210659 · Beschlussvorlage
Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 210659
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210659 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ erhält für die Durchführung seiner Schulprojekte „Seele trifft auf Schule“ und „Seelenschlau“ im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 37.442,20 €. Im Jahr 2022 werden die Schulprojekte mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 39.110,61 € gefördert. Begründung Der Verein Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. beschreibt sich selbst als Aktionsgemeinschaft von Angehörigen psychisch kranker Menschen. Der Verein berät Angehörige psychisch erkrankter Menschen, fördert die Selbsthilfe und unterstützt die Betroffenen selbst. Das Schulprojekt „Seele trifft auf Schule“ wird bereits seit 2002 an Schulen in der Region Bonn/Rhein-Sieg angeboten. Menschen mit Psychiatrieerfahrung, Fachreferenten und Angehörige von Menschen mit psychischer Erkrankung informieren gemeinsam über das Thema „Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ und laden zur Diskussion ein. Bestehende Vorurteile werden abgebaut und Möglichkeiten moderner Therapien, vorbeugende Maßnahmen und Hilfsangebote werden vorgestellt. Dieses trialogische Konzept der Zusammenarbeit mit Schulen ist nach Informationen der Sozialverwaltung in der Bundesrepublik einzigartig. Die Veranstaltungen richten sich primär an Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulsozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Eltern der Mittel- und Oberstufe in der Region Bonn ansässiger Schulen. In Vorgesprächen wird vereinbart, welche speziellen Themen in der jeweiligen Schule in den Blick genommen werden. Nach der Veranstaltung steht das Team für persönliche Gespräche zur Verfügung.Seite 1 von 3 Seite 2 Das Konzept soll aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit im Jahr 2021 um zwei weitere Bausteine erweitert werden: Eine Handreichung für Schulen und Berufskollegs soll auch nach den Veranstaltungen für alle Akteure die Informationen weiterhin verfügbar machen und ergänzen. Mit dem Projekt „SEELENschlau –Maßnahme zur seelischen Gesundheit von Schüler*innen der 4. - 8. Klassen“ sollen erstmals auch für jüngere Kinder Informationsmöglichkeiten angeboten werden. Die Notwendigkeit dieser Erweiterung wurde von Eltern und Lehrkräften an „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ herangetragen. Die oben bereits geschilderten Veranstaltungen an Schulen sollen hier um die Bereitstellung einer eigenen Homepage erweitert werden. Die Förderung dient der Finanzierung der Leitungskraft, der Fachreferent*innen und der entsprechenden Sachkosten sowie der Kosten für die Handreichung. In den Jahren 2019 und 2020 hatte der Ausschuss eine Förderung in Höhe von bis zu 28.161,20 € (2019) und 25.315,11 € (2020) beschlossen (DS-Nr.: 1911271). Die Fördersumme erhöht sich aufgrund der Erweiterung der geförderten Angebote zu „Seele trifft auf Schule“: „SEELENschlau“ und die zugehörige Broschüre. Die Angebote wirken zum einen einer Stigmatisierung von Menschen mit psychischer Erkrankung entgegen, andererseits finden auch betroffene Jugendliche eher den Weg in adäquate Angebote. Der Verein ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Angebote zu erbringen. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Verein bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Förderung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Fortführung der Angebote aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021:37.442,20 € 2022:39.110,61 € 150000506 / 73.1000 2021:37.442,20€ 2022:39.110,61€ 2021: 0 € 2022: 0 € Einzahlungen / Erträge 2021: 0 € 2022: 0 € Haushaltsbelastung jährlich 2021:37.442,20 € 2022:39.110,61 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de