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210646 · Beschlussvorlage

Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2021/2022

Nummer
210646
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210646
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den
Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle
Zuschüsse in Höhe von maximal 72.400 EUR im Jahr 2021 und 73.850 EUR im
Jahr 2022.
Begründung
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in Trägerschaft des Paritätischen –
Kreisgruppe Bonn - besteht seit 1987 und ist in Bonn eine
themenübergreifende Unterstützungsstelle für an Selbsthilfe interessierte
Menschen.
Die Kontaktstelle ist Ansprechpartnerin bei der Vermittlung in
Selbsthilfegruppen oder in professionelle Einrichtungen, hilft bei der Gründung
von Gruppen, bietet Unterstützung und Vernetzung bestehender Gruppen an
und arbeitet in Kooperation mit professionellen Einrichtungen.
Selbsthilfe ist eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements. Sie stellt
eigenbestimmtes, freiwilliges auf Gegenseitigkeit ausgerichtetes Handeln dar.
Zu den Aufgaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle gehören insbesondere:
• Information über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
• Vermittlung in bestehende Gruppen
• Verweisung auf professionelle Hilfeangebote
• Hilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe
• Unterstützung und Beratung von Selbsthilfegruppen
• Kooperation mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und SozialbereichSeite 1 von 4
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• Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen sowie
• Werbung für Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit.
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn unterstützt und koordiniert in Bonn die Arbeit
von Selbsthilfegruppen und kanalisiert die hierzu notwendigen Informationen
und Interessenlagen zwischen Ratsuchenden und Gruppenangeboten. Die
hierdurch entstehende und geförderte Selbsthilfearbeit unterstützt die
ratsuchenden Menschen auf eine persönliche und kostengünstigere Art und
Weise als bei einer Inanspruchnahme von professionellen Hilfeangeboten.
Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für 1,5 VZÄ Beratungstätigkeit
und 0,5 VZÄ Verwaltungsarbeit sowie die darauf entfallenden Sach- und
Overheadkosten gefördert. Einnahmen (Landesmittel,
Krankenkassenzuschuss) werden bei der Förderung berücksichtigt.
In 2019 wurden Gruppen zu aktuellen Problemlagen gegründet und
infrastrukturell von der Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstützt: Alleinstehende
Miteinander (Zielgruppe 55-65 Jahre, alleinstehend, ohne familiäre Anbindung,
zur gegenseitigen Unterstützung, Unternehmungen, Austausch), Depression,
Essstörung (Zielgruppe alle Essstörungen), Angehörigengruppe Sucht,
Kaufsucht, Kontaktabbruch zu den Eltern (Zielgruppe Psychische Probleme
und Kontaktabbruch zu den Eltern), Liebeskummer, Verlassene Eltern,
Frauengruppe Sucht, Emotions Anonymous, Opfer narzisstischer Menschen
(Eltern, Erzieher usw.) und Prokrastination.
In 2020 waren wegen der Corona-Pandemie die Gründung von neuen
Selbsthilfegruppen im Präsenzformat kaum möglich. Zwei Gruppen haben sich
als virtuelle Gruppen gegründet (Vaginismus, Angst-Gruppe), eine Gruppe zum
Thema Essstörungen hat mit Präsenztreffen gestartet. Zu weiteren Themen
(Angst, Depressionen, Sein eigener Freund sein, Essstörungen, Familienlose,
FAS Fetales Alkoholsyndrom, Posttrauma, Eltern-Kind-Beziehung, Vaginismus,
Depressionen, Abschied vom Kinderwunsch) konnten in 2020 keine
Gruppengründungen stattfinden, derzeit liegen diese auf Eis, bis es die
pandemische Lage wieder zulässt. Die Selbsthilfe Kontaktstelle Bonn ist für
Bonner Selbsthilfegruppen und Ratsuchende zentraler Ansprechpartner und
Vermittler.
Mit Hilfe einer Aufstockung der Förderung durch Krankenkassen konnte das
Angebotsspektrum der Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Selbsthilfegruppen und
interessierten in Bonn ab 2016 erweitert werden. Es gibt ein Kontaktbüro
Pflegeselbsthilfe, das u.a. Beratung und Unterstützung für pflegende
Angehörige anbietet. Die Verbesserung des Angebots wird von der Stadt Bonn
inhaltlich mitgetragen. Seit 2019 wurde die Gesamtfinanzierung – unter
Anrechnung der zusätzlichen Krankenkassenmittel und des erweiterten
Angebotsspektrums - angepasst. In diesem Zuge wurde die bisherige
Deckelung des Zuschusses aufgehoben, um den Träger mit entsprechenden
anderen Förderungen gleichzustellen und die beauftragte Leistung
entsprechend zu finanzieren.
Gegenüber den Vorjahren verringert sich die städtische Förderung, da seitens
der Krankenkassenverbände NRW die Teilnahme an den SelbsthilfeNews
(regelmäßiger Newsletter der Selbsthilfekontaktstellen) gefördert wird und derSeite 2 von 4
Seite 3
Träger somit über mehr Einnahmen verfügt.
In den vorangegangenen beiden Haushaltsjahren betrug die maximale
Förderung:
2019 2020
80.800 EUR 82.900 EUR
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Fortführung der Tätigkeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn SEKIS
aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die
Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes
2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1500005060
1
Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen / 2021:72.400 150000506 / 2021: 72.400 2021: 0 EURSeite 3 von 4
Seite 4
Aufwendungen EUR
2022:73.850
EUR
73.1000 EUR
2022: 73.850
EUR
2022: 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 EUR
2022: 0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 72.400
EUR
2022: 73.850
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de