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210682 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Entflechtung Rheinufer-Weg Mehlem

Nummer
210682
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 670,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210682-01 ST Entflechtung Rheinufer-Weg Mehlem

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210682
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
19.04.2021
Bürgerantrag: Entflechtung Rheinufer-Weg Mehlem
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine geänderte Führung des Fußgänger- und
Radfahrer-Verkehrs im Bereich des Rheinufer-Weges in Mehlem.
Einzelheiten zu den Vorschlägen und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
S. 1
Bonn, 19.04.21
An die
Bezirksvertretung des Stadtbezirks Bad Godesberg,
Herrn Bürgermeister Christoph Jansen
Gemäß Paragraph 24 "Anregungen und Beschwerden" der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens
stelle ich den Antrag,
im Ortsteil Mehlem auf einem Teil des Rheinufer-Wegs den Fußgänger- und Radfahrer-Verkehr (Ich
schließe die Nutzung des Rheinuferwegs durch Frauen und Diverse ausdrücklich und ohne
Diskriminierungsabsicht ein) zu „entflechten“. Und zwar auf dem Streckenabschnitt des
Rheinuferwegs ab Rosenpark bis zu dem Streckenpunkt, ab dem die parallele Straße im Frankenkeller
zum Rheinufer hin abknickt. Mit Entflechten meine ich:
1. Der von mir so eingegrenzte Abschnitt des Weges am Rheinufer wird ausschließlich von
Fußgängern und von Fußgängern geführten Gegenständen (Kinderwagen, Rollstühle,
geführte Räder) genutzt.
2. Radfahrer, Rollerfahrer etc. nutzen ab Rosenpark bis abknickende Straße im Frankenkeller
die Nibelungenstraße und die Straße im Frankenkeller.
Begründung: Der Rheinufer- Weg wird mittlerweile auch unter der Woche, aber vor allem am
Wochenende sehr intensiv genutzt. Der von mir eingegrenzte Abschnitt ist enger als der Rheinufer-
Weg bis zum Rosenpark und ab der Streckenhöhe, an der die Straße im Frankenkeller endet.
Diese Sachlage führt bei intensiver Nutzung des engen Streckenstücks zu ständigen Behinderungen
und Streitereien zwischen Radfahrern, Spaziergängern, eingeschränkt mobilen Menschen und Eltern,
die Kinderwägen mitführen. Während der Monate ab Mai bis Oktober wird das strandartige Ufer
zudem von vielen Erholungssuchenden frequentiert, vor allem von Familien. Das bedeutet:
abgestellte Räder, Kinderwägen, die vom Strand wieder hochgeschoben werden, Gespräche
zwischen Strandnutzenden und Fußgängern. Dazwischen ärgerliche bis wütende Radfahrer. Es gibt da
mittlerweile sehr unschöne Szenen.
Die vernünftige Lösung ist: Den Verkehr und die Nutzung entflechten - wie beschrieben. Dies ließe
sich bei Ablehnen meines Vorschlags wenigstens eingrenzen auf die Sommerzeit beziehungsweise
auf das Wochenende.
Ein Umleiten der Radfahrer über die Nibelungenstraße und die Straße im Frankenkeller ist zumutbar,
es führt zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen der Anlieger.
Um Aufnahme meines Vorschlags auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung und Annahme bitte
ich,
mit einem Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit verbleibe ich
IhrSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de