210677 · Beschlussvorlage
Bessere Mobilfunk-Versorgung durch Versorgungsunternehmen
Kerndaten
- Nummer
- 210677
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 210677 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bessere Mobilfunk-Versorgung durch Versorgungsunternehmen Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Empfehlung Hauptausschuss 07.09.2021 Entscheidung Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 22.09.2021 Empfehlung Beschlussvorschlag - Die Verwaltung wird beauftragt, mit Versorgungsunternehmen Rahmenverträge zu verhandeln, die im Wesentlichen die Bedingungen vorgeben, eine bessere Funkversorgung durch die Vermietung städtischer Standorte durch jetzige 3G und 4G sowie künftige 5G und Small Cells-Technologien sicherzustellen. Diese Rahmenverträge, die dem Rat in seiner finalen Version zur Entscheidung vorgelegt werden, beschreiben die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung der beantragten Standorte durch die jeweiligen Fachämter erteilt werden können. - Der Satz in Ziffer 9 des Beschlusses des Hauptausschusses DS.-Nr. 0611311 „Über einen Vertragsabschluss entscheidet der Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung (siehe DS-Nr. 0410957NV4 )“, der eine Einzelentscheidung für jeden Standort vorsieht, wird aufgehoben. Begründung Die Versorgung der Bürger*innen Bonns mit einem sehr guten Mobilfunk- angebot ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung immens wichtig. Gleichzeitig gilt es, beim Umgang mit Technologien, insbesondere beim Mobilfunk, die Vorbehalte und Ängste der Bürger*innen wahr- und ernst zu nehmen, indem Genehmigungen für Antennenstandorte nach transparenten Vorgaben erteilt werden. Zudem stellt die Vermietung städtischer Immobilien sowie Grund und Bodens zum Zwecke der Errichtung von Sendeanlagen eineSeite 1 von 2 Seite 2 Einnahmequelle für die Stadt dar. Erste Gespräche haben zwischen der Verwaltung, den Stadtwerken und einem Versorgungsunternehmen bereits stattgefunden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Abschluss von Verträgen, die einerseits die Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet weiter verbessern und andererseits den städtischen Anforderungen gerecht würde, anzustreben wäre. Der mit DS.-Nr. 0410957NV4 vom 08.07.2004 gefasste Beschluss regelt die gehandhabte Vorgehensweise dahingehend, dass jeder einzelne Mobilfunkstandort politisch beschlossen werden muss. Die neuen Technologien in der Mobilfunkübertragung basieren jedoch auf einer wesentlich schwächeren Sendeleistung und einem dichteren Netz von Sendeanlagen. Vor diesem Hintergrund erweist sich die seinerzeitige getroffene Regelung als nicht mehr zeitgemäß und praktikabel. Es bedarf nunmehr einer Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung von Rahmenvereinbarungen, innerhalb deren Vorgaben die Verwaltung einzelne Standortanfragen genehmigen darf, so dass keine Beschlussfassung des Hauptausschusses in Einzelfall mehr erforderlich ist. Diese Regelung hat den Sinn, nicht bei jeder einzelnen Standortgenehmigung den Hauptausschuss bemühen zu müssen und beschleunigt Entscheidungsprozesse. Etwaige Rahmenverträge gelten unbeschadet etwaiger erforderlicher Baugenehmigungsverfahren und denkmalrechtlicher Erlaubnisverfahren. Der ursprünglich in DS.-Nr. 0410957NV4 gefasste Beschluss ist in der DS.-Nr. 0611311 vom 08.06.2006 nochmals im Hinblick auf die von der Stadt Bonn festgelegte Vorgehensweise konkretisiert worden. Dieser Beschluss des Hauptausschusses bleibt bis auf die Änderung in Ziffer 9 unangetastet. Die Änderung ist kenntlich gemacht. 9. Die Verwaltung bietet weiterhin grundsätzlich städtische Liegenschaften für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen an. Über einen Vertragsabschluss entscheidet der Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung (siehe DS-Nr. 0410957NV4 ). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de