210665 · Beschlussvorlage
Verlagerung der Beteiligungsverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 210665
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210665 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Verlagerung der Beteiligungsverwaltung Beratungsfolge Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn beschließt nach § 73 Abs. 1 GO NW folgende Organisationsänderung: Die Abteilung Beteiligungsverwaltung (20-2) der Kämmerei wird vom Dezernat II in das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) im Dezernat OB verlagert und dort als Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“ geführt. Verlagert werden im Zuge dessen alle Mitarbeitenden unter Mitnahme ihrer Stellen. Begründung Eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben der Bundesstadt Bonn werden derzeit und auch künftig durch ausgegliederte Einrichtungen erbracht, die teilweise öffentlich-rechtlich, überwiegend privatrechtlich organisiert sind. Unmittelbar einhergehend mit der Ausgliederung dieser Aufgaben ist auf Basis bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen der Steuerung der einzelnen Beteiligungsunternehmen sowie des städtischen Beteiligungsportfolios im Gesamten eine strategische Bedeutung beizumessen. Dementsprechend bedarf es verwaltungsseitig eines institutionalisierten Beteiligungsmanagements, welches unterstützend durch die Wahrnehmung breit gefächerter Aufgaben tätig werden kann. Hinsichtlich der steigenden Anforderungen an eine adäquate Beteiligungssteuerung wird an dieser Stelle auf die aktuellen Feststellungen des einschlägigen Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW verwiesen (vgl. DS 210463). Im Hinblick auf die strategische Bedeutung des Themas möchte die Oberbürgermeisterin dieses künftig vermehrt in den Fokus nehmen. Unter Orientierung an den entsprechenden Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände (vgl. Handbuch des Deutschen Städtetags „Gute Unternehmenssteuerung“) möchte sie so einen wesentlichen Beitrag zur Steuerung und Überwachung der Beteiligungen im Sinne einer politischen und wirtschaftlichen Gesamtverantwortung leisten. Hierzu bedarf es auch der organisatorischen Bündelung der entsprechenden Verwaltungsaufgaben.Seite 1 von 2 Seite 2 Durch die Verlagerung der Abteilung Beteiligungsverwaltung in ihr Amt wird diesem Ziel Rechnung getragen. Bereits in der Vergangenheit hat es im Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte eine für das Beteiligungsmanagement zuständige Referentenstelle gegeben. Diese Stelle wird künftig mit der Abteilung Beteiligungsverwaltung zusammengeführt und zudem die Leitung übernehmen. Nach Umsetzung der Neustrukturierung des Dezernats OB (vgl. DS 210180) ist künftig die Ansiedlung der Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“ im Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung vorgesehen. In diesem Zusammenhang erfolgt die Umwandlung der Abteilung in ein Referat „Beteiligungsmanagement“, welches organisatorisch unmittelbar der neuen Geschäftsbereichsleitung zugeordnet wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de