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210677 · Beschlussvorlage

Bessere Mobilfunk-Versorgung durch Versorgungsunternehmen

Nummer
210677
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 22.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Entscheidung federführend
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210677
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bessere Mobilfunk-Versorgung durch
Versorgungsunternehmen
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 07.09.2021 Entscheidung
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
22.09.2021 Empfehlung
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit Versorgungsunternehmen
Rahmenverträge zu verhandeln, die im Wesentlichen die Bedingungen
vorgeben, eine bessere Funkversorgung durch die Vermietung
städtischer Standorte durch jetzige 3G und 4G sowie künftige 5G und
Small Cells-Technologien sicherzustellen. Diese Rahmenverträge, die
dem Rat in seiner finalen Version zur Entscheidung vorgelegt werden,
beschreiben die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung der
beantragten Standorte durch die jeweiligen Fachämter erteilt werden
können.
- Der Satz in Ziffer 9 des Beschlusses des Hauptausschusses DS.-Nr.
0611311 „Über einen Vertragsabschluss entscheidet der
Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung (siehe DS-Nr. 0410957NV4 )“,
der eine Einzelentscheidung für jeden Standort vorsieht, wird
aufgehoben.
Begründung
Die Versorgung der Bürger*innen Bonns mit einem sehr guten Mobilfunk-
angebot ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung immens wichtig.
Gleichzeitig gilt es, beim Umgang mit Technologien, insbesondere beim
Mobilfunk, die Vorbehalte und Ängste der Bürger*innen wahr- und ernst zu
nehmen, indem Genehmigungen für Antennenstandorte nach transparenten
Vorgaben erteilt werden. Zudem stellt die Vermietung städtischer Immobilien
sowie Grund und Bodens zum Zwecke der Errichtung von Sendeanlagen eineSeite 1 von 2
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Einnahmequelle für die Stadt dar.
Erste Gespräche haben zwischen der Verwaltung, den Stadtwerken und einem
Versorgungsunternehmen bereits stattgefunden. Die Verwaltung ist der
Auffassung, dass der Abschluss von Verträgen, die einerseits die
Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet weiter verbessern und andererseits den
städtischen Anforderungen gerecht würde, anzustreben wäre.
Der mit DS.-Nr. 0410957NV4 vom 08.07.2004 gefasste Beschluss regelt die
gehandhabte Vorgehensweise dahingehend, dass jeder einzelne
Mobilfunkstandort politisch beschlossen werden muss. Die neuen Technologien
in der Mobilfunkübertragung basieren jedoch auf einer wesentlich schwächeren
Sendeleistung und einem dichteren Netz von Sendeanlagen. Vor diesem
Hintergrund erweist sich die seinerzeitige getroffene Regelung als nicht mehr
zeitgemäß und praktikabel.
Es bedarf nunmehr einer Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung von
Rahmenvereinbarungen, innerhalb deren Vorgaben die Verwaltung einzelne
Standortanfragen genehmigen darf, so dass keine Beschlussfassung des
Hauptausschusses in Einzelfall mehr erforderlich ist. Diese Regelung hat den
Sinn, nicht bei jeder einzelnen Standortgenehmigung den Hauptausschuss
bemühen zu müssen und beschleunigt Entscheidungsprozesse. Etwaige
Rahmenverträge gelten unbeschadet etwaiger erforderlicher
Baugenehmigungsverfahren und denkmalrechtlicher Erlaubnisverfahren.
Der ursprünglich in DS.-Nr. 0410957NV4 gefasste Beschluss ist in der DS.-Nr.
0611311 vom 08.06.2006 nochmals im Hinblick auf die von der Stadt Bonn
festgelegte Vorgehensweise konkretisiert worden. Dieser Beschluss des
Hauptausschusses bleibt bis auf die Änderung in Ziffer 9 unangetastet. Die
Änderung ist kenntlich gemacht.
9. Die Verwaltung bietet weiterhin grundsätzlich städtische Liegenschaften für
die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen an. Über einen
Vertragsabschluss entscheidet der Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung
(siehe DS-Nr. 0410957NV4 ).
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de