210648 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Bornheimer Str. 50 - Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes (Bierherstellung) in ein Bürohaus mit Neubauanbau Az.: 168798 VO
Kerndaten
- Nummer
- 210648
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210648 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Bornheimer Str. 50 - Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes (Bierherstellung) in ein Bürohaus mit Neubauanbau Az.: 168798 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben aufgrund der Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zulässig ist. Begründung Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes (Bierherstellung) in ein Bürohaus mit Neubauanbau auf dem oben genannten Grundstück Bornheimer Str. 50 in 53111 Bonn vor. Da es sich bei dem Bestandsgebäude um ein Denkmal handelt und dieses zudem in der engeren Umgebung des Baudenkmals Bornheimer Str. 42-52 (ehemalige Direktorenvilla) liegt, ist die Denkmalverträglichkeit des Bauvorhabens zu prüfen, bei der die Summe der Eingriffe zugrunde gelegt wird. Das beantragte Vorhaben greift in vielerlei Hinsicht in den historischen Standort der ehemaligen Kurfürstenbrauerei ein, weil… 1. das bestehende ehemalige Sudhaus durch die Dachnutzung zusätzlich erhöht, 2. die rückwärtige Gebäudekubatur vertieft und 3. der seitliche Anbau ebenfalls aufgestockt werden soll. Infolgedessen wird ein im Verhältnis zur umgebenden Bebauung überdimensioniertes Gebäude geschaffen, dessen historischer Kontext, aus dem sich der in Teilen schon vorhandene Maßstabssprung erklären ließe, verunklärt wird und insofern verloren geht.Seite 1 von 3 Seite 2 Zudem handelt es sich bei dem in Rede stehenden Gebäude bereits um das höchste in der näheren Umgebung, sodass eine Aufstockung bzw. die gewünschte Dachflächennutzung nicht vorstellbar sind. Vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben insgesamt negativ zu bewerten, weil hier Gründe des Denkmalschutzes nach § 9 Abs. 2 a) Denkmalschutzgesetz entgegenstehen und sich das Vorhaben hinsichtlich der Höhe nicht gemäß § 34 BauGB einfügt. Aufgrund dessen ist beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid negativ zu bescheiden. Die Untere Denkmalbehörde hat jedoch zu erkennen gegeben, dass einer Realisierung in reduzierter Form unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt werden könnte und darauf hingewiesen, dass eine Bauberatung unter Einbindung eben dieser hier empfohlen wird, da eine Überformung nicht kategorisch ausgeschlossen wird. Von Bedeutung sind hier die Ausführung und die Gestaltung des Übergangs, damit die historischen Funktionen ablesbar bleiben. Anlage/n 1 Liegenschaftskataster (öffentlich) 2 Übersicht (nichtöffentlich) 3 Lageplan (nichtöffentlich) 4 Schnitt Neu - Bestand (nichtöffentlich) 5 Vorderansicht Neu - Bestand (nichtöffentlich) 6 Straßenansicht Neu - Bestand (nichtöffentlich) 7 Hofansicht Neu - Bestand (nichtöffentlich) 8 Fotos Bestand (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 775500 Datum:: 1144..0044..22002211 3300 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de