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210657 · Beschlussvorlage

Planmäßige Durchführung von Quartiersmanagement in Bonner Bezirken - Fortführung der Quartiersmanagements 2021/2022

Nummer
210657
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210657
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Planmäßige Durchführung von
Quartiersmanagement in Bonner Bezirken -
Fortführung der Quartiersmanagements 2021/2022
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung in der BV Bad Godesberg)
1. Die Quartiersmanagements Auerberg, Lannesdorf /
Obermehlem, Macke-Viertel, Neu-Tannenbusch und Pennenfeld werden
vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des Doppelhaushalts
2021/2022 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln in
den Haushaltsjahren 2021/2022 fortgeführt.
2. Die Durchführung des Quartiersmanagements Auerberg wird
unter der Trägerschaft des Büros für Architektur und Stadtentwicklung,
kurz BASTA, fortgeführt.
Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung:
2.1 Honorarkosten auf der Grundlage der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Sachkosten für das Jahr 2021
von max. 138.786,21 Euro; für das Jahr 2022 von max. 138.786,21 Euro,
jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
2.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 18.000 Euro.Seite 1 von 9
Seite 2
2.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds Auerberg in den
Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu
30.000 Euro zur Verfügung gestellt.
3. Die Durchführung des Quartiersmanagements Lannesdorf/
Obermehlem wird weiterhin unter der Trägerschaft der Ev. Frauenhilfe
im Rheinland e.V. fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der
bisherigen Förderung:
3.1 Die maximale Förderhöhe der Personal-, Sach-
und Overheadkosten liegt für das Jahr 2021 bei 96.353,24 Euro; für
das Jahr 2022 (unter Berücksichtigung der tariflichen
Personalkostensteigerung) bei 98.215,66 Euro.
3.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 10.000 Euro.
3.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in den
Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu
21.000 Euro zur Verfügung gestellt.
4. Die Durchführung des Quartiersmanagements Macke-Viertel wird
weiterhin unter der Trägerschaft des DRK Kreisverband Bonn fortgeführt.
Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung:
4.1 Personalkosten zzgl. Sach- und Overheadkosten in
folgender Aufteilung: Die maximale Förderhöhe der Personal-, Sach-
und Overheadkosten liegt für das Jahr 2021 bei 132.500 Euro; für das
Jahr 2022 (unter Berücksichtigung der tariflichen Personalkosten-
steigerung) bei 135.030 Euro.
4.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 18.000 Euro.
4.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in denSeite 2 von 9
Seite 3
Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu
18.600 Euro zur Verfügung gestellt.
5. Die Durchführung des Quartiersmanagements Neu-Tannenbusch
wird weiterhin unter der Trägerschaft des Büros für Architektur und
Stadtentwicklung, kurz BASTA, fortgeführt. Die finanzielle Förderung
basiert auf der bisherigen Förderung:
5.1 Honorarkosten auf der Grundlage der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Sachkosten für das Jahr 2021
von max. 117.275,18 Euro; für das Jahr 2022 von max. 117.275,18 Euro,
jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
5.2 Mietkostenanteil für 2021 in Höhe von jährlich bis zu 15.900
Euro; für das Jahr 2022 von max. 34.400 Euro.
5.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in den
Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu
30.000 Euro zur Verfügung gestellt.
6. Die Durchführung des Quartiersmanagements Pennenfeld wird
weiterhin als Kooperation unter den Trägerschaften der Vereinigten
Bonner Wohnungsbau AG, der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Bad
Godesberg e.V. sowie dem Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.
fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen
Förderung:
6.1 Personalkosten für 1,5 Stellen (VZÄ) zzgl. Sach- und
Overheadkosten in folgender Aufteilung:
• VEBOWAG: 0,5 Stelle (VZÄ) ohne Sach- und Overheadkosten
• AWO-Ortsverband Bad Godesberg: 0,5 Stellen (VZÄ) zzgl. Sach-
und Overheadkosten,
• Caritasverband: 0,5 Stellen (VZÄ) zzgl. Sach- und
OverheadkostenSeite 3 von 9
Seite 4
Die maximale Förderhöhe der Personal-, Sach- und Overheadkosten
liegt für das Jahr 2021 bei 123.377,83 Euro; für das Jahr 2022 (unter
Berücksichtigung der tariflichen Personalkosten-steigerung) bei
126.455,86 Euro.
6.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 9.700 Euro für den
Gemeinschaftsraum des Quartiersmanagements.
6.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in den
Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden jährlich bis zu 15.000 Euro
zur Verfügung gestellt.
Begründung
Die Bundesstadt Bonn steht als wachsende Stadt vor den
Herausforderungen einer klimatischen, pandemischen sowie
demographischen Veränderung
Bereits in der Mitteilungsvorlage DS 1811482 wurde im Juni 2018
über eine perspektivische Anpassung der Quartiersarbeit berichtet,
um u. a. erhebliche Synergien für die stadtweite
Quartiersentwicklung zu nutzen. An den dort genannten Zielen
wurde stetig und intensiv gearbeitet. Diese Ziele sind insbesondere:
 Entwicklung einer verbindlichen Definition von
Quartiersmanagement (Arbeitsfelder, Aufgaben, Methoden,
Zielgruppen) in der Stadt Bonn als Grundlage für eine
zukunftsorientierte, nachhaltige und erfolgreiche
Quartiersentwicklung unter Berücksichtigung der Besonderheiten
des jeweiligen Quartiers,
 Fortführung und Weiterentwicklung eines einheitlichen,
regelmäßigen Berichtswesens (systematische Erhebung und
Analyse der Quartiersarbeit),Seite 4 von 9
Seite 5
 Weiterentwicklung von Grundlagen zur systematischen
Erfassung und Auswertung von Sozialdaten in Bezug auf
sozialräumliche Quartiere.
 Unterstützung selbsttragender Strukturen im Quartier durch
- Weiterentwicklung des Quartiersfonds,
- Nutzung neuer Medien,
- Unterstützung des Austauschs einer engagierten Bürgerschaft.
Die Verfolgung dieser Ziele wurde 2020 durch die Corona-Pandemie
teilweise ausgebremst. Dennoch zeigte sich in dieser bis dato
unbekannten Situation wie wertvoll ein zuverlässiger, im Quartier gut
vernetzter Partner ist. Die bereits vorhandenen Strukturen sowie die
Kontakte zu den schwer erreichbaren Personengruppen konnten
zusammen mit den Begegnungsstätten sowie der Freiwilligen
Agentur der Stadt Bonn genutzt werden, um ein Krisennetzwerk für
nachbarschaftliche Unterstützung aufzubauen.
Die Besonderheit in der pandemischen Lage war, trotz
Kontaktbeschränkungen und -verbots Unterstützungs- und
Begegnungsangebote unterschiedlicher Art anbieten zu können. Es
wurden -nach Möglichkeit- bestehende Angebote digitalisiert oder
Neue konzipiert, so dass beispielsweise Gesprächs-, Sport- und
Spielangebote der Quartierseinrichtungen Online stattfinden. Zudem
wurden entsprechend der jeweils geltenden Corona-Schutz-
Verordnung Hygienekonzepte für Angebote und Veranstaltungen
erarbeitet.
Die Systematisierung der Quartiersarbeit sowie die Vernetzung der
bestehenden Quartiersmanagements ist in den vergangenen Jahren
sowohl verwaltungsintern als auch innerhalb der Quartiere stark
vorangeschritten. Ein regelmäßiger Austausch, stabile
Kooperationen und das Engagement der Bewohnerinnen und
Bewohner sowie Vereine und Initiativen haben mit Unterstützung der
Politik zu sichtbaren Veränderungen in den Quartieren geführt.
Innerhalb des Amtes für Soziales und Wohnen wurde das ThemaSeite 5 von 9
Seite 6
Quartiersmanagement neu verortet und mit der Sozialplanung zu
einem Sachgebiet vereint. Auf der Grundlage der 2018 eingeführten,
jährlichen Evaluation der Quartierseinrichtungen und der daraus
gewonnenen Erkenntnisse konnte die Profilierung der
Quartiersmanagements erfolgen.
Auch die tatsächliche Arbeit in den Quartieren (die im Dialog mit
Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den ortsansässigen Institutionen
erfolgt) macht deutlich, wo die jeweiligen Schwerpunkte in der
Quartiersarbeit liegen und dass diese Veränderungen unterliegen.
Zur Feststellung von Bedarfen werden zum einen Bedarfsanalysen
durchgeführt – und darüber hinaus zur Aktivierung Interessierter
niederschwellige Beteiligungsformate angeboten. Geplant ist die
Einführung dauerhafter, niedrigschwelliger und mehrsprachiger
Beteiligungsformate, die derzeitig konzipiert werden im Sinne eines
Stadtteildialoges.
Auch die im Rahmen des Förderprogrammes „Zusammen im Quartier-
Kinder stärken - Zukunft sichern“ (ZiQ) durch die Sozialplanung
gewonnenen Ergebnisse und erprobten Prozesse und Werkzeuge
werden künftig für Maßnahmen zur Quartiersstärkung und -entwicklung
genutzt.
Besonderes Anliegen des Bereichs Quartiersentwicklung ist es, Themen
aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen in die Quartiere zu
spiegeln. Aus diesem Grunde wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit
stetig ausgebaut. Ämter-übergreifende Projekte z. B. im Bereich der
Kultur, Natur aber auch Kinder und Jugendarbeit werden geplant und
(teilweise unter Inanspruchnahme externer Fördermittel) umgesetzt.
Bei allen im Rahmen der Quartiersarbeit durchgeführten Projekte finden
die Bonner Nachhaltigkeitsziele Berücksichtigung.
Durch den Ausbau der verwaltungsinternen Kommunikation sowie die
Unterstützung der Quartiersmanagements vor Ort konnte die Umsetzung
von Maßnahmen aus städtebaulichen Konzepten (Masterplan Innere
Stadt, Integriertes Entwicklungskonzept für Auerberg, Fortschreibung
des Integrierten Handlungskonzeptes für Neu-Tannenbusch sowie dem
Integrierten Quartiers Konzept Wohnen in Pennenfeld) vorangetriebenSeite 6 von 9
Seite 7
bzw. teilweise abgeschlossen werden.
In allen Quartieren soll durch eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
u. a. der Quartiersfonds noch stärker beworben werden, damit weiterhin
unter aktiver Beteiligung der Bewohnerschaft Kleinprojekte und Aktionen
gefördert und eine Verbesserung für das Quartier erreicht werden
können.
Detaillierte Ausführungen zu den Aufgabenbereichen sowie Projekten
der einzelnen Quartiersmanagements werden im Rahmen der
Berichterstattung für 2021 mitgeteilt.
Der Verwaltung ist grundsätzlich an einer Kontinuität in der
Aufgabenwahrnehmung, der vorhandenen Vernetzung und dem
gewachsenen Vertrauensverhältnis mit den derzeit handelnden
Akteuren gelegen.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen befürwortet die
Stadtverwaltung die Fortführung der Quartiersmanagements
Auerberg, Lannesdorf/Obermehlem, Macke-Viertel, Neu-
Tannenbusch und Pennenfeld unter den oben näher benannten
Trägerschaften für zunächst weitere zwei Jahre. Entsprechende
Mittel wurden im Doppelhaushalt 2021/2022 beantragt. Es wird
jedoch weiterhin laufend sowohl von der Verwaltung als auch von
den Quartiersmanagements nach Möglichkeiten einer Co-
finanzierung und Verstetigung gesucht.
Die Ausgaben im Bereich Quartiersmanagement betrugen im
Zeitraum 2018-2020:
2018 2019 2020
QM Auerberg 116.915,37
Euro
148.114,23
Euro
147.148,81
Euro
QM
Lannesdorf/
Obermehlem
80.410,70
Euro
88.372,63
Euro *
83.735,56
Euro *Seite 7 von 9
Seite 8
QM Macke-
Viertel
131.413,99
Euro *
138.540,55
Euro *
145,008,38
Euro *
QM
Pennenfeld
121.411,82
Euro
127.744,72
Euro
125.770,17
Euro *
QM
Tannenbusch
127.065,37
Euro
136.280,46
Euro
122.876,86
Euro
Gesamt 577.217,23
Euro *
639.052,59
Euro *
624.539,78
Euro *
 noch nicht abschließend abgerechnet
Der Stellenplan im Bereich Quartiersmanagement wird entsprechend
des steigenden Arbeitsaufkommens regelmäßig überprüft.
Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich
notwendig, um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu
erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des
Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und
Leistungen
150000510 Sonstige soziale Hilfen und
Leistungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
Finanzposition
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 8 von 9
Seite 9
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
Finanzposition
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021:
794.492,46
EUR
2022:
820.462,91
EUR
150000510 /
73.1000
2021:
794.492,46
EUR
2022:
820.462,91
EUR
2021: 0 EUR
2022: 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 EUR
2022: 0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021:
794.492,46
EUR
2022:
820.462,91
EUR
Anlage/n
KeineSeite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de