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210659 · Beschlussvorlage

Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Nummer
210659
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210659
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ erhält für die
Durchführung seiner Schulprojekte „Seele trifft auf Schule“ und „Seelenschlau“
im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 37.442,20 €. Im Jahr 2022
werden die Schulprojekte mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 39.110,61 €
gefördert.
Begründung
Der Verein Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. beschreibt sich
selbst als Aktionsgemeinschaft von Angehörigen psychisch kranker Menschen.
Der Verein berät Angehörige psychisch erkrankter Menschen, fördert die
Selbsthilfe und unterstützt die Betroffenen selbst.
Das Schulprojekt „Seele trifft auf Schule“ wird bereits seit 2002 an Schulen in
der Region Bonn/Rhein-Sieg angeboten.
Menschen mit Psychiatrieerfahrung, Fachreferenten und Angehörige von
Menschen mit psychischer Erkrankung informieren gemeinsam über das
Thema „Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ und laden
zur Diskussion ein. Bestehende Vorurteile werden abgebaut und Möglichkeiten
moderner Therapien, vorbeugende Maßnahmen und Hilfsangebote werden
vorgestellt. Dieses trialogische Konzept der Zusammenarbeit mit Schulen ist
nach Informationen der Sozialverwaltung in der Bundesrepublik einzigartig.
Die Veranstaltungen richten sich primär an Schüler*innen, Lehrer*innen,
Schulsozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Eltern der Mittel- und
Oberstufe in der Region Bonn ansässiger Schulen.
In Vorgesprächen wird vereinbart, welche speziellen Themen in der jeweiligen
Schule in den Blick genommen werden.
Nach der Veranstaltung steht das Team für persönliche Gespräche zur
Verfügung.Seite 1 von 3
Seite 2
Das Konzept soll aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit im Jahr 2021
um zwei weitere Bausteine erweitert werden:
Eine Handreichung für Schulen und Berufskollegs soll auch nach den
Veranstaltungen für alle Akteure die Informationen weiterhin verfügbar machen
und ergänzen.
Mit dem Projekt „SEELENschlau –Maßnahme zur seelischen Gesundheit von
Schüler*innen der 4. - 8. Klassen“ sollen erstmals auch für jüngere Kinder
Informationsmöglichkeiten angeboten werden. Die Notwendigkeit dieser
Erweiterung wurde von Eltern und Lehrkräften an „Hilfe für psychisch Kranke
Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ herangetragen. Die oben bereits geschilderten
Veranstaltungen an Schulen sollen hier um die Bereitstellung einer eigenen
Homepage erweitert werden.
Die Förderung dient der Finanzierung der Leitungskraft, der Fachreferent*innen
und der entsprechenden Sachkosten sowie der Kosten für die Handreichung.
In den Jahren 2019 und 2020 hatte der Ausschuss eine Förderung in Höhe von
bis zu 28.161,20 € (2019) und 25.315,11 € (2020) beschlossen (DS-Nr.:
1911271). Die Fördersumme erhöht sich aufgrund der Erweiterung der
geförderten Angebote zu „Seele trifft auf Schule“: „SEELENschlau“ und die
zugehörige Broschüre.
Die Angebote wirken zum einen einer Stigmatisierung von Menschen mit
psychischer Erkrankung entgegen, andererseits finden auch betroffene
Jugendliche eher den Weg in adäquate Angebote.
Der Verein ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Angebote zu erbringen. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Verein bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Die Förderung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die
Fortführung der Angebote aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO
werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur
Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3
Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021:37.442,20
€
2022:39.110,61
€
150000506 /
73.1000
2021:37.442,20€
2022:39.110,61€
2021: 0 €
2022: 0 €
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 €
2022: 0 €
Haushaltsbelastung
jährlich
2021:37.442,20
€
2022:39.110,61
€
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de