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210663 · Dringlichkeitsantrag

Schwimmunterricht für Anfänger und Kleinkinder ermöglichen

Nummer
210663
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
22.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Sportausschusses 22.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,7 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210663
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Lutz
Nicole Bonnie
21.04.2021
Schwimmunterricht für Anfänger und Kleinkinder
ermöglichen
Beratungsfolge
Sportausschuss 22.04.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Seit dem 29. März 2021 ist nach der Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen Schwimmunterricht für Anfänger und Kleinkinder mit fünf
Kindern pro Gruppe möglich. Bis dato hat die Verwaltung im Hinblick auf die
Möglichkeit der Öffnung von Schwimmbädern für Schwimmkurse für Anfänger
und Kleinkinder nicht genutzt bzw. kein Konzept vorgelegt. Um einen weiteren
Verzug zu vermeiden, ist eine dringliche Befassung zu diesem Thema im
kommenden Sportausschuss geboten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, dass es den
Bonner Schwimmvereinen kurzfristig ermöglicht, ihre Schwimmkurse für
Anfänger und Kleinkinder im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.
Begründung
Aufgrund der pandemischen Lage und der damit verbundenen monatelangen
Schließung von Schwimmbädern konnten sehr viele Kinder keine Grundlagen
des Schwimmens erlernen. Dies ist besorgniserregend, auch mit Blick auf die
bevorstehende Badesaison. Es besteht nun tatsächlich die Gefahr, dass
mehrere Jahrgänge von Nichtschwimmern heranwachsen. Daher muss jetzt
schnell ein flexibles, kreatives und vor allem unbürokratisches
Nutzungskonzept für die Schwimmvereine erarbeitet werden. In
anderen Kommunen ist dies schon geschehen und sie könnten als Blaupausen
verwendet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de