210657 · Beschlussvorlage
Planmäßige Durchführung von Quartiersmanagement in Bonner Bezirken - Fortführung der Quartiersmanagements 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 210657
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 210657 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Planmäßige Durchführung von Quartiersmanagement in Bonner Bezirken - Fortführung der Quartiersmanagements 2021/2022 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Anhörung in der BV Bad Godesberg) 1. Die Quartiersmanagements Auerberg, Lannesdorf / Obermehlem, Macke-Viertel, Neu-Tannenbusch und Pennenfeld werden vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des Doppelhaushalts 2021/2022 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln in den Haushaltsjahren 2021/2022 fortgeführt. 2. Die Durchführung des Quartiersmanagements Auerberg wird unter der Trägerschaft des Büros für Architektur und Stadtentwicklung, kurz BASTA, fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung: 2.1 Honorarkosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Sachkosten für das Jahr 2021 von max. 138.786,21 Euro; für das Jahr 2022 von max. 138.786,21 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. 2.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 18.000 Euro.Seite 1 von 9 Seite 2 2.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds Auerberg in den Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. 3. Die Durchführung des Quartiersmanagements Lannesdorf/ Obermehlem wird weiterhin unter der Trägerschaft der Ev. Frauenhilfe im Rheinland e.V. fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung: 3.1 Die maximale Förderhöhe der Personal-, Sach- und Overheadkosten liegt für das Jahr 2021 bei 96.353,24 Euro; für das Jahr 2022 (unter Berücksichtigung der tariflichen Personalkostensteigerung) bei 98.215,66 Euro. 3.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 10.000 Euro. 3.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in den Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu 21.000 Euro zur Verfügung gestellt. 4. Die Durchführung des Quartiersmanagements Macke-Viertel wird weiterhin unter der Trägerschaft des DRK Kreisverband Bonn fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung: 4.1 Personalkosten zzgl. Sach- und Overheadkosten in folgender Aufteilung: Die maximale Förderhöhe der Personal-, Sach- und Overheadkosten liegt für das Jahr 2021 bei 132.500 Euro; für das Jahr 2022 (unter Berücksichtigung der tariflichen Personalkosten- steigerung) bei 135.030 Euro. 4.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 18.000 Euro. 4.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in denSeite 2 von 9 Seite 3 Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu 18.600 Euro zur Verfügung gestellt. 5. Die Durchführung des Quartiersmanagements Neu-Tannenbusch wird weiterhin unter der Trägerschaft des Büros für Architektur und Stadtentwicklung, kurz BASTA, fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung: 5.1 Honorarkosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Sachkosten für das Jahr 2021 von max. 117.275,18 Euro; für das Jahr 2022 von max. 117.275,18 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. 5.2 Mietkostenanteil für 2021 in Höhe von jährlich bis zu 15.900 Euro; für das Jahr 2022 von max. 34.400 Euro. 5.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in den Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden weiterhin jährlich bis zu 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. 6. Die Durchführung des Quartiersmanagements Pennenfeld wird weiterhin als Kooperation unter den Trägerschaften der Vereinigten Bonner Wohnungsbau AG, der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Bad Godesberg e.V. sowie dem Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung: 6.1 Personalkosten für 1,5 Stellen (VZÄ) zzgl. Sach- und Overheadkosten in folgender Aufteilung: • VEBOWAG: 0,5 Stelle (VZÄ) ohne Sach- und Overheadkosten • AWO-Ortsverband Bad Godesberg: 0,5 Stellen (VZÄ) zzgl. Sach- und Overheadkosten, • Caritasverband: 0,5 Stellen (VZÄ) zzgl. Sach- und OverheadkostenSeite 3 von 9 Seite 4 Die maximale Förderhöhe der Personal-, Sach- und Overheadkosten liegt für das Jahr 2021 bei 123.377,83 Euro; für das Jahr 2022 (unter Berücksichtigung der tariflichen Personalkosten-steigerung) bei 126.455,86 Euro. 6.2 Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 9.700 Euro für den Gemeinschaftsraum des Quartiersmanagements. 6.3 Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds in den Haushaltsjahren 2021/2022. Hierfür werden jährlich bis zu 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung Die Bundesstadt Bonn steht als wachsende Stadt vor den Herausforderungen einer klimatischen, pandemischen sowie demographischen Veränderung Bereits in der Mitteilungsvorlage DS 1811482 wurde im Juni 2018 über eine perspektivische Anpassung der Quartiersarbeit berichtet, um u. a. erhebliche Synergien für die stadtweite Quartiersentwicklung zu nutzen. An den dort genannten Zielen wurde stetig und intensiv gearbeitet. Diese Ziele sind insbesondere: Entwicklung einer verbindlichen Definition von Quartiersmanagement (Arbeitsfelder, Aufgaben, Methoden, Zielgruppen) in der Stadt Bonn als Grundlage für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und erfolgreiche Quartiersentwicklung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Quartiers, Fortführung und Weiterentwicklung eines einheitlichen, regelmäßigen Berichtswesens (systematische Erhebung und Analyse der Quartiersarbeit),Seite 4 von 9 Seite 5 Weiterentwicklung von Grundlagen zur systematischen Erfassung und Auswertung von Sozialdaten in Bezug auf sozialräumliche Quartiere. Unterstützung selbsttragender Strukturen im Quartier durch - Weiterentwicklung des Quartiersfonds, - Nutzung neuer Medien, - Unterstützung des Austauschs einer engagierten Bürgerschaft. Die Verfolgung dieser Ziele wurde 2020 durch die Corona-Pandemie teilweise ausgebremst. Dennoch zeigte sich in dieser bis dato unbekannten Situation wie wertvoll ein zuverlässiger, im Quartier gut vernetzter Partner ist. Die bereits vorhandenen Strukturen sowie die Kontakte zu den schwer erreichbaren Personengruppen konnten zusammen mit den Begegnungsstätten sowie der Freiwilligen Agentur der Stadt Bonn genutzt werden, um ein Krisennetzwerk für nachbarschaftliche Unterstützung aufzubauen. Die Besonderheit in der pandemischen Lage war, trotz Kontaktbeschränkungen und -verbots Unterstützungs- und Begegnungsangebote unterschiedlicher Art anbieten zu können. Es wurden -nach Möglichkeit- bestehende Angebote digitalisiert oder Neue konzipiert, so dass beispielsweise Gesprächs-, Sport- und Spielangebote der Quartierseinrichtungen Online stattfinden. Zudem wurden entsprechend der jeweils geltenden Corona-Schutz- Verordnung Hygienekonzepte für Angebote und Veranstaltungen erarbeitet. Die Systematisierung der Quartiersarbeit sowie die Vernetzung der bestehenden Quartiersmanagements ist in den vergangenen Jahren sowohl verwaltungsintern als auch innerhalb der Quartiere stark vorangeschritten. Ein regelmäßiger Austausch, stabile Kooperationen und das Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vereine und Initiativen haben mit Unterstützung der Politik zu sichtbaren Veränderungen in den Quartieren geführt. Innerhalb des Amtes für Soziales und Wohnen wurde das ThemaSeite 5 von 9 Seite 6 Quartiersmanagement neu verortet und mit der Sozialplanung zu einem Sachgebiet vereint. Auf der Grundlage der 2018 eingeführten, jährlichen Evaluation der Quartierseinrichtungen und der daraus gewonnenen Erkenntnisse konnte die Profilierung der Quartiersmanagements erfolgen. Auch die tatsächliche Arbeit in den Quartieren (die im Dialog mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den ortsansässigen Institutionen erfolgt) macht deutlich, wo die jeweiligen Schwerpunkte in der Quartiersarbeit liegen und dass diese Veränderungen unterliegen. Zur Feststellung von Bedarfen werden zum einen Bedarfsanalysen durchgeführt – und darüber hinaus zur Aktivierung Interessierter niederschwellige Beteiligungsformate angeboten. Geplant ist die Einführung dauerhafter, niedrigschwelliger und mehrsprachiger Beteiligungsformate, die derzeitig konzipiert werden im Sinne eines Stadtteildialoges. Auch die im Rahmen des Förderprogrammes „Zusammen im Quartier- Kinder stärken - Zukunft sichern“ (ZiQ) durch die Sozialplanung gewonnenen Ergebnisse und erprobten Prozesse und Werkzeuge werden künftig für Maßnahmen zur Quartiersstärkung und -entwicklung genutzt. Besonderes Anliegen des Bereichs Quartiersentwicklung ist es, Themen aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen in die Quartiere zu spiegeln. Aus diesem Grunde wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit stetig ausgebaut. Ämter-übergreifende Projekte z. B. im Bereich der Kultur, Natur aber auch Kinder und Jugendarbeit werden geplant und (teilweise unter Inanspruchnahme externer Fördermittel) umgesetzt. Bei allen im Rahmen der Quartiersarbeit durchgeführten Projekte finden die Bonner Nachhaltigkeitsziele Berücksichtigung. Durch den Ausbau der verwaltungsinternen Kommunikation sowie die Unterstützung der Quartiersmanagements vor Ort konnte die Umsetzung von Maßnahmen aus städtebaulichen Konzepten (Masterplan Innere Stadt, Integriertes Entwicklungskonzept für Auerberg, Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für Neu-Tannenbusch sowie dem Integrierten Quartiers Konzept Wohnen in Pennenfeld) vorangetriebenSeite 6 von 9 Seite 7 bzw. teilweise abgeschlossen werden. In allen Quartieren soll durch eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit u. a. der Quartiersfonds noch stärker beworben werden, damit weiterhin unter aktiver Beteiligung der Bewohnerschaft Kleinprojekte und Aktionen gefördert und eine Verbesserung für das Quartier erreicht werden können. Detaillierte Ausführungen zu den Aufgabenbereichen sowie Projekten der einzelnen Quartiersmanagements werden im Rahmen der Berichterstattung für 2021 mitgeteilt. Der Verwaltung ist grundsätzlich an einer Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung, der vorhandenen Vernetzung und dem gewachsenen Vertrauensverhältnis mit den derzeit handelnden Akteuren gelegen. Aufgrund der oben genannten Ausführungen befürwortet die Stadtverwaltung die Fortführung der Quartiersmanagements Auerberg, Lannesdorf/Obermehlem, Macke-Viertel, Neu- Tannenbusch und Pennenfeld unter den oben näher benannten Trägerschaften für zunächst weitere zwei Jahre. Entsprechende Mittel wurden im Doppelhaushalt 2021/2022 beantragt. Es wird jedoch weiterhin laufend sowohl von der Verwaltung als auch von den Quartiersmanagements nach Möglichkeiten einer Co- finanzierung und Verstetigung gesucht. Die Ausgaben im Bereich Quartiersmanagement betrugen im Zeitraum 2018-2020: 2018 2019 2020 QM Auerberg 116.915,37 Euro 148.114,23 Euro 147.148,81 Euro QM Lannesdorf/ Obermehlem 80.410,70 Euro 88.372,63 Euro * 83.735,56 Euro *Seite 7 von 9 Seite 8 QM Macke- Viertel 131.413,99 Euro * 138.540,55 Euro * 145,008,38 Euro * QM Pennenfeld 121.411,82 Euro 127.744,72 Euro 125.770,17 Euro * QM Tannenbusch 127.065,37 Euro 136.280,46 Euro 122.876,86 Euro Gesamt 577.217,23 Euro * 639.052,59 Euro * 624.539,78 Euro * noch nicht abschließend abgerechnet Der Stellenplan im Bereich Quartiersmanagement wird entsprechend des steigenden Arbeitsaufkommens regelmäßig überprüft. Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 150000510 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / Finanzposition Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 8 von 9 Seite 9 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Finanzposition Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 794.492,46 EUR 2022: 820.462,91 EUR 150000510 / 73.1000 2021: 794.492,46 EUR 2022: 820.462,91 EUR 2021: 0 EUR 2022: 0 EUR Einzahlungen / Erträge 2021: 0 EUR 2022: 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 794.492,46 EUR 2022: 820.462,91 EUR Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de