5660012010300/
78.5200
Entwurf
2021/22
Einzahlungen
Förderung / Beteiligung
DB
noch offen
Investiver Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich
kalkulatorische Kosten (Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch
bereitzustell
en
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen / Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Konzept_Auf dem Grendt (öffentlich)Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de