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210665 · Beschlussvorlage

Verlagerung der Beteiligungsverwaltung

Nummer
210665
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210665
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Verlagerung der Beteiligungsverwaltung
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn beschließt nach § 73 Abs. 1 GO NW folgende
Organisationsänderung:
Die Abteilung Beteiligungsverwaltung (20-2) der Kämmerei wird vom Dezernat
II in das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) im
Dezernat OB verlagert und dort als Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“
geführt. Verlagert werden im Zuge dessen alle Mitarbeitenden unter Mitnahme
ihrer Stellen.
Begründung
Eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben der Bundesstadt Bonn werden derzeit und
auch künftig durch ausgegliederte Einrichtungen erbracht, die teilweise
öffentlich-rechtlich, überwiegend privatrechtlich organisiert sind. Unmittelbar
einhergehend mit der Ausgliederung dieser Aufgaben ist auf Basis bestehender
gesetzlicher Rahmenbedingungen der Steuerung der einzelnen
Beteiligungsunternehmen sowie des städtischen Beteiligungsportfolios im
Gesamten eine strategische Bedeutung beizumessen. Dementsprechend
bedarf es verwaltungsseitig eines institutionalisierten
Beteiligungsmanagements, welches unterstützend durch die Wahrnehmung
breit gefächerter Aufgaben tätig werden kann. Hinsichtlich der steigenden
Anforderungen an eine adäquate Beteiligungssteuerung wird an dieser Stelle
auf die aktuellen Feststellungen des einschlägigen Prüfberichts der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW verwiesen (vgl. DS 210463).
Im Hinblick auf die strategische Bedeutung des Themas möchte die
Oberbürgermeisterin dieses künftig vermehrt in den Fokus nehmen. Unter
Orientierung an den entsprechenden Empfehlungen der kommunalen
Spitzenverbände (vgl. Handbuch des Deutschen Städtetags „Gute
Unternehmenssteuerung“) möchte sie so einen wesentlichen Beitrag zur
Steuerung und Überwachung der Beteiligungen im Sinne einer politischen und
wirtschaftlichen Gesamtverantwortung leisten. Hierzu bedarf es auch der
organisatorischen Bündelung der entsprechenden Verwaltungsaufgaben.Seite 1 von 2
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Durch die Verlagerung der Abteilung Beteiligungsverwaltung in ihr Amt wird
diesem Ziel Rechnung getragen. Bereits in der Vergangenheit hat es im Amt
der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte eine für das
Beteiligungsmanagement zuständige Referentenstelle gegeben. Diese Stelle
wird künftig mit der Abteilung Beteiligungsverwaltung zusammengeführt und
zudem die Leitung übernehmen.
Nach Umsetzung der Neustrukturierung des Dezernats OB (vgl. DS 210180) ist
künftig die Ansiedlung der Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“ im
Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung vorgesehen. In
diesem Zusammenhang erfolgt die Umwandlung der Abteilung in ein Referat
„Beteiligungsmanagement“, welches organisatorisch unmittelbar der neuen
Geschäftsbereichsleitung zugeordnet wird.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de