210684 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Erneuerung bzw. Ertüchtigung von fünf Holzbrücken unterschiedlicher Größe
Kerndaten
- Nummer
- 210684
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 13.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210684 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Erneuerung bzw. Ertüchtigung von fünf Holzbrücken unterschiedlicher Größe Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Erneuerung bzw. die Ertüchtigung von fünf Holzbrücken im Stadtgebiet Bonn wird zugestimmt. Begründung Die Brücken mit den Bauwerksnummern BO-62 (Lessenicher Kirchpädchen Fußweg über Der Alte Bach), BO-72 (Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Fußweg über Annaberger Bach) BE-14 (Blankenbergweg Fußweg über Alaunbach), BE-19 (Im Bonnet Fußweg über Mühlenbach), BE-22 (Karl-Lambertz-Straße Fußweg über Mühlenbach) sind nicht mehr verkehrssicher zu unterhalten und weisen einen nicht ausreichenden oder sogar ungenügenden Bauwerkszustand auf. Die durchgeführten Bauwerksprüfungen und Begehungen ergaben, dass an mehreren Bauteilen (Beläge und Geländer) erhebliche Feuchteschäden aufgetreten sind. Diese Schäden beeinträchtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen Bauteile und führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des gesamten Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile sind zu erwarten. Holzbrücken sind ständig der Witterung und hoher Belastung ausgesetzt. Mit den Jahren hinterlassen diese Beanspruchungen ihre Spuren. Mängel und Schäden treten auf, die die Dauerhaftigkeit nachteilig beeinflussen. Langfristig werden dadurch auch die Stand- und Verkehrssicherheit gefährdet. Die Lebensdauer eines Holzbelages liegt im Regelfall deutlich unter der Standzeit des Bauwerkes, wodurch turnusmäßig Erneuerungen notwendig sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Für die oben genannten Holzbrücken ist die Lebensdauer der Holzbeläge schon erschöpft. Zur Sicherung der Standzeit ist eine Instandsetzung bzw. eine Erneuerung der Bohlenbeläge durch verschleißfeste, witterungs- und frostbeständige Beläge kurzfristig erforderlich. Die bisher durchgeführte Form der Instandsetzung (Tausch einzelner Bohlen) ist aus wirtschaftlicher und statischer Sicht nicht mehr verantwortbar. Die bestehenden Bohlenbeläge müssen ausgebaut und durch neue Beläge an gleicher Stelle ersetzt werden. Zusätzlich sind Verstärkungen der Unterkonstruktion erforderlich. Bei der geplanten Instandsetzung handelt es sich um eine nachhaltige Werterhaltung der Brücken. Die dazu erforderlichen Mittel belaufen sich laut Kostenberechnung auf ca. 220.000,- Euro brutto. Die Zusammenfassung in einer Ausschreibung als Sammelausschreibung erfolgt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Die Bauarbeiten sollen zwischen September und November 2021 durchgeführt werden. Die Ausschreibung der Maßnahmen ist wegen des Zustands der Brücken noch während der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich. Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto x VOB UVgO VgV 09 – 11.2021 220.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestraßen 521130 6601510 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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