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210669 · Dringlichkeitsantrag

CDU: Nahversorgung im Ortsteil Ramersdorf, Bebauungsplan-Nr. 6920-1 „Rastenweg“

Nummer
210669
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
23.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 512,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210669-02 ST Nahversorgung im Ortsteil Ramersdorf, Bebauungsplan-Nr. 6920-1 „Rastenweg“; zum Dringlichkeitsantrag der CDU

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Text anzeigen (4.429 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210669
Antragsteller/in:
Werner Koch
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
Dr. Martin Eßer
22.04.2021 gez. Mohn
CDU: Nahversorgung im Ortsteil Ramersdorf,
Bebauungsplan-Nr. 6920-1 „Rastenweg“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Anregung
Begründung der Dringlichkeit
Um den von der Oberbürgermeisterin in ihrem Brief vom 26.03.2021 an die
Bürgerinnen und Bürger in Ramersdorf genannten Zeitplan „Satzungsbeschluss
Anfang 2022“ einzuhalten, muss die Offenlage im Herbst starten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung darzustellen, wie der von
der Oberbürgermeisterin kommunizierte Zeitplan zum
Satzungsbeschluss Anfang 2022 sichergestellt werden kann.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage bis spätestens September
2021 in die Gremien einzubringen.
Begründung
Die Antragsteller sind von der Verwaltung in Kenntnis gesetzt worden, dass
das B-Plan Verfahren aktuell ruht. Dadurch entstehen Zeitverzögerungen, die
einen Satzungsbeschluss Anfang 2022 gefährden. Das Projekt zum Ziel einer
Nahversorgung in Ramersdorf ist bereits seit über 15 Jahren in den
Diskussionen. Weitere Verzögerungen, die verwaltungsintern verschuldet sind,
sind für die Bürgerinnen und Bürger weder nachvollziehbar noch tragbar.
Anlage/n
1 Anschreiben (öffentlich)Seite 1 von 3
Die Oberbürgermeisterin
Stadthaus
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Germany
Telefon: +49 228 -
Telefax: +49 228 -
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
zertifiziert mit dem „Blauen Engel“
—
Bonn, den 26. März 2021
Sehr geehrter , sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse und die langjährige Unterstützung der Planung zur Realisierung
eines Lebensmittelvollsortimenters im Ortsteil Ramersdorf.
In der Verwaltung wird die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rasten-
weg“ derzeit federführend durch das Stadtplanungsamt begleitet. Von Seiten des Investors
und des Stadtplanungsamtes wurden in jüngster Zeit keine Gespräche mit den politischen
Vertretern geführt.
Die Planung wird durch den Vorhabenträger, wie in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung im September 2020 veröffentlicht, fortgeführt und konkretisiert. Zu einer Verkleinerung
der Stellplatzanlage sind im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öf-
fentlichkeit keine Anregungen eingegangen.
Mit der aktuellen Planung wird ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer Marktgröße von
1.350 m² vorgesehen, für den insgesamt 67 bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze
benötigt werden. Die erforderliche Anzahl der Stellplätze wird in der Planung vorgehalten.
Zusätzlich werden durch den Vorhabenträger ca. 50 Stellplätze in der Anbauverbotszone
der Autobahn A562 gewünscht, die im Eigentum der Autobahn GmbH (ehemals Landesbe-
trieb Straßen.NRW) liegt. Zu der Planung liegt der Verwaltung eine Zustimmung der Auto-
bahn GmbH vor. Falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer erforderlichen Inanspruch-
nahme der Anbauverbotszone durch die Autobahn GmbH kommen sollte, würden diese zu-
sätzlichen Stellplätze entfallen. Die Stellplätze in der Anbauverbotszone gelten daher als
nicht zwingend erforderlich, sondern sollen als zusätzliches Angebot bereitgestellt werden.Seite 2 von 3
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
zertifiziert mit dem „Blauen Engel“
Als nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren werden die erforderlichen Gutachten und
Planinhalte für den Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorbereitet.
Hierüber entscheidet der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen mit vorheriger Anhö-
rung in der Bezirksvertretung Beuel und Anregung durch den Ausschuss für Umwelt, Klima
und lokale Agenda. Hierdurch können sich im weiteren Verfahren gegebenenfalls Erforder-
nisse für eine Anpassung der Planung ergeben. Nach Abschluss der Vorbereitungen wird
der Bebauungsplanentwurf mit der zugehörigen Begründung den politischen Gremien er-
neut zur Beschlussfassung vorlegt.
Soweit die Unterlagen seitens des Investors nach dem bestehenden Zeitplan zugeliefert
werden und keine Unwägbarkeiten eintreten, kann voraussichtlich mit einem Satzungsbe-
schluss des Rates der Stadt über den Bebauungsplan Anfang 2022 gerechnet werden. Da-
nach kann mit dem Bau des Lebensmittelvollsortimenters nach entsprechender Baugeneh-
migung begonnen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Katja DörnerSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de