210676 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung Einbahnstraßenregelung Peterstraße
Kerndaten
- Nummer
- 210676
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210676 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 21.04.2021 Bürgerantrag: Änderung Einbahnstraßenregelung Peterstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der antragstellende Verein hat mit E-Mail vom 21.04.2021 einen Bürgerantrag übermittelt, der folgenden Inhalt hat: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Verlauf der Einbahnstraße in der Peterstraße wird alsbald dahingehend geändert, dass künftig von der Paulstraße aus in die Peterstraße eingefahren wird. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (öffentlich)Seite 1 von 2 „Peter, Paul und Freunde – Nachbarn in Kontakt e.V.“ Briefadresse: c/o Schöck; Peterstraße 27; 53111 Bonn Email: kontakt@peterpaulundfreunde.de Internet: peterpaulundfreunde.de „Peter, Paul und Freunde – Nachbarn in Kontakt e.V.“ Verein für Begegnung und Nachbarschaftshilfe An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Bonn buergerbuero@bonn.de bezvst.bonn@bonn.de Bürgerantrag Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, in Ergänzung zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn unseren Bürgerantrag aus 2017 betreffend stelle ich hiermit zur Verkehrslenkung in der Peterstraße folgenden Bürgerantrag: „Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Verlauf der Einbahnstraße in der Peterstraße wird alsbald dahingehend geändert, dass künftig von der Paulstraße aus in die Peterstraße eingefahren wird.“ Begründung: Der Autoverkehr in der Peterstraße soll auf den Verkehr zur Parkplatzsuche und die Anfahrt von Lieferfahrzeugen reduziert werden. Die Peterstraße soll nicht mehr zur reinen Durchfahrt einladen. Es ist nämlich zu beobachten, wie Durchfahrende von der Wolfstraße aus einbiegend, erst einmal Gas geben bevor sie realisieren, dass bereits nach wenigen Metern der verkehrsberuhigte Abschnitt der Peterstraße beginnt, wo auf spielende Kinder zu achten ist. Wenn hingegen von der Paulstraße aus in die Peterstraße eingefahren wird, ist die Anfahrt bis zum verkehrsberuhigten Abschnitt deutlich länger und übersichtlicher, wodurch spielende Kinder besser geschützt sind. Auch soll durch eine geänderte Einbahnstraßenrichtung das gefährliche verbotene Abbiegen von der Peterstraße nach rechts in die Paulstraße, dann nach links in die Breite Straße als Abkürzung zur Kölnstraße nicht mehr möglich sein. Mit freundlichen Grüßen Dieter Schöck 19. April 2021Seite 2 von 2
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