210683-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Siebengebirgsstraße
Kerndaten
- Nummer
- 210683-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.917 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210683-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Siebengebirgsstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu Ziffer 1: Im Zusammenhang mit der Antragstellung zum Bau einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der Siebengebirgsstraße im Bereich zwischen der Hoholzstraße und der Roleberstraße hat die Verwaltung die Verkehrsfrequentierung mittels eine sog. SDR-Messung ermittelt und im gleichen Zeitraum mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die SDR-Messung ergab eine Überschreitungsquote der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35%. Die mobilen Messungen dagegen ermittelten durchschnittliche Überschreitungsquoten im unteren einstelligen Bereich, wobei eine gute Erkennbarkeit der Messwagen durch die Fahrzeugführenden nicht der Grund für die geringen Ergebnisse sein kann. Zur Ermittlung weiterer Ergebnisse werden nach den Sommerferien mehrfach wöchentlich zu unterschiedlichen Tageszeiten (zw. 06.30 Uhr und 20.30 Uhr) regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Weiterhin wurde der Einsatz eines sog. Blitzanhängers in dem betroffenen Bereich geprüft, mangels geeigneter Abstellfläche ist dies jedoch leider nicht möglich. Die Verwaltung spricht sich dennoch derzeit gegen den Bau einer stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen in diesem Bereich aus, da solche Anlagen häufig lediglich zu einer nur punktuellen Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten führt und daher für eine Temporeduzierung in einem längeren Streckenabschnitt ungeeignet sind. Die Lärmbelastung hingegen wird vor und hinter dem jeweiligen Standorten eher ansteigen, da die Fahrzeuge, sobald die Messstelle bekannt sind, vor den Anlagen bremsen und dahinter wieder beschleunigen. Nach dem Vorliegen weiterer umfangreicher Messergebnisse wird die Sachlage erneut bewertet.Seite 1 von 3 Seite 2 Für bauliche Maßnahmen wie bspw. Teilaufpflasterungen ist der Landesbetrieb Straßen.NRW verantwortlich. Ungeachtet der Zuständigkeit kommen Teilaufpflasterungen nur in Bereichen mit einer maximalen Geschwindigkeitsregelung von 30 km/h in Betracht. Hintergrund ist die Verkehrssicherheit, da es bei schneller befahrenen Straßenbereichen zu Schädigungen der Fahrzeuge und zu Gefährdungen der Verkehrsteilnehmenden kommen kann. Da hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit (50 km/h) gilt, kann dieser Teil des Antrags nicht befürwortet werden. Zu Blumenkübel: Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW für die Entscheidung einer Sondernutzungserlaubnis dieser Art ausschließlich verantwortlich ist, weshalb dieser über derartige Anträge entscheidet. Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung kann der Beschluss an den Landesbetrieb mit der Bitte um weitere Prüfung weitergeleitet werden. Es wurde aufgrund der negativen Prognose geprüft, ob die Schaltung der Ampelanlage optimiert werden kann. Als Alternative zu der vorhandenen Schaltung könnte eine sogenannte „All Rot“ Schaltung zum Einsatz kommen. Hierbei zeigen alle Signale der Anlage im Grundzustand, d.h. wenn keine Anforderungen über Induktionsschleifen oder Anforderungstaster vorliegen, „rot“. Wer dann zuerst anfordert, erhält „grün“. Im vorliegenden Fall wären hierzu Tiefbauarbeiten und Erweiterungen im Schaltgerät erforderlich, was mit Kosten in Höhe von ca. 12.000€ verbunden wäre. Die Beibehaltung der vorhandenen Schaltung wird seitens des Fachamtes jedoch dringend empfohlen, da der motorisierte Individualverkehr bei All-Rot-Schaltungen damit rechnet, dass er „grün“ erhält, wenn er die Schleifen überfährt. Sollte gleichzeitig eine Anforderung durch Fußverkehr vorliegen, ist dies aber nicht der Fall und es entsteht ein gravierendes Sicherheitsproblem, da der Fahrzeugverkehr die Haltlinie bei „rot“ überquert und in den Fußgängerüberweg einfährt. Aus diesem Grund wird diese Schaltung bei Fußgänger-Signalanlagen praktisch nicht mehr eingesetzt. Zu Ziffer 2: Die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der L83 liegt heute an der Kreuzung Siebengebirgsstraße/Roleberstraße. Die Entscheidung über die im Antrag genannten Maßnahmen trifft als Straßenbaulastträger der Landesbetrieb Straßen.NRW. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine Geschwindigkeitsreduzierung im innerstädtischen Bereich grundsätzlich sinnvoll, dies ist in der vorliegenden Situation jedoch aufgrund der mangelnden Begründbarkeit eher nicht zulässig und daher nicht möglich. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt in Betracht, wenn entweder eine Gefahrenstelle bzw. schützenswerte Einrichtungen vorliegen oder die Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen geschützt werdenSeite 2 von 3 Seite 3 muss. Nach Angaben der Polizei und der Unfallkommission liegt keine Unfallhäufungsstelle vor, die eine Gefahrenstelle vermuten lässt. Zudem liegt der östliche Teil des genannten Straßenabschnitts außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Weshalb hier andere Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung vorliegen müssen. Diese werden allerdings nicht erfüllt, so dass die Verwaltung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht zustimmen kann. Zu Ziffer 3: Die Verwaltung verfügt noch nicht über mobile Lichtanlagen mit Geschwindigkeitsanzeigen (SDS-System), die Beschaffung solcher Anlagen ist jedoch bereits beschlossen (vgl. DS-Nr. 190714, 201928). Bei einem sogenannten Dialog-Display werden Verkehrsteilnehmende mit einem freundlichen „Danke“ belohnt oder einem dezenten „Langsam“ ermahnt. Konventionelle Geschwindigkeitsanzeigen führen nach Untersuchungen der UDV (Unfallforschung der Versicherer) zu einem Gewöhnungseffekt und werden daher von der Verwaltung nicht empfohlen. Die Aufstellung von Dialog-Displays sollte in erster Linie an Stellen erfolgen, bei denen häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie hohe Verkehrsstärken festgestellt werden. Zusätzliche Aufwendungen für die Installation der einzelnen Anzeigetafeln sind abhängig von den Voraussetzungen an der jeweiligen Örtlichkeit und können daher erst nach Prüfung und Abstimmung der Standorte ermittelt werden. Gegebenenfalls wäre ein entsprechender Auftrag zur Installation und Unterhaltung der Anzeigetafeln kapazitätsbedingt extern zu vergeben. Da dieser Bereich ein Teil des Schulwegs zur Städtischen Grundschule Om Berg ist und die Überschreitungsquote aktuell bei ca. 35 % liegt, wird dieser Standort in der Prüfung der Standorte für den Einsatz von SDS- Geräten mit einbezogen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel schließt sich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de