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210676 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung Einbahnstraßenregelung Peterstraße

Nummer
210676
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
23.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 341,7 KB Öffnen ↗

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210676
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
21.04.2021
Bürgerantrag: Änderung Einbahnstraßenregelung
Peterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der antragstellende Verein hat mit E-Mail vom 21.04.2021 einen Bürgerantrag
übermittelt, der folgenden Inhalt hat:
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Der Verlauf der Einbahnstraße in der Peterstraße wird alsbald dahingehend
geändert, dass künftig von der Paulstraße aus in die Peterstraße eingefahren
wird.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (öffentlich)Seite 1 von 2
„Peter, Paul und Freunde – Nachbarn in Kontakt e.V.“
Briefadresse: c/o Schöck; Peterstraße 27; 53111 Bonn
Email: kontakt@peterpaulundfreunde.de
Internet: peterpaulundfreunde.de
„Peter, Paul und Freunde – Nachbarn in Kontakt e.V.“
Verein für Begegnung und Nachbarschaftshilfe
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Bonn
buergerbuero@bonn.de
bezvst.bonn@bonn.de
Bürgerantrag
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
in Ergänzung zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn unseren Bürgerantrag aus 2017
betreffend stelle ich hiermit zur Verkehrslenkung in der Peterstraße folgenden Bürgerantrag:
„Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Der Verlauf der Einbahnstraße in der Peterstraße wird alsbald dahingehend geändert, dass künftig
von der Paulstraße aus in die Peterstraße eingefahren wird.“
Begründung:
Der Autoverkehr in der Peterstraße soll auf den Verkehr zur Parkplatzsuche und die Anfahrt von
Lieferfahrzeugen reduziert werden.
Die Peterstraße soll nicht mehr zur reinen Durchfahrt einladen. Es ist nämlich zu beobachten, wie
Durchfahrende von der Wolfstraße aus einbiegend, erst einmal Gas geben bevor sie realisieren,
dass bereits nach wenigen Metern der verkehrsberuhigte Abschnitt der Peterstraße beginnt, wo
auf spielende Kinder zu achten ist.
Wenn hingegen von der Paulstraße aus in die Peterstraße eingefahren wird, ist die Anfahrt bis
zum verkehrsberuhigten Abschnitt deutlich länger und übersichtlicher, wodurch spielende Kinder
besser geschützt sind.
Auch soll durch eine geänderte Einbahnstraßenrichtung das gefährliche verbotene Abbiegen von
der Peterstraße nach rechts in die Paulstraße, dann nach links in die Breite Straße als Abkürzung
zur Kölnstraße nicht mehr möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Schöck
19. April 2021Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de