210671 · Mitteilungsvorlage
Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen: Kontext und Umsetzungsfortschritt
Kerndaten
- Nummer
- 210671
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210671 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen: Kontext und Umsetzungsfortschritt Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Anhand dieser Mitteilungsvorlage wird der Zwischenstand zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 200016) beschrieben. Die Vorlage beinhaltet neben einem textlichen Teil mit einer Beschreibung des Prozesses und zum Stand der Umsetzung der fünf großen Projekte (zur Ausweitung der erneuerbaren Energien, zum klimaneutralen Konzern und zur Gebäudebegrünung), einen Anlagenteil mit tabellarisch aufgeführten Informationen zum Fortschritt der Einzelmaßnahmen. 1 Hintergrund und bisherige Entwicklung Der Rat der Stadt Bonn beschloss am 4. Juli 2019, die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes zu unterstützen. Am 7. November 2019 fasste der Rat der Stadt Bonn den Beschluss „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS Nr. 190248). Die Verwaltung informierte den Rat am 12. Dezember 2019 mit der Vorlage „Vorgehen Umsetzung Klimamaßnahmen/Klimanotstand“ (DS Nr. 190871) über bereits auf den Weg gebrachte Schritte sowie das geplante weitere Vorgehen. Im inhaltlichen Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstandes wurden weitere Beschlüsse gefasst. Zu nennen sind hier insbesondere die Beschlüsse „Unsere Stadt wird bis 2035 klimaneutral“ (DS Nr. 190232; 7. November 2019), „Bonn4Future – Wir fürs Klima – Konzept zum Mitwirkungsprozess“ (DS Nr. 201084; 1. September 2020) sowie „Nachhaltiges Bauen“ (DS Nr. 190441; 7. November 2019). Zum Fortschritt im Rahmen von „Bonn4Future“ wurde bereits in Form eines Sachstandsberichtes informiert (DS 210174). Im Februar 2020 brachte die Verwaltung die Beschlussvorlage „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS Nr. 200016) zunächst als Reaktion auf den unmittelbar in Folge des Klimanotstands gefassten Beschluss (DS Nr. 190248) ein. Für die nach Auffassung der Verwaltung prioritären Maßnahmen (schnelle Umsetzbarkeit, hohes Potenzial, THG-Emissionsreduktion bzw. Steigerung der Resilienz) brachte die Verwaltung daraufhin kurzfristig zunächst fünfSeite 1 von 28 Seite 2 Beschlussvorlagen in die politische Beratung ein. Am 1. September 2020 beschloss der Rat der Stadt Bonn mit der „Solarverpflichtung im Neubau“ (DS Nr. 201344), dem „Förderprogramm Photovoltaik“ (DS Nr. 201342), der „Ausbauinitiative Solares Bonn“ (DS Nr. 201339), der „Klimaneutralen Stadtverwaltung 2035“ (DS Nr. 201373) sowie dem „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung“ (DS Nr. 201243) diese fünf Vorlagen in ungeänderter Form. Die Umsetzung dieser Beschlüsse erfolgt in Einzelabstimmungen unter den beteiligten Fachämtern. Der Stand zu jedem einzelnen Projekt wird im Verlauf dieser Vorlage dargestellt. Für die Prüfung und Umsetzung der vielen vorgeschlagenen und zum Teil sehr detaillierten Einzelmaßnahmen aus dem Katalog der 150 Maßnahmen wurde wie nachfolgend beschrieben vorgegangen. 2 Organisation des Prozesses zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung sind Querschnittsthemen. Praktisch bedeutet dies trotz einer koordinativen Verankerung der Programmsteuerung bei der Leitstelle Klimaschutz eine teils ämter- bzw. dezernatsübergreifende operative Planung und Umsetzung. Zudem erfordern Arbeiten zu diesen Querschnittsthemen häufig eine enge Kooperation und gemeinsame Verantwortung verschiedener Fachbereiche. Hierfür sind projektbezogene Strukturen bzw. ein entsprechendes Selbstverständnis erforderlich, welche/s mitunter von der klassischen Form der Verwaltungsorganisation abweichen/abweicht. 2.1 Geeignete Strukturen Nach dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ wurde eine Arbeitsgruppenstruktur zum Klimanotstand etabliert, in welcher unterschiedliche Fachbereiche, erforderliche Kompetenzen und Expertise zur Umsetzung der benannten Maßnahmen vertreten sind. Diese Struktur differenziert hinsichtlich: einer Entscheidungsebene für welche eine Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtwerke, von bonnorange, dem Städtischen Gebäudemanagement und den Dezernatskoordinatoren/innen eingesetzt wurde sowie der inhaltlichen Ebene mit Vertreterinnen und Vertretern der relevanten Fachämter. Um arbeitsfähige Gruppengrößen zu erreichen und je Arbeitsgruppe eine handhabbare Anzahl von Maßnahmen aus dem rund 150 Maßnahmen umfassenden Programm zum Klimanotstand zuordnen zu können, wurden die vier inhaltlichen Arbeitsgruppen „Bauen, Sanieren, Erneuerbare Energien“,Seite 2 von 28 Seite 3 „Klimaneutraler Konzern“, „Kommunikation“ und „Klimaanpassung“ initiiert. Diese Struktur spiegelt die Themenbereiche der derzeit im Programm zum Klimanotstand enthaltenen Maßnahmen wider. Alle Arbeitsgruppen werden durch die Leitstelle Klimaschutz moderiert. Jeder Maßnahme wurde ein federführend verantwortliches Amt zugeordnet, welches weitestgehend eigenverantwortlich dafür zuständig ist, die jeweiligen Maßnahmen weiterzuqualifizieren, erforderliche Haushaltsmittel anzumelden, ggf. Beschlussvorlagen zu erstellen und die Maßnahme umzusetzen. 2.2 Digitale Unterstützung Um eine optimierte Arbeitsorganisation innerhalb der Programmumsetzung zu erreichen, wird die software confluence genutzt. Durch das Personal- und Organisationsamt wurde in confluence ein Arbeitsbereich „Klimanotstand“ eingerichtet, dessen Struktur sich an den Anforderungen der einzelnen Arbeitsgruppen orientiert. Confluence dient der Leitstelle Klimaschutz als zentrales Tool zum Programmmanagement und unterstützt die ämterübergreifende effektive Zusammenarbeit bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen durch gemeinsame Bearbeitungsmöglichkeiten. 2.3 Umsetzungsfortschritt Um über den bisher im Rahmen des Programms erzielten Fortschritt informieren zu können, fand im April 2021 eine Abfrage zum Umsetzungsstand bei allen für Einzelmaßnahmen federführenden Ämtern durch die Leitstelle Klimaschutz statt. Der Stand der Umsetzung der Maßnahmen, zu denen bereits ein substanzieller Fortschritt erzielt werden konnte oder ein Prüfergebnis vorliegt, wurde zusammengetragen und wird in der beigefügten Liste nach den vier inhaltlichen Arbeitsgruppen geclustert dargestellt. 3 Stand der Umsetzung der fünf großen Projekte zur Ausweitung der erneuerbaren Energien, zum klimaneutralen Konzern und zur Begrünung 3.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung Laut Kyoto-Protokoll sind die Staaten zur Aufstellung von Treibhausgas- Inventaren und der Angabe von Reduktionszielen verpflichtet. Daneben können aber auch Unternehmen ihre Emissionen auf freiwilliger Basis ermitteln und reduzieren. Ziel ist in der Regel das Erreichen einer Treibhausgas- oder Klimaneutralität, wobei diese Begriffe nicht abschließend klar definiert sind. Unter Klimaneutralität wird hier verstanden, ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken herzustellen. Vorgaben auf internationaler Ebene zur Erfassung gibt das Greenhouse Gas Protocol bzw. die DIN EN 14064 auf nationaler Ebene. Neben unzähligen Unternehmen entschließen sich auch zunehmend Landes- und kommunale Verwaltungen als Konzerne zu einer solchen Vorgehensweise. Mit dem Beschluss DS 201373 - Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 hat auch der Rat der Stadt Bonn am 01.09.2020 das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 für den Gesamtkonzern Stadtverwaltung mit allenSeite 3 von 28 Seite 4 Beteiligungsgesellschaften beschlossen. Die Verwaltung schlug die Vergabe an ein externes Ingenieurbüro in einem zweistufigen Verfahren vor. In einem ersten Verfahrensschritt soll ein Erfassungssystem für die jährlichen Treibhausgasemissionen gemäß „Greenhouse Gas Protocol“ eingeführt werden, auf Basis dessen in einem zweiten Schritt aus der Analyse der erfassten Emissionsdaten dann ein Gesamtplan zu entwickeln ist, der den Weg zur Zielerreichung sowie die notwendigen Maßnahmen und Schritte aufzeigt. Der Verwaltungsvorstand stimmte am 03.02.2021 der Vorgehensweise zu und beschloss, dass alle Beteiligungen der Stadt Bonn mit einem Anteil von mehr als 50% in das Projekt einbezogen werden. Dies sind im Einzelnen: Stadtwerke Bonn Bonnorange Städtisches Gebäudemanagement Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG Bonn Conference Center Management GmbH Theater der Bundesstadt Bonn Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH Auto Schnellfähre Bad Godesberg – Niederdollendorf Stadtverwaltung Mit der Bestandserfassung der jährlichen Treibhausgas-Emissionen als ersten Verfahrensschritt wurde inzwischen der Stadtwerkeverbund Trianel GmbH beauftragt. Mit der Leitstelle Klimaschutz wurden in einem internen Kick-Off die Grundlagen und Grenzen der Datenerfassung abgesteckt und ein Zeitplan erstellt. Am 16.04.2021 fand die Auftaktveranstaltung für die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaften mit der Vorstellung des Projekts und der geplanten Vorgehensweise statt. 3.1.1 Ausbauinitiative Solares Bonn Da die Solarenergie das größte Potenzial an erneuerbaren Energien in Bonn darstellt, soll ergänzend zur Solarverpflichtung und zum Förderprogramm eine große Beratungsoffensive gestartet werden. Aufbauend auf städtischen Projekten im Sinne der Vorbildfunktion wird über eine begleitende Sensibilisierungskampagne für den Ausbau der Solarenergie geworben. Gleichzeitig wird ein breitgefächertes Beratungsprogramm angeboten. Mit dem Beschluss DS 201339 wurde die „Ausbauinitiative Solares Bonn“ im Grundsatz beschlossen. Sobald die Projektleitungsstelle nach Freigabe des Doppelhaushaltes 2021/2022 besetzt ist, wird die Maßnahme konkretisiert und gestartet. 3.1.2 Solarverpflichtung im Neubau Mit dem Beschluss DS 201344 - Solarverpflichtung im Neubau wurde die Verwaltung beauftragt, eine Solarverpflichtung im Neubau einzuführen. Zunächst gilt diese Verpflichtung ab 01.01.2021 lediglich zur Aufnahme inSeite 4 von 28 Seite 5 Verträge beim Verkauf städtischer Grundstücke. Neben anderen im Beschluss aufgeführten Ausnahmekriterien steht dabei auch der Vorbehalt einer angemessen wirtschaftlichen Betriebsmöglichkeit der zu installierenden PV- Anlagen unter definierten Vorgaben im Raum. Die Verwaltung bietet hierzu den Bauherren eine Beratung auf Grundlage einer auf die konkreten Planungen abgestellten Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnung an. Für städtebauliche Verträge und für Durchführungsverträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen stand der Beschluss zunächst unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung. Es gab sowohl Bedenken zur generellen rechtlichen Zulässigkeit nach Baugesetzbuch als auch zu Fragen der in solchen Fällen geforderten Angemessenheit der Vorgaben. Aus Sicht des Rechtsamtes ist eine Aufnahme in die Verträge grundsätzlich möglich, es sieht aber die Prüfung der Angemessenheit auf Seiten der Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet dazu zurzeit eine nach verschiedenen Gebäudetypen differenzierte Zusammenstellung von Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Basis allgemein gültiger Datengrundlagen. 3.1.3 Förderprogramm Photovoltaik Der Beschluss DS 201342 sieht das „Förderprogramm Photovoltaik“ vorbehaltlich der noch zu beschließenden Förderrichtlinien grundsätzlich vor. Das Förderprogramm startet sobald die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022 genehmigt werden. 3.1.4 Beratungs- und Förderprogramm Begrünung Der Rat der Stadt Bonn beschloss in seiner Sitzung vom 01.09.2020 die Vorlage „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung“ (DS 201243) als weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen. Anhand der Mitteilungsvorlage „Anpassung an den Klimawandel - Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung“ (DS 202301) informierte die Verwaltung bereits über eine weitere Entwicklung in dieser Sache. Am 29. März 2021 erhielt die Verwaltung die Bewilligung des eingereichten Förderantrags. Darüber informierte die Verwaltung mittels Dringlichkeitsvorlage und fügte eine entwickelte Richtlinie für das Förderprogramm Gebäudebegrünung zur Beschlussfassung bei (DS 210589). Neben der Gebäudebegrünung ist auch die Förderung von Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung Teil des Beschlusses „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung“. Da Maßnahmen zur Entsiegelung jedoch im Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ nicht förderfähig sind, soll ein eigenständiges Förderprogramm zur Entsiegelung und Begrünung aus kommunalen Haushaltsmitteln (100.000€) eingerichtet werden (DS 201243). Teil des „Beratungs- und Förderprogramms Begrünung“ ist gemäß Beschluss vom September 2020 auch die Schaffung einer halben Personalstelle zur Ausführung von Beratungstätigkeiten sowie zur Betreuung der Förderprogramme zur Gebäudebegrünung und Entsiegelung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit dem Bewerbungsverfahren für diese Personalstelle erst nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/22 bzw. derSeite 5 von 28 Seite 6 Stellenplanfortschreibung begonnen werden kann. Auch die Mittel für das aus städtischem Budget finanzierte Förderprogramm zur Entsiegelung sowie das eingeplante Budget für die Öffentlichkeitsarbeit zu beiden Programmen wird erst nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/22 zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird die Begleitung des Förderprogramms zur Gebäudebegrünung zunächst zwangsläufig mit vorhandenem Personal erfolgen und sich im Hinblick auf die bereits hohe Auslastung innerhalb der Leistelle Klimaschutz auf wesentliche Tätigkeiten zur Bewerbung des Programms sowie zur Abwicklung und Prüfung eingehender Förderanträge beschränken. Anlage/n 1 Maßnahmenübersicht (öffentlich)Seite 6 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 EE 1 Ausbauinitiative "Solares Bonn" Die Solarenergie ist das größte Potenzial an erneuerbaren Energien in Bonn. Derzeit werden nur rund 2% davon genutzt. Die „Ausbauinitiative Solares Bonn“ hat die verstärkte Erschließung dieses Potenzials zum Ziel. (u.a. durch Pilotprojekte, Vorbildfunktion der Stadt, Sensibilisierungskampagne, Beratungsoffensive) Siehe DS 201339; Für die Umsetzun der Maßnahme erforderliche Mittel iHv 2.678.000€ wurden für den Haushalt 2021/22 angemeldet. Zudem wurde die erforderliche Personalstelle zur Projektleitung für die Stellenplanfortschreibung 2021/22 angemeldet. Die Personalstelle kann ausgeschrieben werden, sobald der Doppelhaushalt mit der Stellenplanfortschreibung beschlossen worden ist. Der Projektstart kann mit der Stellenbesetzung erfolgen. EE 2 Förderprogramm Photovoltaik Neben der geplanten „Ausbauinitiative Solares Bonn“, welche ein breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot vorsieht, sollen zusätzliche Fördermittel Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen bieten. Siehe DS 201342; Für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel iHv 1.000.000€ wurden für den Haushalt 2021/22 angemeldet. Die für EE1 angemeldete Personalstelle soll auch das Management des Förderprogramms Photovoltaik übernehmen. Derzeit wird eine Richtlinie für das Förderprogramm Photovoltaik erarbeitet, welche der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. AG Bauen, Sanieren, Erneuerbare EnergienSeite 7 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 EE 3 Solarverpflichtung im Neubau Beim Verkauf städtischer Grundstücke zur Errichtung von Eigenheimen sowie in städtebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Siehe DS 201344; Für die Umsetzung der Maßnahme fallen Kosten für ein Tool zur Wirtschaftlichkeitsberechnung an. Diese belaufen sich auf 1.900€ im Erstjahr und 1.300€ in den Folgejahren. Relevante Kosten wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Die Solarverpflichtung gilt beim Verkauf städtischer Grundstücke zur Errichtung von Eigenheimen seit dem 01.01.2021. Für den Bereich der städtebaulichen Verträge und Durchführungsverträge bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen konnten rechtliche Bedenken sowohl zur generellen Zulässigkeit nach Baugesetzbuch als auch zu Fragen der in solchen Fällen geforderten Angemessenheit der Vorgaben inzwischen ausgeräumt werden. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Vorgaben, die den AUKLA am 1.06.2021 erreichen soll. Geplant ist die weitere Beratung im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 10.06.2021, bevor sie am 24.06.2021 dem Rat zum Beschluss vorgelegt wird. EE 4 Stromeffizienz für Bonn Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW und Stadtwerke Bonn (EnW) entwickeln und setzen in Kooperation mit der Stadt sowie mit Handel und Handwerk eine Stromsparinitiativen um. Noch nicht realisierte Maßnahme aus dem IKK. Erforderliche Kosten zur Umsetzung der Maßnahme iHv 50.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Die Maßnahme wird derzeit weiterqualifiziert und anschließend zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.Seite 8 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 EE 5 Aufklärungskampagne "Umweltverträgliches Bauen und Sanieren" Die Maßnahme ist als "Aufklärungskampagne Umweltverträgliche Baustoffe" Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes IKSK 2013 und wird mit Blick auf den gesamten Bauprozess aktualisiert. Erforderliche Kosten zur Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung der Maßnahme iHv 15.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Für die Institutionalisierung, weitere Begleitung sind noch weitere Sachkosten und Personalbedarf zu klären und anzumelden. Die Maßnahme wird derzeit weiterqualifiziert und anschließend zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt. EE 6 Basismaßnahme Wohnungswirtschaft Die Erfahrungen der professionellen Akteure auf dem Wohnungsmarkt sollen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz ausgebaut und institutionalisiert werden. Daher soll ein Forum mit regelmäßigen Veranstaltungen für die Wohnungswirtschaft aufgebaut werden, das wichtige Akteure der Wohnungs- und ggf. Bauwirtschaft zusammenbringt und durch die Stadt Bonn begleitet und koordiniert wird. Noch nicht realisierte Maßnahme aus dem IKK. Erforderliche Kosten zur Konzeptionierung der Maßnahme sowie einen Auftakt iHv 15.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Für die Institutionalisierung, weitere Begleitung sind noch weitere Sachkosten und Personalbedarf zu klären und anzumelden. Die Maßnahme wird derzeit weiterqualifiziert und anschließend zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.Seite 9 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 EE 7 Prozessbegleitende Maßnahmen für Wohnungseigentümer- gemeinschaften Die Bonner Energie Agentur bietet eine Initialberatung zur energieeffizienten Sanierung sowie Nutzung erneuerbarer Energien. Die Erfahrung zeigt, dass WEG eine umfangreichere Beratung und Begleitung benötigen als derzeit angeboten wird. Die BEA soll nun ein Konzept für die weitergehende Information und Beratung von WEG in der Analyse- und Entscheidungsphase erarbeiten. Noch nicht realisierte Maßnahme aus dem IKK. Erforderliche Kosten zur Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung der Maßnahme iHv 20.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Für die Institutionalisierung und den Ausbau sind noch weitere Sachkosten und Personalbedarf zu klären und anzumelden. Die Maßnahme wird derzeit weiterqualifiziert und anschließend zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.Seite 10 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KO 1 Frühlingsmarkt Nutzung des Frühlingsmarktes als Plattform für biologische und nachhaltige Formen der Landwirtschaft, des Gärtnerns und allgemein des Umgangs mit der Natur Erfolgt bereits. Eine Finanzierung ist über das Amtsbudget des Amtes 67 gewährleistet. Der Frühlingsmarkt findet in 2021 pandemiebedingt nicht statt. KO 2 Entwicklung eines Umweltbildungsformates für Grundschulkinder im Haus der Natur selbsterklärend Dies ist bereits seit der Wiedereröffnung des Hauses in kontinuierlicher Umsetzung. KO 3 Klimakunstlabor Bonn Im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie plant das Kulturamt für das Jahr 2022 unabhängig von der üblichen Projektförderung weitere Projektmittel in Höhe von 50.000 EUR für besondere Projekte zum Thema Klima, Klimawandel, Nachhaltigkeit auszuschreiben, auf die sich Künstler*innen und Künstlergruppen aller Fachrichtungen bewerben können. Zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel i.H.v. 50.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Nach Weiterqualifizierung der Maßnahme wird eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. AG KommunikationSeite 11 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KO 4 Naschgarten der Bildung Der Hof des Hauses der Bildung wird als Naschgarten in Wert gesetzt. Begleitet von Kursen zu Selbstorganisation, biologischer Vielfalt unter sich ändernden Klimabedingungen und Pflanzenanbau entwickeln Bürgerinnen und Bürger einen Garten der das Bonner Zentrum stadtklimatisch aufwertet. Zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel iHv 30.000€ (15.000€ jährliche Kosten) wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Die Abstimmung mit allen Beteiligten ist erfolgt, eine erste Skizze liegt vor; die förmliche Zustimmung des Denkmalschutzes wurde eingeholt. Der Beginn des ersten Teilprojektes ist für Frühsommer 2021 vorgesehen. Das Projekt soll, falls es die Rahmenbedingungen erlauben, im September 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. KO 5 StreetArt-Auftritte des Bonner Schauspiels zum Thema Klimawandel selbsterklärend die Maßnahme wurde aufgrund der pandemischen Lage vorerst zurückgestellt; dem Theater ist eine Planung aktuell nicht möglich KO 6 Wettbewerbe öffentlich und intern öffentlich: Es sollen Wettbewerbe eingeführt werden, die in der Bevölkerung Akzeptanz für die klimapolitischen Ziele der Stadt Bonn schaffen und zur Eigeninitiative motivieren. Interner Nachhaltigkeitswettbewerb: bei denen Abteilungen oder Ämter antreten. Amerkung: die Maßnahmenvorschläge Wettbewerb, interner Nachhaltigkeitswettbewerb sowie Changers App wurden zu einer Maßnahme zusammengelegt. Zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel i.H.v. 20.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Eine Beschlussvorlage zur Konzeptvergabe ist für AUKLA am 21.4. eingebracht (DS 210381)Seite 12 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KO 7 Mitarbeiterschulungen Es wird eine Schulungsreihe für Mitarbeitende konzipiert und angeboten, die über Klimaschutz im Alltag informiert und zu eigenem Handeln befähigt. Die Schulungen sollen alle Handlungsfelder des Klimaschutz und der Klimaanpassung abdecken: Energie/Wohnen, Mobilität, Ernährung, Konsum, Anpassung an den Klimawandel. Umsetzung soll zunächst als Pilotprojekt erfolgen mit zwei bis drei gut definierbaren Test-Zielgruppen (etwa Azubis, AusbilderInnen, AbteilungsleiterInnen); Start der Umsetzung: frühestens nach den Sommerferien 2021, im Falle der Azubis im Rahmen der Einführungswoche; bei Bedarf Durchführung auch nur digital. Eine Finanzierung ist aus dem Fortbildungsbudget des Amt 10 möglich. Die Maßnahme wird derzeit weiter ausgearbeitet. Nächste Schritte: Konzepterstellung (Inhalt, Anzahl, Frequenz der Veranstaltungen); ReferentInnen-Recherche; Kalkulation, Abstimmung mit 10 KO 8 Erfahrungsaustausch mit anderen Städten selbsterklärend Findet im Rahmen der bestehenden Projektpartnerschaften und Kooperationen laufend statt. Dort Nachhaltigkeitsthemen aus dem Spektrum der kommunalen Daseinsvorsorge seit vielen Jahren besonders im Fokus. Die Stadt Bonn engagiert sich auch als aktiver Akteur in internationalen Partnerschaften. KO 9 Im Intranet für grüne Suchmaschine "ecosia" werben selbsterklärend Die Standardsuchmaschine kann von jedem Benutzer selber eingerichtet oder umgestellt werden. Um ecosia in der Stadtverwaltung zu nutzen ist es notwendig, dass die Mitarbeiter über die Suchalternative ecosia informiert werden (Amt 13) und eine Anleitung über die Änderung der Standardsuchmaschine im Intranet zur Verfügung gestellt wird (Amt 10-2 und Amt 13). Die Maßnahme verursacht keine Kosten und kann kurzfristig umgesetzt werden.Seite 13 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KO 10 Earth Year Die Stadt Bonn beteiligt sich bereits an der jährlichen Earth Hour (siehe BoRIS-alt DS 1010637). Die Maßnahme sieht einen darüber hinausgehenden freiwilligen (ganzjährigen) Verzicht auf rein gestalterisch eingesetzte Beleuchtung vor. Der freiwillige Verzicht auf gestalterische Beleuchtung ist bereits Geschäft der laufenden Verwaltung und erfordert daher keinen gesonderten politischen Beschluss. Darüber hinaus liegt ein Beschluss des Verwaltungsvorstandes vor, das Alte Rathaus und das Stadthaus grundsätzlich nicht für Beleuchtungsaktionen durch Dritte zur Verfügung zu stellen. KO 11 Recycling von ausgedienten Roll- Ups Aus ausgedienten Roll-Ups und Werbematerialien sollen in den Bonner Werkstätten Taschen gefertigt werden. In Amt 02 läuft dies in kleinem Rahmen mit ausgedienten Roll-ups, die zu Taschen umgearbeitet und als Gastgeschenke genutzt werden. Da beim Amt 13 Material in großer Anzahl anfällt, ist eine Ausweitung des Projekts auch zum Verkauf der Taschen wünschenswert. Amt 13 (Marketing-Service) und Bonn-Info planen aktuell ein Pilotprojekt mit begrenzter Stückzahl für den Verkauf über die Bonn-Info. Anhand der Erfahrungen im Pilotprojekt wird über das weitere Vorgehen entschieden. KO 12 Verwertung von Lebensmittel- und Bewirtungsresten Die Umsetzung der Maßnahme ruht momentan, da aufgrund der aktuellen Pandemiesituation keine Veranstaltungen stattfinden, somit keine Bewirtung erfolgt. Außerdem können die erforderlichen Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt aufgrund anderer Aufgabenschwerpunkte zur Zeit nicht durchgeführt werden.Seite 14 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KO 13 Arbeitskreis Jugendzahnpflege: Nachhaltige Zahnbürsten Nachhaltige Zahnbürsten mit nachhaltiger Verpackung ausgeben; Zahnpasta-Ausgabe in Frage stellen; Zahnputzbecher (noch) seltener ausgeben; Give aways in Frage stellen Amt 53 ist es auf Grund der pandemischen Lage und der damit verbundenen Arbeitsbelastung derzeit nicht möglich, das Projekt weiter zu verfolgen. Bei einer Entspannung der Lage stehen zunächst die gesetzlich pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes im Fokus, die prioritär abzuarbeiten sind. Sämtliche personelle Ressourcen werden dann dafür eingesetzt, die bis dato aufgelaufenen Rückstände aufzuarbeiten. Die Maßnahme "nachhaltige Zahnbürsten/give-aways" muss daher zunächst in der Bearbeitung zurückgestellt werden. KO 14 Umweltschonender Städtetourismus Förderung des sanften umweltschonenden Städtetourismus in Zusammenarbeit und Kooperation mit der Deutschen Bahn Die Stadt Bonn ist Mitglied im Städteverbund "Historic highlights of Germany e.V." (BoRIS alt DS 1613703), einem Verbund, welcher sich um die touristische Vermarktung von 17 deutschen Mitgliederstädten hauptsächlich im Ausland kümmert. Im Rahmen des "German Rail Pass" kooperiert der Städteverbund "Historic Highlights of Germany e. V.“ mit ihrem Partner Deutsche Bahn und ermöglicht Rail Pass-Besitzern bestimmte Vergünstigungen während ihrer Reise durch die Mitgliedsstädte. In Bonn sind dies Ermäßigungen beim Erwerb einer Bonn Regio Welcome Card. Weitere Maßnahmen sind vorerst nicht geplant.Seite 15 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 1 Beratungs- und Förderprogramm zur Begrünung Beratung zu und Förderung von Maßnahmen zur Gebäudebegrünung sowie zur Entsiegelung und Begrüniung Zur Umsetzung erforderliche Mittel iHv 110.000€ wurden für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Eine halbe Personalstelle zur Durchführung der Beratung und Betreuung des Programms wurde für die Stellenplanfortschreibung 2021/22 angemeldet. Siehe DS 201243 - ein Antrag für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung iRd Sonderprogramms Klimaresilienz in Kommunen wurde am 29.03.2021 bewilligt. Die RIchtlinie für das Programm Gebäudebegrünung wurde als dringliche Vorlage in den AUKLA am 21.4. eingebracht (DS 210589) KA 2 Entsiegelung Förderung von Maßnahmen zur Entsiegelung zwecks Begrünung Wird in KA1 integriert. Aufgrund der Bewilligung des Förderantrags für ein Programm zur Gebäudebegrünung durch das Land NRW, sollen die im Haushalt eingeplanten Mittel iHv 100.000€ nun ausschließlich zur Förderung von Maßnahmen zur Entsiegelung zwecks Begrünung genutzt werden. Es wird eine separate Richtlinie für ein Programm zur Entsiegelung zwecks Begrünung erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem der Haushalt beschlossen wurde. AG KlimaanpassungSeite 16 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 3 Erstellung eines Gründachkatasters Ein Gründachkataster soll die bereits vorhandenen Dachbegrünungen darstellen und zudem ein Monitoring des Zubaus an Dachbegrünungen ermöglichen. Bislang bekannte Gründachkataster weisen einen recht hohen Fehleranteil auf, da z.B. vermooste Dächer als Dachbegrünung erkannt werden oder bei verschatteten Flächen nicht zwischen Begrünung und Versiegelung unterschieden werden kann. Der Zubau an Dachbegrünungen würde sich voraussichtlich innerhalb dieses Fehleranteils bewegen und keine verlässlichen Ausagen ermöglichen. Die Maßnahme ist daher zunächst ausgesetzt, bis präzisere Kataster möglich sind. Die Verwaltung verfolgt den technischen Fortschritt. Ein Gründachpotenzialkataster ist seit April 2021 für ganz NRW verfügbar und soll z.B. zur Bewerbung des städtischen Förderprogramms genutzt werden: http://www.gruendachkataster.nrw.de/ KA 4 Hitzeaktionsplan Soll in Orientierung an den "Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit" des Umweltbundesamtes entwickelt werden. Amt 53 ist es auf Grund der pandemischen Lage und der damit verbundenen Arbeitsbelastung derzeit nicht möglich, das Projekt umzusetzen. Gegenwärtig ist es kaum abschätzbar, wie die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter voranschreiten wird. Bei einer Entspannung der Lage stehen zunächst die gesetzlich pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes im Fokus, die prioritär abzuarbeiten sind. Sämtliche personelle Ressourcen werden dann dafür eingesetzt, die bis dato aufgelaufenen Rückstände aufzuarbeiten. Die Maßnahme "Hitzeaktionsplan" muss daher zunächst in der Bearbeitung zurückgestellt werden. KA 5 Information zur Bewerbung von Gebäude- und Innenhofbegrünungen Erstellung von Infomaterialien zum Thema/Ausbau der webpräsenz Wird im Rahmen der Maßnahme KA1 integriert. Hierzu wurden 10.000€ als Budget für Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Förderprogramms sowie für Infomaterialien in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht.Seite 17 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 6 Institutionalisierung einer Personalstelle zur Klimaanpassung zur Verstetigung des Themas Ist bereits erfolgt, unbefristete Stelle mit Schwerpunkt im Bereich Stadtklimatologie/Klimaanpassung ist bei der Leitstelle Klimaschutz verortet. KA 7 Mobile Grüne Zimmer / Grüne inseln Temporäre Aufstellung eines Grünen Zimmers sowie dauerhafte Etablierung weiterer Grüner Inseln im Stadtgebiet siehe DS 210250; zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Mittel iHv 30.000€ wurden im Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet. Nach Beschlussfassung und Freigabe der Haushaltsmittel kann die Umsetzung erfolgen. KA 8 Regelmäßige Aktualisierung Klimaanalyse/ Planungshinweiskarte In Anbetracht der fortschreitenden Stadtentwicklung sowie des Klimawandels werden die ZURES-Karten sukzessive an Aktualität verlieren und sollten daher im Rhythmus von etwa 6 Jahren überarbeitet werden. erforderliche Mittel werden für den Doppelhaushalt 2023/2024 angemeldet, da erst dann eine Aktualisierung der Karten notwendig sein wird. KA 9 Renaturierung an Fließgewässern Renaturierungsmaßnahmen an allen, und insbesondere den berichtspflichtigen, Bonner Bächen im Rahmen der EU- Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Maßnahmen werden fortlaufend durchgeführt, Maßnahmenübersichten der BRK und Bewirtschaftungsziele der Wassergesetze geben zeitlichen und inhaltlichen Rahmen vor. Der 3. und damit letzte Bewirtschaftungszyklus 2021-2027 der WRRL ist angebrochen. Auf Grund von langwierigen Genehmigungsprozessen und Grunderwerbsverhandlungen wurde bisher ca. 20% des festgelegten Maßnahmenpaketes für die Bonner Bäche umgesetzt. Die Umsetzung passiert fortlaufend.Seite 18 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 10 wassersensible Stadtentwicklung Verstärkte Berücksichtigung z.B. im Rahmen der Bauleitplanung Interne Abstimmung läuft; Kosten für die Erstellung eines Konzeptes sind noch nicht bezifferbar und konnten daher nicht für den Doppelhaushalt 2021/22 angemeldet werden. KA 11 Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen I - Beratung Im Sommer ist es vielfach so heiß in den Gebäuden, dass ein Aufenthalt in den Räumen gesundheitsgefährdend werden kann. Dies gilt insbesondere für sehr junge Kinder in der Schlafsituation. Raumtemperaturen von über 30 Grad sind keine Seltenheit. Hier besteht unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Kindeswohlgefährdung ein dringender Handlungsbedarf. Im Rahmen des BMU-Programms "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" Förderschwerpunkt 1.1 -Einstiegs- und Orientierungsberatung, wurde die Beratung für 20 städtische Kitas beantragt. Fördermittel wurden in vollem Umfang bewilligt. KA 12 Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen II - Konzepte s.o. Im Rahmen des BMU-Programms "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" Förderschwerpunkt 1.2 - Erstellung von Anpassungskonzepten wurde die Erstellung von Konzepten für drei städtische Kindertagesstätten beantragt, welche aufzeigen sollen, wie sich die Einrichtungen effektiv, nachhaltig und umfassend mit einem maßgeschneiderten Maßnahmenpaket an die Folgen des Klimawandels anpassen können. Die Konzepte sollen sowohl die Betroffenheit des Personals und der in der Einrichtung betreuten Personen, als auch die Chancen und Risiken, die sich für diese aus der Veränderung des Klimas ergeben können, aufgreifen. Ziel ist eine anschließende Umsetzung der prioritären Maßnahmen unter Förderschwerpunkt 2 des Programms. Fördermittel wurden in vollem Umfang bewilligt.Seite 19 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 13 Begrünung der Dachterasse und Balkone der Oper Geplant ist, die Dachterrassen bzw. Balkone des Operngebäudes zu begrünen. Hierfür ist es erforderlich, ein Bewässerungssystem zur Versorgung der Pflanzbehältnisse zu planen und realisieren Voraussetzung der Umsetzung des Projekts ist die vorherige Sanierung der Abdichtungen und Beläge der Terrassen und Balkone des Gebäudes, unter Federführung des SGB. Eine Begrünung der Terrassen und Balkone ist konstruktiv unabhängig von einer Sanierung der Abdichtungen und -beläge zu betrachten, kann aber erst nach der Sanierung erfolgen. Hinsichtlich der Begrünung ist eine statische Überprüfung der bestehenden Konstruktion erforderlich. Diese ist veranlasst, aber es liegen noch keine Ergebnisse vor. Die Planung ist außerdem in Hinblick auf die Anschlüsse und auch auf die spätere Gesamtmaßnahme sehr aufwendig. Daher soll die Ausführung erst im nächsten Jahr erfolgen. KA 14 nachhaltige Außensportanlagen Es soll ein Konzept entwickelt werden, wie Außensportanlagen (Sportplätze, Freibäder, Technik) nachhhaltiger gestaltet werden können. Die Maßnahme befindet sich noch im Ausarbeitungsstadium. Entstehende Kosten sind daher noch nicht bezifferbar, eine Finanzierungsoption besteht durch Haushaltsmittel des Sport- und Bäderamts. Einzelne Maßnahmen (z.B. zur Entwässerung von Sportanlagen; Sportförderrichtlinie) finden im laufenden Geschäft bereits berücksichtigung.Seite 20 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 15 Nachhaltiges Planen Die Maßnahme resultiert aus dem Beschluss "Nachhaltiges Bauen" DS190441 und widmet sich dem Handlungsfeld "Nachhaltige Bauleitplanung" des Beschlusses. In die Maßnahme integriert werden die Vorschläge "Grün in der 3-fachen Innenentwicklung" und "Erarbeitung eines Klimaschutzprogrammes bei Stadtentwicklungsvorhaben", indem diese Anliegen bei der Nachhaltigkeitsprüfung einen besonderen Stellenwert erhalten. Die Bearbeitung der Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Ein an den Phasen der Bauleitplanung sowie den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie orientiertes Verfahren befindet sich im internen Abstimmungsprozess. Hauptbestandteil des Verfahrens ist ein im Laufe eines Planungsprozesses anzuwendender Prüffragenkatalog, der sich aus Eingaben aller planungsrelevanten Fachbereiche zusammensetzt. Kosten für die Erarbeitung des Verfahrens entstehen zunächst nicht. KA 16 Ausbau blaue Infrastruktur Wird unter KA9 und KA10 gefasst und nicht separat weiterverfolgt. KA 17 Entsiegelung von Parkplätzen Prüfung an welchen Stellen auf Parkplätze zugunsten einer Begrünung verzichtet werden kann Mit der Maßnahme wurde bislang nicht begonnen. Die Einrichtung einer verwaltungsinternen AG, ist für das 2. Quartal 2021 vorgesehen.Seite 21 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 18 Unmittelbarer Ersatz städtischer Bäume Für aus Gründen der Verkehrssicherheit oder für Baumaßnahmen gefällte Straßenbäume soll die Ersatzpflanzung unmittelbar erfolgen Ist mittelfristiges Ziel, derzeit aber nicht realistisch. Zur Erläuterung: Bis vor kurzem war es personell und finanziell nicht möglich, zeitnah Ersatzpflanzungen für aus Verkehrssicherheitsgründen gefällte Bäume vorzunehmen. Aus der Vergangenheit ist daher eine Vielzahl von offenen Nachpflanzungen abzuarbeiten. Mittlerweile ist die finanzielle und v.a. personelle Ausstattung deutlich besser. Derzeit sind 3,5 Mitarbeitende ausschließlich mit Nach- und Neupflanzung von Bäumen in der Stadt beschäftigt. Diese Gruppe ist erst seit etwas über einem Jahr in dieser Form im Einsatz. Um dieses Personal möglichst effizient einzusetzen und eine größtmögliche Zahl von Nachpflanzungen zu erreichen, wird straßen- bzw. quartiersweise vorgegangen.In der vergangenen Pflanzperiode konnten so ca. 700 Bäume v. a. an Straßen, aber auch in Grünanlagen neugepflanzt werden. Parallel wird derzeit eine Potentialanlayse vorbereitet, in der ermittelt werden soll, wo im Stadtgebiet völlig neue Baumstandorte möglich sind. Diese Potentialanalyse soll von einem externen Büro in enger Begleitung durch Amt 67 erfolgen. Die Fertigstellung wird frühestens im ersten Quartal 2021 2022 möglich sein. Danach ist ein Beschluss über das Ergebnis erforderlich. KA 19 jährliche Zusammenfassung relevanter Klimakennwerte Kauf von Wetterdaten einer Bonner Messstation und Darstellung der Daten auf bonn.de Beratung im AUV 28.11., wurde jedoch abgelehntSeite 22 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KA 20 Konsequente Begrünung der Dienstgebäude Wird derzeit abgestimmt. KA 21 Leuchtturmprojekt Stadthaus Umfassende Begrünung des Stadthauses auf den Dächern sowie Fassaden wird in Anbetracht der Diskussion um die Zukunft des Stadthauses nicht weiterverfolgt KA 22 Gießsäcke als Patenaktion Bäume sollen mit Gießsäcken ausgestattet und durch Paten in Trockenphasen gewässert werden Die Wasseraufnahme von Bäumen findet ausschließlich über Feinwurzeln statt, die sich bei frisch gepflanzten Bäumen in unmittelbarer Stammnähe befinden. Darum muss bei Neupflanzungen die Wässerung dort erfolgen. Bei alten Bäumen befinden sich in Stammnähe fast nur noch statisch wirksame Wurzeln. Der Einsatz von Gießsäcken ist an alten Bäumen daher nicht hilfreich. Die Säcke verhindern zudem die Sicht auf die Wurzelanläufe der Bäume, wodurch die Baumkontrollen erheblich erschwert werden. KA 23 Bäume als Schattenspender in Kitas selbsterklärend Bei Baumneupflanzungen erfolgt regelmäßig ein Einbau von Gießringen, über die der Ballen der jungen Bäumen durchdringend gewässert werden kann. Das Wässern bei diesen Bäumen muss aus Gründen der Gewährleistung von denselben Firmen erfolgen, die auch den Baum geliefert und die Pflanzung vorgenommen haben. Diese Vorgehensweise hat sich als praktikabel, wirksam und wirtschaftlich erwiesen. Der zusätzliche Einsatz eines Gießsacks innerhalb des Gießrings ist nicht sinnvoll und praktikabel.Seite 23 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KK 1 Verzicht auf Mülleimerbeutel Müllbeutel aus recyceltem Polyethylen sind derzeit die umweltfreundlichsten Beutel. Ihre Ökobilanz ist deutlich besser als die der Beutel aus neuwertigem Polyethylen. Deshalb tragen sie den “Blauen Engel”. Insgesamt wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit keine Müllbeutel zu benutzen. Auch auf Papierbeutel sollte verzichtet werden. Die Herstellung von Papierbeuteln aus Frischfasern verbraucht sehr viel Wasser, was wiederum schlecht für deren Ökobilanz ist. Die Maßnahme zielt daher darauf ab, die Möglichkeiten für den Verzicht auf Müllbeuteln in der Verwaltung zu prüfen und schrittweise den Verzicht durchzuführen. Kompostierbare Plastikmüllbeutel dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden. Der Aufwand, mit dem Plastikmüllbeutel an Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden durch Papierbeutel ersetzt werden müssten, ist kaum beherrschbar, da Papierbeutel nach evtl. Durchfeuchtung reißen und die Tonne selbst verschmutzt wird. Damit würde zusätzlich zur Abfallentsorgung noch die Reinigung der Bio-Abfalltonne anfallen. Maßnahme wird daher nicht weiter verfolgt. KK 2 Ladestationen für E-Bikes auch in den Außendienststellen Es soll im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements ein Gesamtkonzept ausgearbeitet werden. Dieses sollte zudem weitere Punkte umfassen wie z.B Dienst-E-bikes, Ausleihe von Diensträdern / Dienstlastenrädern etc. AG Klimaneutraler KonzernSeite 24 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KK 3 E-Fahrzeug für die Posttouren, Vollziehungsbeamte und weitere Einsatzzwecke Die Verwaltung stellt sukzessive im Rahmen von Ersatzbeschaffungen ihre Fahrzeugflotte auf elektrisch betriebene Fahrzeuge um. Dies betrifft je nach Verfügbarkeit auch die Post- Fahrten. KK 4 Neuorganisation der Dienstreise- abwicklung Vorrang ÖPNV vor Flugreisen, Zentralisierung und Standardisierung prüfen Zum 01.08.2020 ist eine neue Dienstanweisung über Dienstreisen in Kraft getreten, die den Vorrang klimaschonender Fortbewegungsmittel zum Inhalt hat. Unter anderem ist darin geregelt, dass neben dem Grundsatz der Sparsamkeit auch der Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Wahl des Fortbewegungsmittels Anwendung finden muss. Mehrtägige Dienstreisen (die also in der Regel an weiter entfernte Ziele gehen) müssen seitdem von der Dezernatsleitung genehmigt werden, um die Anforderungen an die Dienstreisen zu erhöhen. Auch ist eine verinfachte Abrechnung vin Dienstreisen im Geltungsbereich des JobTickets eingeführt worden, sodass insbesondere die Fahrten auf der Kurzstrecke deutlich attraktiver mit dem ÖPNV angetreten werden können. KK 5 Attraktivierung der Nutzung eines Job-Tickets Die Konditionen für Parkplätze und JobTickets wurden in 2020 deutlich überarbeitet. So erfolgt eine Bereitstellung eines dienstlichen Parkplatzes nur noch bei zusätzlicher Zahlung der Kosten für ein JobTicket. Darüber hinaus wurde der Preis des JobTickets durch Subvention der Arbeitgeberin auf 30 Euro pro Monat gesenkt, für Ausbildungskräfte wird das JobTicket kostenlos ausgegeben. Die Gewährung eines Parkplatzes hängt künftig von strengen "Bedarfskrieterien" ab, bei denen insbesondere die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit dem ÖPNV eine wesentliche Rolle spielt.Seite 25 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KK 6 Förderung und Ausweitung von Telearbeit / Bereitstellung mobiler Endgeräte / Video- konferenzen Eine sehr deutliche Ausweitung der Telearbeit ist im Rahmen der Pandemie in 2020 und 2021 erfolgt. Dies dauert derzeit noch an und im Rahmen der hieraus gewonnenen Erkenntnisse soll ein Konzept für die Zukunft nach der Pandemie erarbeitet werden. Die Verwaltung ist im Rahmen der Mobilgeräte-Strategie dabei, eine weitere Ausweitung von dienstlichen Mobilgeräten vorzunehmen. Dies kann allerdings aufgrund von begrenzten Personal-, IT- und Finanzkapazitäten nur sukzessive und nach sachlichen Prioritäten erfolgen, über die das Smart City Board befindet. Die Lizenzen für die Nutzung verschiedener Videokonferenz- Angebote wurde deutlich ausgeweitet. Die Nutzung von Videokonferenzen hat sich im Rahmen der Pandemie 2020/2021 verwaltungsweit etabliert und eingespielt. Die hierfür aufgebaute Infrastruktur werden voraussichtlich auch in Zukunft vorgehalten werden und auch nach der Pandemie eine intensive Nutzung erfahren. KK 7 Zusammenstellung aller aktuellen Fördermöglichkeiten zum Thema Klimawandel Im Rahmen der neuen Förderperioden wird die Stadtverwaltung intern insbesondere Fördermöglichkeiten die den Themenbereich des Klimaschutzes betreffen, intern bewerben und forcieren.Seite 26 von 28 Arbeitsstand in den vier Arbeitsgrupen zum Klimanotstand (21. April 2021) Anlage zu DS 210671 Lfd. Nr. Titel Inhalt Stand April 2021 KK8 Klimaneutraler Konzern Mit dem Beschluss DS 201373 - Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 hat der Rat der Stadt Bonn am 01.09.2020 das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 für den Gesamtkonzern Stadtverwaltung mit allen Beteiligungsgesellschaften beschlossen. In einem ersten Verfahrensschritt soll ein Erfassungssystem für die jährlichen Treibhausgasemissionen gemäß „Greenhouse Gas Protocol“ eingeführt werden, auf Basis dessen in einem zweiten Schritt aus der Analyse der erfassten Emissionsdaten dann ein Gesamtplan zu entwickeln ist, der den Weg zur Zielerreichung sowie die notwendigen Maßnahmen und Schritte aufzeigt. Mit der Bestandserfassung der jährlichen Treibhausgas-Emissionen als ersten Verfahrensschritt wurde inzwischen der Stadtwerkeverbund Trianel GmbH beauftragt. Mit der Leitstelle Klimaschutz wurden in einem internen Kick-Off die Grundlagen und Grenzen der Datenerfassung abgesteckt und ein Zeitplan erstellt. Am 16.04.2021 fand die Auftaktveranstaltung für die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaften mit der Vorstellung des Projekts und der geplanten Vorgehensweise statt. Am 7.05.2021 ist ein Informationstreffen zur technischen Umsetzung der Datenerfassung in Vorbereitung.Seite 27 von 28 Zeichenerklärung/Legende klimafreundliches Bauen und Sanieren blaue Infrastruktur Begrünung Kooperation, Netzwerkarbeit Reduktion von Vulnerabilität Mobilität Schaffung und Aktualisierung von Datengrundlagen Ressourcenschonung Kommunikation, Beratung, Kampagne Erneuerbare Energien (Maßnahme ohne Symbol) wird nicht weiterverfolgtSeite 28 von 28
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de