210644 · Beschlussvorlage
Förderung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung
Kerndaten
- Nummer
- 210644
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210644 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH erhält zur Finanzierung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.430,25 €. Im Jahr 2022 beträgt der Zuschuss bis zu 61.638,86 €. Begründung Zielsetzung des Krisentelefons ist die präventive und akute niederschwellige Krisenintervention zur Stabilisierung von Betroffenen und deren Angehörigen außerhalb der „Bürozeiten“ zur Verhinderung von stationär-medizinischer Behandlung. Das Krisentelefon bietet somit eine unbedingt notwendige Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit einer psychischen Behinderung. Eine der Handlungsempfehlungen des Landespsychiatrieplans NRW 2017 lautet „Ambulante Krisenhilfen ausbauen und vernetzen“. Das damals zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW hatte im Vorfeld eine Studie in Auftrag gegeben, bei der deutlich wurde, dass ambulante psychosoziale und psychiatrische Krisenhilfe unterschiedliche sozial-rechtliche Zuständigkeiten (Prävention, Daseinsvorsorge, Behandlung, Teilhabe, Kinder- und Jugendhilfe) berührt. Die Studie hat eine gemeinschaftliche Verantwortung und Finanzierung unter Mitwirkung von Kommunen, Krankenversicherung und Eingliederungshilfe empfohlen (MGEPA, 2017). Laut dem Landespsychiatrieplan „scheinen pauschale Förderungen dem Gegenstand dabei angemessener als fallbezogene Abrechnungen, zumindest seien Sockelfinanzierungen notwendig.“ Der Landespsychiatrieplan wird alle 5 Jahre aufgelegt. Das Thema ist auchSeite 1 von 4 Seite 2 heute noch auf der Landesebene präsent; in einem landesweiten Treffen der kommunalen Psychiatriekoordinator*innen wurde im März dieses Jahres erneut die Notwendigkeit ambulanter Krisenintervention und -hilfe deutlich. Das Krisentelefon ist an Wochentagen von 19.00 bis 23.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 18.00 bis 23.00 Uhr erreichbar. Nachdem die Nutzung im Jahr 2017 stagnierte, da die damalige Rufnummer nicht ohne weiteres aus dem Mobilfunknetz erreichbar war, hat sich die Nutzung in den Jahren 2019 und 2020 stabilisiert. Der Großteil der Anrufe erfolgt in den Abendstunden bis 21.00 Uhr. Dies ist sowohl an Wochentagen als auch an Wochenenden und Feiertagen der Fall. Anrufer*innen sind zu einem Anteil von 92 % Betroffene, der Anteil der Wiederholungsanrufe ist hoch, ebenso der Anteil der so genannten Entlastungsgespräche. Themen dieser Gespräche sind zum Beispiel: · Bewältigung von Anspannungs- und Angstsituationen · Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung – insbesondere in Bezug auf die Medikation · Gespräche zur Vorbeugung und Abwehr von Angstsituationen · Belastende Erlebnisse und/oder Vorhaben · Verarbeitung und Besprechung von Problemen im Hinblick auf die Bewältigung des Alltags. Es ist zu vermuten, dass die Möglichkeit solcher Gespräche das Eintreten akuter Krisensituationen vermeidet. Während des „ersten Lockdowns“ aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl der Anrufe gestiegen; im Schnitt über das ganze Jahr bildet sich dies nicht ab. Die Pandemie hat nach Aussage der Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH die Problematik und die Ängste der Anrufer*innen verstärkt und den Bedarf an Entlastungsgesprächen erhöht. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Stellenanteile für die hauptamtliche Leitung, Verwaltung und das Qualitätsmanagement sowie der Entschädigung für ehrenamtliche Berater*innen und der Sachkosten. Für die Jahre 2019 und 2020 hatte der Ausschuss eine Förderung von bis zu 57.530,80 € (2019) und 58.778,80 € (2020) beschlossen (DS-Nr.: 1910676). Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt das Krisentelefon eine notwendigeSeite 2 von 4 Seite 3 niederschwellige Ergänzung des gemeindepsychiatrischen Angebots in Bonn dar. Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg . 1500005060 1 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg . Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021:60.430,25 € 2022:61.638,86 € 150000506 / 73.1000 2021:60.430,25€ 2022:61.638,86€ 2021: 0 € 2022: 0 € Einzahlungen / Erträge 2021: 0 € 2022: 0 € Haushaltsbelastung jährlich 2021:60.430,25 € 2022:61.638,86 €Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de