210669-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nahversorgung im Ortsteil Ramersdorf, Bebauungsplan-Nr. 6920-1 „Rastenweg“; zum Dringlichkeitsantrag der CDU
Kerndaten
- Nummer
- 210669-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210669-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Nahversorgung im Ortsteil Ramersdorf, Bebauungsplan-Nr. 6920-1 „Rastenweg“; zum Dringlichkeitsantrag der CDU Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund von kurzfristig im Rahmen der Pandemiebekämpfung für drei Monate zum Impfzentrum erfolgten Abordnungen, standen verwaltungsseitig keine personellen Ressourcen für eine Sachbearbeitung zur Verfügung. Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen wurde das von der Vorhabenträgerin beauftragte Planungsbüro wiederholt aufgefordert, die noch ausstehenden Unterlagen, Untersuchungen, Gutachten, statischen Nachweise sowie eine topographische Geländeaufnahme vorzulegen und dabei die vertraglich vereinbarte Einwilligung hinsichtlich des Urheberrechtes zu beachten. Diese von Seiten der Vorhabenträgerin zur Prüfung vorzulegenden Unterlagen sind zwingende Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Verfahrens und die Vorbereitung der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes. Die Einhaltung des kommunizierten Zeitplans wird insofern maßgeblich durch die Zuarbeit der externen Fachplanungsbüros, die Vorlage der noch fehlenden Untersuchungen sowie eine noch ausstehende Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zur Standorteignung für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel bestimmt. Ungeachtet der Abordnung eines Verwaltungsmitarbeiters im Rahmen der Pandemiebekämpfung sind die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingetretenen Verfahrensverzögerungen insofern maßgeblich durch die Vorhabenträgerin selbst zu verantworten und auf die zögerliche Vorlage der noch fehlenden Unterlagen zurück zu führen. Eine Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unmittelbar nach der Sommerpause wird von Seiten der Verwaltung zwar nach wie vor angestrebt, kann aber aus den dargelegten und von der Verwaltung nicht zu vertretenen Gründen nicht verbindlich zugesagt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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