← Vorlagen

210645 · Beschlussvorlage

Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof

Nummer
210645
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.796 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210645
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Kooperationsvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde St.
Petrus zum Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof wird für die
Zeit vom 1.Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 fortgeführt.
2. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof werden Mittel in
Höhe von maximal 6.700 Euro jährlich zur Finanzierung der anerkannten,
ungedeckten Sach- und Mietnebenkosten zur Verfügung gestellt.
Begründung
Seit dem 1. April 2017 wird die Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof auf
Grundlage des Hauptausschuss-Beschlusses vom 3.12.2015 (Dr.:
1513256NV3) im Rahmen einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung
durch die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus geleitet und durch
ehrenamtliche Kräfte betrieben.
Die ursprünglich über ein Kirchenjahr (April 2017 bis März 2018)
abgeschlossene Kooperationsvereinbarung wurde aufgrund der positiven
Bilanz verlängert und im Rahmen der letzten Verlängerung dem zeitlichen
Förderrhythmus der anderen kleinen Treffs durch Verlängerung bis zum
31.12.2020 angeglichen (Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration,
Gesundheit und Wohnen vom 8.10.2019, Dr.:1912059). Hierbei wurde
festgehalten, dass zukünftig zu prüfen ist, ob die Seniorenbegegnungsstätte
Blumenhof nicht analog der anderen, auf Grundlage von abgeschlossenen
Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geförderten, kleinen Treffs in eine
Dauerförderung übernommen werden kann.
Die bisherige und dem Vorschlag nach fortzuführende Förderung umfasste zum
einen die Übernahme der monatlichen Nebenkosten i. H. v. 550 Euro im
Rahmen einer unmittelbaren Überweisung an die Vermieterin „Bonner
Wohnbau“. Zum anderen wurden Kosten, die sich aus dem Betrieb der
Seniorenbegegnungsstätte ergaben (Stromkosten, die nicht unter den
Allgemeinstrom fallen, Rundfunkgebühren, Telefon/Internet sowie
Reinigungskosten) mit der Bundesstadt Bonn bzw. der Stiftung BonnerSeite 1 von 3
Seite 2
Altenhilfe unter Berücksichtigung eventuell erzielter Gewinne abgerechnet.
Das Honorar für zwei Kurse (Gedächtnistraining) wurde darüber hinaus
vereinbarungsgemäß fortlaufend aus Mitteln der Stiftung Bonner Altenhilfe
finanziert.
Die Förderung betrug in den Jahren
2018: 5.608,06 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen
Mitteln
2019: 5.877,05 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen
Mitteln
2018: 5.959,74 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen
Mitteln
Auf Grundlage der vorliegenden Finanzabrechnung kann bestätigt werden,
dass der sonstige tägliche, ausschließlich durch Ehrenamt übernommene
Betriebsablauf auch für das Jahr 2020 kostendeckend sichergestellt war. Die
hier entstehenden Ausgaben werden fortlaufend durch den Verkauf von
Speisen und Getränken gedeckt.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Pandemie und den damit verbundenen
Einschränkungen wurde bei allen Begegnungsstätten und entsprechenden
(Quartiers-) Einrichtungen auf die statistische Abfrage der Angebotsdetails, der
Besucherzahlen usw. über den jährlichen Erhebungsbogen verzichtet.
Tatsächlich lässt sich aber festhalten, dass die Begegnungsstätte Blumenhof
im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten und Auflagen bestrebt war und
ist, ihren Betrieb trotz Corona aufrecht zu erhalten.
Durch eine Corona-konforme Neuorganisation der Abläufe konnte auch die
Ausgabe von Essen der Bonner Tafel an Bedürftige weitestgehend fortgeführt
werden.
Zudem ist hervorzuheben, dass die Kirchengemeinde St. Petrus und die
Begegnungsstätte Blumenhof sich als zuverlässige, engagierte Partner in
Kooperation mit der von den zwei städtischen Fachstellen „Haus der Bonner
Altenhilfe“ und „Freiwilligenagentur“ Anfang 2020 initiierten Corona-
Nachbarschaftshilfe erwiesen haben.
Es ist davon auszugehen, dass die Begegnungsstätte im zukünftigen regulären
Tagesgeschäft weiterhin einen stabilen Kreis an Besucherinnen und Besuchern
erreichen wird.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung eine fortlaufende
Finanzierung der Begegnungsstätte für die Dauer der aktuellen
Haushaltsperiode im Rahmen der oben geschilderten Modalitäten. Nach
eingehender Prüfung ist hierbei festzuhalten, dass die BegegnungsstätteSeite 2 von 3
Seite 3
Blumenhof aufgrund der Historie sowie der bestehenden Rahmenbedingungen
(keine Anbindung an einen Verband oder Träger und ausschließlich
ehrenamtliche Arbeit, sodass weder Personal- noch Overheadkosten wie bei
anderen Treffs anfallen) sinnvollerweise weiterhin über den gezielten Abschluss
eines Kooperationsvertrages gefördert wird.
Die Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO) zur vorläufigen
Haushaltsführung sind erfüllt, da die Begegnungsstätte Blumenhof laufende
Kosten hat, die unabweisbar zu begleichen sind, um die Aufrechterhaltung des
Angebotes nicht zu gefährden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur
Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.04 Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Soziale Einrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021: 6.700 €
2022: 6.700 €
150000504 /
74.1000
2021: 6.700 €
2022: 6.700 €
2021: 0 €
2022: 0 €
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 €
2022: 0 €
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 6.700 €
2022: 6.700 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de