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210671 · Mitteilungsvorlage

Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen: Kontext und Umsetzungsfortschritt

Nummer
210671
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210671
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen:
Kontext und Umsetzungsfortschritt
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anhand dieser Mitteilungsvorlage wird der Zwischenstand zur Umsetzung der
Maßnahmen aus dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen“ (DS 200016) beschrieben. Die Vorlage beinhaltet neben
einem textlichen Teil mit einer Beschreibung des Prozesses und zum Stand der
Umsetzung der fünf großen Projekte (zur Ausweitung der erneuerbaren
Energien, zum klimaneutralen Konzern und zur Gebäudebegrünung), einen
Anlagenteil mit tabellarisch aufgeführten Informationen zum Fortschritt der
Einzelmaßnahmen.
1 Hintergrund und bisherige Entwicklung
Der Rat der Stadt Bonn beschloss am 4. Juli 2019, die Resolution zur
Ausrufung des Klimanotstandes zu unterstützen. Am 7. November 2019 fasste
der Rat der Stadt Bonn den Beschluss „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS Nr.
190248). Die Verwaltung informierte den Rat am 12. Dezember 2019 mit der
Vorlage „Vorgehen Umsetzung Klimamaßnahmen/Klimanotstand“ (DS Nr.
190871) über bereits auf den Weg gebrachte Schritte sowie das geplante
weitere Vorgehen.
Im inhaltlichen Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstandes wurden
weitere Beschlüsse gefasst. Zu nennen sind hier insbesondere die Beschlüsse
„Unsere Stadt wird bis 2035 klimaneutral“ (DS Nr. 190232; 7. November 2019),
„Bonn4Future – Wir fürs Klima – Konzept zum Mitwirkungsprozess“ (DS Nr.
201084; 1. September 2020) sowie „Nachhaltiges Bauen“ (DS Nr. 190441; 7.
November 2019). Zum Fortschritt im Rahmen von „Bonn4Future“ wurde bereits
in Form eines Sachstandsberichtes informiert (DS 210174).
Im Februar 2020 brachte die Verwaltung die Beschlussvorlage „Klimanotstand
und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS Nr. 200016) zunächst als Reaktion auf
den unmittelbar in Folge des Klimanotstands gefassten Beschluss (DS Nr.
190248) ein.
Für die nach Auffassung der Verwaltung prioritären Maßnahmen (schnelle
Umsetzbarkeit, hohes Potenzial, THG-Emissionsreduktion bzw. Steigerung der
Resilienz) brachte die Verwaltung daraufhin kurzfristig zunächst fünfSeite 1 von 28
Seite 2
Beschlussvorlagen in die politische Beratung ein. Am 1. September 2020
beschloss der Rat der Stadt Bonn mit der
 „Solarverpflichtung im Neubau“ (DS Nr. 201344),
 dem „Förderprogramm Photovoltaik“ (DS Nr. 201342),
 der „Ausbauinitiative Solares Bonn“ (DS Nr. 201339),
 der „Klimaneutralen Stadtverwaltung 2035“ (DS Nr. 201373)
 sowie dem „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung“ (DS Nr.
201243)
diese fünf Vorlagen in ungeänderter Form.
Die Umsetzung dieser Beschlüsse erfolgt in Einzelabstimmungen unter den
beteiligten Fachämtern. Der Stand zu jedem einzelnen Projekt wird im Verlauf
dieser Vorlage dargestellt.
Für die Prüfung und Umsetzung der vielen vorgeschlagenen und zum Teil sehr
detaillierten Einzelmaßnahmen aus dem Katalog der 150 Maßnahmen wurde
wie nachfolgend beschrieben vorgegangen.
2 Organisation des Prozesses zur Umsetzung der
Einzelmaßnahmen
Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung sind Querschnittsthemen.
Praktisch bedeutet dies trotz einer koordinativen Verankerung der
Programmsteuerung bei der Leitstelle Klimaschutz eine teils ämter- bzw.
dezernatsübergreifende operative Planung und Umsetzung. Zudem erfordern
Arbeiten zu diesen Querschnittsthemen häufig eine enge Kooperation und
gemeinsame Verantwortung verschiedener Fachbereiche. Hierfür sind
projektbezogene Strukturen bzw. ein entsprechendes Selbstverständnis
erforderlich, welche/s mitunter von der klassischen Form der
Verwaltungsorganisation abweichen/abweicht.
2.1 Geeignete Strukturen
Nach dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“
wurde eine Arbeitsgruppenstruktur zum Klimanotstand etabliert, in welcher
unterschiedliche Fachbereiche, erforderliche Kompetenzen und Expertise zur
Umsetzung der benannten Maßnahmen vertreten sind. Diese Struktur
differenziert hinsichtlich:
 einer Entscheidungsebene für welche eine Steuerungsgruppe aus
Vertreterinnen und Vertretern der Stadtwerke, von bonnorange, dem
Städtischen Gebäudemanagement und den
Dezernatskoordinatoren/innen eingesetzt wurde
 sowie der inhaltlichen Ebene mit Vertreterinnen und Vertretern der
relevanten Fachämter.
Um arbeitsfähige Gruppengrößen zu erreichen und je Arbeitsgruppe eine
handhabbare Anzahl von Maßnahmen aus dem rund 150 Maßnahmen
umfassenden Programm zum Klimanotstand zuordnen zu können, wurden die
vier inhaltlichen Arbeitsgruppen „Bauen, Sanieren, Erneuerbare Energien“,Seite 2 von 28
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„Klimaneutraler Konzern“, „Kommunikation“ und „Klimaanpassung“ initiiert.
Diese Struktur spiegelt die Themenbereiche der derzeit im Programm zum
Klimanotstand enthaltenen Maßnahmen wider. Alle Arbeitsgruppen werden
durch die Leitstelle Klimaschutz moderiert. Jeder Maßnahme wurde ein
federführend verantwortliches Amt zugeordnet, welches weitestgehend
eigenverantwortlich dafür zuständig ist, die jeweiligen Maßnahmen
weiterzuqualifizieren, erforderliche Haushaltsmittel anzumelden, ggf.
Beschlussvorlagen zu erstellen und die Maßnahme umzusetzen.
2.2 Digitale Unterstützung
Um eine optimierte Arbeitsorganisation innerhalb der Programmumsetzung zu
erreichen, wird die software confluence genutzt. Durch das Personal- und
Organisationsamt wurde in confluence ein Arbeitsbereich „Klimanotstand“
eingerichtet, dessen Struktur sich an den Anforderungen der einzelnen
Arbeitsgruppen orientiert. Confluence dient der Leitstelle Klimaschutz als
zentrales Tool zum Programmmanagement und unterstützt die
ämterübergreifende effektive Zusammenarbeit bei der Planung und Umsetzung
der Maßnahmen durch gemeinsame Bearbeitungsmöglichkeiten.
2.3 Umsetzungsfortschritt
Um über den bisher im Rahmen des Programms erzielten Fortschritt
informieren zu können, fand im April 2021 eine Abfrage zum Umsetzungsstand
bei allen für Einzelmaßnahmen federführenden Ämtern durch die Leitstelle
Klimaschutz statt. Der Stand der Umsetzung der Maßnahmen, zu denen bereits
ein substanzieller Fortschritt erzielt werden konnte oder ein Prüfergebnis
vorliegt, wurde zusammengetragen und wird in der beigefügten Liste nach den
vier inhaltlichen Arbeitsgruppen geclustert dargestellt.
3 Stand der Umsetzung der fünf großen Projekte zur Ausweitung
der erneuerbaren Energien, zum klimaneutralen Konzern und zur
Begrünung
3.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung
Laut Kyoto-Protokoll sind die Staaten zur Aufstellung von Treibhausgas-
Inventaren und der Angabe von Reduktionszielen verpflichtet. Daneben können
aber auch Unternehmen ihre Emissionen auf freiwilliger Basis ermitteln und
reduzieren. Ziel ist in der Regel das Erreichen einer Treibhausgas- oder
Klimaneutralität, wobei diese Begriffe nicht abschließend klar definiert sind.
Unter Klimaneutralität wird hier verstanden, ein Gleichgewicht zwischen
Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre
in Kohlenstoffsenken herzustellen. Vorgaben auf internationaler Ebene zur
Erfassung gibt das Greenhouse Gas Protocol bzw. die DIN EN 14064 auf
nationaler Ebene. Neben unzähligen Unternehmen entschließen sich auch
zunehmend Landes- und kommunale Verwaltungen als Konzerne zu einer
solchen Vorgehensweise.
Mit dem Beschluss DS 201373 - Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 hat auch
der Rat der Stadt Bonn am 01.09.2020 das Erreichen der Klimaneutralität bis
zum Jahr 2035 für den Gesamtkonzern Stadtverwaltung mit allenSeite 3 von 28
Seite 4
Beteiligungsgesellschaften beschlossen. Die Verwaltung schlug die Vergabe an
ein externes Ingenieurbüro in einem zweistufigen Verfahren vor. In einem
ersten Verfahrensschritt soll ein Erfassungssystem für die jährlichen
Treibhausgasemissionen gemäß „Greenhouse Gas Protocol“ eingeführt
werden, auf Basis dessen in einem zweiten Schritt aus der Analyse der
erfassten Emissionsdaten dann ein Gesamtplan zu entwickeln ist, der den Weg
zur Zielerreichung sowie die notwendigen Maßnahmen und Schritte aufzeigt.
Der Verwaltungsvorstand stimmte am 03.02.2021 der Vorgehensweise zu und
beschloss, dass alle Beteiligungen der Stadt Bonn mit einem Anteil von mehr
als 50% in das Projekt einbezogen werden. Dies sind im Einzelnen:
 Stadtwerke Bonn
 Bonnorange
 Städtisches Gebäudemanagement
 Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
 Bonn Conference Center Management GmbH
 Theater der Bundesstadt Bonn
 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
 Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH
 Auto Schnellfähre Bad Godesberg – Niederdollendorf
 Stadtverwaltung
Mit der Bestandserfassung der jährlichen Treibhausgas-Emissionen als ersten
Verfahrensschritt wurde inzwischen der Stadtwerkeverbund Trianel GmbH
beauftragt. Mit der Leitstelle Klimaschutz wurden in einem internen Kick-Off die
Grundlagen und Grenzen der Datenerfassung abgesteckt und ein Zeitplan
erstellt. Am 16.04.2021 fand die Auftaktveranstaltung für die
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaften mit der
Vorstellung des Projekts und der geplanten Vorgehensweise statt.
3.1.1 Ausbauinitiative Solares Bonn
Da die Solarenergie das größte Potenzial an erneuerbaren Energien in Bonn
darstellt, soll ergänzend zur Solarverpflichtung und zum Förderprogramm eine
große Beratungsoffensive gestartet werden. Aufbauend auf städtischen
Projekten im Sinne der Vorbildfunktion wird über eine begleitende
Sensibilisierungskampagne für den Ausbau der Solarenergie geworben.
Gleichzeitig wird ein breitgefächertes Beratungsprogramm angeboten. Mit dem
Beschluss DS 201339 wurde die „Ausbauinitiative Solares Bonn“ im Grundsatz
beschlossen. Sobald die Projektleitungsstelle nach Freigabe des
Doppelhaushaltes 2021/2022 besetzt ist, wird die Maßnahme konkretisiert und
gestartet.
3.1.2 Solarverpflichtung im Neubau
Mit dem Beschluss DS 201344 - Solarverpflichtung im Neubau wurde die
Verwaltung beauftragt, eine Solarverpflichtung im Neubau einzuführen.
Zunächst gilt diese Verpflichtung ab 01.01.2021 lediglich zur Aufnahme inSeite 4 von 28
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Verträge beim Verkauf städtischer Grundstücke. Neben anderen im Beschluss
aufgeführten Ausnahmekriterien steht dabei auch der Vorbehalt einer
angemessen wirtschaftlichen Betriebsmöglichkeit der zu installierenden PV-
Anlagen unter definierten Vorgaben im Raum. Die Verwaltung bietet hierzu den
Bauherren eine Beratung auf Grundlage einer auf die konkreten Planungen
abgestellten Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnung an.
Für städtebauliche Verträge und für Durchführungsverträge zu
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen stand der Beschluss zunächst unter
dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung. Es gab sowohl Bedenken zur
generellen rechtlichen Zulässigkeit nach Baugesetzbuch als auch zu Fragen
der in solchen Fällen geforderten Angemessenheit der Vorgaben. Aus Sicht
des Rechtsamtes ist eine Aufnahme in die Verträge grundsätzlich möglich, es
sieht aber die Prüfung der Angemessenheit auf Seiten der Verwaltung. Die
Verwaltung erarbeitet dazu zurzeit eine nach verschiedenen Gebäudetypen
differenzierte Zusammenstellung von Ertrags- und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Basis allgemein gültiger Datengrundlagen.
3.1.3 Förderprogramm Photovoltaik
Der Beschluss DS 201342 sieht das „Förderprogramm Photovoltaik“
vorbehaltlich der noch zu beschließenden Förderrichtlinien grundsätzlich vor.
Das Förderprogramm startet sobald die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt
2021/2022 genehmigt werden.
3.1.4 Beratungs- und Förderprogramm Begrünung
Der Rat der Stadt Bonn beschloss in seiner Sitzung vom 01.09.2020 die
Vorlage „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung“ (DS 201243) als
weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und
Umsetzung Klimamaßnahmen. Anhand der Mitteilungsvorlage „Anpassung an
den Klimawandel - Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms
„Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm
Gebäudebegrünung“ (DS 202301) informierte die Verwaltung bereits über eine
weitere Entwicklung in dieser Sache.
Am 29. März 2021 erhielt die Verwaltung die Bewilligung des eingereichten
Förderantrags. Darüber informierte die Verwaltung mittels Dringlichkeitsvorlage
und fügte eine entwickelte Richtlinie für das Förderprogramm
Gebäudebegrünung zur Beschlussfassung bei (DS 210589).
Neben der Gebäudebegrünung ist auch die Förderung von Maßnahmen zur
Entsiegelung und Begrünung Teil des Beschlusses „Beratungs- und
Förderprogramm Begrünung“. Da Maßnahmen zur Entsiegelung jedoch im
Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ nicht förderfähig sind, soll ein
eigenständiges Förderprogramm zur Entsiegelung und Begrünung aus
kommunalen Haushaltsmitteln (100.000€) eingerichtet werden (DS 201243).
Teil des „Beratungs- und Förderprogramms Begrünung“ ist gemäß Beschluss
vom September 2020 auch die Schaffung einer halben Personalstelle zur
Ausführung von Beratungstätigkeiten sowie zur Betreuung der
Förderprogramme zur Gebäudebegrünung und Entsiegelung. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass mit dem Bewerbungsverfahren für diese Personalstelle
erst nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/22 bzw. derSeite 5 von 28
Seite 6
Stellenplanfortschreibung begonnen werden kann. Auch die Mittel für das aus
städtischem Budget finanzierte Förderprogramm zur Entsiegelung sowie das
eingeplante Budget für die Öffentlichkeitsarbeit zu beiden Programmen wird
erst nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/22 zur Verfügung
stehen. Aus diesem Grund wird die Begleitung des Förderprogramms zur
Gebäudebegrünung zunächst zwangsläufig mit vorhandenem Personal
erfolgen und sich im Hinblick auf die bereits hohe Auslastung innerhalb der
Leistelle Klimaschutz auf wesentliche Tätigkeiten zur Bewerbung des
Programms sowie zur Abwicklung und Prüfung eingehender Förderanträge
beschränken.
Anlage/n
1 Maßnahmenübersicht (öffentlich)Seite 6 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
EE 1 Ausbauinitiative "Solares Bonn" Die Solarenergie ist das größte Potenzial an
erneuerbaren Energien in Bonn. Derzeit werden
nur rund 2% davon genutzt. Die
„Ausbauinitiative Solares Bonn“ hat die
verstärkte Erschließung dieses Potenzials zum
Ziel. (u.a. durch Pilotprojekte, Vorbildfunktion
der Stadt, Sensibilisierungskampagne,
Beratungsoffensive)
Siehe DS 201339; Für die Umsetzun der Maßnahme
erforderliche Mittel iHv 2.678.000€ wurden für den Haushalt
2021/22 angemeldet. Zudem wurde die erforderliche
Personalstelle zur Projektleitung für die
Stellenplanfortschreibung 2021/22 angemeldet. Die
Personalstelle kann ausgeschrieben werden, sobald der
Doppelhaushalt mit der Stellenplanfortschreibung beschlossen
worden ist. Der Projektstart kann mit der Stellenbesetzung
erfolgen.
EE 2 Förderprogramm Photovoltaik Neben der geplanten „Ausbauinitiative Solares
Bonn“, welche ein breitgefächertes Beratungs-
und Unterstützungsangebot vorsieht, sollen
zusätzliche Fördermittel Anreiz für die
Installation von Photovoltaikanlagen bieten.
Siehe DS 201342; Für die Umsetzung der Maßnahme
erforderliche Mittel iHv 1.000.000€ wurden für den Haushalt
2021/22 angemeldet. Die für EE1 angemeldete Personalstelle
soll auch das Management des Förderprogramms Photovoltaik
übernehmen. Derzeit wird eine Richtlinie für das
Förderprogramm Photovoltaik erarbeitet, welche der Politik zur
Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
AG Bauen, Sanieren, Erneuerbare EnergienSeite 7 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
EE 3 Solarverpflichtung im Neubau Beim Verkauf städtischer Grundstücke zur
Errichtung von Eigenheimen sowie in
städtebaulichen Verträgen und bei
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
Siehe DS 201344; Für die Umsetzung der Maßnahme fallen
Kosten für ein Tool zur Wirtschaftlichkeitsberechnung an. Diese
belaufen sich auf 1.900€ im Erstjahr und 1.300€ in den
Folgejahren. Relevante Kosten wurden für den Doppelhaushalt
2021/22 angemeldet. Die Solarverpflichtung gilt beim Verkauf
städtischer Grundstücke zur Errichtung von Eigenheimen seit
dem 01.01.2021. Für den Bereich der städtebaulichen Verträge
und Durchführungsverträge bei vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen konnten rechtliche Bedenken sowohl zur
generellen Zulässigkeit nach Baugesetzbuch als auch zu Fragen
der in solchen Fällen geforderten Angemessenheit der
Vorgaben inzwischen ausgeräumt werden. Die Verwaltung
erarbeitet zurzeit eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der
Vorgaben, die den AUKLA am 1.06.2021 erreichen soll. Geplant
ist die weitere Beratung im Ausschuss für Wohnen, Planung und
Bauen am 10.06.2021, bevor sie am 24.06.2021 dem Rat zum
Beschluss vorgelegt wird.
EE 4 Stromeffizienz für Bonn Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
NRW und Stadtwerke Bonn (EnW) entwickeln
und setzen in Kooperation mit der Stadt sowie
mit Handel und Handwerk eine
Stromsparinitiativen um.
Noch nicht realisierte Maßnahme aus dem IKK. Erforderliche
Kosten zur Umsetzung der Maßnahme iHv 50.000€ wurden für
den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Die Maßnahme wird
derzeit weiterqualifiziert und anschließend zur gesonderten
Beschlussfassung vorgelegt.Seite 8 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
EE 5 Aufklärungskampagne
"Umweltverträgliches Bauen und
Sanieren"
Die Maßnahme ist als "Aufklärungskampagne
Umweltverträgliche Baustoffe" Bestandteil des
Integrierten Klimaschutzkonzeptes IKSK 2013
und wird mit Blick auf den gesamten
Bauprozess aktualisiert.
Erforderliche Kosten zur Erstellung eines Konzeptes zur
Umsetzung der Maßnahme iHv 15.000€ wurden für den
Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Für die
Institutionalisierung, weitere Begleitung sind noch weitere
Sachkosten und Personalbedarf zu klären und anzumelden. Die
Maßnahme wird derzeit weiterqualifiziert und anschließend zur
gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.
EE 6 Basismaßnahme
Wohnungswirtschaft
Die Erfahrungen der professionellen Akteure
auf dem Wohnungsmarkt sollen im Bereich
Klimaschutz und Energieeffizienz ausgebaut
und institutionalisiert werden. Daher soll ein
Forum mit regelmäßigen Veranstaltungen für
die Wohnungswirtschaft aufgebaut werden, das
wichtige Akteure der Wohnungs- und ggf.
Bauwirtschaft zusammenbringt und durch die
Stadt Bonn begleitet und koordiniert wird.
Noch nicht realisierte Maßnahme aus dem IKK. Erforderliche
Kosten zur Konzeptionierung der Maßnahme sowie einen
Auftakt iHv 15.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22
angemeldet. Für die Institutionalisierung, weitere Begleitung
sind noch weitere Sachkosten und Personalbedarf zu klären und
anzumelden. Die Maßnahme wird derzeit weiterqualifiziert und
anschließend zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.Seite 9 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
EE 7 Prozessbegleitende Maßnahmen
für Wohnungseigentümer-
gemeinschaften
Die Bonner Energie Agentur bietet eine
Initialberatung zur energieeffizienten Sanierung
sowie Nutzung erneuerbarer Energien. Die
Erfahrung zeigt, dass WEG eine umfangreichere
Beratung und Begleitung benötigen als derzeit
angeboten wird. Die BEA soll nun ein Konzept
für die weitergehende Information und
Beratung von WEG in der Analyse- und
Entscheidungsphase erarbeiten.
Noch nicht realisierte Maßnahme aus dem IKK. Erforderliche
Kosten zur Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung der
Maßnahme iHv 20.000€ wurden für den Doppelhaushalt
2021/22 angemeldet. Für die Institutionalisierung und den
Ausbau sind noch weitere Sachkosten und Personalbedarf zu
klären und anzumelden. Die Maßnahme wird derzeit
weiterqualifiziert und anschließend zur gesonderten
Beschlussfassung vorgelegt.Seite 10 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KO 1 Frühlingsmarkt Nutzung des Frühlingsmarktes als Plattform für
biologische und nachhaltige Formen der
Landwirtschaft, des Gärtnerns und allgemein
des Umgangs mit der Natur
Erfolgt bereits. Eine Finanzierung ist über das Amtsbudget des
Amtes 67 gewährleistet. Der Frühlingsmarkt findet in 2021
pandemiebedingt nicht statt.
KO 2 Entwicklung eines
Umweltbildungsformates für
Grundschulkinder im Haus der
Natur
selbsterklärend Dies ist bereits seit der Wiedereröffnung des Hauses in
kontinuierlicher Umsetzung.
KO 3 Klimakunstlabor Bonn Im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
plant das Kulturamt für das Jahr 2022
unabhängig von der üblichen Projektförderung
weitere Projektmittel in Höhe von 50.000 EUR
für besondere Projekte zum Thema Klima,
Klimawandel, Nachhaltigkeit auszuschreiben,
auf die sich Künstler*innen und
Künstlergruppen aller Fachrichtungen bewerben
können.
Zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel i.H.v. 50.000€
wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Nach
Weiterqualifizierung der Maßnahme wird eine gesonderte
Beschlussvorlage vorgelegt.
AG KommunikationSeite 11 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KO 4 Naschgarten der Bildung Der Hof des Hauses der Bildung wird als
Naschgarten in Wert gesetzt. Begleitet von
Kursen zu Selbstorganisation, biologischer
Vielfalt unter sich ändernden
Klimabedingungen und Pflanzenanbau
entwickeln Bürgerinnen und Bürger einen
Garten der das Bonner Zentrum stadtklimatisch
aufwertet.
Zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel iHv 30.000€
(15.000€ jährliche Kosten) wurden für den Doppelhaushalt
2021/22 angemeldet. Die Abstimmung mit allen Beteiligten ist
erfolgt, eine erste Skizze liegt vor; die förmliche Zustimmung des
Denkmalschutzes wurde eingeholt. Der Beginn des ersten
Teilprojektes ist für Frühsommer 2021 vorgesehen. Das Projekt
soll, falls es die Rahmenbedingungen erlauben, im September
2021 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
KO 5 StreetArt-Auftritte des Bonner
Schauspiels zum Thema
Klimawandel
selbsterklärend die Maßnahme wurde aufgrund der pandemischen Lage vorerst
zurückgestellt; dem Theater ist eine Planung aktuell nicht möglich
KO 6 Wettbewerbe öffentlich und
intern
öffentlich: Es sollen Wettbewerbe eingeführt
werden, die in der Bevölkerung Akzeptanz für
die klimapolitischen Ziele der Stadt Bonn
schaffen und zur Eigeninitiative motivieren.
Interner Nachhaltigkeitswettbewerb: bei denen
Abteilungen oder Ämter antreten.
Amerkung: die Maßnahmenvorschläge Wettbewerb, interner
Nachhaltigkeitswettbewerb sowie Changers App wurden zu einer
Maßnahme zusammengelegt.
Zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel i.H.v. 20.000€
wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Eine
Beschlussvorlage zur Konzeptvergabe ist für AUKLA am 21.4.
eingebracht (DS 210381)Seite 12 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KO 7 Mitarbeiterschulungen Es wird eine Schulungsreihe für Mitarbeitende
konzipiert und angeboten, die über Klimaschutz
im Alltag informiert und zu eigenem Handeln
befähigt. Die Schulungen sollen alle
Handlungsfelder des Klimaschutz und der
Klimaanpassung abdecken: Energie/Wohnen,
Mobilität, Ernährung, Konsum, Anpassung an
den Klimawandel.
Umsetzung soll zunächst als Pilotprojekt erfolgen mit zwei bis drei
gut definierbaren Test-Zielgruppen (etwa Azubis, AusbilderInnen,
AbteilungsleiterInnen); Start der Umsetzung: frühestens nach den
Sommerferien 2021, im Falle der Azubis im Rahmen der
Einführungswoche; bei Bedarf Durchführung auch nur digital. Eine
Finanzierung ist aus dem Fortbildungsbudget des Amt 10 möglich.
Die Maßnahme wird derzeit weiter ausgearbeitet. Nächste
Schritte: Konzepterstellung (Inhalt, Anzahl, Frequenz der
Veranstaltungen); ReferentInnen-Recherche; Kalkulation,
Abstimmung mit 10
KO 8 Erfahrungsaustausch mit anderen
Städten
selbsterklärend Findet im Rahmen der bestehenden Projektpartnerschaften und
Kooperationen laufend statt. Dort Nachhaltigkeitsthemen aus dem
Spektrum der kommunalen Daseinsvorsorge seit vielen Jahren
besonders im Fokus. Die Stadt Bonn engagiert sich auch als aktiver
Akteur in internationalen Partnerschaften.
KO 9 Im Intranet für grüne
Suchmaschine "ecosia" werben
selbsterklärend Die Standardsuchmaschine kann von jedem Benutzer selber
eingerichtet oder umgestellt werden. Um ecosia in der
Stadtverwaltung zu nutzen ist es notwendig, dass die Mitarbeiter
über die Suchalternative ecosia informiert werden (Amt 13) und
eine Anleitung über die Änderung der Standardsuchmaschine im
Intranet zur Verfügung gestellt wird (Amt 10-2 und Amt 13). Die
Maßnahme verursacht keine Kosten und kann kurzfristig
umgesetzt werden.Seite 13 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KO 10 Earth Year Die Stadt Bonn beteiligt sich bereits an der
jährlichen Earth Hour (siehe BoRIS-alt DS
1010637). Die Maßnahme sieht einen darüber
hinausgehenden freiwilligen (ganzjährigen)
Verzicht auf rein gestalterisch eingesetzte
Beleuchtung vor.
Der freiwillige Verzicht auf gestalterische Beleuchtung ist bereits
Geschäft der laufenden Verwaltung und erfordert daher keinen
gesonderten politischen Beschluss. Darüber hinaus liegt ein
Beschluss des Verwaltungsvorstandes vor, das Alte Rathaus und
das Stadthaus grundsätzlich nicht für Beleuchtungsaktionen durch
Dritte zur Verfügung zu stellen.
KO 11 Recycling von ausgedienten Roll-
Ups
Aus ausgedienten Roll-Ups und
Werbematerialien sollen in den Bonner
Werkstätten Taschen gefertigt werden.
In Amt 02 läuft dies in kleinem Rahmen mit ausgedienten Roll-ups,
die zu Taschen umgearbeitet und als Gastgeschenke genutzt
werden.
Da beim Amt 13 Material in großer Anzahl anfällt, ist eine
Ausweitung des Projekts auch zum Verkauf der Taschen
wünschenswert. Amt 13 (Marketing-Service) und Bonn-Info planen
aktuell ein Pilotprojekt mit begrenzter Stückzahl für den Verkauf
über die Bonn-Info. Anhand der Erfahrungen im Pilotprojekt wird
über das weitere Vorgehen entschieden.
KO 12 Verwertung von Lebensmittel-
und Bewirtungsresten
Die Umsetzung der Maßnahme ruht momentan, da aufgrund der
aktuellen Pandemiesituation keine Veranstaltungen stattfinden,
somit keine Bewirtung erfolgt. Außerdem können die
erforderlichen Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt aufgrund
anderer Aufgabenschwerpunkte zur Zeit nicht durchgeführt
werden.Seite 14 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KO 13 Arbeitskreis Jugendzahnpflege:
Nachhaltige Zahnbürsten
Nachhaltige Zahnbürsten mit nachhaltiger
Verpackung ausgeben; Zahnpasta-Ausgabe in
Frage stellen; Zahnputzbecher (noch) seltener
ausgeben; Give aways in Frage stellen
Amt 53 ist es auf Grund der pandemischen Lage und der damit
verbundenen Arbeitsbelastung derzeit nicht möglich, das Projekt
weiter zu verfolgen. Bei einer Entspannung der Lage stehen
zunächst die gesetzlich pflichtigen Aufgaben des
Gesundheitsamtes im Fokus, die prioritär abzuarbeiten sind.
Sämtliche personelle Ressourcen werden dann dafür eingesetzt,
die bis dato aufgelaufenen Rückstände aufzuarbeiten. Die
Maßnahme "nachhaltige Zahnbürsten/give-aways" muss daher
zunächst in der Bearbeitung zurückgestellt werden.
KO 14 Umweltschonender
Städtetourismus
Förderung des sanften umweltschonenden
Städtetourismus in Zusammenarbeit und
Kooperation mit der Deutschen Bahn
Die Stadt Bonn ist Mitglied im Städteverbund "Historic highlights
of Germany e.V." (BoRIS alt DS 1613703), einem Verbund, welcher
sich um die touristische Vermarktung von 17 deutschen
Mitgliederstädten hauptsächlich im Ausland kümmert. Im Rahmen
des "German Rail Pass" kooperiert der Städteverbund "Historic
Highlights of Germany e. V.“ mit ihrem Partner Deutsche Bahn und
ermöglicht Rail Pass-Besitzern bestimmte Vergünstigungen
während ihrer Reise durch die Mitgliedsstädte. In Bonn sind dies
Ermäßigungen beim Erwerb einer Bonn Regio Welcome Card.
Weitere Maßnahmen sind vorerst nicht geplant.Seite 15 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 1 Beratungs- und Förderprogramm
zur Begrünung
Beratung zu und Förderung von Maßnahmen
zur Gebäudebegrünung sowie zur Entsiegelung
und Begrüniung
Zur Umsetzung erforderliche Mittel iHv 110.000€ wurden für den
Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Eine halbe Personalstelle
zur Durchführung der Beratung und Betreuung des Programms
wurde für die Stellenplanfortschreibung 2021/22 angemeldet.
Siehe DS 201243 - ein Antrag für ein Förderprogramm
Gebäudebegrünung iRd Sonderprogramms Klimaresilienz in
Kommunen wurde am 29.03.2021 bewilligt. Die RIchtlinie für das
Programm Gebäudebegrünung wurde als dringliche Vorlage in den
AUKLA am 21.4. eingebracht (DS 210589)
KA 2 Entsiegelung Förderung von Maßnahmen zur Entsiegelung
zwecks Begrünung
Wird in KA1 integriert. Aufgrund der Bewilligung des Förderantrags
für ein Programm zur Gebäudebegrünung durch das Land NRW,
sollen die im Haushalt eingeplanten Mittel iHv 100.000€ nun
ausschließlich zur Förderung von Maßnahmen zur Entsiegelung
zwecks Begrünung genutzt werden. Es wird eine separate
Richtlinie für ein Programm zur Entsiegelung zwecks Begrünung
erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem der
Haushalt beschlossen wurde.
AG KlimaanpassungSeite 16 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 3 Erstellung eines
Gründachkatasters
Ein Gründachkataster soll die bereits
vorhandenen Dachbegrünungen darstellen und
zudem ein Monitoring des Zubaus an
Dachbegrünungen ermöglichen.
Bislang bekannte Gründachkataster weisen einen recht hohen
Fehleranteil auf, da z.B. vermooste Dächer als Dachbegrünung
erkannt werden oder bei verschatteten Flächen nicht zwischen
Begrünung und Versiegelung unterschieden werden kann. Der
Zubau an Dachbegrünungen würde sich voraussichtlich innerhalb
dieses Fehleranteils bewegen und keine verlässlichen Ausagen
ermöglichen. Die Maßnahme ist daher zunächst ausgesetzt, bis
präzisere Kataster möglich sind. Die Verwaltung verfolgt den
technischen Fortschritt. Ein Gründachpotenzialkataster ist seit
April 2021 für ganz NRW verfügbar und soll z.B. zur Bewerbung des
städtischen Förderprogramms genutzt werden:
http://www.gruendachkataster.nrw.de/
KA 4 Hitzeaktionsplan Soll in Orientierung an den
"Handlungsempfehlungen für die Erstellung von
Hitzeaktionsplänen zum Schutz der
menschlichen Gesundheit" des
Umweltbundesamtes entwickelt werden.
Amt 53 ist es auf Grund der pandemischen Lage und der damit
verbundenen Arbeitsbelastung derzeit nicht möglich, das Projekt
umzusetzen. Gegenwärtig ist es kaum abschätzbar, wie die
Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter voranschreiten wird.
Bei einer Entspannung der Lage stehen zunächst die gesetzlich
pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes im Fokus, die prioritär
abzuarbeiten sind. Sämtliche personelle Ressourcen werden dann
dafür eingesetzt, die bis dato aufgelaufenen Rückstände
aufzuarbeiten. Die Maßnahme "Hitzeaktionsplan" muss daher
zunächst in der Bearbeitung zurückgestellt werden.
KA 5 Information zur Bewerbung von
Gebäude- und
Innenhofbegrünungen
Erstellung von Infomaterialien zum
Thema/Ausbau der webpräsenz
Wird im Rahmen der Maßnahme KA1 integriert. Hierzu wurden
10.000€ als Budget für Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des
Förderprogramms sowie für Infomaterialien in den Doppelhaushalt
2021/22 eingebracht.Seite 17 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 6 Institutionalisierung einer
Personalstelle zur
Klimaanpassung
zur Verstetigung des Themas Ist bereits erfolgt, unbefristete Stelle mit Schwerpunkt im Bereich
Stadtklimatologie/Klimaanpassung ist bei der Leitstelle
Klimaschutz verortet.
KA 7 Mobile Grüne Zimmer / Grüne
inseln
Temporäre Aufstellung eines Grünen Zimmers
sowie dauerhafte Etablierung weiterer Grüner
Inseln im Stadtgebiet
siehe DS 210250; zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche
Mittel iHv 30.000€ wurden im Doppelhaushalt 2021/22
angemeldet. Nach Beschlussfassung und Freigabe der
Haushaltsmittel kann die Umsetzung erfolgen.
KA 8 Regelmäßige Aktualisierung
Klimaanalyse/
Planungshinweiskarte
In Anbetracht der fortschreitenden
Stadtentwicklung sowie des Klimawandels
werden die ZURES-Karten sukzessive an
Aktualität verlieren und sollten daher im
Rhythmus von etwa 6 Jahren überarbeitet
werden.
erforderliche Mittel werden für den Doppelhaushalt 2023/2024
angemeldet, da erst dann eine Aktualisierung der Karten
notwendig sein wird.
KA 9 Renaturierung an Fließgewässern Renaturierungsmaßnahmen an allen, und
insbesondere den berichtspflichtigen, Bonner
Bächen im Rahmen der EU-
Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
Maßnahmen werden fortlaufend durchgeführt,
Maßnahmenübersichten der BRK und Bewirtschaftungsziele der
Wassergesetze geben zeitlichen und inhaltlichen Rahmen vor. Der
3. und damit letzte Bewirtschaftungszyklus 2021-2027 der WRRL
ist angebrochen. Auf Grund von langwierigen
Genehmigungsprozessen und Grunderwerbsverhandlungen wurde
bisher ca. 20% des festgelegten Maßnahmenpaketes für die
Bonner Bäche umgesetzt. Die Umsetzung passiert fortlaufend.Seite 18 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 10 wassersensible Stadtentwicklung Verstärkte Berücksichtigung z.B. im Rahmen der
Bauleitplanung
Interne Abstimmung läuft; Kosten für die Erstellung eines
Konzeptes sind noch nicht bezifferbar und konnten daher nicht für
den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet werden.
KA 11 Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen I - Beratung
Im Sommer ist es vielfach so heiß in den
Gebäuden, dass ein Aufenthalt in den Räumen
gesundheitsgefährdend werden kann. Dies gilt
insbesondere für sehr junge Kinder in der
Schlafsituation. Raumtemperaturen von über 30
Grad sind keine Seltenheit. Hier besteht unter
dem Gesichtspunkt einer möglichen
Kindeswohlgefährdung ein dringender
Handlungsbedarf.
Im Rahmen des BMU-Programms "Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen" Förderschwerpunkt 1.1 -Einstiegs- und
Orientierungsberatung, wurde die Beratung für 20 städtische Kitas
beantragt. Fördermittel wurden in vollem Umfang bewilligt.
KA 12 Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen II - Konzepte
s.o. Im Rahmen des BMU-Programms "Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen" Förderschwerpunkt 1.2 - Erstellung von
Anpassungskonzepten wurde die Erstellung von Konzepten für drei
städtische Kindertagesstätten beantragt, welche aufzeigen sollen,
wie sich die Einrichtungen effektiv, nachhaltig und umfassend mit
einem maßgeschneiderten Maßnahmenpaket an die Folgen des
Klimawandels anpassen können. Die Konzepte sollen sowohl die
Betroffenheit des Personals und der in der Einrichtung betreuten
Personen, als auch die Chancen und Risiken, die sich für diese aus
der Veränderung des Klimas ergeben können, aufgreifen. Ziel ist
eine anschließende Umsetzung der prioritären Maßnahmen unter
Förderschwerpunkt 2 des Programms. Fördermittel wurden in
vollem Umfang bewilligt.Seite 19 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 13 Begrünung der Dachterasse und
Balkone der Oper
Geplant ist, die Dachterrassen bzw. Balkone des
Operngebäudes zu begrünen. Hierfür ist es
erforderlich, ein Bewässerungssystem zur
Versorgung der Pflanzbehältnisse zu planen und
realisieren
Voraussetzung der Umsetzung des Projekts ist die vorherige
Sanierung der Abdichtungen und Beläge der Terrassen und
Balkone des Gebäudes, unter Federführung des SGB.
Eine Begrünung der Terrassen und
Balkone ist konstruktiv unabhängig von einer Sanierung der
Abdichtungen und -beläge zu betrachten, kann aber erst nach der
Sanierung erfolgen. Hinsichtlich der Begrünung ist eine statische
Überprüfung der bestehenden Konstruktion erforderlich. Diese ist
veranlasst, aber es liegen noch keine Ergebnisse vor. Die Planung
ist außerdem in Hinblick auf die Anschlüsse und auch auf die
spätere Gesamtmaßnahme sehr aufwendig. Daher soll die
Ausführung erst im nächsten Jahr erfolgen.
KA 14 nachhaltige Außensportanlagen Es soll ein Konzept entwickelt werden, wie
Außensportanlagen (Sportplätze, Freibäder,
Technik) nachhhaltiger gestaltet werden
können.
Die Maßnahme befindet sich noch im Ausarbeitungsstadium.
Entstehende Kosten sind daher noch nicht bezifferbar, eine
Finanzierungsoption besteht durch Haushaltsmittel des Sport- und
Bäderamts. Einzelne Maßnahmen (z.B. zur Entwässerung von
Sportanlagen; Sportförderrichtlinie) finden im laufenden Geschäft
bereits berücksichtigung.Seite 20 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 15 Nachhaltiges Planen Die Maßnahme resultiert aus dem Beschluss
"Nachhaltiges Bauen" DS190441 und widmet
sich dem Handlungsfeld "Nachhaltige
Bauleitplanung" des Beschlusses. In die
Maßnahme integriert werden die Vorschläge
"Grün in der 3-fachen Innenentwicklung" und
"Erarbeitung eines Klimaschutzprogrammes bei
Stadtentwicklungsvorhaben", indem diese
Anliegen bei der Nachhaltigkeitsprüfung einen
besonderen Stellenwert erhalten.
Die Bearbeitung der Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.
Ein an den Phasen der Bauleitplanung sowie den Handlungsfeldern
der Nachhaltigkeitsstrategie orientiertes Verfahren befindet sich
im internen Abstimmungsprozess. Hauptbestandteil des
Verfahrens ist ein im Laufe eines Planungsprozesses
anzuwendender Prüffragenkatalog, der sich aus Eingaben aller
planungsrelevanten Fachbereiche zusammensetzt. Kosten für die
Erarbeitung des Verfahrens entstehen zunächst nicht.
KA 16 Ausbau blaue Infrastruktur Wird unter KA9 und KA10 gefasst und nicht separat weiterverfolgt.
KA 17 Entsiegelung von Parkplätzen Prüfung an welchen Stellen auf Parkplätze
zugunsten einer Begrünung verzichtet werden
kann
Mit der Maßnahme wurde bislang nicht begonnen. Die Einrichtung
einer verwaltungsinternen AG, ist für das 2. Quartal 2021
vorgesehen.Seite 21 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 18 Unmittelbarer Ersatz städtischer
Bäume
Für aus Gründen der Verkehrssicherheit oder
für Baumaßnahmen gefällte Straßenbäume soll
die Ersatzpflanzung unmittelbar erfolgen
Ist mittelfristiges Ziel, derzeit aber nicht realistisch. Zur
Erläuterung: Bis vor kurzem war es personell und finanziell nicht
möglich, zeitnah Ersatzpflanzungen für aus
Verkehrssicherheitsgründen gefällte Bäume vorzunehmen. Aus der
Vergangenheit ist daher eine Vielzahl von offenen
Nachpflanzungen abzuarbeiten.
Mittlerweile ist die finanzielle und v.a. personelle Ausstattung
deutlich besser. Derzeit sind 3,5 Mitarbeitende ausschließlich mit
Nach- und Neupflanzung von Bäumen in der Stadt beschäftigt.
Diese Gruppe ist erst seit etwas über einem Jahr in dieser Form im
Einsatz. Um dieses Personal möglichst effizient einzusetzen und
eine größtmögliche Zahl von Nachpflanzungen zu erreichen, wird
straßen- bzw. quartiersweise vorgegangen.In der vergangenen
Pflanzperiode konnten so ca. 700 Bäume v. a. an Straßen, aber
auch in Grünanlagen neugepflanzt werden.
Parallel wird derzeit eine Potentialanlayse vorbereitet, in der
ermittelt werden soll, wo im Stadtgebiet völlig neue
Baumstandorte möglich sind. Diese Potentialanalyse soll von
einem externen Büro in enger Begleitung durch Amt 67 erfolgen.
Die Fertigstellung wird frühestens im ersten Quartal 2021 2022
möglich sein. Danach ist ein Beschluss über das Ergebnis
erforderlich.
KA 19 jährliche Zusammenfassung
relevanter Klimakennwerte
Kauf von Wetterdaten einer Bonner
Messstation und Darstellung der Daten auf
bonn.de
Beratung im AUV 28.11., wurde jedoch abgelehntSeite 22 von 28
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Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KA 20 Konsequente Begrünung der
Dienstgebäude
Wird derzeit abgestimmt.
KA 21 Leuchtturmprojekt Stadthaus Umfassende Begrünung des Stadthauses auf
den Dächern sowie Fassaden
wird in Anbetracht der Diskussion um die Zukunft des Stadthauses
nicht weiterverfolgt
KA 22 Gießsäcke als Patenaktion Bäume sollen mit Gießsäcken ausgestattet und
durch Paten in Trockenphasen gewässert
werden
Die Wasseraufnahme von Bäumen findet ausschließlich über
Feinwurzeln statt, die sich bei frisch gepflanzten Bäumen in
unmittelbarer Stammnähe befinden. Darum muss bei
Neupflanzungen die Wässerung dort erfolgen. Bei alten Bäumen
befinden sich in Stammnähe fast nur noch statisch wirksame
Wurzeln. Der Einsatz von Gießsäcken ist an alten Bäumen daher
nicht hilfreich. Die Säcke verhindern zudem die Sicht auf die
Wurzelanläufe der Bäume, wodurch die Baumkontrollen erheblich
erschwert werden.
KA 23 Bäume als Schattenspender in
Kitas
selbsterklärend Bei Baumneupflanzungen erfolgt regelmäßig ein Einbau von
Gießringen, über die der Ballen der jungen Bäumen durchdringend
gewässert werden kann. Das Wässern bei diesen Bäumen muss
aus Gründen der Gewährleistung von denselben Firmen erfolgen,
die auch den Baum geliefert und die Pflanzung vorgenommen
haben. Diese Vorgehensweise hat sich als praktikabel, wirksam
und wirtschaftlich erwiesen. Der zusätzliche Einsatz eines
Gießsacks innerhalb des Gießrings ist nicht sinnvoll und
praktikabel.Seite 23 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KK 1 Verzicht auf Mülleimerbeutel Müllbeutel aus recyceltem Polyethylen sind
derzeit die umweltfreundlichsten Beutel. Ihre
Ökobilanz ist deutlich besser als die der Beutel
aus neuwertigem Polyethylen. Deshalb tragen
sie den “Blauen Engel”. Insgesamt wird jedoch
empfohlen, nach Möglichkeit keine Müllbeutel
zu benutzen. Auch auf Papierbeutel sollte
verzichtet werden. Die Herstellung von
Papierbeuteln aus Frischfasern verbraucht sehr
viel Wasser, was wiederum schlecht für deren
Ökobilanz ist. Die Maßnahme zielt daher darauf
ab, die Möglichkeiten für den Verzicht auf
Müllbeuteln in der Verwaltung zu prüfen und
schrittweise den Verzicht durchzuführen.
Kompostierbare Plastikmüllbeutel dürfen nicht über die Biotonne
entsorgt werden. Der Aufwand, mit dem Plastikmüllbeutel an
Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden durch Papierbeutel
ersetzt werden müssten, ist kaum beherrschbar, da Papierbeutel
nach evtl. Durchfeuchtung reißen und die Tonne selbst
verschmutzt wird. Damit würde zusätzlich zur Abfallentsorgung
noch die Reinigung der Bio-Abfalltonne anfallen. Maßnahme wird
daher nicht weiter verfolgt.
KK 2 Ladestationen für E-Bikes auch in
den Außendienststellen
Es soll im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements ein
Gesamtkonzept ausgearbeitet werden. Dieses sollte zudem
weitere Punkte umfassen wie z.B Dienst-E-bikes, Ausleihe von
Diensträdern / Dienstlastenrädern etc.
AG Klimaneutraler KonzernSeite 24 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KK 3 E-Fahrzeug für die Posttouren,
Vollziehungsbeamte und weitere
Einsatzzwecke
Die Verwaltung stellt sukzessive im Rahmen von
Ersatzbeschaffungen ihre Fahrzeugflotte auf elektrisch betriebene
Fahrzeuge um. Dies betrifft je nach Verfügbarkeit auch die Post-
Fahrten.
KK 4 Neuorganisation der Dienstreise-
abwicklung
Vorrang ÖPNV vor Flugreisen, Zentralisierung
und Standardisierung prüfen
Zum 01.08.2020 ist eine neue Dienstanweisung über Dienstreisen
in Kraft getreten, die den Vorrang klimaschonender
Fortbewegungsmittel zum Inhalt hat. Unter anderem ist darin
geregelt, dass neben dem Grundsatz der Sparsamkeit auch der
Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Wahl des
Fortbewegungsmittels Anwendung finden muss. Mehrtägige
Dienstreisen (die also in der Regel an weiter entfernte Ziele gehen)
müssen seitdem von der Dezernatsleitung genehmigt werden, um
die Anforderungen an die Dienstreisen zu erhöhen. Auch ist eine
verinfachte Abrechnung vin Dienstreisen im Geltungsbereich des
JobTickets eingeführt worden, sodass insbesondere die Fahrten auf
der Kurzstrecke deutlich attraktiver mit dem ÖPNV angetreten
werden können.
KK 5 Attraktivierung der Nutzung
eines Job-Tickets
Die Konditionen für Parkplätze und JobTickets wurden in 2020
deutlich überarbeitet. So erfolgt eine Bereitstellung eines
dienstlichen Parkplatzes nur noch bei zusätzlicher Zahlung der
Kosten für ein JobTicket. Darüber hinaus wurde der Preis des
JobTickets durch Subvention der Arbeitgeberin auf 30 Euro pro
Monat gesenkt, für Ausbildungskräfte wird das JobTicket kostenlos
ausgegeben. Die Gewährung eines Parkplatzes hängt künftig von
strengen "Bedarfskrieterien" ab, bei denen insbesondere die
Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit dem ÖPNV eine wesentliche
Rolle spielt.Seite 25 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KK 6 Förderung und Ausweitung von
Telearbeit / Bereitstellung
mobiler Endgeräte / Video-
konferenzen
Eine sehr deutliche Ausweitung der Telearbeit ist im Rahmen der
Pandemie in 2020 und 2021 erfolgt. Dies dauert derzeit noch an
und im Rahmen der hieraus gewonnenen Erkenntnisse soll ein
Konzept für die Zukunft nach der Pandemie erarbeitet werden.
Die Verwaltung ist im Rahmen der Mobilgeräte-Strategie dabei,
eine weitere Ausweitung von dienstlichen Mobilgeräten
vorzunehmen. Dies kann allerdings aufgrund von begrenzten
Personal-, IT- und Finanzkapazitäten nur sukzessive und nach
sachlichen Prioritäten erfolgen, über die das Smart City Board
befindet.
Die Lizenzen für die Nutzung verschiedener Videokonferenz-
Angebote wurde deutlich ausgeweitet.
Die Nutzung von Videokonferenzen hat sich im Rahmen der
Pandemie 2020/2021 verwaltungsweit etabliert und eingespielt.
Die hierfür aufgebaute Infrastruktur werden voraussichtlich auch
in Zukunft vorgehalten werden und auch nach der Pandemie eine
intensive Nutzung erfahren.
KK 7 Zusammenstellung aller
aktuellen Fördermöglichkeiten
zum Thema Klimawandel
Im Rahmen der neuen Förderperioden wird die Stadtverwaltung
intern insbesondere Fördermöglichkeiten die den Themenbereich
des Klimaschutzes betreffen, intern bewerben und forcieren.Seite 26 von 28
Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021)
Anlage zu DS 210671
Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021
KK8 Klimaneutraler Konzern Mit dem Beschluss DS 201373 - Klimaneutrale
Stadtverwaltung 2035 hat der Rat der Stadt
Bonn am 01.09.2020 das Erreichen der
Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 für den
Gesamtkonzern Stadtverwaltung mit allen
Beteiligungsgesellschaften beschlossen. In
einem ersten Verfahrensschritt soll ein
Erfassungssystem für die jährlichen
Treibhausgasemissionen gemäß „Greenhouse
Gas Protocol“ eingeführt werden, auf Basis
dessen in einem zweiten Schritt aus der Analyse
der erfassten Emissionsdaten dann ein
Gesamtplan zu entwickeln ist, der den Weg zur
Zielerreichung sowie die notwendigen
Maßnahmen und Schritte aufzeigt.
Mit der Bestandserfassung der jährlichen Treibhausgas-Emissionen
als ersten Verfahrensschritt wurde inzwischen der
Stadtwerkeverbund Trianel GmbH beauftragt. Mit der Leitstelle
Klimaschutz wurden in einem internen Kick-Off die Grundlagen
und Grenzen der Datenerfassung abgesteckt und ein Zeitplan
erstellt. Am 16.04.2021 fand die Auftaktveranstaltung für die
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaften mit
der Vorstellung des Projekts und der geplanten Vorgehensweise
statt. Am 7.05.2021 ist ein Informationstreffen zur technischen
Umsetzung der Datenerfassung in Vorbereitung.Seite 27 von 28
Zeichenerklärung/Legende
klimafreundliches Bauen
und Sanieren blaue Infrastruktur
Begrünung Kooperation,
Netzwerkarbeit
Reduktion von Vulnerabilität Mobilität
Schaffung und
Aktualisierung von
Datengrundlagen
Ressourcenschonung
Kommunikation, Beratung,
Kampagne Erneuerbare Energien
(Maßnahme ohne Symbol)
wird nicht weiterverfolgtSeite 28 von 28

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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de