210682 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Entflechtung Rheinufer-Weg Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 210682
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210682 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 19.04.2021 Bürgerantrag: Entflechtung Rheinufer-Weg Mehlem Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert eine geänderte Führung des Fußgänger- und Radfahrer-Verkehrs im Bereich des Rheinufer-Weges in Mehlem. Einzelheiten zu den Vorschlägen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 S. 1 Bonn, 19.04.21 An die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Bad Godesberg, Herrn Bürgermeister Christoph Jansen Gemäß Paragraph 24 "Anregungen und Beschwerden" der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens stelle ich den Antrag, im Ortsteil Mehlem auf einem Teil des Rheinufer-Wegs den Fußgänger- und Radfahrer-Verkehr (Ich schließe die Nutzung des Rheinuferwegs durch Frauen und Diverse ausdrücklich und ohne Diskriminierungsabsicht ein) zu „entflechten“. Und zwar auf dem Streckenabschnitt des Rheinuferwegs ab Rosenpark bis zu dem Streckenpunkt, ab dem die parallele Straße im Frankenkeller zum Rheinufer hin abknickt. Mit Entflechten meine ich: 1. Der von mir so eingegrenzte Abschnitt des Weges am Rheinufer wird ausschließlich von Fußgängern und von Fußgängern geführten Gegenständen (Kinderwagen, Rollstühle, geführte Räder) genutzt. 2. Radfahrer, Rollerfahrer etc. nutzen ab Rosenpark bis abknickende Straße im Frankenkeller die Nibelungenstraße und die Straße im Frankenkeller. Begründung: Der Rheinufer- Weg wird mittlerweile auch unter der Woche, aber vor allem am Wochenende sehr intensiv genutzt. Der von mir eingegrenzte Abschnitt ist enger als der Rheinufer- Weg bis zum Rosenpark und ab der Streckenhöhe, an der die Straße im Frankenkeller endet. Diese Sachlage führt bei intensiver Nutzung des engen Streckenstücks zu ständigen Behinderungen und Streitereien zwischen Radfahrern, Spaziergängern, eingeschränkt mobilen Menschen und Eltern, die Kinderwägen mitführen. Während der Monate ab Mai bis Oktober wird das strandartige Ufer zudem von vielen Erholungssuchenden frequentiert, vor allem von Familien. Das bedeutet: abgestellte Räder, Kinderwägen, die vom Strand wieder hochgeschoben werden, Gespräche zwischen Strandnutzenden und Fußgängern. Dazwischen ärgerliche bis wütende Radfahrer. Es gibt da mittlerweile sehr unschöne Szenen. Die vernünftige Lösung ist: Den Verkehr und die Nutzung entflechten - wie beschrieben. Dies ließe sich bei Ablehnen meines Vorschlags wenigstens eingrenzen auf die Sommerzeit beziehungsweise auf das Wochenende. Ein Umleiten der Radfahrer über die Nibelungenstraße und die Straße im Frankenkeller ist zumutbar, es führt zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen der Anlieger. Um Aufnahme meines Vorschlags auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung und Annahme bitte ich, mit einem Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit verbleibe ich IhrSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de