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210644 · Beschlussvorlage

Förderung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung

Nummer
210644
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210644
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Krisentelefons für Menschen mit
einer psychischen Behinderung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH erhält zur Finanzierung des
Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Jahr 2021
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.430,25 €. Im Jahr 2022 beträgt der
Zuschuss bis zu 61.638,86 €.
Begründung
Zielsetzung des Krisentelefons ist die präventive und akute niederschwellige
Krisenintervention zur Stabilisierung von Betroffenen und deren Angehörigen
außerhalb der „Bürozeiten“ zur Verhinderung von stationär-medizinischer
Behandlung. Das Krisentelefon bietet somit eine unbedingt notwendige
Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit einer psychischen Behinderung.
Eine der Handlungsempfehlungen des Landespsychiatrieplans NRW 2017
lautet
„Ambulante Krisenhilfen ausbauen und vernetzen“.
Das damals zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und
Alter NRW hatte im Vorfeld eine Studie in Auftrag gegeben, bei der deutlich
wurde, dass ambulante psychosoziale und psychiatrische Krisenhilfe
unterschiedliche sozial-rechtliche Zuständigkeiten (Prävention,
Daseinsvorsorge, Behandlung, Teilhabe, Kinder- und Jugendhilfe) berührt. Die
Studie hat eine gemeinschaftliche Verantwortung und Finanzierung unter
Mitwirkung von Kommunen, Krankenversicherung und Eingliederungshilfe
empfohlen (MGEPA, 2017). Laut dem Landespsychiatrieplan „scheinen
pauschale Förderungen dem Gegenstand dabei angemessener als
fallbezogene Abrechnungen, zumindest seien Sockelfinanzierungen
notwendig.“
Der Landespsychiatrieplan wird alle 5 Jahre aufgelegt. Das Thema ist auchSeite 1 von 4
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heute noch auf der Landesebene präsent; in einem landesweiten Treffen der
kommunalen Psychiatriekoordinator*innen wurde im März dieses Jahres erneut
die Notwendigkeit ambulanter Krisenintervention und -hilfe deutlich.
Das Krisentelefon ist an Wochentagen von 19.00 bis 23.00 Uhr und an
Wochenenden und Feiertagen von 18.00 bis 23.00 Uhr erreichbar.
Nachdem die Nutzung im Jahr 2017 stagnierte, da die damalige Rufnummer
nicht ohne weiteres aus dem Mobilfunknetz erreichbar war, hat sich die
Nutzung in den Jahren 2019 und 2020 stabilisiert.
Der Großteil der Anrufe erfolgt in den Abendstunden bis 21.00 Uhr. Dies ist
sowohl an Wochentagen als auch an Wochenenden und Feiertagen der Fall.
Anrufer*innen sind zu einem Anteil von 92 % Betroffene, der Anteil der
Wiederholungsanrufe ist hoch, ebenso der Anteil der so genannten
Entlastungsgespräche. Themen dieser Gespräche sind zum Beispiel:
· Bewältigung von Anspannungs- und Angstsituationen
· Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung – insbesondere in Bezug
auf die Medikation
· Gespräche zur Vorbeugung und Abwehr von Angstsituationen
· Belastende Erlebnisse und/oder Vorhaben
· Verarbeitung und Besprechung von Problemen im Hinblick auf die
Bewältigung des Alltags.
Es ist zu vermuten, dass die Möglichkeit solcher Gespräche das Eintreten
akuter Krisensituationen vermeidet.
Während des „ersten Lockdowns“ aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl
der Anrufe gestiegen; im Schnitt über das ganze Jahr bildet sich dies nicht ab.
Die Pandemie hat nach Aussage der Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg
gGmbH die Problematik und die Ängste der Anrufer*innen verstärkt und den
Bedarf an Entlastungsgesprächen erhöht.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Stellenanteile für die hauptamtliche
Leitung, Verwaltung und das Qualitätsmanagement sowie der Entschädigung
für ehrenamtliche Berater*innen und der Sachkosten. Für die Jahre 2019 und
2020 hatte der Ausschuss eine Förderung von bis zu 57.530,80 € (2019) und
58.778,80 € (2020) beschlossen (DS-Nr.: 1910676).
Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt das Krisentelefon eine notwendigeSeite 2 von 4
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niederschwellige Ergänzung des gemeindepsychiatrischen Angebots in Bonn
dar.
Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die
Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes
2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg
.
1500005060
1
Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg
.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021:60.430,25 €
2022:61.638,86 €
150000506 /
73.1000
2021:60.430,25€
2022:61.638,86€
2021: 0 €
2022: 0 €
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 €
2022: 0 €
Haushaltsbelastung
jährlich
2021:60.430,25 €
2022:61.638,86 €Seite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de