210646 · Beschlussvorlage
Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 210646
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210646 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle Zuschüsse in Höhe von maximal 72.400 EUR im Jahr 2021 und 73.850 EUR im Jahr 2022. Begründung Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in Trägerschaft des Paritätischen – Kreisgruppe Bonn - besteht seit 1987 und ist in Bonn eine themenübergreifende Unterstützungsstelle für an Selbsthilfe interessierte Menschen. Die Kontaktstelle ist Ansprechpartnerin bei der Vermittlung in Selbsthilfegruppen oder in professionelle Einrichtungen, hilft bei der Gründung von Gruppen, bietet Unterstützung und Vernetzung bestehender Gruppen an und arbeitet in Kooperation mit professionellen Einrichtungen. Selbsthilfe ist eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements. Sie stellt eigenbestimmtes, freiwilliges auf Gegenseitigkeit ausgerichtetes Handeln dar. Zu den Aufgaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle gehören insbesondere: • Information über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen • Vermittlung in bestehende Gruppen • Verweisung auf professionelle Hilfeangebote • Hilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe • Unterstützung und Beratung von Selbsthilfegruppen • Kooperation mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und SozialbereichSeite 1 von 4 Seite 2 • Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen sowie • Werbung für Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn unterstützt und koordiniert in Bonn die Arbeit von Selbsthilfegruppen und kanalisiert die hierzu notwendigen Informationen und Interessenlagen zwischen Ratsuchenden und Gruppenangeboten. Die hierdurch entstehende und geförderte Selbsthilfearbeit unterstützt die ratsuchenden Menschen auf eine persönliche und kostengünstigere Art und Weise als bei einer Inanspruchnahme von professionellen Hilfeangeboten. Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für 1,5 VZÄ Beratungstätigkeit und 0,5 VZÄ Verwaltungsarbeit sowie die darauf entfallenden Sach- und Overheadkosten gefördert. Einnahmen (Landesmittel, Krankenkassenzuschuss) werden bei der Förderung berücksichtigt. In 2019 wurden Gruppen zu aktuellen Problemlagen gegründet und infrastrukturell von der Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstützt: Alleinstehende Miteinander (Zielgruppe 55-65 Jahre, alleinstehend, ohne familiäre Anbindung, zur gegenseitigen Unterstützung, Unternehmungen, Austausch), Depression, Essstörung (Zielgruppe alle Essstörungen), Angehörigengruppe Sucht, Kaufsucht, Kontaktabbruch zu den Eltern (Zielgruppe Psychische Probleme und Kontaktabbruch zu den Eltern), Liebeskummer, Verlassene Eltern, Frauengruppe Sucht, Emotions Anonymous, Opfer narzisstischer Menschen (Eltern, Erzieher usw.) und Prokrastination. In 2020 waren wegen der Corona-Pandemie die Gründung von neuen Selbsthilfegruppen im Präsenzformat kaum möglich. Zwei Gruppen haben sich als virtuelle Gruppen gegründet (Vaginismus, Angst-Gruppe), eine Gruppe zum Thema Essstörungen hat mit Präsenztreffen gestartet. Zu weiteren Themen (Angst, Depressionen, Sein eigener Freund sein, Essstörungen, Familienlose, FAS Fetales Alkoholsyndrom, Posttrauma, Eltern-Kind-Beziehung, Vaginismus, Depressionen, Abschied vom Kinderwunsch) konnten in 2020 keine Gruppengründungen stattfinden, derzeit liegen diese auf Eis, bis es die pandemische Lage wieder zulässt. Die Selbsthilfe Kontaktstelle Bonn ist für Bonner Selbsthilfegruppen und Ratsuchende zentraler Ansprechpartner und Vermittler. Mit Hilfe einer Aufstockung der Förderung durch Krankenkassen konnte das Angebotsspektrum der Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Selbsthilfegruppen und interessierten in Bonn ab 2016 erweitert werden. Es gibt ein Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe, das u.a. Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige anbietet. Die Verbesserung des Angebots wird von der Stadt Bonn inhaltlich mitgetragen. Seit 2019 wurde die Gesamtfinanzierung – unter Anrechnung der zusätzlichen Krankenkassenmittel und des erweiterten Angebotsspektrums - angepasst. In diesem Zuge wurde die bisherige Deckelung des Zuschusses aufgehoben, um den Träger mit entsprechenden anderen Förderungen gleichzustellen und die beauftragte Leistung entsprechend zu finanzieren. Gegenüber den Vorjahren verringert sich die städtische Förderung, da seitens der Krankenkassenverbände NRW die Teilnahme an den SelbsthilfeNews (regelmäßiger Newsletter der Selbsthilfekontaktstellen) gefördert wird und derSeite 2 von 4 Seite 3 Träger somit über mehr Einnahmen verfügt. In den vorangegangenen beiden Haushaltsjahren betrug die maximale Förderung: 2019 2020 80.800 EUR 82.900 EUR Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Fortführung der Tätigkeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn SEKIS aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1500005060 1 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / 2021:72.400 150000506 / 2021: 72.400 2021: 0 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Aufwendungen EUR 2022:73.850 EUR 73.1000 EUR 2022: 73.850 EUR 2022: 0 EUR Einzahlungen / Erträge 2021: 0 EUR 2022: 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 72.400 EUR 2022: 73.850 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de